Das ehemals bei den Hippies auf ihren Rucksackreisen beliebte und landschaftlich schöne Afghanistan hat unter den Jahren des Krieges und der Vernachlässigung schwer gelitten.
Die unberührte Natur, das felsige Hindukusch-Gebirge mit der sauberen Bergluft sowie die gigantischen Buddha-Statuen von Bamiyan haben Reisende schon immer in ihren Bann gezogen.
Die Statuen und zahlreiche andere Monumente sind jedoch der erbarmungslosen Herrschaft der Taliban, einer Gruppe von militanten Islamisten, zum Opfer gefallen. Und durch schwere Bombardements durch die USA wurde die Infrastruktur des Landes zu großen Teilen zerstört.
Da gegenwärtig noch Tausende internationale Friedenstruppen in Kabul stationiert sind und im Süden immer wieder Kämpfe aufflammen, ist Afghanistan weit davon entfernt, seine ehemalige Schönheit wieder zu erlangen.
Vor Reisen nach Afghanistan wird nachdrücklich gewarnt, da die Gefahr von Anschlägen landesweit sehr groß ist. Besonders in Kabul kam es in letzter Zeit immer wieder zu schweren Anschlägen. Landminen sind ebenfalls ernst zu nehmende Risiken.
Das ehemals bei den Hippies auf ihren Rucksackreisen beliebte und landschaftlich schöne Afghanistan hat unter den Jahren des Krieges und der Vernachlässigung schwer gelitten.
Letzte Änderungen: Aktuelles (Epidemiologische Lage: Einstufung als Hochinzidenzgebiet ab 31. Januar 2021; Reiseverbindungen)
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Epidemiologische Lage: Einstufung als Hochinzidenzgebiet ab 31. Januar 2021; Reiseverbindungen)
Vor Reisen nach Afghanistan wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Afghanistan zu verlassen.
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Afghanistan ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Das Gesundheitssystem hält den Belastungen nicht stand. Afghanistan ist daher mit Wirkung vom 31. Januar 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko(Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 müssen Einreisende aus Afghanistan nach Deutschland ab diesem Zeitpunkt neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht auch ausnahmslos den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests mitführen, siehe Reiseverbindungen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO; die offiziellen Zahlen sind aufgrund der geringen Anzahl an durchgeführten Tests jedoch nicht belastbar.
Bei Einreise am Internationalen Flughafen Kabul (HKIA) wird ein negativer COVID-19-Test (PCR) in englischer Sprache mit Datum/Uhrzeit der Abstrichentnahme verlangt; Testung muss max. 96 Stunden vor Reiseantritt erfolgt sein. Airlines sind gehalten, sich Unterlagen schon bei Check-In am Abflughafen vorlegen zu lassen. Bei der Passkontrolle in Afghanistan muss ein Formular mit umfangreichen Kontaktinformationen zur möglichen Nachverfolgung ausgefüllt werden.
Bei der Ausreise aus Afghanistan ist nach Bestimmung der afghanischen Gesundheitsbehörden ebenso wie der meisten Airlines ein negativer PCR-Test vorzulegen, der maximal 96 Stunden vor Reiseantritt durch eines der hierfür anerkannten Testzentren in Afghanistan abgenommen wurde. Informationen zu den anerkannten Testzentren in Afghanistan finden Sie in der Regel auf der Webseite der entsprechenden Airline.
Der internationale Flugverkehr ist deutlich eingeschränkt.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 und die Einstufung Afghanistans als Hochinzidenzgebiet muss bei Reisen aus Afghanistan nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Der Test kann nicht bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.
Es gibt keine offiziellen Maßnahmen wie Ausgangssperren und Reisebeschränkungen. Staatlich verordnete längerfristige Quarantänemaßnahmen können jedoch wie schon im Frühjahr 2020 kurzfristig erlassen werden.
Öffentliche Krankenhäuser in Afghanistan entsprechen größtenteils nicht internationalen medizinischen Standards. Zudem ist ein Aufenthalt dort auch aus Sicherheitsgründen sehr problematisch, besonders im Hinblick auf Entführungen.
Es gilt derzeit keine Masken- und Handschuhpflicht, Abstandsregeln werden kaum eingehalten.
Vor Reisen nach Afghanistan wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Afghanistan zu verlassen.
In Kabul und anderen Landesteilen werden immer wieder schwere Anschläge verübt, die zahlreiche Todesopfer und Verletzte fordern. Bombenanschläge, bewaffnete Überfälle und Entführungen gehören seit Jahren in allen Teilen von Afghanistan zum Angriffsspektrum der regierungsfeindlichen Kräfte. Sie richten sich auch gegen die internationalen Partner der afghanischen Regierung, darunter Deutschland und deren Staatsangehörige. Wer trotz der Reisewarnung reist, muss sich der Gefährdung durch terroristisch oder kriminell motivierte Gewaltakte einschließlich Entführungen bewusst sein. Auch bei von professionellen Reiseveranstaltern organisierten Einzel- oder Gruppenreisen besteht unverminderte Gefahr, Opfer einer Gewalttat oder einer Entführung zu werden.
Anschläge auf das deutsche Generalkonsulat in Masar-e Sharif im November 2016 und vor der deutschen Botschaft im Mai 2017 beschädigten beide Vertretungen schwer, so dass diese für den Besucherverkehr geschlossen sind. Rechts- und Konsularangelegenheiten wie die Pass- und Visumerteilung können weder in Masar-e Scharif noch in Kabul wahrgenommen werden.
Für zwingend notwendige Reisen nach Afghanistan gilt: Der Aufenthalt in weiten Teilen des Landes bleibt gefährlich. Jeder längerfristige Aufenthalt ist mit zusätzlichen Risiken behaftet.
Wegen immer wieder und in vielen Landesteilen aufflammender Kämpfe zwischen afghanischen Sicherheitskräften und regierungsfeindlichen Kräften, vor allem den Taliban, aber auch dem regionalen Ableger des sogenannten Islamischen Staats, ist die Sicherheitslage in großen Teilen des Landes unübersichtlich und nicht vorhersehbar. Veränderungen können schnell eintreten, auch vor kurzem noch als „vergleichsweise sicher" geltende Regionen zum Kampfgebiet werden. Reisende können daher jederzeit und ohne selbst beteiligt zu sein, in lebensbedrohende Situationen geraten.
Demonstrationen, auch gerade gegen westliche Länder und Protestaktionen kommen in ganz Afghanistan vor. Diese können zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen.
Landesweit kommt es immer wieder zu Attentaten, Überfällen, Entführungen auch von Ausländern und anderen Gewaltverbrechen. Daneben gibt es ein hohes Maß an Alltagskriminalität und organisierter Kriminalität in den Städten. Auch deutsche Staatsangehörige waren bereits betroffen.
In ganz Afghanistan, auch in den Städten sowie in der Hauptstadt Kabul, besteht für Deutsche ein hohes Risiko, Opfer einer Entführung oder eines Gewaltverbrechens zu werden. Kriminelle Gruppen haben Ausländer als Ziel von Angriffen und Überfällen erklärt. Es gibt keine gänzlich sicheren Orte.
Afghanistan liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, so dass es regelmäßig zu Erdbeben kommt, die Nachbeben, Erdrutsche und Überflutungen nach sich ziehen können.
Es herrscht trockenes, kontinentales Klima mit heißen Sommern und kalten Wintern.
Anhaltende Niederschläge von Regen und Schnee können an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen führen.
Konsularische Unterstützung für Deutsche durch die deutschen Vertretungen in Afghanistan ist auf Nothilfe beschränkt und kann im konkreten Fall aufgrund der Sicherheitslage sogar völlig unmöglich sein.
Die Infrastruktur im Land hat unter den Kriegswirren erheblich gelitten, ein Großteil des Straßennetzes ist zerstört. Eisenbahnverkehr gibt es nicht.
Von Überlandfahrten wird dringend abgeraten. Afghanistan ist seit vielen Jahren Schauplatz militärischer Auseinandersetzungen und gilt als eines der Länder mit hoher Gefährdung durch Landminen. Wanderungen und Überlandfahrten, insbesondere abseits befestigter Straßen, können daher lebensgefährlich sein. Die Sicherheitslage auf der Strecke muss zeitnah zur Fahrt sorgfältig abgeklärt werden.
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Homosexualität und Transsexualität sind gesellschaftlich geächtet. Gleichgeschlechtliche Handlungen und Transsexualität sind durch Bestimmungen des afghanischen Rechts unter Strafe gestellt. Über die Durchführung von Strafverfahren wegen homosexueller Handlungen und Transsexualität liegen keine Erkenntnisse vor. Heterosexuelle Handlungen außerhalb der Ehe sind ebenfalls strafbar.
Die afghanischen Rechtsvorschriften gelten für alle sich in Afghanistan aufhaltenden Personen, unabhängig von ihrer Religion.
Alkoholverkauf und Alkoholgenuss sind untersagt und stehen unter Strafe.
Fotografieren von öffentlichen Einrichtungen, Militärgeländen,Flughäfen, Sicherheits- und Regierungsfahrzeugen, Polizisten und Sicherheitskräften ist verboten und kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Das Fotografierverbot gilt auch für Botschaftsgebäude.
Landeswährung ist der Afgani (AFN). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind allenfalls in Kabul vereinzelt möglich. Der US-Dollar wird vielerorts als Zahlungsmittel akzeptiert.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts hinaus gültig sein und noch mindestens eine freie Seite enthalten.
Achten Sie darauf, dass Ihr Pass bei Einreise abgestempelt wird, insbesondere wenn Sie nicht mit einem ordentlichen Verkehrsflugzeug unterwegs sind. Ohne Einreisestempel kann es bei der Wiederausreise zu Problemen kommen.
Es muss durch einen Impfpass eine frische Polio-Impfung nachgewiesen werden, die bei Ausreise aus Afghanistan nicht älter als ein Jahr sein darf. Dies kann bei Ausreise überprüft werden; ohne Impfnachweis kann die Ausreise untersagt werden. Hintergrund ist das Auftreten mehrerer Polio-Fälle in Afghanistan, siehe Gesundheit. Bei länger zurückliegender Impfung kann der Reisende die Krankheit zwar selbst nicht bekommen, aber dennoch übertragen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Afghanistan ein Visum, das vor der Einreise bei einer afghanischen Auslandsvertretung wie der Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan beantragt werden muss.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Fremdwährung kann uneingeschränkt eingeführt, muss aber bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährung darf den eingeführten und deklarierten Betrag nicht übersteigen.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf 500 AFN beschränkt.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gebiet mit Fällen von Poliomyelitis (Kinderlähmung) ist der Nachweis einer Polio-Impfung zu erbringen. Bei Ausreise aus Afghanistan ist für Personen, die länger als 4 Wochen im Land waren, eine Polio-Impfung vorgeschrieben, siehe Poliomyelitis.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
In Afghanistan findet sich zu 95% Malaria vom Typ vivax. In den östlichen, an Pakistan grenzenden Provinzen unter 2.500m Höhe existiert von Mai bis November ein hohes sowie von Dezember bis April ein geringes Malariarisiko. Unter 2.500m Höhe besteht im übrigen Land, inklusive Kabul, ein geringes Malariarisiko, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Hierdurch wird auch das Risiko für seltene Erkrankungen wie Phlebotomen-Fieber (durch Stechmücken übertragen), Krim-Kongo-Hämorrhagischem Fieber und Rückfall-Fieber (beide durch Zecken übertragen) vermindert. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll (nicht für Kurzaufenthalte in Kabul und den militärischen Stützpunkten). Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.
Häusliche und gewerbliche Abwässer werden im Allgemeinen unbehandelt über offene Kanäle in Oberflächengewässer entsorgt. Diese sind daher meist stark mit fäkalen Keimen und chemischen Schadstoffen kontaminiert. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keinesfalls Trinkwasserqualität.
Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen besteht landesweit, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Afghanistan gehört zu den wenigen Ländern weltweit, in denen noch Erkrankungen durch Polioviren gemeldet werden. Die Übertragung erfolgt durch fäkal verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel.
Die WHO hat Afghanistan aufgefordert sicherzustellen, dass alle Einwohner und Langzeitbesucher länger als 4 Wochen, die aus dem Land heraus eine internationale Reise antreten, vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise mit einer Dosis gegen Polio geimpft worden sind (oraler Impfstoff bOPV oder intramuskulärer Impfstoff IPV). Steht eine dringende Reise an und es wurde nicht nicht in dem geforderten Zeitraum gegen Polio geimpft, soll sichergestellt werden, dass Einwohner und Langzeitreisende mindestens zum Abreisezeitpunkt eine Impfung erhalten. Ansonsten soll das Land eine Ausreise dieser Personen verhindern.
Alle Reisenden unter vier Wochen Reisezeit sollten einen kompletten Impfschutz gegen Polio haben. Alle 10 Jahre sind Auffrischimpfungen notwendig. Alle Reisenden mit über vier Wochen Aufenthalt im Land sollten vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise mit einer Dosis gegen Polio geimpft worden sein, hier gilt die Auffrischung alle 10 Jahre nicht! Die Impfung ist im Internationalen Impfzertifikat separat zu bescheinigen, siehe Merkblatt Polio-Impfung bei Auslandsreisen.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine immer tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in der Regel in Afghanistan nicht möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss, siehe Merkblatt Tollwut.
Typhus abdominalis wird durch Bakterien (sog. Salmonellen) verursacht. Typische Anfangsbeschwerden sind Fieber und Kopfschmerzen. Im weiteren Verlauf können u.a. wässrige Durchfälle oder Verstopfung, Husten und Hautrötungen auftreten. Die Erreger werden über verunreinigte Nahrungsmittel und Trinkwasser aufgenommen. In Afghanistan gab es in den letzten Jahren immer wieder schwer zu behandelnde Typhuserkrankungen aufgrund von Antibiotikaresistenzen.
Insbesondere die Haut-Leishmaniasis (eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten) ist in ländlichen Gegenden weit verbreitet.
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen ist insbesondere die Gefahr einer resistenten Tuberkulose hoch. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung.
Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe"), zirkulieren in Afghanistan in den Wintermonaten. Genaue Angaben zu den Erkrankungszahlen sind nicht bekannt.
Die Höhenkrankheit ist eine durch taktische Fehler bei der notwendigen Höhenanpassung über 2.300m (z.B. durch zu raschen Aufstieg und Überanstrengung) ausgelöste, potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn, siehe Merkblatt Höhenkrankheit.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
In den Sommermonaten kann es zu einer hohen Belastung der Luft durch Staub kommen. Besonders in den westlichen Landesteilen treten dann häufig auch heiße Staubstürme („Shomal") auf. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern. Auch die Augen sollten entsprechend geschützt werden.
Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend, eine Notfallversorgung mit funktionierender Rettungskette meist nicht existent. Auch in Kabul entspricht die medizinische Versorgung nicht europäischem Standard.
Bei schweren Erkrankungen muss eine medizinische Evakuierung, z.B. nach Indien oder nach Dubai, erwogen werden.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind häufig nicht gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auf dem Land auch gefälschte Produkte statt ordnungsgemäß zugelassener Medikamente verkauft werden. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegen häufig eingesetzte Antibiotika auf.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr. Telefonisch: Mo-Fr 14.00-17.00 Uhr.
Adresse: 23 Avenue de FranceGenf1202Konsularabtlg.: Mo-Do 09.00-12.00 Uhr, telefonisch: Mo-Fr 14.00-16.00 Uhr.
Adresse: Kärntner Ring 17/12-15Wien1010Mo-Do 09.00-16.00 Uhr. Konsularabt. (Kronberger Str. 5): Einreichen: Mo-Do 09.00-12.30 Uhr, Abholung: Mo-Do 13.00-15.00 Uhr.
Adresse: Taunusstraße 3 (Ecke Kronberger Straße 5)Berlin14193652.225 qkm.
38.928.346 (UNO Schätzung 2020).
48,8 pro qkm.
Kabul.
1996 hatten die Taliban die Kontrolle über Afghanistan übernommen und führten ein fundamentalistisch-islamisches Regime ein, das von den Vereinten Nationen und den westlichen Staaten nicht anerkannt wurde. Nach monatelangen westlichen Militärschlägen wurde das Taliban-Regime gestürzt und im November 2001 eine UN-vermittelte Konferenz in Bonn (Deutschland) einberufen. Das Ergebnis der 'Petersbergkonferenz' war ein Rahmenabkommen zur Einsetzung einer Übergangsregierung mit provisorischen Regierungsinstitutionen. Eine United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA) unterstützte die neue Regierung bei ihrer Arbeit und ist immer noch in Afghanistan tätig. Im Juni 2002 tagte die aufgrund des 'Petersberg-Abkommen' einberufene traditionelle Ratsversammlung aller afghanischen Stämme (Loya Dschirga), die den Chef der Übergangsregierung, Hamid Karzai, als Präsidenten des Landes für die nächsten 18 Monate wählte. Nationalversammlung mit 250 Mitgliedern und Ältestenrat. Verfassung von Januar 2004.
Afghanistan grenzt im Norden an Turkmenistan, Usbekistan und Tadschikistan, im Nordosten an China, im Osten und Süden an Pakistan und im Westen an den Iran. Die Großgliederung zeigt drei Landschaften: das südliche Hochland, Afghanisch-Turkestan im Norden und der Hindukusch im Nordosten. Letzterer steigt bis auf 7200 m an und wird durch das Bamian-Tal von der Koh-i-Baba-Bergkette getrennt, in der auch der Helmand entspringt. Nördlich und südwestlich der Berge liegen fruchtbare Schwemmlandebenen.
Islam (Mehrheit: Sunniten (80 %)); Minderheiten von Schiiten, Hindus, Juden und Sikhs.
Außerhalb Kabuls herrschen engverbundene Stammesgemeinschaften mit klar definierten Frauen- und Männerrollen vor. Religion und Tradition spielen innerhalb der Familie eine wichtige Rolle. Es gilt als eine Beleidigung, die Fußsohlen zu zeigen. Gästezimmer sind unbekannt, und Gäste teilen den Raum mit der Familie. Frauen sollten ihre Schultern bedecken und Hosen oder lange Röcke tragen. Der Händedruck wird als Begrüßung akzeptiert, obwohl man sich traditionell zur Begrüßung umarmt. Rauchen ist weit verbreitet und an europäischen Preisen gemessen billig. Es ist ein Kompliment, wenn man vom Gastgeber eine Zigarette angeboten bekommt. (Weitere Informationen im Kapitel Islam im Anhang.)Fotografieren: Vorsicht bei der Motivwahl, militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden.
220 V, 50 Hz. Schlechte Elektrizitätsversorgung, viele Stromausfälle.
Ashraf Ghani, seit September 2014 und Abdullah Abdullah, seit Mai 2020.
Land | Reisepaß | Visum | Rückflugticket |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Antragstellung an die zuständige diplomatische Vertretung postalisch oder persönlich. Die Abholung des visierten Reisepasses muss bei der diplomatischen Vertretung von Afghanistan in Berlin persönlich erfolgen.
10 Werktage in Berlin, 10 Werktage in Wien.
Expressvisa (nur in Ausnahmefällen): 2 Arbeitstage + Postweg.
In Berlin sind keine Expressvisa mehr erhältlich. Die Mindestbearbeitungszeit für alle Visumarten beträgt dort zwei Wochen.
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt verfügen.
1 Afghani = 100 Puls (in der Praxis ohne Bedeutung). Währungskürzel: Af, AFN (ISO-Code). Die Afghani-Banknoten sind im Wert von 1.000, 500, 100, 50, 20,10, 5, 2 und 1 Af im Umlauf. US$ wird als gängige Währung akzeptiert.
Gängige Praxis ist der Geldwechsel bei Straßenhändlern, hier sollte der erhaltene Betrag nachgezählt werden. Sicherer, aber mit einem höheren Zeitaufwand, ist der Wechsel in einer der Banken in Kabul. Größere Hotels tauschen ebenfalls in Landeswährung.
Kreditkarten werden in Afghanistan nicht akzeptiert.
Bankkundenkarten werden in Afghanistan nicht akzeptiert.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
In Kabul (New Kabul Bank, Afghanistan International Bank) ist es möglich, mit Visa, Mastercard und American Express an Bankautomaten Geld abzuheben. Ein Hinweisschild am Automaten gibt an, ob Karten mit dem Cirrus- und Maestro-Zeichen akzeptiert werden.
Von der Nutzung von Reiseschecks wird abgeraten.
Sa-Mi 08.00-12.00 und 13.00-16.30 Uhr, Do 08.00-13.30 Uhr.
Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Afghanistan eingeführt werden: für den persönlichen Gebrauch angemessene Mengen an Tabakprodukten und Parfüm.
Antiquitäten, Felle und Teppiche nur mit Ausfuhrgenehmigung.
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Eid al-Fitr (Ende des Ramadan) : 13. Mai 2021
Eid al-Adha (Opferfest) : 20. Juli 2021
Mouloud (Geburtstag des Propheten). : 18. Oktober 2021
In Kabul gibt es einige Hotels, wie das Inter-Continental Hotel, die in etwa westlichen Ansprüchen gerecht werden. Die wenigen Unterkünfte außerhalb Kabuls sind generell von sehr niedrigem Standard.
In Kabul gibt es einige Hotels, wie das Inter-Continental Hotel, die in etwa westlichen Ansprüchen gerecht werden. Die wenigen Unterkünfte außerhalb Kabuls sind generell von sehr niedrigem Standard.
Die afghanische Küche ist der indischen sehr ähnlich. Die meisten Restaurants in Kabul bieten Spezialitäten wie Pilaus, Kebabs, Bolani und Ashak sowie internationale Gerichte. Die Hauptzutaten der afghanischen Küche sind Reis und Hammelfleisch sowie Nan (afghanisches Fladenbrot). Traditionelle Gerichte und Tschai (Tee) findet man überall in Tschaikhanas (Teehäusern).
Traditionelle Andenken sind Mäntel und Jacken aus Lammfell und Wildleder, turkmenische Hüte, Stickereien aus Kandahar, Istaff-Keramik, Glas aus Herat, Nomadenschmuck, handgeknüpfte Teppiche und Läufer, Holzschnitzereien aus Nuristan, Seide, Messing-, Kupfer- und Silberarbeiten.
Handeln ist üblich, und mündliche Verträge sind bindend. Anzug und Krawatte bzw. Kostüm oder Kleid sind angebracht. Termine sollten im Voraus vereinbart werden;
Geschäftszeiten: Sa-Mi 08.00-12.00 Uhr und 13.00-16.30 Uhr, Do 08.00-13.30 Uhr.
Hindukusch
Der wilde und abgelegene Hindukusch besteht aus zwei riesigen Bergketten und liegt in der Region Nuristan nordöstlich von Kabul.
Historische Stätten
In Bamian standen einst zwei riesige Buddhafiguren aus dem 3.
oder 4. Jahrhundert, die 38 und 55 m hoch waren. Im März 2001 wurden
die Buddhas von den Taliban in die Luft gesprengt. Andere historische
Stätten in Afghanistan, die während der Jahrzehnte der Konflikte ganz
oder beinahe zerstört wurden, sind u.a. das zweithöchste Minarett der
Welt in Jam (aus dem 12. Jahrhundert), die Moschee Haji Piyada in der Balkh-Region und das blau gekachelte Mausoleum der Königin Gauhar Shads im westlich gelegenen Herat. Mit der allmählichen Restaurierung dieser und anderer Stätten wurde mittlerweile begonnen.
Kabul
Die Hauptstadt Kabul hat stark unter dem Bürgerkrieg und den
Luftangriffen der vergangenen Jahre gelitten. Etwa ein Drittel der
öffentlichen Gebäude und 40% der Häuser wurden zerstört. Es gibt nur
wenige historische Bauwerke, Moscheen und Denkmäler - im Garten von Babur, früher als einer der schönsten Gärten in Asien bekannt, steht zumindest noch Baburs Grabmal. Auch das staatliche Museum in
Kabul, das einst eine der größten Antiquitätensammlungen in Asien
besaß, wurde stark mitgenommen. Nur etwa ein Drittel der Sammlungen hat
die Verwüstungen des Krieges überlebt. Kürzlich wurde mit dem
Wiederaufbau des Museums begonnen.
GSM 900/1800. Das staatliche Unternehmen Afghan Telekom bietet im ganzen Land Festnetz und Mobilfunk an.
Afghan Wireless betreibt in den Provinzen des Landes ein 4G LTE-Mobilfunknetz.
Es gibt Internetcafés in verschiedenen Städten, wie etwa in Kabul, Khost und Herat.
Afghan Post ist die staatliche nationale Postorganisation des Landes. DHL Pakete und Päckchen sind von Europa nach Afghanistan als Standard-Sendungen 15-19 Tage unterwegs und als Premium-Sendungen 10-15 Tage mit der Möglichkeit zur Sendungsverfolgung.
Von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus gibt es keine Nonstop-Flüge nach Kabul.
Ariana Afghan Airlines (FG), die nationale Fluggesellschaft, fliegt von Istanbul und Ankara (Türkei) nonstop nach Kabul.
Turkish Airlines (TK) verbindet u.a. Frankfurt/M., München, Salzburg, Wien, Genf und Zürich via Istanbul mit Kabul.
Über Istanbul und in Kooperation mit Turkish Airlines (TK) fliegen außerdem Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M., Austrian Airlines (OS) ab Wien und Swiss (LX) ab Zürich nach Kabul.
Emirates (EK) bietet u.a. Flugverbindungen ab München, Wien und Zürich via Dubai nach Kabul an.
Frankfurt/M. - Kabul: 9 Std. 15 Min.; München - Kabul: 9 Std. 50 Min.; Wien - Kabul: 10 Std. 30 Min.; Genf - Kabul: 9 Std. 15 Min.; Zürich - Kabul: 8 Std. 30 Min. (kürzeste Flugzeit, jeweils mit 1 Zwischenstopp).
Der FCO (Foreign and Commonwealth Office) weist auf Sicherheitsmängel bei Ariana Afghan Airlines (FG) hin. Die Fluggesellschaft darf den europäischen Luftraum nicht mehr anfliegen.
Es wird keine Flughafengebühr erhoben.
Kabul Airport (KBL) (Hamid Karzai) liegt 16 km außerhalb der Stadt. Bank, Bar, Restaurant. Taxis vorhanden (Fahrtzeit: ca 30 Min.).
Derzeit gibt es keinen grenzüberschreitenden Schienenverkehr.
Eine Anreise mit dem Pkw ist von Pakistan über Peschawar und den Khyber Pass möglich, allerdings nur mit bewaffneter Begleitung. Die Einreise von Quetta (Pakistan) nach Kandahar ist äußerst gefährlich und sollte möglichst vermieden werden.
Von Usbekistan aus gibt es Einreisemöglichkeiten nach Mazar-e-Sharif und vom Iran aus von Mashad nach Herat.
Sämtliche Einreisemöglichkeiten sind sehr gefährlich und sollten - wenn überhaupt - dann nur in Begleitung und ausschließlich tagsüber geplant werden.
Fernbusse: Zwischen Jalalabad und Peshawar (Pakistan) sowie zwischen Herat und Mashad (Iran) verkehren regelmäßig Busse. Grenzkontrollen auf der Suche nach Drogen oder Waffen werden ständig durchgeführt.
Maut: In Afghanistan gibt es keine mautpflichtigen Straßen.
Tankstellen: Das Tankstellennetz ist wenig ausgebaut. Benzin ist teuer.
Ariana Afghan Airlines (FG) und Kam Air (RQ) bieten Inlandsflügen u.a. zwischen Kabul, Kandahar, Herat und Mazar-e Sharif an.
Die Bahn ist in Afghanistan derzeit ausschließlich auf den Güterverkehr beschränkt. Strecken für den Personenverkehr und die Anbindung an die Nachbarstaaten sind geplant, aufgrund der schwierigen Lage im Land allerdings zeitlich nicht einschätzbar.
Eine Fernverkehrsstraße zwischen Kabul und Kandahar wurde fertig gestellt, und eine neue Autobahn verbindet Kabul und Mazar-e Sharif.
rNach Jahrzehnten des Bürgerkriegs, dem Taliban-Regime und den westlichen Bombenangriffen sind etwa 80% der Straßen und Brücken Afghanistans zerstört. Wie lange die Wiederherstellung eines gut funktionierenden Straßennetzes dauern wird, ist unklar. Viele Landstriche sind vermint und das Befahren der Straßen sehr gefährlich.
Das Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln wächst. Busse verkehren auf einigen Strecken; Informationen sind vor Ort erhältlich.
Taxis sind in den Städten verfügbar, jedoch zumeist nicht mit Taxametern ausgestattet. Die Taxis sind gelb und leicht erkennbar. Der Fahrpreis sollte vor Fahrtantritt verhandelt werden.
Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
In Afghanistan gibt es keine festgelegten Werte für Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Jeeps und Landcruiser können mit Fahrern gemietet werden, die etwas Englisch sprechen. Am Flughafen von Kabul gibt es Reiseveranstalter, die Autos mit Führer vermieten.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
In Afghanistan gibt es keine festgelegten Werte für Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Kabul: Der sogenannte Millie Bus fährt in Kabul auf festgelegten Strecken. Schneller und komfortabler sind Taxis. Die Innenstadt Kabuls ist von den Entfernungen her auch zu Fuß gut zu erkunden; die unsichere Lage des Landes ist dabei jedoch zu berücksichtigen. Frauen sollten im Freien immer eine Kopfbedeckung tragen.
Von | Zu | Luft | Straße | Bahn |
Obwohl Afghanistan auf dem gleichen Breitengrad liegt wie die Südstaaten der USA, ist es durch die Höhenlage wesentlich kühler. In Lagen über 2500 m herrscht nahezu ganzjährig Winter, über 4000 m ist Leben unmöglich. Im südlichen Hochland sind die Sommer heiß und Winter streng. Landesweit gibt es große Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht, Sommer und Winter.
Die obigen Informationen stammen von Highbury Columbus Travel Publishing.