Pakistan ist ein Land der großen Unterschiede; kleine, versteckte Basare in den engen Straßen von Rawalpindi gehören ebenso zu Pakistan wie Lahores großartige Architektur im Stile des Taj Mahal. Der Reichtum des Landes liegt in seinen freundlichen Menschen und seiner atemberaubenden Landschaft aus mächtigen Gebirgsketten. Wassersport, Bergsteigen und Wandern sind hier nur einige beliebte Freizeitaktivitäten.
Zu diesen natürlichen Gegebenheiten gesellt sich die große kulturelle Vielfalt Pakistans. Mehrere Zivilisationen des Altertums lebten in dieser Region der Erde, und das Land hat mächtige Dynastien aufsteigen und untergehen sehen.
Die Eroberungen Alexanders des Großen reichten bis in das Gebiet des heutigen Pakistans, das auch Ursprung der buddhistischen Ghandara-Kultur war. Mit der Unabhängigkeit von Indien 1947 wurde Pakistan als Land geboren. Durch den Druck indischer Muslime war Großbritannien gezwungen, einen von Indien separaten muslimischen Staat zu gründen. Ursprünglich bestand er aus zwei Teilen, Ostpakistan (heute Bangladesch) und Westpakistan (heute Pakistan). Nach einer Militärdiktatur und einem Bürgerkrieg spaltete sich Bangladesch von Pakistan ab.
Der historische Konflikt zwischen Pakistan und Indien dauert noch heute an und hat als zentralen Streitpunkt die Region Kaschmir. Obwohl die Bevölkerung Kaschmirs zum größten Teil muslimisch ist, gehört die Region seit 1947 zu Indien.
Pakistan ist ein Land der großen Unterschiede; kleine, versteckte Basare in den engen Straßen von Rawalpindi gehören ebenso zu Pakistan wie Lahores großartige Architektur im Stile des Taj Mahal.
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Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Pakistan wird derzeit gewarnt.
Pakistan ist bisher von COVID-19 stark betroffen. Bei vergleichsweise niedrigen offiziellen Infektionszahlen muss mit einer hohen Dunkelziffer und deutlich angespannteren Lage gerechnet werden. Regionale Schwerpunkte sind die Metropolen des Landes, v.a. Karachi, Lahore, Islamabad, Rawalpindi und Peshawar.
Pakistan ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Regierung Pakistans und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Für die Einreise nach Pakistan sind Reisende verpflichtet, die COVID-19-App, PakPass, auf dem Smartphone zu installieren und sich zu registrieren. Nachweis ist bereits bei erstem Check-In mit Destination Pakistan erforderlich. Alternativ können Reisende eine Online-Registrierung in PassTrack vornehmen und diese bei Check-In mit einem Ausdruck nachweisen.
Deutschland ist derzeit epidemiologisch als Land der Kategorie B eingestuft. Eine Überprüfung der Länderkategorien ist alle zwei Wochen vorgesehen. Daher ist ein ausgedrucktes negatives PCR-Testat (Test darf max. 96 Std. vor Reiseantritt erfolgt sein) für die Einreise erforderlich und bei erstem Check-In mit Destination Pakistan nachzuweisen. Bei Einreise erfolgt ein Screening am Flughafen.
Bitte beachten Sie, dass Fluglinien eventuell Tests nicht aller Labore anerkennen.
Auch die Ausreise aus Pakistan ist nur mit aktuellem negativem PCR-Testergebnis möglich. Wer positiv auf COVID-19 getestet wird, kann nicht ausreisen.
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Es gibt regelmäßigen Flugverkehr von und nach Pakistan, allerdings mit niedrigerer Frequenz als vor Beginn der Pandemie. Kurzfristige, unvorhergesehene Streichungen von Flügen in beiden Richtungen sind jederzeit möglich.
Die Regierung Pakistans und die Regierungen der Provinzen des Landes haben diverse Beschränkungen im Land verfügt: Pflicht zu Gesichtsmasken an belebten Orten und „indoors" (Geschäfte, Restaurants), kürzere Öffnungszeiten für Geschäfte und Parks, Verbot von Hochzeitsfeiern in geschlossenen Räumlichkeiten. Weitergehende, räumlich begrenzte Einschränkungen, bis hin zu Ausgangssperren, können in Provinzen, Städten und Gemeinden mit sehr hohem Infektionsgeschehen bestehen.
Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens kann die Bewegungsfreiheit im Land teilweise eingeschränkt werden. Reisende können sich nicht darauf verlassen, in Pakistan angemessene gesundheitliche Hilfe zu finden.
Die üblichen AHA-Empfehlungen sind zu berücksichtigen: Wahrung eines angemessenen Abstandes, regelmäßiges Händewaschen sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Vor Reisen
- nach Khyber Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz, NWFP), insbesondere in die sogenannten newly merged districts (NMDs)/ex-FATA (ehemalige Federally Administrated Tribal Areas) mit Ausnahme der UNESCO-Weltkulturerbestätten Taxila und Takht-e-Bahi, einschl. Hauptverbindungsstraßen nach Islamabad, sowie Nationalpark um Nathia Gali,
- nach Belutschistan (und die Ein- und Ausreise auf dem Landweg von und nach Iran) und
- entlang der „Line of Control" (LoC)
wird gewarnt.
Die Anzahl terroristischer Anschläge mit Todesopfern in Pakistan ist seit 2009 deutlich rückläufig, bleibt aber weiterhin auf einem erhöhten Niveau. Schwerpunkte sind die Provinzen Khyber-Pakhtunkhwa und Belutschistan einschl. Provinzhauptstadt Quetta. Vor Reisen in diese Regionen wird daher gewarnt.
Es besteht weiterhin landesweit –auch in den Großstädten Islamabad, Lahore, Karachi, Multan und Rawalpindi – eine Gefahr für terroristische Anschläge seitens der Pakistanischen Taliban sowie religiös motivierter oder separatistischer Gruppen, insbesondere durch Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate. Die Terroranschläge richten sich vor allem gegen Streitkräfte, Sicherheitsdienste, Polizei, Märkte, Einrichtungen der Infrastruktur, gegen religiöse Stätten (Moscheen, Schreine, Kirchen) sowie gegen ethnische Minderheiten. In den meisten Fällen sind Todesopfer und Verletzungen auch unter der Zivilbevölkerung zu beklagen.
In Belutschistan und in Khyber Pakhtunkhwa (dort insbesondere in den sogenannten newly merged districts (NMDs) besteht zudem ein erhöhtes Entführungsrisiko.
In Karachi kommt es gelegentlich zu religiös, ethnisch oder kriminell motivierten Anschlägen und zu Auseinandersetzungen terroristischer oder krimineller Gruppen mit Sicherheitskräften.
Im ganzen Land, insbesondere in Großstädten, können sich immer wieder spontane oder organisierte Demonstrationen aus unterschiedlichsten Anlässen ereignen, z.B. nach den Freitagsgebeten. Auch wenn diese zunächst friedlich verlaufen, können sie zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen und selber zum Ziel terroristischer Anschläge werden.
In Belutschistan sowie in den sogenannten newly merged districts (NMDs) in Khyber Pakhtunkhwa kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Militär und militanten Gruppen, denen auch unbeteiligte Zivilisten zum Opfer fallen können. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt.
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht oder nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs (Azad Jammu and Kashmir) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC) und für weitere Regionen des Landes.
Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung.
Vor Ein- und Ausreisen über die pakistanische Landgrenze mit Iran wird wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet und wegen der bestehenden Reisewarnung für die Provinz Belutschistan ausdrücklich gewarnt.
Die deutschen Vertretungen in Pakistan stellen keine Empfehlungsschreiben im Zusammenhang mit der Einholung von Visa für die vorgenannten Länder aus. Entsprechende Visa sollten vor Reiseantritt bei den Auslandsvertretungen dieser Länder in Deutschland beschafft werden.
Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.
Umfangreiche Gebiete sind für Ausländer gesperrt. Die pakistanischen Behörden stellen keine aktuelle Liste der für Ausländer gesperrten Gebiete im Internet ein. Für einige dieser Gebiete können offizielle Reisegenehmigungen bei pakistanischen Behörden beantragt werden. Die Beantragung einer solchen Genehmigung ist in der Regel sehr zeitintensiv. Bei Aufenthalten in solchen Gebiete ohne erforderliche Genehmigung droht die Inhaftierung für mehrere Tage.
Gewaltkriminalität (Raub, Mord) wird im gesamten Land beobachtet, insbesondere in Belutschistan, Khyber-Pakhtunkhwa sowie in den Großstädten, insbesondere in Karachi. Kleinkriminalität wie insbesondere Taschendiebstähle und andere Straßenkriminalität kommen in den großen Städten und insbesondere in Karachi vor. Fußgänger sind in der Dunkelheit leichte Opfer. Reisepässe, Kreditkarten und mobile Geräte sind oft begehrtes Diebesgut, Kreditkartenbetrug ist nicht unüblich. Als gefährlich gelten Abhebungen an Geldautomaten und das Anhalten an großen Kreuzungen bei Nacht; dabei kommt es nicht selten zu Raubüberfällen.
Ortsüblich ist, dass Kurzaufenthalte z.B. von Geschäftsreisenden, Künstlern oder SES-Experten in Karachi von ortskundigen, verlässlichen lokalen Partnern begleitet werden.
Entführungen von Ausländern erfolgten zuletzt nur noch in Belutschistan sowie in Teilen Khyber Pakhtunkhwas.
Generell empfiehlt sich für Besucher eine enge Abstimmung ihrer Reisepläne mit den Partnern vor Ort.
Im Süden herrscht tropisch-feuchtes Meeresklima, im Norden Kontinentalklima mit kühlen Wintern und heißen Sommern.
Während der Haupt-Monsunzeit (Juni bis September) lösen starke Regenfälle besonders in den gebirgigen Teilen des Landes und auch in Küstennähe immer wieder Überschwemmungen und Erdrutsche aus. Dadurch können Straßen zeitweise unpassierbar, Zugverbindungen unterbrochen oder einzelne Orte vorübergehend nicht mehr zugänglich sein.
Pakistan liegt in einer seismisch aktiven Zone, so dass eine Erdbebengefahr besteht.
Der Luftverkehr entspricht nicht immer europäischen Sicherheitsstandards. Pakistan International Airlines wurde von der European Union Aviation Safety Agency mit Wirkung vom 1. Juli 2020 die Landeerlaubnis in der EU verwehrt.
Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz, die Verbindungen sind aber nicht immer zuverlässig und es kommt zu Verspätungen. Bahnverbindungen gibt es zwischen großen Städten, allerdings ist der Zustand des Schienenverkehrsnetzes meist veraltet und nicht zuverlässig. Als öffentliche Verkehrsmittel gibt es Pick-up Trucks, Kleinbusse und große Reisebusse, die teilweise nicht verkehrssicher sind.
In Pakistan herrscht Linksverkehr. Von Nachtfahrten wird dringend abgeraten.
In den Großstädten Pakistans gibt es Hotels, die hohe Sicherheitsstandards einhalten.
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Hinsichtlich der Kleidung (z.B. keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf örtliche Sitten und Gebräuche geachtet werden. Während in den Großstädten mitunter eine gegenüber ausländischen Gepflogenheiten tolerantere Haltung zu beobachten ist, muss insbesondere bei Reisen über Land unbedingt auf angemessene Kleidung und angemessenes Auftreten geachtet werden, um der vielfach religiös-konservativen Grundeinstellung in der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Personen sollten nur zurückhaltend fotografiert und vorher um ihr Einverständnis gebeten werden.
Beim Umgang der Behörden mit ausländischen Besuchern ist aus Misstrauen, aber auch zum Schutz der Reisenden, eine eher restriktive Auslegung und Anwendung der Regeln zu Aufenthalt und Bewegungsfreiheit im Land festzustellen. In solchen Fällen können die deutschen Auslandsvertretungen nur sehr begrenzt auf die jeweils zuständigen pakistanischen Behörden Einfluss nehmen. Sind berechtigte Sicherheitsbedenken der Behörden für deren Haltung ausschlaggebend, so sollte dies generell respektiert werden.
Der islamische Fastenmonat Ramadan wird in Pakistan streng eingehalten. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das öffentliche Leben. Im Ramadan sind der Genuss von Speisen und Getränken und das Rauchen in der Öffentlichkeit von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang untersagt.
Homosexualität gilt nach dem pakistanischen Strafgesetzbuch als „widernatürliche Handlung" und ist strafbar. Das Strafmaß beträgt im Regelfall zwei bis zehn Jahre, in besonders schweren Fällen bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Es sind nur wenige Verurteilungen bekannt geworden, gesellschaftlich ist Homosexualität in Pakistan jedoch nicht akzeptiert.
Pakistan ist ein islamisches Land. Allerdings sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach Scharia-Recht (z.B. zu Körperstrafen) verurteilt worden sind. Straftaten wie Blasphemie (Gotteslästerung), Ehebruch und Drogendelikte werden mit hohen Gefängnisstrafen, unter Umständen mit der Todesstrafe, geahndet.
Seit Aufhebung des Todesstrafenmoratoriums im Dezember 2014 für Terrorismus-Straftatbestände und im März 2015 für alle mit der Todesstrafe bewehrten Straftatbestände, gab es bereits zahlreiche Hinrichtungen.
Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Über das im alltäglichen Umgang Übliche hinausgehende Kontakte zwischen Nichtverheirateten können geahndet werden.
Der Besitz und Genuss alkoholischer Getränke ist grundsätzlich verboten und nur mit einer speziellen Lizenz (z.B. in internationalen Hotels) möglich. Es werden vermehrt Straßenkontrollen durchgeführt.
Fotografieren von öffentlichen Einrichtungen, Militärgeländen, Flughäfen und Häfen, Sicherheits- und Regierungsfahrzeugen etc. ist verboten, kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, auch durch auffälliges Verhalten oder den Gebrauch von technisch höher entwickeltem Gerät, wie GPS-Geräten, unter Spionageverdacht zu geraten. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen.
Landeswährung ist die Pakistanische Rupie (PKR). Geldautomaten zur Abhebung von Bargeld mit Bank- bzw. Kreditkarten sind teilweise vorhanden. Jedoch akzeptieren einige Geldautomaten keine deutschen oder europäischen Bank-bzw. Kreditkarten. Diese werden nur in wenigen Geschäften in größeren Städten akzeptiert. Für entlegenere Gegenden empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld in Euro, US-Dollar oder britischen Pfund, Barzahlung ist noch weit verbreitet.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum, das möglichst vor Reiseantritt beantragt werden sollte. E-Visa befinden sich in der Erprobungsphase, Visa on arrival sind derzeit nicht empfehlenswert.
Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen.
Vor Reiseantritt einzuholende Visa für Pakistan müssen bei der Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin bzw. dem pakistanischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main beantragt werden. Informationen zur Verlängerung von Visa in Pakistan sind erhältlich beim pakistanischen Innenministerium.
Pakistan hat mit der Einführung eines e-Visa-Systems für Touristen für Aufenthalte bis 30 Tage begonnen.
Daneben wurden sog. Visa-on-Arrival für Touristen und Geschäftsleute für Aufenthalte bis zu 30 Tagen eingeführt. Diese Visumerleichterung gilt auch für deutsche Staatsangehörige. Informationen hierzu bietet das pakistanische Innenministerium. Da belastbare Angaben zur reibungslosen Umsetzung des Verfahrens nicht vorliegen, wird derzeit empfohlen, Visa weiterhin vor Reiseantritt einzuholen und nicht auf diese Möglichkeit zu vertrauen.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Ausländische Währungen können unbegrenzt eingeführt und bis zu einem Wert von 10.000 US-Dollar ausgeführt werden, Landeswährung ist bei Ein- und Ausfuhr auf bis zu einem Betrag von 10.000 PKR begrenzt.
Erwachsene dürfen 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 500g Tabak sowie ¼ Liter Parfüm und Eau de Toilette zollfrei einführen. Die Mitnahme alkoholischer Getränke ist verboten. Geschenke dürfen bis zu einem Gegenwert von 100 US-Dollar zollfrei eingeführt werden.
Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Für Heimtiere sind eine Bescheinigung eines Veterinärs über den Gesundheitszustand des Tieres und ein gültiger Impfausweis erforderlich. Hunde sollten bereits vor der Einfuhr gegen die üblichen Hundekrankheiten geimpft sein. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin bzw. dem pakistanischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main wird empfohlen.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Gemäß Vorgaben der WHO soll die Ausreise aller Menschen verhindert werden, die mehr als 4 Wochen im Land gewesen sind und in den letzten 4 Wochen bis 12 Monaten nicht gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) geimpft wurden, siehe Poliomyelitis.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von 1 Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Pakistan selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
Dengue-Viren werden landesweit (außer in Höhen über 2.000 m) durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Hauptübertragungszeit sind die Monate Juli bis November. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung kommt zunehmend während und unmittelbar nach der Regenzeit in der bevölkerungsreichen Küstenregion um Karachi vor und ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Unterhalb einer Höhe von 2.500 Metern besteht in Pakistan in den nördlichen und nordwestlichen Provinzen, dem westlichen Teil von Punjab sowie in Teilgebieten im Süden des Landes von Mai bis November ein hohes sowie von Dezember bis April ein geringes Übertragungsrisiko für Malaria. In den restlichen Teilgebieten im Süden und Südwesten liegt ein geringes Risiko unter 2.500 m Höhe vor, siehe Karten des Ständigen Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. In circa einem Viertel der Fälle handelt es sich um die potentiell lebensbedrohliche Malaria tropica.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen besteht landesweit. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Typhus ist eine bakterielle Infektionskrankheit durch Salmonella (S.) typhi. Typhuskranke haben hohes Fieber, das 6 - 30 Tage nach der Ansteckung einsetzt und über 3-4 Tage kontinuierlich auf 40° Celsius ansteigen kann. Kopfschmerz, Übelkeit, Appetitlosigkeit und Mattigkeit begleiten es. Manchmal zeigen sich typische Ausschläge („Roseolen") auf der Haut; in inneren Organen bilden sich eitrige Abszesse, siehe Merkblatt Typhus.
In Pakistan sind Typhuserkrankungen häufig, immer wieder kommt es in Abständen zu Epidemien. Im Jahr 2019 zeigten Infektionen Resistenzen gegen mehrere herkömmliche Antibiotika.
Zur Vorbeugung von Typhus und anderen Infektionen mit fäkal-oraler Übertragung hilft auch richtiges Verhalten:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Es tritt in Pakistan vor allem nach Überschwemmungen auf, ist aber in aller Regel für Reisende kein Problem. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
Pakistan gehört zu den wenigen Ländern weltweit, in denen noch Erkrankungen durch Polioviren gemeldet werden. Die Übertragung erfolgt durch fäkal verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel.
Die WHO hat Pakistan aufgefordert sicherzustellen, dass alle Einwohner und Langzeitbesucher länger als 4 Wochen, die aus dem Land heraus eine internationale Reise antreten, vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise mit einer Dosis gegen Polio geimpft worden sind (oraler Impfstoff bOPV oder intramuskulärer Impfstoff IPV). Steht eine dringende Reise an und es wurde nicht in den vergangenen vier Wochen bis 12 Monaten gegen Polio geimpft, soll sichergestellt werden, dass Einwohner und Langzeitreisende mindestens zum Abreisezeitpunkt eine Impfung erhalten. Ansonsten soll das Land eine Ausreise dieser Personen verhindern.
Alle Reisenden unter vier Wochen Reisezeit sollten einen kompletten Impfschutz gegen Polio haben. Alle 10 Jahre sind Auffrischungsimpfungen notwendig.
Alle Reisenden mit über vier Wochen Aufenthalt im Land sollten vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise mit einer Dosis gegen Polio geimpft worden sein, hier gilt die Auffrischung alle 10 Jahre nicht!
Bei Einreise in ein Drittland aus Pakistan kommend, z.B. nach Indien kann es sein, dass der Impfschutz kontrolliert wird.
Die Impfung ist im Internationalen Impfzertifikat separat zu bescheinigen. Siehe auch das aktualisierte Merkblatt Polio-Impfung bei Auslandsreisen.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen von Ungeimpften sind in Pakistan außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Karakorum Gebirge, nicht immer möglich.
Insbesondere die Haut-Leishmaniasis ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Dies ist eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren. Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte (sog. „viszerale") Form vorliegen.
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger.
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Ein geringes Übertragungsrisiko für JE besteht in Pakistan im Indusdelta und der Provinz Sindh, im Südosten des Landes. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe auch Merkblatt Japanische Enzephalitis.
Diese Viruserkrankung, die von Zecken an infizierten Tieren übertragen wird, wird in allen Landesteilen regelmäßig an zwei Peaks (März bis Mai und August bis Oktober) beobachtet. Befallen sind überwiegend Menschen,die engen Kontakt zu Tieren haben (Farmer, Schlachter, usw.).
Nordpakistan ist derzeit ein eher seltenes Reiseziel für Trekkingtouristen. Bei Aufenthalten über 2.300 Meter Höhe kann es vereinzelt und besonders bei Missachtung höhentaktischer Grundsätze, zu Anpassungsstörungen und zu den verschiedenen Formen der Höhenkrankheit kommen, siehe Merkblatt Höhenkrankheit.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Pakistan nach Kenntnis der Botschaft keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das pakistanische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann sich je nach Unfallort sehr verzögern.
Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. In Islamabad und Karachi ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen Niveau und damit auch teuer.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht überall gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch gefälschte Produkte verkauft werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Pakistan mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Privatkliniken bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mo-Fr 09.00-13.30 und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: 09.30-12.30 Uhr; telefonische Anfragen: 14.00-15.30 Uhr.
Adresse: Bernastrasse 47Bern3005Konsularabt.: Mo-Do 10.00-13.00 Uhr, Fr 10.00-12.00 Uhr.
Adresse: Hofzeile 13Wien1190Mo-Fr 09.00-17.00. Konsularabt.: Mo-Do 09.00-12.00 Uhr.
Adresse: Schaperstraße 29Berlin10719Mo-Do 09.00-12.00 Uhr, Konsularabtl.: Visa-Anträge: Mo-Do 09.00-12.00 Uhr, Visa-Abholung: Mo-Do 16.00-17.00 Uhr
Adresse: Eschenbach Straße 28Frankfurt/M.60596796.000 qkm.
220.892.340 (UNO Schätzung 2020).
246 pro qkm.
Islamabad.
Islamische Republik seit 1973. De facto Präsidialregime. Seit November 2007 bis auf weiteres kein Commonwealth-Mitglied mehr. Verfassung von 1973, letzte Änderung 1997 (nach Militärputsch von 1999 außer Kraft). Seit 2002 ist die alte Verfassung von 1973 wieder in Kraft. Zweikammerparlament (aufgelöst): Nationalversammlung mit 342 und Senat mit 100 Mitgliedern. Unabhängig seit 1947 (ehemals Britisch-Indien); seit 1971, dem Jahr der Unabhängigkeitserklärung Bangladeschs, ist das Staatsgebiet auf das ehemalige Westpakistan reduziert.
Pakistan grenzt im Norden an Afghanistan, im Osten an Indien, im Westen an den Iran und im Süden an das Arabische Meer. Im äußersten Norden liegt das umstrittene Gebiet Jammu und Kaschmir, das an Afghanistan, China (VR) und Indien grenzt. Pakistan besteht aus drei Regionen. Das nördliche Hochland, der Hindukusch, ist zerklüftet und bergig; das Indus-Tal ist eine flache Schwemmebene, deren oberer Teil von fünf Flüssen durchzogen wird, die in den Indus münden. Dieser fließt in südlicher Richtung zur Makranküste. Sind grenzt im Osten an die Wüste Thar und die Rann of Kutch und im Westen an die Kirthar-Bergkette; das Plateau von Balutschistan ist ein von Bergen umgebenes, unfruchtbares Tafelland.
Fast 100 % Muslime (90 % Sunniten, 5-10 % Schiiten), Minderheiten von Hindus, Christen und Buddhisten.
Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. In manchen öffentlichen Gebäuden ist Rauchen verboten; man sollte vor dem Anzünden einer Zigarette immer um Erlaubnis fragen. Zwanglose Kleidung ist für die meisten Anlässe angemessen. Frauen sollten keine engen Kleider tragen und darauf achten, dass Arme und Beine bedeckt sind. Die pakistanische Gesellschaft ist in Klassen eingeteilt, innerhalb jeder Klasse gibt es wiederum feine soziale Unterschiede. Der Koran, auf dem auch das herrschende islamische Gesetz beruht, beeinflusst alle Aspekte des täglichen Lebens. Trinkgeld: Die meisten erstklassigen Hotels und Restaurants berechnen 10% Bedienungsgeld; Trinkgeld nach Ermessen.
220 V, 50 Hz.
Imran Khan, seit August 2018.
Arif Alvi, seit September 2018.
Land | Reisepaß | Visum | Rückflugticket |
---|---|---|---|
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass (für Kinder im schulpflichtigen Alter dringend empfohlen).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Touristen- und Geschäftsvisum.
Touristenvisum: 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten ab Einreise (einmalige Einreise).
Geschäftsvisum: 12 Monate gültig ab Ausstellungsdatum (mehrmalige Einreise).
Transitvisum: 15 Tage.
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). In Berlin müssen Touristenvisa persönlich beantragt werden.
Für das Visum bei der Einreise ETA liegen noch keine praktischen Erfahrungen vor.
E-Visa für Pakistan können von Staatsangehörigen fast aller Nationen beantragt werden.
Mindestens 14 Tage plus Postweg. Frühzeitige Antragstellung ist empfohlen.
In Berlin derzeit mindestens 10 Botschaftsarbeitstage.
In Frankfurt: 4 Werktage.
e-Visum: 1-2 Werktage.
1 Pakistanische Rupie = 100 Paise (nicht im Umlauf). Währungskürzel: PR, PKR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 5.000, 1.000, 500, 100, 50, 20, 10 und 5 PR. Münzen gibt es im Wert von 5, 2 und 1 PR.
Die Mitnahme von US-Dollar ist empfohlen. Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden. Beim Umtausch ist meist der Pass zu zeigen. Banken und Wechselstuben in großen Städten tauschen ebenfalls Euro in die Landeswährung. Ein Rücktausch ist nur bis zu 500 Rupien gestattet.
Internationale Kreditkarten wie American Express, Visa und Mastercard werden nur in Großstädten in Hotels und in wenigen Supermärkten und Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der Karte.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Pakistan in Großstädten bei wenigen Banken (z.B. Summit Bank) und Wechselstuben (z.B. Riaz Exchange Company) eingelöst werden.
Im Allgemeinen Mo-Do und Sa 09.00-13.30 Uhr, Fr 09.00-12.30 Uhr.
Folgende Artikel können zollfrei nach Pakistan eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 500 g Tabak;
250 ml Parfüm und Eau de Toilette (geöffnet);
Sonstige Waren/Geschenke bis zu einem Gegenwert von 100 US$.
Alkohol, Fälschungen aller Art, Streichhölzer, Pflanzen, Obst und Gemüse, Feuerwerk, anstößiges und pornografisches Material, antiislamische oder anderweitige religiöse Schriften, Übersetzungen des Koran ohne arabischen Text.
Antiquitäten, bestimmte Chemikalien, Fälschungen aller Art.
(a) Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid ul-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
(b) Die christlichen Feiertage werden nur von den christlichen Gemeinden gefeiert.
Pakistan-Tag : 23. März 2021
Eid al-Fitr (Ende des Ramadan) : 13. Mai 2021
Eid al-Adha (Opferfest) : 20. Juli 2021
Unabhängigkeitstag : 14. August 2021
Aschura : 18. August 2021
Milad un Nabi (Geburtstag des Propheten Muhammad) : 19. Oktober 2021
Geburtstag von Muhammad Iqbal : 09. November 2021
Geburtstag von Quaid-e-Azam : 25. Dezember 2021
In den größeren Städten gibt es moderne Hotels mit allem Komfort wie Swimmingpools und anderen Sporteinrichtungen. Weiterhin findet man in allen größeren Hill Stations und Urlaubsorten Ferienhäuser, Dak-Bungalows und Rest Houses. 15% Steuer wird auf alle Übernachtungspreise aufgeschlagen. Es empfiehlt sich, Zimmer lange im Voraus zu reservieren und die Buchung bestätigen zu lassen. Weitere Auskünfte erteilt die Pakistan Hotels Association, PO Box 7448, Shafi Court, Ground Floor, Merewether Road, Civil Lines, PK-Karachi 4. Tel: (021) 568 64 07.
Die Pakistan Tourism Development Corporation (PTDC) betreibt zwei Hotels in Lahore und Rawalpindi. PTDC unterhält außerdem gut ausgestattete Motels der Mittelklasse in 15 Ferienorten im ganzen Land. Nähere Informationen von PTDC Motels Reservation Office, Block B-4, Markaz F-7, Bhitai Road, PK-Islamabad 44000. Tel: (051) 920 32 23.
In den größeren Städten gibt es moderne Hotels mit allem Komfort wie Swimmingpools und anderen Sporteinrichtungen. Weiterhin findet man in allen größeren Hill Stations und Urlaubsorten Ferienhäuser, Dak-Bungalows und Rest Houses. 15% Steuer wird auf alle Übernachtungspreise aufgeschlagen. Es empfiehlt sich, Zimmer lange im Voraus zu reservieren und die Buchung bestätigen zu lassen. Weitere Auskünfte erteilt die Pakistan Hotels Association, PO Box 7448, Shafi Court, Ground Floor, Merewether Road, Civil Lines, PK-Karachi 4. Tel: (021) 568 64 07.
Die Pakistan Tourism Development Corporation (PTDC) betreibt zwei Hotels in Lahore und Rawalpindi. PTDC unterhält außerdem gut ausgestattete Motels der Mittelklasse in 15 Ferienorten im ganzen Land. Nähere Informationen von PTDC Motels Reservation Office, Block B-4, Markaz F-7, Bhitai Road, PK-Islamabad 44000. Tel: (051) 920 32 23.
Der Jugendherbergsverband Pakistans betreibt neun Jugendherbergen, die Mitgliedern der angeschlossenen Jugendherbergsorganisationen offen stehen. Näheres von der Pakistan Youth Hostel Association, Shaheed-e Millat Road, Aabpara, Sector G-6/4, PK-Islamabad. Tel: (051) 82 68 99.
Zu den Spezialitäten gehören Biryani (gewürzter Reis mit Fleisch- oder Gemüsecurry), Pilao (ähnlich, aber weniger scharf), Sag Gosht (saftiger Curry mit Spinat) und Niramish (gebratenes Gemüse mit Kräutern). Lahore ist das Zentrum der ausgezeichneten Mogul-Küche, die als Moghlai bekannt ist. Typisch sind Chicken Tandoori (Hähnchen aus dem »Tandoor«-Ofen), Shish-Kebabs (auf Holzkohle gegrillte Fleischspieße), Shami-Kebabs (Pasteten mit in Ghee, oder Butter, gebratenem Hackfleisch), Tikka-Kebabs (gegrilltes würziges Hammel- oder Rindfleisch) und Chicken Tikka (scharf gewürzte, über Holzkohle gegrillte Hähnchenstücke). Als Nachtisch gibt es u. a. Kuchen, Shahi Tukray (in Milch gebackene Brotscheiben mit Sirup, die mit Nüssen und Safran bestreut werden), Halwa oder Firni (entfernte Ähnlichkeit mit Vanillepudding). Getränke: Das Nationalgetränk ist Tee, der mit Milch und Gewürzen aufgekocht und oft sehr süß serviert wird. Alkohol kann in den größeren Hotels gekauft werden, man benötigt jedoch eine Genehmigung (Liquor Permit) des Excise and Taxation Office. Pakistanisches Bier ist überall erhältlich. Wegen der strengen Alkoholgesetze gibt es keine Bars, und in der Öffentlichkeit ist Alkoholkonsum verboten.
In den Spitzenhotels gibt es Bars mit Tanz, man findet jedoch kaum Nachtleben westlichen Stils. Kinos sind bei Pakistanis sehr beliebt, in den Großstädten werden internationale und pakistanische Filme gezeigt.
Tabletts, Wandschirme, Silbergegenstände, Keramik, Bambus-, Messing- und Rattanartikel, Armreifen aus Glas, Goldornamente, handbestickte Schals, Läufer und Teppiche. Handeln ist üblich. Öffnungszeiten der Geschäfte: Sa-Do 09.30-13.00 und 15.00-18.30 Uhr. Die Basare haben länger geöffnet.
Zu wichtigen geschäftlichen Terminen werden Krawatte bzw. Kostüm/Sari erwartet. In Geschäftskreisen wird häufig Englisch gesprochen. Freitag ist Feiertag. Visitenkarten sind wichtig.
Geschäftszeiten: Sa-Do 08.00-15.00 Uhr, Fr 08.00-12.30 Uhr.
Behörden: So-Do 08.00-16.00 Uhr.
Islamabad, seit 1963 die Hauptstadt Pakistans, und Rawalpindi sind die größten Städte der Potowar-Ebene. Durch die Entscheidung, die Hauptstadt nach Islamabad zu verlegen, gewann die Nachbarstadt Rawalpindi an Bedeutung. In Rawalpindi wohnen derzeit viele Regierungsbeamte. Der alte Teil der Stadt besticht durch traditionelle Architektur, und in den engen Gassen gibt es Basare, auf denen die Kunsthandwerker nach traditionellen Methoden arbeiten. Islamabad ist eine moderne und auf dem Reißbrett geplante Stadt, die zahlreiche Parks und wunderschöne Gartenanlagen mit Brunnen hat. Inmitten der unweit gelegenen Margalla Hills liegt Damam-e-Koh, ein in Terrassen angelegter Garten. Die Shah Faisal Masjid, in der 100.000 Gläubige Platz finden sollen, ist ebenso einen Besuch wert. 8 km von der Stadt entfernt liegt der Rawal-See mit vielen Freizeitmöglichkeiten und schönen Picknickplätzen. Das Swat Valley nördlich von Rawalpindi bietet eine Hochgebirgslandschaft. Die Region ist bekannt für die vielen Ruinen großer buddhistischer Stupa, Klöster und Statuen. Mingora, Miandam, Kalam, Behrain ziehen alljährlich zahlreiche Besucher an.
Der Punjab
Lahore ist eine altehrwürdige Stadt mit eindrucksvollen Gebäuden. Zu den Sehenswürdigkeiten gehören die Basare, die Badshahi-Moschee, die Shalimar-Gärten, das Nationalmuseum für Archäologie und das Gate of Chauburji. Weitere interessante Städte sind Lyallpur, Taxila, Attock, Harappa, Multan und Bahawalpur.
Karachi
Die ehemalige Hauptstadt Karachi ist die größte Stadt Pakistans. Sie liegt am Arabischen Meer, nahe der Indus-Mündung. Die Hauptstadt der Provinz Sind ist heute eine moderne Industriestadt und der größte pakistanische Hafen. Sie bietet einige Sehenswürdigkeiten wie den Fischereihafen. Ein Ausflug zum Paradise Point lohnt sich, hier kann man Kamele und Pferde mieten. Außerdem kann man nach Sonnenuntergang mit dem Boot zum Krebsfang ausfahren. Das unbestritten schönste Gebäude ist das Quaiz-e-Azam's Mazar, das Mausoleum des Gründers von Pakistan, das aus weißem Marmor besteht. Die beste Besuchszeit ist die Wachablösung, die dreimal täglich stattfindet. Weiterhin lohnt sich ein Besuch des Nationalmuseums, der Parks, des Zoos und des Strands in der Nähe von Clifton.
Kaschmir
In dieser Provinz befinden sich einige der höchsten Berge der Welt, der berühmteste ist der Nanga Parbat. Der zweithöchste Berg ist der K2. Gilgit und Skardu sind beliebte Haltepunkte für Bergsteiger. Der Karakoram Highway ist von Gilgit nach Hunza befahrbar, über den Khunjerab Pass und weiter nach Kashgar in der chinesischen Provinz Xinjiang. Diese Route folgt der Seidenstraße und ist eine der spektakulärsten Reiserouten der Welt.
Peshawar
Die Hauptstadt der nordwestlichen Grenzprovinz ist Heimat der Pathanen. Peshawar-City wird von hohen Mauern mit 20 Stadttoren umgeben. Die Rasen und Parkanlagen erinnern an die britische Kolonialzeit. In den umliegenden Gebieten herrscht teilweise noch Stammesrecht. Sie können nur mit behördlicher Genehmigung bereist werden. In dieser Region befindet sich der berühmte Khyber Pass, der 1200 m hoch liegt, aus kahlem Fels besteht und die Grenze zwischen Pakistan und Afghanistan bildet.
Sind
Die interessantesten Ortschaften dieser schönen Region sind das 5000 Jahre alte Mohenjo Daro und Tatta mit seinen Mausoleen und Moscheen. Am 14 km entfernten Haleji-See werden zahlreiche Wassersportarten geboten.
Selbstwählferndienst. Es gibt öffentliche Telefonzentren.
GSM 900. Hauptanbieter: PAKTEL, Ufone und Mobilink (Internet: www.mobilinkgsm.com). Der Empfangs-/Sendebereich beschränkt sich auf die größeren Städte. Roaming-Verträge bestehen u.a. mit Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Hauptanbieter: Pakistan Online (Internet: www.pol.com.pk) und Pak Net. Internetcafés findet man in größeren Städten.
Luftpost nach Europa ist vier bis fünf Tage unterwegs. Schalter für postlagernde Sendungen gibt es in Lahore, Karachi und Rawalpindi. Die Hauptpostämter der Großstädte haben rund um die Uhr geöffnet. Wichtige Briefe sollten per Einschreiben geschickt und versichert werden.
Die nationale Fluggesellschaft Pakistans, Pakistan International Airlines (PK), steht auf der Schwarzen Liste Europas.
Ab Frankfurt/M., München, Wien und Zürich bieten Qatar Airways (QR) via Doha, Emirates (EK) via Abu Dhabi und Turkish Airlines (TK) via Istanbul Flüge nach Karatschi an.
Gulf Air (GF) fliegt ab Frankfurt/M. via Bahrain nach Multan.
Frankfurt/M. - Karatschi: 10 Std. 15 Min.; München - Karatschi: 11 Std. 10 Min.; Wien - Karatschi: 9 Std. 10 Min.; Zürich - Karatschi: 10 Std. 5 Min. (jeweils mit Zwischenstopp(s); Reisezeiten variieren je nach Dauer der Aufenthalte)
Keine.
Karatschi (KHI) (Jinnah) liegt 15 km nordöstlich der Stadt (Fahrtzeit: ca. 30 Min.). Flughafeneinrichtungen: Bank, Post, Mietwagen- und Hotelreservierungsschalter, Tourist-Information, Duty-free-Shops, Snackbars, Restaurants. Busse fahren regelmäßig zur Stadt (oft sehr lange Fahrtzeiten). Taxistand ist vorhanden.
Lahore (LHE) (Allama Iqbal) liegt 18 km südöstlich der Stadt (Fahrtzeit: 20 Min.). Flughafeneinrichtungen: Bank, Mietwagenschalter, Restaurant, Geschäfte. Flughafenbus alle 20 Min., Linienbusse alle 10 Min. Taxistand vorhanden.
Islamabad (ISB) (Benazir Bhutto) liegt 20 km von der Stadt entfernt. Flughafeneinrichtungen: Bank, Post, Mietwagenschalter, Tourist-Information, Duty-free-Shops, Snackbars, Restaurants. Busse und Taxis fahren in die Stadt.
Peshawar (PEW) (Bacha Khan) liegt 4 km außerhalb der Stadt (Fahrtzeit: 10 Min.). Busse und Taxistand.
Der wichtigste Hafen ist Karachi (Keamari). Derzeit gibt es keine Passagierschiffe nach Pakistan.
Derzeit wird kein grenzüberschreitender Bahnverkehr durchgeführt.
Der Grenzübergang von Indien nach Pakistan (Atari/Wagah) zwischen Lahore und Amritsar ist offen. Jedoch sind in Pakistan die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sowie dem von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs nur mit offizieller Genehmigung oder überhaupt nicht zugänglich. Vor einer Einreise aus dem Iran wird zudem wegen der Entführungsgefahr im Grenzgebiet dringend gewarnt.
Bei der Anreise auf dem Landweg von Europa aus ist es außerdem unbedingt erforderlich, sich vor Abreise über den Grenzverkehr, die Visavorschriften und die aktuelle politische Lage aller Länder auf dem Weg zu informieren.
Maut: Autobahnen sind in Pakistan gebührenpflichtig. Die Gebühren sind an den Mautstationen zu entrichten.
Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der internationale Führerschein erforderlich.
Pakistan International Airlines (PK), Serene Air (ER) und Airblue (PA) bieten Inlandsflüge an; u.a. verbinden sie mehrmals täglich Karatschi mit Lahore, Rawalpindi und Islamabad.
Auf dem Indus werden Boot-Safaris angeboten.
Das Bahnnetz wird von der staatlichen pakistanischen Eisenbahn betrieben. Auf der Hauptstrecke Peshawar - Rawalpindi - Lahore - Karatschi verkehren täglich mehrere Tages- und Nachtzüge. Auch die meisten anderen Strecken werden mehrmals täglich bedient. Die Abteile sind selbst in der 1. Klasse oft überfüllt.
Gegen Vorlage einer von der Pakistan Tourism Development Corporation ausgestellten Bescheinigung erhalten Reisende einen Rabatt von 25% auf den Fahrpreis; Studenten zahlen nur 50%. Weitere Informationen sind an den Bahnhöfen erhältlich.
Ungefähre Fahrtzeiten: Karatschi - Lahore: 20 Std.; Karatschi - Rawalpindi: 28 Std.; Karatschi - Peshawar: 32 Std.; Lahore - Rawalpindi: 5 Std.
Das Straßennetz Pakistans hat eine Gesamtlänge von ca. 264.000 km. Die längste Autobahnstrecke (892 km) verbindet Ratodero mit Gwadar; eine weitere Autobahn führt von Lahore nach Islamabad. Bundesstraßen verbinden sämtliche Landesteile und die wichtigsten Großstädte. Die am meisten befahrene Bundesstraße ist die N5, die von Islamabad u.a. nach Lahore und Karatschi führt.
Maut: Autobahnen sind mautpflichtig. Die Gebühren sind an Mautstationen zu bezahlen.
lCa. 70 % der Straßen sind asphaltiert. Nebenstraßen sind zumeist mit Schotterbelag ausgestattet.
Zwischen den meisten Städten und Dörfern gibt es regelmäßige Busverbindungen.
Das private Busunternehmen Daewoo Express bedient ein ausgedehntes Busnetz zwischen den Städten des Landes. Die staatliche Northern Areas Transport Corporation (NATCO) fährt auf Strecken zwischen Islamabad und der Region Gilgit-Baltistan. Auf der Strecke Lahore - Rawalpindi - Peshawar verkehren Busse im Stundentakt.
In den größeren Städten sind Taxis überall verfügbar. Der Fahrpreis sollte vorab vereinbart werden.
Fahrzeuge von Uber und Careem können online mittels App gemietet werden; sie sind oft billiger als herkömmliche Taxis und haben feste Tarife.
Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.
Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,0 ‰ (absolutes Alkoholverbot);
- Kinder mit einer Körpergröße unter 150 cm sowie zwischen 3 und 11 Jahren müssen mit einer geeigneten Kindersicherung befördert werden.
- Telefonieren ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 40-70 km/h (nach Beschilderung);
- auf Landstraßen: 60-100 km/h (nach Beschilderung);
- auf Schnellstraßen: 100 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.
Mietwagenfirmen sind in den meisten größeren Städten sowie u.a. an den Flughäfen von Karatschi, Lahore und Islamabad zu finden. Auch Hotels vermitteln oft Mietwägen. Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,0 ‰ (absolutes Alkoholverbot);
- Kinder mit einer Körpergröße unter 150 cm sowie zwischen 3 und 11 Jahren müssen mit einer geeigneten Kindersicherung befördert werden.
- Telefonieren ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 40-70 km/h (nach Beschilderung);
- auf Landstraßen: 60-100 km/h (nach Beschilderung);
- auf Schnellstraßen: 100 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.
In Lahore, Karatschi und in anderen Städten ist das Bus- und Minibusnetz gut ausgebaut; die Busse sind jedoch oft überfüllt. Die zahlreichen, preiswerten Taxis sind das bequemste Verkehrsmittel; während des Ramadan fahren sie allerdings oft nur tagsüber. Außerdem gibt es Motor-Rikschas.
Von | Zu | Luft | Straße | Bahn |
Es gibt drei Jahreszeiten. Der Winter (Dezember - März) ist warm, an der Küste bringen Meeresbrisen Kühlung. Der Sommer (April - Juni) hat extreme Temperaturen. Während der Monsunzeit (Juni - September und Oktober - November) regnet es in den gebirgigen Landesteilen am meisten.
Die obigen Informationen stammen von Highbury Columbus Travel Publishing.