Burundi liegt, geografisch gesehen, im Zentrum von Afrika, aber es stand in den letzten Jahren leider auch im Mittelpunkt afrikanischer Negativschlagzeilen.
Burundi verfügt über wundervolle Landschaften: Berge, Wälder, riesige Seen und tropische Hochebenen. Diese Vielgestaltigkeit kommt aber auch in Burundis ethnischer Zusammensetzung zum Ausdruck, die zwischen den vorherrschenden Hutu- und Tutsi-Stämmen oft gewalttätig endet.
Die Situation des Landes verbessert sich allmählich. Präsident Nkurunziza, der 2005 demokratisch gewählt wurde, hat Friedensgespräche vorangetrieben und für andere Maßnahmen, wie z.B. kostenlose Schulbildung, viel Anerkennung geerntet. Wahllose Angriffe durch Rebellengruppen sind in Burundi jedoch noch immer eine ständige Gefahr. Bis diese aufhören, werden die meisten internationalen Touristen die Schönheit Burundis nicht mit eigenen Augen sehen können.
Burundi liegt, geografisch gesehen, im Zentrum von Afrika, aber es stand in den letzten Jahren leider auch im Mittelpunkt afrikanischer Negativschlagzeilen.
Letzte Änderung: Aktuelles (Durch- und Weiterreise)
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Durch- und Weiterreise)
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Burundi wird derzeit gewarnt.
Burundi war bisher von COVID-19 auf der Basis der vorliegenden Zahlen nicht sehr stark betroffen. Burundi ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministère de la Santé Publique und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Alle Flugpassagiere müssen bei Einreise über ein negatives COVID-19-Testergebnis verfügen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Am Flughafen führen die burundischen Gesundheitsbehörden einen erneuten Test durch, der vor Ort bezahlt werden muss (100,- USD für ausländische Staatsangehörige). Danach erfolgt der Transport in das zuvor durch die Reisenden gebuchte Quarantänehotel (31 Hotels unterschiedlicher Preiskategorie). Die Hotelkosten sind von den Reisenden zu zahlen. Die Quarantäne dauert sieben Tage. Am sechsten Tag erfolgt ein kostenloser zweiter Test durch die Behörden. Im Falle eines infizierten Passagiers an Bord des Flugzeugs müssen alle Mitreisenden ggf. einen weiteren Test absolvieren. Ein positiver Test führt zu einer Einweisung in ein örtliches Krankenhaus und Behandlung auf eigene Kosten.
Bei Ausreise ist ebenfalls ein negatives Testergebnis nachzuweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf (Test kostenlos, Zertifikat ca. 5,- €).
Die Land- und Seegrenzen zu den Nachbarstaaten Ruanda, Tansania und der Demokratischen Republik Kongo (RDC) sind geschlossen, ausgenommen ist der Warentransportverkehr innerhalb der Ostafrikanischen Gemeinschaft.
Es gibt Umsteigeflugverbindungen von Bujumbura nach Deutschland.
Bei der Unterbringung in Quarantäneeinrichtungen, dem Zugang zu Testmöglichkeiten im Falle einer vermuteten COVID-19-Erkrankung, insbesondere aber bei einem schwerwiegenden Krankheitsverlauf mit der Notwendigkeit einer Isolierung und medizinischen Intensivbetreuung sind die Möglichkeiten des hiesigen Gesundheitssystems äußerst begrenzt.
Vor Behörden, Restaurants und größeren Geschäften besteht die Möglichkeit zur Händedesinfektion. Eine Maskenpflicht besteht für den Besuch in Behörden und im Personennahverkehr. Abstandsregeln haben lediglich Empfehlungscharakter und sind nicht verbindlich.
Von Reisen nach Burundi wird abgeraten.
Auch in Burundi sind terroristische Anschläge nicht auszuschließen.
Die Sicherheitslage in Burundi ist aufgrund der instabilen innenpolitischen, wirtschaftlichen und kritischen menschenrechtlichen Lage angespannt. Aufgrund der schlechten wirtschaftlichen und humanitären Lage der Bevölkerung sind Akte von Gewaltkriminalität wie Raubüberfälle und Plünderungen nicht auszuschließen.
Die Präsenz der Sicherheitskräfte im ganzen Land ist hoch.
Es finden landesweit viele Kontrollen statt, nicht nur von staatlich legitimierten Sicherheitsbehörden. Dabei kommen auch vorübergehende Festnahmen von Ausländern z.B. zur Identitätsfeststellung gelegentlich vor.
In der Nähe zur Grenze mit der Demokratischen Republik Kongo in den Provinzen Bubanza und Cibitoke treten immer wieder bewaffnete Gruppen in Erscheinung. Fahrten auch auf den Nationalstraßen in der Region sind besonders gefährlich. Seit Ende August ist es zu mehreren nächtlichen Überfällen von Rebellengruppen gekommen. Diese bewaffneten Gruppen/Milizen nutzen häufig die Naturschutzgebiete (Kibira, Rukoko & Monge) auf burundischem Hoheitsgebiet für ihren Unterschlupf (Provinzen Kayanza, Rumonge und Bujumbura rurale).
Auf die Teilreisewarnung für angrenzende Regionen des Nachbarlands Demokratische Republik Kongo wird hingewiesen.
Der seit Jahren andauernde wirtschaftliche Niedergang treibt die allgemeine Armut zusätzlich an. Zwar sind Ausländer bei weitem weniger von Straftaten betroffen, aber auch sie werden gelegentlich Opfer von Gewaltkriminaität, Überfällen und Diebstahl. In Bujumbura sind besonders folgende Stadtteile, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit betroffen: Kanyosha, Bwiza, Jabe, Buyenzi, Nyakabiga, Musaga, Kamenge, Cibitoke, Ngagara und Mutakura..
Polizei und Justiz entsprechen nicht europäischem Standard.
Es herrscht ein äquatoriales Regenklima, in Höhenlagen gemäßigt.
Die Trockenzeiten gehen von Mitte Mai bis Anfang Oktober und Januar bis Februar.
In den Regenzeiten von Mitte Oktober bis Dezember und Februar bis Mitte Mai führen starke Regenfälle häufig zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu unpassierbaren Straßen und Brücken und damit erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Burundi liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Die deutsche Botschaft in Bujumbura kann außer reiner Nothilfe keine Rechts- und Konsularaufgaben wahrnehmen. Für Rechts- und Konsularangelegenheiten wie Passausstellungen ist die deutsche Botschaft in Nairobi/Kenia zuständig.
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Der Zustand der Straßen ist im Land sehr unterschiedlich. Strecken sind häufiger ohne Markierung oder beschädigt, schlecht beleuchtet, haben keine Verkehrszeichen. In der Regenzeit sind Straßen und Brücken des Öfteren unpassierbar. Hinzu kommt ein oft unkalkulierbares und riskantes Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer.
Verkehrsunfälle sind eine der häufigsten Todesursachen in Burundi. Bei Unfällen dürfen die beschädigten Fahrzeuge nicht vor dem Eintreffen der Polizei bewegt werden.
Insbesondere in den ländlichen Gegenden werden die Straßen in der Dunkelheit kaum noch von regulären Polizei- und Sicherheitskräften kontrolliert.
Tankstellen sind selten, die Treibstoffversorgung im Land ist teilweise schwierig.
Taxifahrer gehören manchmal zu kriminellen Netzwerken, Fahrdienste von Hotels und bei bekannten Unternehmen vorbestellte Taxis sind sicherer.
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Sexuelle Handlungen zwischen Gleichgeschlechtlichen sind verboten und können zu Haftstrafen zwischen drei Monaten und zwei Jahren oder Geldstrafen führen.
Der Flughafen sowie militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden.
Aufgrund von Anschlagsdrohungen praktiziert die Polizei auch ein weitgehendes Fotografierverbot aller öffentlichen sowie sonstigen sensiblen Einrichtungen.
Landeswährung ist der Burundi-Franc (BIF). Devisen und Bargeld im Land sind knapp bis kaum mehr vorhanden, es gibt immer wieder Engpässe in der Bargeldversorgung.
Bargeld sollte nur in Banken, Hotels oder Foreign-Exchange-Büros getauscht werden. Mit den Kreditkarten Visa und MasterCard können Beträge in Landeswährung bei verschiedenen Banken in Bujumbura abgehoben werden. Jedoch sind Zahlungen mit Kreditkarten nur sehr selten möglich, z.B. in großen Hotels in Bujumbura. Die Bargeldversorgung per Western Union oder MoneyGram funktioniert innerhalb eines Tages.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das grundsätzlich vor der Einreise bei der Botschaft der Republik Burundi in Berlin beantragt werden muss.
Mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens drei Wochen ist zu rechnen.
Die Ausstellung eines Visums am Flughafen Bujumbura ist nicht möglich.
Die Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer eines Visums kann mit einer Geldbuße belegt werden und zu Verzögerungen bei der Ausreise führen.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist unbeschränkt, die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung auf 2.000 BIF beschränkt möglich.
Gegenstände des persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.
Verboten ist die Einfuhr von Waffen, Drogen und pornografischem Material. Gegenstände des persönlichen Bedarfs (Sportausrüstungen, elektronische Geräte, Kameras, Laptops u.ä.) können zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Tabak, Alkohol und Parfüm ist beschränkt.
Heimtiere können nur über den internationalen Flughafen Bujumbura Melchior NDADAYE (BJM) eingeführt werden und benötigen neben einem Nachweis der Tollwutimpfung, die mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor Einreise erfolgt sein muss, ein amtstierärztliches Zeugnis, das maximal 15 Tage vor Einreise ausgestellt sein darf und die Gesundheit der Heimtiere bestätigt. Über die Frage, ob auch eine Importgenehmigung erforderlich ist, sollte die Botschaft der Republik Burundi in Berlin kontaktiert werden.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Alle Reisenden ≥ 9 Monaten müssen bei Einreise eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
Im gesamten Land inklusive der Städte besteht ein hohes Malariarisiko vorrangig für die gefährliche Malaria tropica, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Merkblatt Tollwut.
Vor allem in der Trockenzeit (Monate Mai bis September und Januar bis März) kommt es zu Hirnhautentzündungen durch dieses Bakterium, siehe Merkblatt Meningokokken.
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.
Im gesamten Land kann es sporadisch zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große tagaktive Fliegen (TseTse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. So infizierten sich zuletzt mehrere Touristen während des Besuchs des Serengeti-Nationalparks.
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor.
Burundi gehört zu den medizinisch äußerst unzureichend versorgten Ländern in der Region Ostafrika. Fehlende Finanzen schränken die Ausstattung von Krankenhäusern und die Beschaffung von medizinischen Geräten erheblich ein. Ebenso ist der Fachkräftemangel eklatant.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mo-Do 09.00-13.30 Uhr und 14.00-17.00 Uhr, Fr 9.00-13.30 Uhr und 14.00-16.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.
Adresse: Berliner Straße 36Berlin1071527.834 qkm.
11.890.784 (UNO Schätzung 2020).
373 pro qkm.
Bujumbura.
Präsidialrepublik seit 1966. Verfassung von 1992. Militärputsch 1996; seit 1998 ist eine Übergangsverfassung in Kraft. Parlament (Assemblée Nationale) mit 140 Mitgliedern; Wahl alle 5 Jahre. Seit dem Militärputsch von 1996 Übergangsparlament aus Mitgliedern des Parlaments und Vertretern aller politischen und gesellschaftlichen Gruppen. Unabhängig seit 1962 (ehemaliges belgisches Treuhandgebiet).
Burundi liegt am Nordzipfel des Tanganjika-Sees, der zusammen mit der schmalen Flussebene des Ruzizi das Land im Westen begrenzt. Das Landesinnere besteht aus Hochland, das im Osten nach Tansania und zum Tal des Malagarasi hin abfällt. Die Landschaft ist hügelig und mit Eukalyptusbäumen, Bananenfeldern, Acker- und Weideland bedeckt. Im Osten geht die fruchtbare Landschaft in Savanne über.
Überwiegend römisch-katholisch (62 %); protestantische (5 %) und muslimische (10 %) Minderheiten, außerdem Naturreligionen (23 %).
Die üblichen gesellschaftlichen Höflichkeitsformen gelten. Einheimische Sitten und Gebräuche sollten unbedingt respektiert werden. Die Kleidung sollte nicht zu zwanglos sein. Trinkgeld wird nicht automatisch berechnet, ca. 10% sind angemessen.
220 V, 50 Hz. Eurostecker.
Evariste Ndayishimiye, seit Juni 2020.
Evariste Ndayishimiye, seit Juni 2020.
Land | Reisepaß | Visum | Rückflugticket |
---|---|---|---|
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Deutsche: Eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Auch Kinder müssen einen Impfpass mitführen.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Transitreisende, die über gültige Papiere für die Weiterreise verfügen und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Mindestens 15 Werktage.
1 Burundi Franc = 100 Centimes. Währungskürzel: BuFr, BIF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5.000, 2.000, 1.000, 500, 100, 50, 20 und 10 BuFr im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen von 5 und 1 BuFr.
Fremdwährungen können am Flughafen, in den Banken in Bujumbura und in großen Hotels umgetauscht werden.
Gängige Kreditkarten werden in Burundi kaum akzeptiert (bei Buchung erfragen). Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Bankkarten
Mit der Kreditkarte (Visa und Mastercard) in Banken in Bujumbura Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol in Bujumbura genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks werden in Burundi in der Regel nicht akzeptiert.
Mo-Fr 08.00-12.00 und teils auch 14.00-17.30 Uhr.
Folgende Artikel können zollfrei nach Burundi eingeführt werden:
- 250 g Tabak;
- 1 l alkoholische Getränke.
Neujahr : 2021
01 Januar
Tag der Einheit des Volkes : 05. Februar 2021
Tag der Arbeit : 01. Mai 2021
Christi Himmelfahrt : 13. Mai 2021
Unabhängigkeitstag : 01. Juli 2021
Mariä Himmelfahrt : 15. August 2021
Gedenktag für Rwagasore : 13. Oktober 2021
Gedentag für Präsident Ndadaye : 21. Oktober 2021
Allerheiligen : 01. November 2021
Weihnachten : 25. Dezember 2021
Fast alle Hotels befinden sich in Bujumbura. In den anderen Landesteilen gibt es nur wenige Unterkünfte, mit Ausnahme einiger Hotels in Gitega, Ngozi und Kirundo. Informationen erteilt das Office National du Tourisme (s. Adressen) oder NITRA, PO Box 1402, 7 Place de l'Indépendence. (Tel: 22 23 21)
Zelten wird ungern gesehen, besonders in Stadtnähe, und ist gefährlich. Eine Erlaubnis der örtlichen Behörden sollte unbedingt eingeholt werden.
Fast alle Hotels befinden sich in Bujumbura. In den anderen Landesteilen gibt es nur wenige Unterkünfte, mit Ausnahme einiger Hotels in Gitega, Ngozi und Kirundo. Informationen erteilt das Office National du Tourisme (s. Adressen) oder NITRA, PO Box 1402, 7 Place de l'Indépendence. (Tel: 22 23 21)
Die Auswahl ist begrenzt. Gerichte in den Hotels in Bujumbura sind teuer und recht einfach. Eine Spezialität ist gebratener Ndagara-Fisch aus dem Tanganjika-See. Es gibt gute französische, indische und griechische Restaurants in der Stadt. Außerhalb von Bujumbura und Gitega findet man kaum Restaurants.
In Bujumbura gibt es Nachtklubs, Restaurants und Bars.
Einheimisches Kunstgewerbe, besonders Korbwaren, sind zu empfehlen. Öffnungszeiten der Geschäfte: i. Allg. Mo-Fr 08.30-12.00 und 15.00-18.00 Uhr, Sa 08.30-12.30 Uhr.
Leichte Anzüge bzw. Kostüme sind angemessen für Geschäftstermine. Für Geschäftsreisen sind die Monate April bis Oktober bzw. Dezember und Januar am günstigsten.
Geschäftszeiten: Mo-Fr 07.30-12.00 und 14.00-17.30 Uhr.
Internationale Direktdurchwahl. Gespräche ins Ausland müssen vom Office National des Telecommunications (0NATEL), von Hotels oder von Telefonzentren geführt werden.
GSM 900. Netzbetreiber: Telcel Burundi (Internet: www.telecel.com), SAFARISund Spacetel. Die Netzabdeckung beschränkt sich auf den Westen des Landes.
Hauptanbieter ist CBI Network (Internet: www.cbinf.com). In Bujumbura gibt es einige Internetcafés.
Öffnungszeiten des Hauptpostamts in Bujumbura: Mo-Fr 07.30-12.00 und 14.00-17.00 Uhr.
Brussels Airlines (SN) fliegt ab Brüssel nonstop nach Bujumbura; Zubringerflüge nach Brüssel bzw. Amsterdam bieten u.a. Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M., Austrian Airlines (OS) ab Wien und Swiss (LX) ab Zürich an.
Ethiopian Airlines (ET) verbindet Frankfurt/M. und Wien über Addis Abeba mit Bujumbura.
Kenya Airways (KQ) fliegt ab Amsterdam via Nairobi nach Bujumbura.
Frankfurt/M. - Bujumbura: 11 Std. 15 Min.; Wien - Bujumbura: 11 Std. 35 Min.; Zürich - Bujumbura: 11 Std. 5 Min.
Keine.
Bujumbura (BJM) liegt 11 km nordwestlich der Stadt. Taxis fahren zur Stadt. Flughafeneinrichtungen: Bank/Wechselstube, Bar/Restaurant, Mietwagenschalter, Postamt und Duty-free-Shops.
Akzeptable Straßen führen von der Demokratischen Republik Kongo und von Ruanda nach Burundi. Die Straßenverbindung von Tansania ist schlecht.
Im Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo kommt es immer wieder zu Überfällen durch bewaffnete Gruppen. Von Reisen in diese Region wird dringend abgeraten. Vor Fahrtantritt sollten sich Reisende unbedingt über Sicherheitslage und Passierbarkeit der Grenzübergänge erkundigen.
Gebiete in Grenznähe können allgemein gefährlich sein.
Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein mitzuführen.
Es gibt keinen Inlandsflugverkehr.
Auf dem Tanganyika verkehren Fähren; festgelegte Fahrpläne gibt es nicht.
Das Straßennetz Burundis hat eine Länge von ca. 12.000 km. Von Bujumbura führen größere Straßen Richtung Osten nach Muramvya (ehemalige Königsstadt) und Gitega.
In den Provinzen Bubanza und Cibitoke kommt es vor allem in Grenznähe, auch auf den Nationalstraßen, immer wieder zu Überfällen. Aufgrund der instabilen politischen Lage wird derzeit davon abgeraten, sich außerhalb von Bujumbura aufzuhalten.
Tankstellen sind selten zu finden. Eine ausreichende Treibstoffversorgung ist meist nicht gewährleistet.
rCa. 1.000 km des gesamten Straßennetzes sind asphaltiert; der Rest sind Pisten. Die asphaltierten Straßen sind in einem schlechten Zustand, und es ist immer mit Schlaglöchern und Abbruch zu rechnen. Während der Regenzeit sind viele Straßen nicht befahrbar.
Taxis sollten aus Sicherheitsgründen grundsätzlich vorbestellt und nicht an der Straße angehalten werden. Sicher sind auch die Fahrdienste von Hotels.
Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein mitzuführen.
Mietwägen sind in Bujumbura bei lokalen Anbietern erhältlich.
Linienbusse verkehren in und um Bujumbura und in größeren Städten. Minibusse sind oft billiger und weniger überfüllt als Sammeltaxis.
Taxi: Tanus-tanus (Lastwagentaxis) sind in der Regel überfüllt.
Von | Zu | Luft | Straße | Bahn |
Heißes Äquatorialklima am Tanganjika-See und in der Flussebene des Ruzizi. Am See ist es oft windig, im Hochland mild und angenehm mit Durchschnittstemperaturen um 18°C (1000-2000 m). Kurze Regenzeit von Oktober bis Dezember, lange Regenzeit von Februar bis Mai. Lange Trockenzeit von Mai bis Oktober.
Die obigen Informationen stammen von Highbury Columbus Travel Publishing.