Khartum, die Hauptstadt des Sudan, liegt am Zusammenfluss des Blauen und des Weißen Nils. Zu den Touristenattraktionen von Karthum zählen der Omdurman-Kamelmarkt, der arabische Souk und das Nationalmuseum. Archäologische Ausgrabungsstätten von Interesse befinden sich in Bajrawiya, Naga und Meroe.
Der Dinder-Nationalpark an der Grenze zu Äthiopien, in dem zahlreiche Wildtierarten leben, ist einer der größten der Welt. Eine weitere Sehenswürdigkeit des Sudan ist das Rote Meer mit seinem klaren Wasser, vielen verschiedenen Fischarten und vorgelagerten Korallenriffen.
Sudan grenzt an Ägypten, das Rote Meer, Äthiopien, Eritrea, Kenia, Uganda, die Demokratische Republik Kongo, die Zentralafrikanische Republik, den Tschad und Libyen. Erst seit kurzen entwickelt sich hier der Tourismus, und außerhalb von Khartum stehen Kommunikationsmöglichkeiten und touristische Einrichtungen nur in begrenztem Maß zur Verfügung. Des Weiteren bestehen wegen gewalttätiger Unruhen Reisebeschränkungen für große Teile des Landes.
Khartum, die Hauptstadt des Sudan, liegt am Zusammenfluss des Blauen und des Weißen Nils.
Letzte Änderungen: Aktuelles (Epidemiologische Lage: Einstufung als Hochinzidenzgebiet ab 31. Januar 2021; Reiseverbindungen)
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Epidemiologische Lage: Einstufung als Hochinzidenzgebiet ab 31. Januar 2021; Reiseverbindungen)
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in den Sudan wird derzeit gewarnt.
Es liegen derzeit nur wenige Daten zum Sudan vor. Es ist von einer hohen Dunkelziffer an Infektionen auszugehen. Nach offiziellen Zahlen sind vor allem Khartum und die Bundesstaaten Gezira, Red Sea und Darfur betroffen. Sudan ist mit Wirkung vom 31. Januar 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft. Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 müssen Einreisende aus Sudan nach Deutschland ab diesem Zeitpunkt neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht auch ausnahmslos den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests mitführen, siehe Reiseverbindungen.
Aktuelle Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Die Einreise ist nur mit einem negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf, möglich. Bei Einreise können zusätzliche Untersuchungen wie Fiebermessungen erfolgen. Für Reisende mit vorherigem Aufenthalt oder Transit in Südafrika, Großbritannien und den Niederlanden ist zusätzlich eine 14-tägige häusliche Quarantäne nach Ankunft in Sudan zwingend vorgeschrieben.
Die Durchreise ist nur mit einem negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, möglich.
Ein COVID-19-Test ist für die Ausreise grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Abhängig von der genutzten Fluggesellschaft und dem Zielland, kann dieser jedoch verpflichtend sein.
Der internationale Flugverkehr findet statt.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 und die Einstufung des Sudan als Hochinzidenzgebiet muss bei Reisen aus Sudan nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Der Test kann nicht bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.
Derzeit gelten weder Ausgangssperre und noch Reisebeschränkungen im Land.
Es gibt keine spezifischen Anordnungen.
Von Reisen in die Grenzgebiete zu
- Libyen,
- Ägypten, mit Ausnahme der Hauptstrecke N1 über den Grenzübergang Wadi Halfa/Assuan,
- Tschad, sowie von Reisen
- in alle fünf Darfur-Teilregionen (Zentraldarfur, Ostdarfur, Norddafur, Westdafur und Süddarfur) im Westen des Sudan,
- in die Regionen Südkordofan und Blauer Nil
wird dringend abgeraten.
Von Reisen in das Gebiet entlang der Grenze zu Äthiopien in den Bundesstaaten Gedaref und Sennar, einschließlich des Dinder-Nationalparks, wird abgeraten.
Es besteht weiterhin eine erhöhte Terrorismusgefahr im gesamten Sudan, auch wenn die letzten Anschlagsversuche einige Jahre zurückliegen. In verschiedenen Landesteilen wurden in den vergangenen Jahren vereinzelte Zellen, die Anschläge geplant hatten, durch sudanesische Behörden aufgedeckt.
Auch nach Bildung der Übergangsregierung halten Proteste, Demonstrationen und Streiks an. Die wirtschaftliche Lage ist angespannt. Gewaltsame Auseinandersetzungen und zum Teil erhebliche Verkehrsbehinderungen sind bei Protesten nicht ausgeschlossen.
Wegen Güterknappheit und Anpassung von Subventionen steigen die Preise für Grundnahrungsmittel stetig. Zugleich herrscht eine starke Inflation. Der Bargeldkreislauf verläuft fast ausschließlich außerhalb der Banken. Landesweit kommt es regelmäßig zu einer Knappheit wichtiger Güter, die zum Teil auch die Hauptstadt Khartum erfassen. Insbesondere herrscht häufig Treibstoffknappheit, vor Tankstellen bilden sich immer wieder sehr lange Schlangen.
In den Grenzgebieten zu Libyen, Ägypten und Tschad kommt es immer wieder zu Gefechten mit aus Libyen einsickernden Rebellen und Schleuserbanden.
Im Dinder-Nationalpark ist es in der Vergangenheit zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen der Regierung und einer extremistischen islamistischen Gruppe gekommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich dort noch weitere bewaffnete gewaltbereite Gruppen aufhalten.
Die Grenzen zu Eritrea und Tschad sind geschlossen. Auch die Grenzen zu Libyen und der Zentralafrikanischen Republik können jederzeit für längere Zeiträume geschlossen werden, wie Ende September 2019 geschehen.
An der Grenze zu Ägypten ist nur der Grenzübergang Assuan/Wadi Halfa geöffnet.
Ob der Grenzübergang Gallabat/Metemma zu Äthiopien geöffnet ist, muss im Einzelfall erfragt werden. Abseits der Hauptverkehrsroute besteht die Gefahr von Landminen.
In den fünf Darfur-Teilregionen (Zentraldarfur, Ostdarfur, Norddafur, Westdafur und Süddarfur) im Westen des Sudan gibt es vereinzelt gewaltsame Auseinandersetzungen und Banditenunwesen. Es besteht zudem ein sehr hohes Entführungsrisiko.
Reisen nach Darfur bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung der sudanesischen Regierung. Mitarbeiter von Hilfsorganisationen sollten die enge Abstimmung mit der VN und der sudanesischen Regierung (HAC, Humanitarian Affairs Commission) suchen, bei Dienst- oder journalistischen Reisen mit der deutschen Botschaft in Khartum und der Friedensmission UNAMID sowie dem VN-Sicherheitsdienst UNDSS.
In den Regionen Südkordofan und Blauer Nil kommt es zu militärischen Kampfhandlungen.
In der Stadt Abyei und der gleichnamigen Grenzregion zwischen Nord- und Südsudan - die Grenze zwischen Sudan und Südsudan ist umstritten - kann sich die derzeitige Ruhe abhängig von lokalen und regionalen Ereignissen sehr schnell ändern.
Auch in ländlichen Räumen in Südkordofan und Blauer Nil, vor allem in den Nuba-Bergen, kommt es immer wieder zu Kampfhandlungen zwischen Armee und Rebellen sowie Bombenabwürfen durch die sudanesischen Streitkräfte.
Im nördlichen Sudan, insbesondere für die Pyramiden von Meroe und Karima ist die Sicherheitslage aufgrund der umfangreichen Militär- und Polizeipräsenz Ägyptens und des Sudan gegenwärtig unter Kontrolle.
Auch nach dem Friedensschluss zwischen der ostsudanesischen „Eastern Front" und der Regierung in Khartum sind in der Region viele Sicherheitskräfte präsent. Es kann zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen kommen.
Die Kriminalität in Khartum und anderen Städten nimmt zu, befindet sich aber für afrikanische Verhältnisse auf niedrigem Niveau. Auf Flughäfen, Busstationen und Märkten besteht ein erhöhtes Risiko für Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Handtaschenraub. Autoeinbrüche erfolgen hauptsächlich in Khartum.
Außerhalb der Städte, insbesondere in entlegenen Gebieten abseits der Verbindungsstraßen längs des Nils, muss mit Bandenkriminalität, bewaffneten Überfällen und auch Entführungen gerechnet werden. Im Oktober 2017 wurde eine 72-jährige Schweizer Helferin in Darfur entführt und erst nach mehr als einem Monat wieder freigelassen.
Es gibt verschiedene Vegetationsgürtel von der ariden Sahara im Norden bis zu semi-ariden Savannengebieten im Süden. Im Norden herrscht zum Teil extreme Dürre, insbesondere von April bis Oktober kommt es zu Sandstürmen.
Zu Beginn und Ende der Regenzeit von April bis Oktober können heftige Regenfälle zu Überflutungen und damit Beeinträchtigungen führen.
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Der Luftverkehr entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Alle sudanesischen Luftfahrtunternehmen stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU. Flugreisen innerhalb des Landes bieten verschiedene sudanesische Luftfahrtgesellschaften an.
Die Infrastruktur in Sudan ist in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit, Medikamentenmangel) sind weit verbreitet. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Khartum wegen mangelnder Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen oft nur eingeschränkt möglich.
Touristen benötigen für Reisen außerhalb Khartums keine Reisegenehmigung des sudanesischen Tourismusministeriums (travel permit) mehr.
Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen schlechter Straßen, fehlender Markierungen und der nicht selten unorthodoxen Fahrweise nicht unterschätzt werden. Nachtfahrten sollten ganz vermieden werden. Eine defensive Fahrweise ist dringend zu empfehlen. Medizinische Hilfe bei Unfällen steht in der Regel nicht zur Verfügung.
Aufgrund der Nachwirkungen des Bürgerkriegs in Südsudan, der Stammeskonflikte und der nach wie vor angespannten Situation an manchen Teilen der südlichen und östlichen Grenzen sowie v. a. aufgrund des Darfur-Konflikts ist eine Durchquerung des Landes weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.
Reisen in den nördlichen Sudan zu den Pyramiden von Meroe und Karima sind unproblematisch und auf dem Landweg von Ägypten wieder möglich, jedoch ausschließlich über den Grenzübergang Assuan/Wadi Halfa.
Die Grenzen zu Eritrea und Tschad sind geschlossen. Ob der Grenzübergang Gallabat/Metemma zu Äthiopien geöffnet ist, muss im Einzelfall erfragt werden. Die Hauptverkehrsroute zu diesem Grenzübergang sollte nicht verlassen werden. Beim Versuch, Grenzen illegal zu überqueren, bestehen Gefahren durch nicht oder unzureichend gekennzeichnete Minenfelder sowie der längerfristigen Inhaftierung.
Tauchsport im Roten Meer ist bislang unproblematisch, jedoch sind Ausrüstungen einiger Veranstalter unfallträchtig.
Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte ausreichend.
Reisende sollten sich in den islamisch geprägten Gebieten von Sudan den Verhaltensregeln anpassen. Das gilt insbesondere für das strikte Alkoholverbot.
Empfohlen wird weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch gegen Moskitos schützt. Eine Kopfbedeckung ist nicht erforderlich, aber gegen Sonne und Staub sinnvoll. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit im Fastenmonat Ramadan während der Tagesstunden ist verpönt.
Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und aus Sicht der sudanesischen Behörden strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist streng verboten, siehe Strafrecht.
Aufnahmen von Frauen, uniformierten Personen und Bettlern sowie in Flüchtlingslagern sollten nur mit besonderer Umsicht und nie ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgen.
Sexuelle Handlungen zwischen Gleichgeschlechtlichen sind strafbar. In bestimmten Fällen, insbesondere bei Wiederholungstätern, droht eine lebenslange Haftstrafe.
In Sudan gilt die Scharia. Einfuhr, Herstellung, Handel, Transport, Konsum, Besitz und Erwerb von Drogen und auch Alkohol, Trunkenheit und zu freizügige Kleidung wie sehr kurze Hosen, Bikinioberteil, können, insbesondere bei Frauen, nach dem sudanesischen Strafgesetz und dem Public Order Law mit hohen Strafen (Haft, Geldstrafen, prinzipiell sogar mit Auspeitschen) geahndet werden. Gleiches gilt für Prostitution, Ehebruch und Homosexualität. Gleichfalls verboten ist der Besitz und Vertrieb pornographischer Materialien. In diesem Zusammenhang finden bei Einreise in den Sudan unregelmäßig Überprüfungen von Mobiltelefonen und Laptops statt, die gegebenenfalls beschlagnahmt werden.
Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und aus Sicht der sudanesischen Behörden strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist streng verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden.
Landeswährung ist das Sudanesische Pfund (SDG). Kreditkarten und ausländische Bankkarten können im Sudan nicht verwendet werden. Reisende müssen Bargeld in hinreichender Menge zur Finanzierung ihres Aufenthaltes mitführen.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Das Reisedokument darf keine israelischen Stempel enthalten.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Dieses muss vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen, in Deutschland der Botschaft der Republik Sudan in Berlin, beantragt werden.
Reisende müssen sich binnen drei Tagen beim Ausländeramt des Aufenthaltsortes registrieren. Hotels bieten ihren Gästen in der Regel gegen Gebühr an, die Registrierung zu erledigen.
Reisen nach Sudan können sich auf spätere Einreisen in die USA auswirken. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen USA.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Die undeklarierte Ein- und Ausfuhr von Fremdwährung ist bis einem Gegenwert von 3.000 US-Dollar erlaubt.
Die Ausfuhr von Gold ist ohne offizielle Genehmigung bei strengen Strafen verboten.
Die Einfuhr von Alkohol, Obst und Gemüse, Schweinefleisch und pornographischen Zeitungen, Männermagazinen bzw. Zeitschriften mit freizügigen Abbildungen von Frauen und Männern und vergleichbaren Filmen sowie Waren aus Israel ist verboten.
Gegenstände des täglichen persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden. Hochwertige technische Geräte, die erkennbar neu sind und nicht zum Reisebedarf gehören, wie zum Beispiel Küchenmaschinen, müssen eventuell verzollt werden.
Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und geschützten Pflanzen und Tieren (u. a. Elfenbein, siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt.
Tierhalter müssen Impfzeugnisse (z.B. europäischer Heimtierausweis) mit Tollwutimpfung und in Europa gängigen Regelimpfungen vorlegen. Impfungen dürfen nicht mehr als 12 Monate zurückliegen. Daneben wird ein amtsärztliches Zeugnis benötigt, welches nicht älter als 10 Tage sein darf.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Reisenden ab dem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Der Süden Sudans (südlich des 15. Breitengrades) gilt als Gelbfiebergebiet, eine Gelbfieberimpfung ist hier auch aus medizinischen Gründen empfohlen.
Reisende unter 4 Wochen Reisezeit sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle 10 Jahre haben. Einwohner und Langzeitreisenden über 4 Wochen wird gemäß WHO eine Auffrischimpfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen, siehe Merkblatt Poliomyelitis.
Dengue-Viren werden im Südosten des Landes, einschließlich der Provinz Süd-Kordofan, durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
In den südlichen Landesteilen gibt es ein ganzjährig hohes Malariarisiko. In den nördlichen Wüstengebieten, am Roten Meer und in den Städten Khartum und Port Sudan ist das Risiko insgesamt als etwas geringer einzustufen. Etwa 90% der Fälle sind auf Plasmodium falciparum (Malaria Tropica) zurückzuführen.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Neben der notwendigen Expositionsprophylaxe ist ganzjährig und landesweit eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Jedes Jahr werden Fälle von akuter wässriger Diarrhö und Cholera gemeldet, teilweise auch im Rahmen größerer Ausbrüche. Beide Erkrankungen sind im Sudan endemisch. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe Merkblatt MERS-Coronavirus.
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.
In den südlichen Landesteilen des Sudan kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große tagaktive Fliegen (TseTse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann.
Die bakterielle Hirnhautentzündung tritt mit hauptsächlicher Übertragung in den trockenen Monaten Dezember bis Mai auf. Entsprechend der Reiseform und Reisezeit kann eine Impfung (Beachte: Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen indiziert sein.
Diese Erkrankung ist im Sudan endemisch. Bei diesem Subtyp der Erkrankung handelt es sich um eine die inneren Organe befallende tödliche Infektion. Schutz vor der vorwiegend Dämmerungs- und nachtaktiven Überträgermücke beachten!
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden inkl. Todesfolge bewirken kann, dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert! Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Werden Schlangen angetroffen, sollte ein gebührender Abstand eingehalten werden. Keinesfalls sollten sie angefasst, gefangen oder provoziert werden. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte z. T. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, Ameisen u. a.) vor. Auch diese Tiere sollten nicht angefasst oder gereizt werden, ansonsten gilt auch hier: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden.
Die medizinische Versorgung im Lande ist insbesondere in den ländlichen Regionen vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. In Khartum ist die Versorgung insgesamt besser, aber auch hier nicht mit Europa zu vergleichen. Durch den langjährigen Bürgerkrieg sind vor allem im Süden des Landes weiterhin große Teile der medizinischen Infrastruktur zerstört. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch oder Französisch sprechende Ärzte.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.30-14.00 Uhr (telefonische Auskünfte 09.30-12.00 Uhr).
Adresse: Kurfürstendamm 151Berlin10709Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Mi 10.00-12.00 Uhr.
Adresse: Reisnerstraße 29/5Wien1030Mo-Do 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.30-12.30 Uhr (nur Visa).
Adresse: 51 Avenue Blanc, 3ème étageGenf12021.861.484 qkm.
43.849.260 (UNO Schätzung 2020).
20 pro qkm.
Khartoum.
Islamische Republik seit 1986. Die neue Verfassung von 1998 wurde teilweise 1999 von Präsident Bashir außer Kraft gesetzt. Neue Verfassung seit 2005. Das Islamische Recht ist in Kraft. Von 1983 bis 2004 herrschte Bürgerkrieg. Allerdings ist die Sicherheit in der Region Darfur auch nach dem zwischen Rebellen und sudanesischer Regierung unterzeichneten Waffenstillstandsabkommen vom 08.04.2004 nicht gewährleistet. Unruhen prägen das Land. Unabhängig seit 1956 (ehemaliges britisch-ägyptisches Kondominium). Seit Juli 2011 vom Südsudan (als eigenständiger Staat) getrennt.
Der Sudan grenzt im Norden an Ägypten, im Nordosten an das Rote Meer, im Osten an Eritrea und Äthiopien, im Süden an den Südsudan, im Westen an die Zentralafrikanische Republik und den Tschad und im Nordwesten an Libyen. Im Norden reichen die Ausläufer der Libyschen und der Nubischen Wüste bis nach Khartoum; außer an den Nilufern und in einigen Oasen ist die Region karg und öde. Sie geht in Trockensavanne über, die mit kurzem, hartem Gras und Büschen bewachsen ist und das Land zwischen den Breitengraden 15°N und 10°N bedeckt. Im Osten überwiegt flache Savanne, die sich aber im Westen zu zwei hohen Plateaus bis auf über 2000 m erhebt. Landwirtschaft wird hauptsächlich in den fruchtbaren Tälern zwischen dem Blauen und Weißen Nil betrieben, die bei Khartoum zusammenfließen. Die höchste Erhebung des Sudan ist der Marra im Westen des Landes (3088 m).
70 % Muslime (Sunniten), 25 % Animisten, Minderheiten von Kopten und 5 % Christen.
Im Norden des Landes wird das Leben durch die arabische Kultur geprägt, während die Einwohner des fruchtbareren Südens vielen unterschiedlichen Stämmen angehören, die alle ihren eigenen Lebensstil und Glauben haben. Da der Sudan ein überwiegend islamisches Land ist, sollten Frauen freizügige Kleidungsstücke vermeiden. Bei offiziellen und gesellschaftlichen Anlässen und in manchen Restaurants wird formelle Kleidung erwartet. Sudanesen sind für ihre Gastfreundschaft bekannt.
Trinkgeld: Eine Service-Gebühr ist oft schon in der Hotel- bzw. in der Restaurantrechnung enthalten, andernfalls werden 10% Trinkgeld erwartet. Dienstleister wie Zimmermädchen, Gepäckträger etc. erhalten üblicherweise ebenfalls ein kleines Trinkgeld.
Fotografieren: Militärische und polizeiliche Einrichtungen, Flughäfen und Brücken, Ministerien, Eisenbahneinrichtungen, Militär- und Polizeiangehörigen und Frauen ohne deren ausdrückliche Einwilligung dürfen nicht fotografiert werden. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Strafen.
Alkohol: Der Konsum von Alkohol ist Nicht-Muslimen erlaubt, jedoch darf Alkohol nicht in der Öffentlichkeit konsumiert werden.
230 V, 50 Hz. Häufig Spannungsschwankungen, ein Adapter wird empfohlen.
Abdalla Hamdok, seit August 2019.
Vorsitzender des Souveränitätsrates Abdel Fattah Burhan, seit August 2019.
Land | Reisepaß | Visum | Rückflugticket |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass (mind. 3 freie Seiten) oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige benötigen eine notariell beglaubigte Reiseerlaubnis der abwesenden Erziehungsberechtigten/Eltern(-teile).
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Für den Besuch mancher Regionen des Sudan ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die beim Passport and Immigration Office erhältlich ist. Anschrift: Ministry of Interior, Khartoum. Die Ausstellung dauert gewöhnlich fünf Tage.
Visa für private Kfz-Reisen sind derzeit nicht erhältlich.
Transitreisende, die innerhalb von 6 Std. mit dem nächsten Flugzeug weiterreisen, gültige Weiter- bzw. Rückreisedokumente besitzen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Einreise muss innerhalb eines Monats ab dem Tag der Visumausstellung erfolgen. Aufenthalt bis zu 1 Monat (Aufenthaltsdauer liegt im Ermessen der Einwanderungsbehörde). Verlängerung vor Ort möglich.
Transitvisum: 72 Std. Aufenthalt. Weitere Auskünfte von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
Persönlich oder per Post bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
U.a. türkische Staatsbürger können bei der Einreise ein Visum beantragen, wenn sie direkt aus der Türkei einreisen.
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.
7 Konsulararbeitstage in Wien.
Expressbearbeitung: 7 Arbeitstage in Berlin.
3-5 Arbeitstage in Genf.
1 (neues) Sudanesisches Pfund = 100 Piaster. Währungskürzel: SDG (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 50, 20, 10, 5, 2 und 1 SDG. Münzen sind im Wert von 50, 20, 10, 5 und 1 Piaster in Umlauf.
Das (neue) sudanesische Pfund ersetzte den sudanesischen Dinar.
Die Strafen für Geldwechsel auf dem Schwarzmarkt sind hoch. Geld sollte nur bei offiziellen Wechselstuben oder in Banken eingetauscht und Quittungen aufbewahrt werden.
Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar oder Euro in bar (außerhalb der Hauptstadt nur US-Dollar). US-Dollar-Banknoten müssen nach 2003 gedruckt worden sein, sonst werden sie nicht angenommen.
Werden derzeit nicht angenommen.
Bankkarten
Ausländische Bankkarten jeglicher Art werden nicht von sudanesischen Geldautomaten angenommen.
Reiseschecks werden im Sudan nicht akzeptiert.
Sa-Do 08.00-14.00 Uhr.
Folgende Artikel können zollfrei in den Sudan eingeführt werden (Personen ab 20 J.):
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 450 g Tabak;
Parfüm oder Eau de Toilette für den persönlichen Bedarf;
andere Waren für den persönlichen Bedarf (jedoch kein Alkohol).
Israelische Waren, Alkohol, Drogen, Obst und Gemüse, Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse, pornografisches Material und Zeitschriften mit freizügigen Abbildungen (praktisch jede westliche Zeitschrift).
Funde aus antiken Grabungsstätten, geschützte Pflanzen und Tiere (u.a. Elfenbein).
Für die Einfuhr von Schusswaffen wird eine Einfuhrgenehmigung benötigt.
Gold darf nur mit offizieller Genehmigung ausgeführt werden.
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Unabhängigkeitstag : 2021
01 Januar
koptischer Weihnachtstag : 2021
07 Januar
koptisches Osterfest : 02. Mai 2021
Eid al-Fitr (Ende des Ramadan) : 13. Mai 2021
Tag der Revolution : 30. Juni 2021
Eid al-Adha (Opferfest) : 20. Juli 2021
islamisches Neujahrsfest : 09. August 2021
Weihnachten : 25. Dezember 2021
Außerhalb von Khartoum und Port Sudan findet man nur wenige Unterkünfte. In Khartoum gibt es 11 mittelgroße Hotels, einschl. einiger mit internationalem Standard, in Port Sudan drei. In den anderen größeren Städten bieten einige kleinere Hotels und Herbergen Unterkunftsmöglichkeiten.
Außerhalb von Khartoum und Port Sudan findet man nur wenige Unterkünfte. In Khartoum gibt es 11 mittelgroße Hotels, einschl. einiger mit internationalem Standard, in Port Sudan drei. In den anderen größeren Städten bieten einige kleinere Hotels und Herbergen Unterkunftsmöglichkeiten.
Informationen erteilt die Youth Hostel Association, PO Box 1705, House no. 66, Street no. 47, Khartoum. Tel: (011) 72 20 87.
Die Grundnahrungsmittel sind Ful, eine Bohnenart, und Dura, gekochter Mais (oder Hirse), der mit diversen Gemüsen gegessen wird. Da islamisches Recht (Sharia) herrscht, ist Alkohol verboten.
Unterhaltung findet man vor allem in Khartoum und Omdurman. Es gibt das Nationaltheater, Konzerthallen und Kinos sowie Aufführungen auf öffentlichen Plätzen und in Hotels.
Im Souk werden Lebensmittel, einheimisches Kunsthandwerk, Gewürze, Schmuck und Silbergegenstände verkauft. Zu empfehlen ist der Kauf von Korbwaren, Ebenholz-, Gold- und Silberartikeln und diversen Kunsthandwerksartikeln. Gepardenfelle (Cheetah) sollten nicht gekauft werden, da Geparden vom Aussterben bedroht sind und unter das Artenschutzabkommen des World Wildlife Fund fallen. Öffnungszeiten der Geschäfte: Sa-Do 08.00-13.30 und 17.30-20.00 Uhr.
Leichter Anzug bzw. Kostüm sind angemessen. Die islamischen Bräuche sollten in den entsprechenden Regionen beachtet werden. In Geschäftskreisen wird viel Englisch gesprochen, über ein paar Worte Arabisch freut sich jedoch jeder sudanesische Geschäftspartner. Geduld und Höflichkeit werden geschätzt. Visitenkarten sollten eine arabische Übersetzung auf der Rückseite vorweisen.
Geschäftszeiten: Sa-Do 08.00-14.30 Uhr.
Ausflüge
Ein Besuch der Gezira-Modellfarm oder ein Ausflug am Nil entlang zum Jebel-Aulia-Damm bieten sich an.
Khartoum
Die Hauptstadt liegt am Zusammenfluss des Blauen und Weißen Nils. Mit der ehemaligen Hauptstadt Omdurman und Nord-Khartoum bildet sie eine Einheit, die die »Drei-Städte-Hauptstadt« genannt wird. Zu den Sehenswürdigkeiten gehören der Kamelmarkt in Omdurman und der arabische Souk (Markt). In den Empfangshallen der größeren Hotels und in mehreren Geschäften im Stadtzentrum gibt es sudanesischer Souvenirs.
Von besonderem historischem und künstlerischem Interesse ist das Nationalmuseum, das archäologische Ausgrabungsstücke ausstellt. Ein Besuch des Museums im Khalifenhaus ist für Reisende interessant, die an der Geschichte des Sudan interessiert sind.
Die Landesvorwahl ist 00249. Die nationale Telefongesellschaft heißt Sudatel Telecom Group (Internet: www.sudatel.sd). Es gibt öffentliche Kartentelefone (grüne Telefonzellen, funktionieren meist nur tagsüber). Telefonkarten sind bei Niederlassungen von Sudatel erhältlich. Auslandsgespräche können problemlos von größeren Städten und von Telefonzentren geführt werden. Internetcafés bieten auch Internettelefonie an.
GSM 900/1800. Mobilfunknetz betreiben u.a. Sudatel (Internet: www.sudatel.sd). Roaming-Verträge bestehen mit Mobilfunkgesellschaften u.a. in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Empfangs-/Sendebereich in den größeren Städten.
Anbieter wie Sudatel bieten mobiles Surfen im Internet an. Internetcafés sind vor allem in den großen Städten zu finden, in ländlichen Gebieten können die Gebühren in den vereinzelten Cafés sehr hoch sein.
Luftpost nach Europa ist bis zu einer Woche unterwegs. Öffnungszeiten der Postämter: Sa-Do 08.30-13.00 und 17.30-18.30 Uhr.
Von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus werden keine Direktflüge in den Sudan angeboten.
Sudan Airways (SD), die nationale sudanesische Fluglinie, verbindet u.a. Addis Abeba (Äthiopien), Kairo (Ägypten), Jeddah und Riyadh (Saudi Arabien) mit Khartum.
Ab Frankfurt/M., Wien und Zürich fliegt Turkish Airlines (TK) über Istanbul nach Khartum; Ethiopian Airlines (ET) nimmt ab Frankfurt/M. und Wien eine Route über Addis Abeba; der Flug von Frankfurt/M. nach Addis Abeba wird auch von Lufthansa (LH) angeboten; von Wien nach Addis Abeba fliegt auch Austrian Airlines (OS).
Außerdem bieten Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. und Austrian Airlines (OS) ab Wien in Kooperation mit Egypt Air (MS) Flüge über Kairo nach Khartum an. Zubringerflüge nach Frankfurt/M. und Wien ab Zürich sind mit Swiss (LX) möglich.
Frankfurt/M. - Khartum: 12 Std.; Wien - Khartum: 12 Std. 30 Min.; Zürich - Khartum: 12 Std. 10 Min. (Die Reisezeiten variieren, je nach Länge der Aufenthalte.)
20 US$, Transitreisende sind bei einem Aufenthalt von bis zu 24 Std. davon ausgenommen.
Khartoum International (KRT) liegt 4 km südöstlich der Stadt (Fahrtzeit: 20 Min.). Flughafeneinrichtungen: Duty-free-Shops, Restaurant (24-Std.). Taxis fahren zur Stadt.
Die beiden Häfen des Landes sind Port Sudan und Suakin am Roten Meer. Vor den Küsten des Sudan besteht die Gefahr der Piraterie.
In den Sudan existieren keine grenzüberschreitenden Bahnverbindungen.
Auf dem Landweg ist der Sudan von Äthiopien aus über den Grenzübergang bei Metemma/Gallabat erreichbar; ob dieser geöffnet ist, sollten Reisende vorab erfragen. Von Ägypten aus überquert man die Grenze in den Sudan bei Assuan/Wadi Halfa.
Die Grenzen zu Eritrea und in den Tschad sind geschlossen. An den Grenzen zu Libyen und zur Zentralafrikanischen Republik muss jederzeit mit längeren Schließungen gerechnet werden.
Die Grenzgebiete zu Libyen, Ägypten und Tschad sind unsicher; es kommt immer wieder zu Gefechten mit Rebellen und Schleuserbanden.
Aktuelle Informationen zur Sicherheitslage an den Grenzübergängen sind bei den Auswärtigen Ämtern erhältlich.
Unterlagen: Der deutsche Führerschein ist ausreichend. Zusätzlich zu österreichischen und schweizerischen Führerscheinen ist ein Internationaler Führerschein erforderlich. Außerdem benötigen Reisende für die Einreise mit dem Pkw einen Carnet de Passage.
Sudan Airways (SD) bietet Inlandsflüge zwischen Khartum und El-Fasher, Geneina, Nyala sowie Port Sudan an.
Weitere Inlandsstrecken werden von Tarco Aviation (3T) und Badr Airlines (J4) bedient.
Zwischen den Städten am Nil verkehren Flussdampfer, die jedoch zum größten Teil für Touristen nicht zu empfehlen sind. Der Fahrplan hängt vom Wasserstand ab. Es empfiehlt sich, Lebensmittel und Wasser mitzunehmen.
Wichtige Flusshäfen sind Juba, Khartum, Kusti, Malakal, Nimule und Wadi Halfa.
Der Sudan verfügt über ein ausgedehntes Schienennetz von 5.500 Kilometern Länge, das allerdings in sehr schlechtem Zustand ist. Die einzige noch verbliebene regelmäßige Verbindung besteht zwischen Khartum und Wadi Halfa (Fahrtzeit: ca. 36 Std.). Es empfiehlt sich in der ersten Klasse zu reisen, da die zweite und dritte Klasse zumeist überfüllt sind.
Das sudanesische Straßennetz hat eine Gesamtlänge von ca. 50.000 km. Bei Fahrten über Land ist die Unfallgefahr aufgrund der riskanten Fahrweise der Einheimischen, fehlender Markierungen und schlechter Straßen hoch. Nachtfahrten sollten nach Möglichkeit vermieden werden.
rDie Hauptstrecken, wie etwa von Khartoum nach Port Sudan im Osten, Wadi Halfa im Norden und zur Grenze nach Äthiopien sind asphaltiert. Ansonsten ist die Beschaffenheit der Straßen eher schlecht. Im Norden des Landes sind verschiedene Straßen während der Regenzeit, von Juli bis September, häufig gesperrt.
Es ist ratsam, bei Überlandfahrten Ersatzteile mitzuführen und darauf zu achten, dass das Fahrzeug in gutem Zustand ist.
U.a. verkehren Busse zwischen Khartoum, Kassala, Port Sudan und Gedarif, die an den Marktplätzen abfahren. Auch Lastwägen werden zum Personentransport genutzt; sie sind preiswerter, aber auch unbequemer als Busse.
Taxis sind an Taxiständen zu finden, können aber auch auf der Straße angehalten werden. Nicht alle Taxis besitzen Taxameter. Bei nicht vorhandenem Taxameter sollte der Fahrpreis unbedingt vor Fahrtantritt vereinbart werden.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend. Zusätzlich zum österreichischen und schweizerischen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich. Außerdem benötigen Reisende für die Einreise mit dem Pkw einen Carnet de Passage sowie einen Geldmittelnachweis und eine Bescheinigung der sudanesischen Botschaft, dass das Fahrzeug verkehrstauglich ist.
Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,0 ‰, absolutes Alkoholverbot;
- Anschnallpflicht auf Vorder- und Rücksitzen;
- Telefonieren ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt;
- Licht sollte ganztags eingeschaltet sein;
- Helmpflicht für Motorradfahrer.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 90 km/h;
- auf Fernstraßen: 110 km/h;
- auf Autobahnen: 130 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.
Mietwägen sind in Khartum am Flughafen und in der Stadt sowie in weiteren größeren Städten erhältlich; auch mit Chauffeur. Mitunter vermitteln auch Hotels Mietwägen. Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,0 ‰, absolutes Alkoholverbot;
- Anschnallpflicht auf Vorder- und Rücksitzen;
- Telefonieren ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt;
- Licht sollte ganztags eingeschaltet sein;
- Helmpflicht für Motorradfahrer.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 90 km/h;
- auf Fernstraßen: 110 km/h;
- auf Autobahnen: 130 km/h.
Um sich in Khartum fortzubewegen hat man die Auswahl zwischen den zahlreichen Kleinbussen, Taxis - mit und ohne Taxameter - sowie dreirädrigen Taxis, den sogenannten "Bajajs" oder "Rakshas", und den Fähren, die auf dem Nil verkehren.
Auch private Kleinbusse (Bakassi oder Boksi) sind auf den Straßen Khartums und in anderen großen Städten unterwegs. Sie haben keine festen Haltestellen und können per Handzeichen angehalten werden.
Von | Zu | Luft | Straße | Bahn |
Norden: Aride Sahara.
Süden: Semi-aride Savannengebieten.
Sehr heiß, nur von November bis März, v. a. im Norden, geringfügig kühler. Häufige Sandstürme in der Sahara von April bis September. Im äußersten Norden kaum Niederschläge, im mittleren Landesteil geringfügige Niederschläge im Juli und August, im Süden Regen von Mai bis Oktober.
Die beste Reisezeit beginnt im September und endet im April.
Die obigen Informationen stammen von Highbury Columbus Travel Publishing.