Die Hauptattraktion der Republik Guinea, die an Guinea-Bissau, den Senegal, Mali, Côte d'Ivoire, Liberia und Sierra Leone grenzt, ist ihre relativ unberührte Landschaft. Guinea hat Berge, Ebenen, Savanne und Wälder zu bieten, und hier entspringen auch die Quellen der drei großen Flüsse Westafrikas – Gambia, Senegal und Niger.
Die Hauptstadt Conakry liegt auf der Insel Tumbo und ist mit der Halbinsel Kaloum durch ein 300 m langes Pier verbunden. Die Stadt ist übersichtlich gestaltet, mit schattigen Alleen, die von Mangrovenbäumen und Kokospalmen gesäumt sind.
Guinea verfügt über eine bedeutende Musiktradition, die besonders in Conakry gepflegt wird. Vor allem der Gesang der Kindia ist berühmt.
1958 erklärte Guinea seine Unabhängigkeit von Frankreich und wurde durch die neue, streng sozialistische Regierung zu einem isolierten und abgeschotteten Land. Trotzdem man nach dem Tod von Diktator Sekou Touré 1984 wieder begann, Tourismus zuzulassen, zählt Guinea weiterhin zu den am wenigsten besuchten Ländern Afrikas, nicht zuletzt wegen der relativen Schwierigkeit, Visa ausgestellt zu bekommen.
Die Hauptattraktion der Republik Guinea, die an Guinea-Bissau, den Senegal, Mali, Côte d'Ivoire, Liberia und Sierra Leone grenzt, ist ihre relativ unberührte Landschaft.
Letzte Änderungen: Aktuelles (COVID-19: Einreise: PCR-Test; Beschränkungen im Land); Reiseinfos (LGBTIQ); Gesundheit (HIV/AIDS, Medizinische Versorgung)
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (COVID-19: Einreise: PCR-Test; Beschränkungen im Land)
Reiseinfos (LGBTIQ)
Gesundheit (HIV/AIDS, Medizinische Versorgung)
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Guinea wird derzeit gewarnt.
Guinea ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt Conakry und die unmittelbar angrenzenden Provinzen.
Guinea ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationale Gesundheitsbehörde ANSS auf Facebook und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Für EU-Staatsangehörige besteht grundsätzlich ein Einreiseverbot.
Ausnahmen gelten für Personen mit Langzeitvisa zum Zwecke der Erwerbstätigkeit und des Familienbesuchs, Ehepartner guineischer Staatsangehöriger, Personen mit Wohnsitz in Guinea, Diplomaten sowie Personal von Institutionen der technischen Zusammenarbeit und humanitären Hilfe.
Reisende müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der maximal 72 Stunden alt sein darf. Es werden ausschließlich PCR-Tests akzeptiert. Die Fluggesellschaften können strengere Anforderungen stellen. Reisenden wird Fieber gemessen und sie müssen in einem Formular Angaben zu Voraufenthalten und geplantem Aufenthaltsort in Guinea machen. Bei Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung wird Quarantäne in einer staatlichen guineischen Einrichtung angeordnet.
Weitere Informationen zur Einreise erteilt die Guineische Botschaft Berlin.
Bei Ausreise müssen Reisende einen negativen COVID-19-Test des Institut National de la Santé Publique (INSP) vorlegen. Ein INSP-Testtermin muss online so rechtzeitig gebucht werden, dass der Test 3 Tage vor Reiseantritt durchgeführt werden kann. Reisenden ohne negatives Testergebnis wird der Zugang zum Flughafen verwehrt. Eine Kontrolle des Testergebnisses am Flughafen Conakry erfolgt seitens guineischer staatlicher Behörden. Die anfallenden Kosten für den Test sind durch die Reisenden selbst zu tragen. Von Reisenden mit Flügen von Air France wird wiederholt berichtet, dass von ihnen kein Testergebnis verlangt wurde. Eine offizielle Bestätigung dieser Praxis durch die guineischen Behörden liegt nicht vor.
Der Flughafen Conakry ist für den internationalen Passagierverkehr geöffnet. Mehrere Fluggesellschaften bieten regelmäßige Flüge nach Conakry an.
Die Landgrenzen sind für den Personenverkehr offiziell geschlossen.
Für den Großraum Conakry besteht eine nächtliche Ausgangssperre von Mitternacht bis 4 Uhr. Bar- und Restaurantbesuche sind unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregelungen wieder gestattet.
Fahrten von Conakry ins Landesinnere sind nur nach Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich, der nicht älter als 14 Tage sein darf.
Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Dies gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel, sowie private Fahrzeuge.
Am 18. Oktober 2020 haben in Guinea Präsidentschaftswahlen stattgefunden. Seitdem gab es in mehreren Stadtvierteln der Hauptstadt und in einzelnen Regionen gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Anhängern einzelner Kandidaten und den Sicherheitskräften, die jederzeit wieder aufflammen können. Straßen werden mit Barrikaden blockiert oder auf andere Weise unpassierbar gemacht. An Kontrollpunkten der Sicherheitskräfte in Conakry bilden sich längere Staus. Fahrzeuge werden überprüft und im Einzelfall auch zurückgewiesen. Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit einschließlich Ausgangssperren, Fahrverboten und des Zugangs zum Flughafen sind nicht ausgeschlossen.
Die Sicherheitslage im Nachbarland Mali ist prekär. Vereinzelt waren von einer erhöhten Gefahr von Terroranschlägen und Entführungen auch Nachbarländer betroffen. Guinea ist davon bisher ausgenommen.
Aufgrund der für den Großteil der Bevölkerung sehr schwierigen wirtschaftlichen Lage kommt es in Conakry, aber auch im Landesinneren, immer wieder zu spontanen Demonstrationen, Vandalismus oder Straßenblockaden. Im Februar 2018 führten Proteste im Zusammenhang mit Lokalwahlen zu Todesopfern und Verletzen.
Auch gewaltsame Konflikte zwischen sozialen oder politischen Gruppen können auftreten.
Arbeitskämpfe wie Streiks und politische Konflikte führen immer wieder zu Protestaktionen und somit zu Behinderungen im öffentlichen Raum, vereinzelt auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen.
Besonders betroffen sind die Hauptstadt Conakry, dort insbesondere auch staatliche Einrichtungen und größere Städte im Landesinnern sowie die Regionen Fouta Djallon und Boké. Aktionen richten sich nicht gezielt gegen Ausländer. Dennoch besteht die Gefahr, von solchen Ausschreitungen und Gegenmaßnahmen der Sicherheitskräfte beeinträchtigt zu werden.
In Waldguinea und den südlichen Grenzgebieten zu Liberia, Sierra Leone und Côte d'Ivoire kann es jederzeit zu ethnischen Spannungen mit gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen.
Die Kriminalitätsrate hat sowohl in Conakry als auch im Landesinnern stark zugenommen. Vor allem im städtischen Milieu sind nächtliche Überfälle auf Passanten, Wohnhäuser und Geschäfte verbreitet. Bewaffnete Überfälle auf Fahrzeuge nachts oder in der Dämmerung werden von einzelnen Überlandstraßen gemeldet. Besonders zu beachten ist, dass die Täter teilweise uniformiert sind.
Es herrscht tropisches, feuchtheißes Klima.
Die jährliche Regenzeit dauert von Mai bis September. In dieser Zeit können Überschwemmungen und Erdrutsche zu erheblichen Behinderungen im Reiseverkehr und Beeinträchtigungen der Infrastruktur führen. Straßen und Brücken können unpassierbar werden.
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Eine touristische Infrastruktur existiert nur in Ansätzen. Ein öffentliches Verkehrsmittelnetz gibt es nicht.
Das guineische Straßennetz ist in einem maroden Zustand, in der Regenzeit muss mit erheblichen Straßenschäden gerechnet werden. Insbesondere im Landesinneren wechseln sich befestigte mit unbefestigten Streckenabschnitten ab. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.
Auf den Überlandstraßen und in Städten muss mit Kontrollen bewaffneter Sicherheitskräften an festen oder zeitweilig eingerichteten Kontrollposten gerechnet werden. Dies gilt auch für den Innenstadtbereich von Conakry, nachts ab ca. 22 Uhr.
Der Internationale Führerschein ist empfehlenswert und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Homosexuelle Handlungen werden mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe bestraft. Bei Beteiligung von Minderjährigen (jünger als 18 Jahre) sieht das guineische Strafrecht stets die Höchststrafe vor. Wurde bei der vollendeten oder versuchten Handlung Gewalt angewandt, ist Haft von fünf bis zehn Jahren zu verhängen.
Das Fotografieren von Sicherheitsbereichen wie Kasernen, Polizeistationen, Flug- und Seehäfen, Zoll und Feuerwehr einschließlich der dort Beschäftigten ist untersagt.
Bei Verstößen ist die Beschlagnahme des Geräts und/oder des Films bzw. der Speicherkarte zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muss ebenfalls gerechnet werden.
Landeswährung ist der Guinea-Franc (GNF). Kreditkarten werden nur selten, z.B. in größeren Hotels akzeptiert. Geldautomaten geben nur geringe Beträge aus und sind häufig außer Betrieb. Die Mitnahme von Bargeld in US-Dollar oder Euro ist empfehlenswert.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vor der Reise bei der Botschaft von Guinea oder online unter https://www.paf.gov.gn/visa beantragt werden muss.
Alleinreisende Kinder/Jugendliche sollten eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten in französischer Sprachfassung, die sog. „Autorisation Parentale" bei sich führen.
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.
Die Ausfuhr von guineischer Währung ist verboten. Auszuführende Waren zu kommerziellen Zwecken sind vorab bei der zentralen Zolldirektion Guineas zu deklarieren. Weitergehende Informationen bietet die Direction Générale des Douanes.
Waren zu privaten Zwecken, auch Souvenirs, sind vor Abflug am Schalter des Zolls am Flughafen zu deklarieren. Hierbei ist die Kaufquittung der erworbenen Waren zu präsentieren.
Bei der Einfuhr von Hunden und Katzen ist ein veterinärärztliches Gesundheitszeugnis über die erfolgte Tollwutimpfung erforderlich (Antikörpernachweis höher als 0,5 Ul/ml). Nur Original-Ausweise oder Bescheinigungen werden anerkannt. Ausgestellte amtstierärztliche Zeugnisse haben eine Gültigkeit von 72 Stunden ab Ausstellungsdatum.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Reisenden ab Vollendung des ersten Lebensjahres eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
In der Praxis wird bei der Einreisekontrolle jedoch häufig nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden unabhängig der Herkunft verlangt. Grundsätzlich ist die Impfung für alle Reisenden empfohlen, auch wenn bei direkter Einreise aus Europa keine Impfung vorgeschrieben ist.
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 10-20 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt, meist aus dem Grenzgebiet zu Côte d'Ivoire.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
Es besteht ein hohes ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Ebola ist eine von Mensch zu Mensch übertragbare, hochansteckende Viruserkrankung, die häufig zum Tode führt.
Von Dezember 2013 bis April 2016 sind in Guinea im ganzen Land mehr als 3800 Ebola(verdachts)fälle aufgetreten.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Menschen, die Risikogruppen angehören, sind in Guinea überproportional häufig mit HIV infiziert. Laut dem gemeinsamen Programm der Vereinten Nationen für HIV/Aids (UNAIDS) betrifft dies vor allem Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter – hier sind rund 14% der Personen infiziert – und Männer, die Sex mit Männern haben (MSM) – hier beträgt die Prävalenz rund 57%.
Seit dem Jahr 2011 haben die HIV-Infektionen im Land um 11% zugenommen.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher bitte folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
Lassa-Viren werden meist durch den Kontakt mit Ausscheidungen von infizierten Ratten übertragen. Auch der Konsum von Feldratten (bush meat) oder der Kontakt mit Ausscheidungen oder Blut von infizierten Menschen kann zur Infektion führen. In Waldguinea kommen wiederkehrende, lokal begrenzte Ausbrüchen vor. Betroffen ist meist die Landbevölkerung. Der Großteil der Infektionen verläuft asymptomatisch. Ein schwerer Verlauf ist gekennzeichnet durch Gesichts- und Kehlkopfschwellung, Blutungsneigung (Hämorrhagie) sowie neurologische Erscheinungen bis hin zu Schock und Multiorganversagen. Die Sterblichkeit liegt bei schweren Verläufen bei 15%.
Eine Behandlung kann in der frühen Phase der Erkrankung mit speziellen antiviralen, lokal aber meist nicht verfügbaren Medikamenten erfolgen (Ribavirin). Eine Impfung existiert nicht, siehe Merkblatt Lassa-Fieber.
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Französischsprachige Fachärztinnen und -ärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch Deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur zwei Privatkliniken in Betracht, die auch begrenzt intensivmedizinische Behandlung gewährleisten können. Eine Privatklinik unterhält auch einen Ambulanzdienst, auf den bei Unfällen im Stadtgebiet zurückgegriffen werden kann.
Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr.
Adresse: Jägerstraße 67-69Berlin10117Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.
Adresse: Am Heumarkt 13/I/1/4Wien1030245.857 qkm.
13.132.795 (UNO Schätzung 2020).
47 pro qkm.
Conakry.
Präsidialrepublik seit 1991 (III. Republik). Verfassung von 1990. Das Parlament (114 Mitglieder) wird alle 4 Jahre gewählt. Direktwahl des Staatsoberhauptes alle 5 Jahre. Unabhängig seit 1958 (ehemalige französische Kolonie).
Guinea liegt in Westafrika und grenzt im Nordwesten an Guinea-Bissau, im Norden an den Senegal und Mali, im Osten an Côte d'Ivoire, im Süden an Liberia und im Südwesten an Sierra Leone. Guineas Flüsse versorgen einen Großteil Westafrikas mit Wasser. Der Niger fließt vom südlichen Hochland nach Norden durch Mali, bevor er sich wieder nach Süden wendet (durch Niger, Benin nach Nigeria). Die Küstenebene besteht aus Mangrovensümpfen, während die Fouta-Djalon-Hügel im Landesinneren mehrere Gebirgszüge und Plateaus in Westguinea bilden. Im Nordosten liegen die Sahelzone, die sich bis nach Mali erstreckt. Der Süden ist gebirgig.
Überwiegend Muslime (85 %); christliche Minderheiten (8 %) und Naturreligionen (7 %).
Obwohl die islamischen Bräuche nicht so streng eingehalten werden, sollte man Sitten und Gebräuche respektieren. Alltagskleidung ist angemessen. Straßenkriminalität ist ausgeprägt, Wertsachen sollten nicht zur Schau gestellt werden. Vor Beginn einer Konversation sollte man den Gegenüber begrüßen und sich nach seinem Wohlbefinden erkundigen.
Fotografieren: Hierfür ist eine Genehmigung vom Ministère de l'Intérieur et de la Sécurité erforderlich, die im Voraus beantragt werden muss. Öffentliche Einrichtungen wie Kasernen, Polizeistationen, Flughäfen, Seehäfen, Zoll und Feuerwehr dürfen weder gefilmt noch fotografiert werden.
Trinkgeld: 5% Bedienungsgeld ist normalerweise in der Rechnung enthalten.
220 V, 50 Hz.
Ibrahima Kassory Fofana, seit Mai 2018.
Alpha Condé, seit Dezember 2010.
Land | Reisepaß | Visum | Rückflugticket |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten in französischer Spache, die so genannte "authorisation parentale", bei sich führen.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können, benötigen kein Visum.
Einreisevisum für den Transit oder für touristische bzw. geschäftliche Reisen.
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Ca. 1 Woche. Express-Visa in Berlin: 1 Werktag.
Reisende müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
1 Guinea-Franc = 100 Centimes. Währungskürzel: FG, GNF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 20.000, 10.000, 5.000, 1000, 500 und 100 FG im Umlauf. Münzen sind im Wert von 25, 10, 5 und 1 FG im Umlauf.
Hotels nehmen einige Fremdwährungen als Bezahlung an. Ansonsten kann in Banken Geld getauscht werden. Belege müssen aufbewahrt werden.
Kreditkarten werden gelegentlich als Zahlungsmittel in großen Hotels akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Bankkarten
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Reiseschecks werden in Guinea in der Regel nicht akzeptiert.
I. Allg. Mo-Fr 08.00-12.30 und 14.30-17.00 Uhr.
Folgende Artikel können zollfrei nach Guinea eingeführt werden:
1000 Zigaretten oder 250 Zigarren oder 1 kg Tabak;
1 geöffnete Flasche mit alkoholischem Getränk;
Parfüm für den persönlichen Gebrauch.
Deklarationspflicht besteht für elektronische Geräte für den persönlichen Gebrauch (Laptop, CD-/MP3-Player, Fotoapparat etc.).
Waffen und Drogen.
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Neujahr : 2021
01 Januar
Ostermontag : 05. April 2021
Tag der Arbeit : 01. Mai 2021
Tabaski (Islamisches Opferfest) : 20. Juli 2021
Mariä Himmelfahrt : 15. August 2021
Unabhängigkeitstag : 02. Oktober 2021
Milad un Nabi (Geburtstag des Propheten Muhammad) : 18. Oktober 2021
Allerheiligen : 01. November 2021
Weihnachten : 25. Dezember 2021
In Conakry findet man einige teure Hotels mit akzeptablem Komfort, auch in Labé, Kindia und Dalaba gibt es einige Hotels. Unterkünfte sollte man lange im Voraus buchen und eine schriftliche Bestätigung verlangen.
Zelten ist nicht gestattet.
In Conakry findet man einige teure Hotels mit akzeptablem Komfort, auch in Labé, Kindia und Dalaba gibt es einige Hotels. Unterkünfte sollte man lange im Voraus buchen und eine schriftliche Bestätigung verlangen.
In den Restaurants der Hauptstadt wird westliche Küche angeboten, in den Restaurants der anderen Landesteile findet man einheimische Spezialitäten wie Jollof Rice und Fischgerichte, die stark gewürzt sein können. Als Beilage wird zumeist Reis serviert. Die Grundnahrungsmittel sind Maniok, Yamswurzel und Mais. Einheimische essen gern eine sehr scharfe Maissuppe, die in Flaschenkürbissen serviert wird.
Getränke: In den Restaurants der größeren Hotels der Hauptstadt gibt es eine große Auswahl an alkoholischen Getränken, einschl. guter westafrikanischer Biersorten, die auch in Bars angeboten werden.
Das Unterhaltungsangebot umfasst Nachtklubs und Kinos. In den Straßen trifft man oft auf singende und tanzende Gruppen, die auf traditionellen Musikinstrumenten oder selbstgemachten Gitarren spielen. Conakry ist ein lebendiges Musikzentrum, besonders schön sind die Gesänge des Kindia-Stammes.
Auf den Märkten findet man gute Angebote. Beliebte Souvenirs sind die typisch bunten Kleidungsstücke, Holzschnitzereien, Lederläufer mit einfachen schwarzweißen Mustern, Metallschmuck, einheimische Schallplatten, Flaschenkürbisse und Schmuck. Öffnungszeiten der Geschäfte: i. A. Mo-Sa 09.00-18.00 Uhr.
Gute Französischkenntnisse erforderlich. Geschäftszeiten: Mo-Do 08.00-16.30 Uhr, Fr 08.00-13.00 Uhr.
Selbstwählferndienst. Telefonverbindungen sind schlecht, Auslandsgespräche müssen über die Vermittlung geführt werden. Begrenzte Telefon- und Faxverbindungen gibt es normalerweise von 18.00-06.00 Uhr.
GSM 900. Mobilfunkgesellschaften sind Spacetel Guinee und Sotelgui.
Hauptanbieter: ETI (Internet: www.biasy.net/~en/philosophie.htm) und BINNTA (Internet: http://www.mirinet.net.gn).
In der Hauptstadt gibt es Postämter.
Tunisair (TU) fliegt ab Frankfurt/M. über Tunis und Royal Air Maroc (AT) über Casablanca nach Conakry.
Royal Air Maroc (AT) verbindet Wien via Casablanca, Tap Air Portugal (TP) via Lissabon mit Conakry.
Air France (AF) fliegt von Paris und TAP Air Portugal (TP) von Lissabon nonstop nach Conakry; Flüge nach Paris und Lissabon mit den nationalen Fluglinien Lufthansa (LH), Austrian Airlines (OS) und Swiss (LX).
Frankfurt/M. - Conakry: 8 Std. 50 Min.; Wien - Conakry: 9 Std. 30 Min.; Zürich - Conakry: 9 Std. 40 Min.
Keine.
Conakry (CKY) liegt 13 km südwestlich der Stadt. Taxis sind vorhanden. Einige Hotels bieten Shuttle Busse an.
Anmerkung: Ausländische Besucher sind am Flughafen besonders häufig Ziele von Trickbetrügern und Taschendieben. Reisende sollten daher besonders aufmerksam auf ihr Gepäck und ihre Wertsachen achten.
Straßen verbinden Conakry mit Freetown (Sierra Leone), Monrovia (Liberia) und Tambacounda (Senegal) sowie über Kankan und Siguiri mit Bamako (Mali). Die Straßen nach Liberia und Mali sind oft in schlechtem Zustand.
Maut: In Guinea gibt es keine mautpflichtigen Straßen.
Unterlagen: Es wird empfohlen, zusätzlich zum nationalen Führerschein auch den Internationalen Führerschein mitzuführen.
Anmerkung: Die Grenzgebiete zu Sierra Leone und Liberia sollten wegen andauernder Konflikte in diesen Ländern möglichst gemieden werden. Informationen über Grenzübergänge zu den Nachbarstaaten erteilen die jeweiligen Botschaften und konsularischen Vertretungen.
Derzeit werden in Guinea keine Linienflüge angeboten. Inlandsflüge werden ausschließlich über private Anbieter abgewickelt.
Derzeit gibt es keine Bahnverbindungen.
Das Straßennetz Guineas hat eine Gesamtlänge von ca. 44.000 km, wovon nur ca. 10 % asphaltiert sind. Einige Ortschaften sind nicht mit motorisierten Fahrzeugen erreichbar. Allgemein ist mit häufigen Polizeikontrollen und mit Straßensperren zu rechnen. Von Nachtfahrten wird dringend abgeraten.
Maut: In Guinea gibt es keine mautpflichtigen Straßen.
Die Straßen Guineas sind allgemein in einem schlechten Zustand. Die Verbindungsstraßen zwischen Conakry (über Kindia) und Kissidougou sowie zwischen Boké und Kamsar sind asphaltiert, ebenso die Straße Richtung Freetown (Sierra Leone). Während der Regenzeit, von Mai bis Oktober, ist ein Großteil der Straßen selbst mit Allrad betriebenen Fahrzeugen schlecht oder gar nicht befahrbar.
Private Busgesellschaften bieten Verbindungen von Conakry zu vielen Ortschaften des Landes an. Die Busse sind verhältnismässig bequem und billig.
Taxis sind verfügbar. Der Fahrpreis sollte grundsätzlich vor Fahrtantritt vereinbart werden. Ein schnelleres aber auch nicht ungefährliches Vorankommen ist mit Motorrad-Taxis gewährleistet; auch Fahrrad-Taxis werden angeboten.
Zusätzlich zum nationalen Führerschein wird die Mitnahme des Internationalen Führerscheins empfohlen.
In Guinea herrscht Rechtsverkehr.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.
Mietwägen sind in Conakry am Flughafen und in der Stadt erhältlich; auch mit Chauffeur. Fahrer müssen je nach Mietwagenfirma und Wagentyp mindestens 21 bis 23 Jahre alt sein.
In Guinea herrscht Rechtsverkehr.
In Conakry verkehren preiswerte Busse und Taxis.
Von | Zu | Luft | Straße | Bahn |
Tropisch und schwül. Regenzeit von Mai - Oktober, Trockenzeit mit Harmattan-Winden von Dezember - Mai. Monsunwinde von Juni bis November.
Die obigen Informationen stammen von Highbury Columbus Travel Publishing.