In Äthiopien befinden sich einige der am höchsten gelegenen und verblüffensten Landschaften des afrikanischen Kontinents, wie die zackig geformten Simien-Berge, und auch einige der am tiefsten gelegenen Orte, wie die Danakil-Depression mit ihren Schwefelfumarolen und Mondlandschaften. Auch in kultureller Hinsicht ist Äthiopien eins der großartigsten Ziele mit nicht weniger als acht UNESCO Weltkulturerbestätten. Darunter sind die geheimnisvollen, in Gestein gehauenen Kirchen von Lalibela.
Äthiopien ist das einzige Land Afrikas, das nie vollständig kolonialisiert war (eine Ausnahme bildet die fünfjährige Besetzung durch Mussolinis Italien), weshalb es sich seine einzigartige Kultur bewahren konnte. Das Land hat seine eigenen Schriftzeichen und Sprache (Amharisch) und hat einen starken Sinn für seine nationale Identität. Der totalitäre Missbrauch des Landes unter dem sozialistischen Militärregime der Derg (1974-1991), Dürre, Hungersnot und andauernde Grenzstreitigkeiten mit Eritrea haben ihren Tribut gefordert. Dennoch bleibt Äthiopien ein uraltes und faszinierendes Reiseziel.
In Äthiopien befinden sich einige der am höchsten gelegenen und verblüffensten Landschaften des afrikanischen Kontinents, wie die zackig geformten Simien-Berge, und auch einige der am tiefsten gelegenen Orte, wie die Danakil-Depression mit ihren Schwefelfumarolen und Mondlandschaften.
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Letzte Änderungen:
Aktuelles, Sicherheit, Natur und Klima, Reiseinfos
Vor Reisen in die Regionen Tigray sowie in die angrenzenden Gebiete der Regionen Amhara (einschließlich des Grenzgebiets zum Sudan) und Afar wird gewarnt.
Von Reisen in die Region Benishangul-Gumuz, nach Konso und East- und West-Wollega (Region Oromia) wird abgeraten.
Die Lage in der Region Tigray im Norden des Landes bleibt äußerst volatil. Die seit 4. November 2020 gegen die Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF) durchgeführte Militäraktion dauert an. Es werden weiterhin militärische Auseinandersetzungen außerhalb der Regionalhauptstadt Mekelle gemeldet.
Der Ausnahmezustand für Tigray gilt fort.
Am 14. November 2020 wurde ein Raketenangriff der TPLF auf die Flughäfen von Gondar und Bahir Dar in der Amhara-Region verübt.
Das Internet in Tigray ist weiter abgeschaltet; Mobilfunkverbindungen funktionieren nur in Mekelle. Flugverbindungen nach Mekelle sind unregelmäßig, Shire und Axum werden nicht angeflogen.
Ende Dezember 2020 wurden bei gewaltsamen Auseinandersetzungen in der Region Benishangul-Gumuz (in der Nähe der Stadt Bulen) mehr als 200 Menschen getötet. Zurzeit findet in der Metekel-Zone eine Militäraktion der äthiopischen Armee statt. Die Lage bleibt sehr volatil.
Im November 2020 wurden bei neuerlichen Auseinandersetzungen in Konso (Region Southern Nations Nationalities, and Peoples Region, SNNPR) über 60 Menschen getötet. Proteste in mehreren Landesteilen führten in den letzten Monaten immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, insbesondere in der Region Oromia (Shashamane, Dodola, Adaba; in Orten von East & West Hararghe).
Auch die Hauptstadt Addis Abeba war zuletzt im Juli 2020 von Ausschreitungen betroffen.
Die ursprünglich für den 29. August 2020 geplanten Parlamentswahlen sollen am 5. Juni 2021 stattfinden. Im zeitlichen Umfeld der Wahlen ist mit einer volatilen Sicherheitslage im ganzen Land, einschließlich in Addis Abeba, zu rechnen.
Die bewaffneten Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zwischen Benishangul-Gumuz und Oromia (v.a. East und West Welega) dauern an. Die Grenzgebiete der Oromo- und Somali-Regionen sind von wiederholten gewaltsamen und teilweise tödlichen Zusammenstößen beider Volksgruppen geprägt.
In den letzten Wochen kam es im Grenzgebiet zum Sudan (an der Grenze der Bundesstaaten Amhara und Tigray) zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der äthiopischen Armee und lokalen Sicherheitskräften mit sudanesischen Streitkräften und lokalen Sicherheitskräften.
Auch im Grenzgebiet zu Kenia, rund um Moyale, gibt es immer wieder gewaltsame Zusammenstöße zwischen Volksgruppen.
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Äthiopien wird derzeit gewarnt.
Äthiopien ist von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist bisher die Hauptstadt Addis Abeba.
Äthiopien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ethiopian Public Health Institute, die COVID-19-Monitoring-Seite zu aktuell geltenden COVID-19-Präventionsmaßnahmen sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Die Einreise auf dem Luftweg ist möglich. Die Landesgrenzen sind aufgrund der Militäraktion in Tigray weiterhin teilweise geschlossen. Für mit COVID-19 infizierte Personen ist die Einreise verboten.
Die geltenden Bestimmungen werden von den äthiopischen Behörden in der Praxis uneinheitlich umgesetzt, so dass es vor Ort zu Abweichungen bei den unten geschilderten Maßgaben kommen kann.
Für die Einreise auf dem Luftweg müssen alle Reisenden über 10 Jahre bei Ankunft ein negatives PCR-Testergebnis eines zertifizierten Labors vorlegen. Der Zeitpunkt der Testung darf bei Ankunft nicht mehr als fünf Tage zurückliegen. Die Negativbescheinigung sollte in englischer Sprache ausgestellt sein und deutlich ausweisen, dass es sich um einen PCR-Test handelt. Nach Ankunft wird allen Reisenden die Körpertemperatur gemessen und die Aufenthaltsadresse in Äthiopien registriert. Nach Einreise muss eine siebentägige Quarantäne (Selbstisolation) absolviert werden. Die Quarantäne kann in privater Unterkunft erfolgen, für Reisende ohne private Unterkunft in einer von der äthiopischen Regierung vorgegebenen Quarantäneeinrichtung (z. B. Hotelunterkunft auf Selbstkostenbasis). Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen sind von der Pflicht der Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses befreit, haben sich aber ohne Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses bei Einreise für 14 Tage in Heimquarantäne zu begeben.
Für die Einreise auf dem Landweg müssen Reisende ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, Temperatur messen lassen und nach Registrierung der Aufenthaltsadresse eine 7-tägige Heimquarantäne absolvieren. Kann kein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden, besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht.
Reisende mit COVID-19-Symptomen werden für weitere Maßnahmen in nicht-klinischen staatlichen Einrichtungen oder staatlichen Krankenhäusern isoliert. In diesen Einrichtungen ist eine konsularische Betreuung/Zugang der deutschen Botschaft in Addis Abeba nicht oder nur beschränkt möglich.
Für Transitpassagiere gilt: Die Vorlage eines negativen PCR-Tests ist nicht erforderlich. Transitpassagiere dürfen den Flughafen nicht verlassen. Bei einem Transitaufenthalt von über 24 Stunden erfolgt bis zum Weiterflug eine Unterbringung auf Kosten des Reisenden in einem von der Fluglinie bestimmten Hotel.
Es bestehen Direktflugverbindungen mit Ethiopian Airlines von und nach Frankfurt.
Versammlungen einschließlich religiöse Feiern und Veranstaltungen von mehr als 50 Personen sind verboten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist im öffentlichen Bereich vorgeschrieben. In einzelnen Bundesstaaten können weitergehende Einschränkungen wie Verkehrsbeschränkungen gelten.
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Vor Reisen
- in die Regionen Tigray,
- die angrenzenden Gebiete der Regionen Afar und Amhara (nördlich von Gondar, Lalibela und Woldya, dem Grenzgebiet zum Sudan)
wird gewarnt.
Von Reisen
- in das unmittelbare Grenzgebiet der Afar-Region nach Eritrea,
- in die Region Benishangul-Gumuz,
- in die Grenzgebiete zwischen Benishangul-Gumuz und der Region Oromia (West Welega und Kelem Welega),
- nach Konso (Region SNNPR),
- in die Somali-Region südlich und östlich von Harar und Jijiga sowie
- in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kenia
wird abgeraten.
In den vergangenen Jahren wurden in Äthiopien vereinzelt Bombenanschläge verübt bzw. konnten Anschlagsversuche vereitelt werden. Die erhöhte Gefahr von Anschlägen besteht fort. Durch das militärische Engagement Äthiopiens in Somalia v. a. im Hinblick auf die dortige Terrororganisation al-Shabaab werden regelmäßig Drohungen gegen in Somalia engagierte Länder bekundet. Auch der Standort Addis Abeba, als Sitz der Afrikanischen Union (AU) und zahlreiche Büros der Vereinten Nationen, erhöht die Attraktivität für mögliche Terroranschläge. Die äthiopische Regierung warnt vor Aktivitäten al-Shabaabs in Äthiopien.
Die Sicherheitslage in Äthiopien ist seit Beginn der Militäraktion im Bundesstaat Tigray besonders volatil. Die Kampfhandlungen in Tigray dauern an. Die Lage in den Grenzgebieten zu den Regionen Amhara und Afar bleibt volatil.
Es kommt überall im Land regelmäßig zu Unruhen mit Protesten und Straßenblockaden mit teilweise gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Volksgruppen und mit Sicherheitskräften.
In verschiedenen Regionen finden derzeit Militäraktionen der äthiopischen Armee statt, vor allem in Metekel (Region SNNP). Die bewaffneten Auseinandersetzungen in den Grenzgebieten zwischen Benishangul-Gumuz und Oromia (Welegas) dauern an.
Im Juli 2020 forderten gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften in der Hauptstadt Addis Abeba und der Region Oromia Todesopfer und Verletzte.
Im Oktober 2019 führten Proteste in Oromia und anderen Orten mit Oromo-Bevölkerungsanteil (z.B. Dire Dawa, Harar) zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Straßenblockaden, die auch Todesopfer und Verletzte forderten.
Ein anhaltender Konflikt zwischen den Volksgruppen der Issa und Afar führt immer wieder zu Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zu Djibouti.
In den Grenzgebieten des Landes kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen, zuletzt auch zu militärischen Auseinandersetzungen mit der sudanesischen Armee.
Vor Reisen in die Region Tigray und in die an Tigray angrenzenden Gebiete der Regionen Amhara (einschließlich des Grenzgebiets mit dem Sudan) und Afar wird gewarnt.
Von Überlandfahrten in das direkte Grenzgebiet zwischen Afar und Eritrea wird abgeraten.
In Tigray führt die äthiopische Regierung seit 4. November 2020 Militäraktionen durch und hat für zunächst sechs Monate den Ausnahmezustand erklärt. Kampfhandlungen finden außerhalb der Regionalhauptstadt Mekelle weiter statt. Die Lage bleibt äußerst volatil.
Sicherheitskräfte und lokale Milizen aus Amhara und Afar sind an den aktuellen Kampfhandlungen in Tigray beteiligt. Es besteht die Gefahr eines Übergreifens der Kampfhandlungen auf an Tigray angrenzende Gebiete.
Im November und Dezember 2020 kam es im Grenzgebiet zwischen den Regionen Amhara und Tigray mit dem Sudan zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen äthiopischen Sicherheitskräften und Milizen mit sudanesischen Sicherheitskräften. Die Lage bleibt äußerst volatil. Im direkten Grenzgebiet und in der Danakilsenke in Nord-Afar können gewalttätige Überfälle durch Banditen und örtliche Untergrundorganisationen sowie Entführungen nicht ausgeschlossen werden. Zuletzt wurde Anfang Dezember 2017 am Rande des Ertale-Vulkans in der Danakil-Wüste ein deutscher Staatsangehöriger getötet.
Auf der Straße Eli Dar Richtung Assab muss mit Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollten die örtlichen Behörden informiert und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden. Die politische Beilegung des Grenzkonflikts zwischen Äthiopien und Eritrea hat an den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (u.a. Drittstaater) nach Eritrea nichts geändert. Die Einreise ist von Äthiopien kommend weiterhin nur auf dem Luftweg nach Asmara möglich und nicht auf dem Landweg.
Von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Harar und Jijiga
wird abgeraten.
Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und Teilen der ONLF, der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie mögliche Infiltrationsversuche islamischer Fundamentalisten stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen. In der gesamten Somali Region (v.a. Ogaden) besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr. Größere Truppenbewegungen erfolgen auch grenzüberschreitend.
Von Reisen in die Region Benishangul-Gumez wird abgeraten.
Nach bewaffneten Auseinandersetzungen im Dezember 2020 zwischen Bevölkerungsgruppen vor allem in der Metekel-Zone führt die äthiopische Armee derzeit eine Militäraktion durch. Die Lage ist sehr volatil.
Im Grenzgebiet zwischen Benishangul-Gumuz und der Oromia-Region finden seit Jahren bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen lokalen Milizen und der äthiopischen Armee statt.
Von Reisen nach West Oromia wird abgeraten.
In der Oromio-Region kommt es regelmäßig zu teils gewalttätigen Demonstrationen und Protestaktionen sowie Straßensperren durch die lokale Bevölkerung und Milizen. Hinzu kommen bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Bevölkerungsgruppen. Betroffen sind vor allem die Gebiete Moyale, Guji, Nekemte, Bale, Borena, Hararghe und West Guji. Seit Dezember 2018 finden im Gebiet West-Oromia (East and West Wellega) im Grenzgebiet zu Benishangul-Gumuz bewaffnete Auseinandersetzungen einzelner Bevölkerungsgruppen mit äthiopischen Sicherheitskräften statt.
In der Gambella-Region kommt es immer wieder zu sicherheitsrelevanten Zwischenfällen.
Die Lage ist trotz hoher Präsenz von Regierungstruppen und Sicherheitskräften angespannt. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten in diese Region wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten. Dies gilt aufgrund der zunehmend angespannten Sicherheitslage auch für die amharische Grenzregion zu Sudan.
Von Reisen nach Konso wird derzeit abgeraten.
Bei bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Volksgruppen wurden im November 2020 in Konso zahlreiche Menschen verletzt, getötet und vertrieben Im November 2016 erfolgte ein bewaffneter Überfall auf eine europäische Reisegruppe. Am 29. Februar 2020 wurden bei Protesten in Turmi (Maji District) sechs Menschen getötet.
Von nicht erforderlichen Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kenia
wird abgeraten.
Das Risiko von Entführungen an der somalisch-kenianischen Grenze, die ggf. auch ausstrahlen können, ist weiterhin hoch; es bestehen zudem Unsicherheitsfaktoren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Stammesauseinandersetzungen.
Rund um Moyale (Region Oromia) gibt es immer wieder gewaltsame Zusammenstöße, zuletzt am 2. April 2020.
Minengefahr besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen ferner in der erweiterten Grenzregion zu Kenia (Borana-Zone). Rund um den Grenzübergang Moyale führten gewaltsame Zusammenstöße zwischen Volksgruppen sowie mit den Sicherheitskräften mehrfach, zuletzt Mitte Dezember 2018, zu zahlreichen Todesopfern.
In Addis Abeba kommt es regelmäßig zu Taschendiebstählen und gelegentlich auch zu Raubüberfällen auf Passanten. Insbesondere stehen Ausländer als lohnendes Ziel im Fokus von Kriminellen. Solche Straftaten sind auch in anderen Städten und auf dem Landmöglich. Zuletzt mehrten sich Meldungen über Raubüberfälle in entlegenen Teilen von öffentlichen Parks oder auf Spaziergängen bzw. Wanderungen im Raum Addis Abeba.
Zusätzlich führen Meinungsverschiedenheiten und Missverständnisse gelegentlich zu gewaltsamen Übergriffen.
Bei Anmietung von Wohnraum und Mietwagen verlangen Vermieter häufig eine Passkopie, z.T. zur Weitergabe an Behörden.
Äthiopien liegt in einem moderat erdbebengefährdetem Gebiet – aufgrund der baulichen Gegebenheiten insbesondere in den großen Städten ist nicht auszuschließen, dass auch kleinere Beben zu erheblichen Schäden führen würden.
Bis 1.000 Meter Höhe ist das Klima feucht- oder trockenheiß, zwischen 1.000 und 2.500 Meter Höhe gemäßigt und über 2.500 Meter kühl. Die Regenzeiten im Hochland erstrecken sich von Juni bis September und von Februar bis April. In dieser Zeit können Überschwemmungen zu unpassierbaren Straßen und Brücken führen.
Die Verkehrswege können aufgrund der Sicherheitslage und von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es gibt außer einer modernen Eisenbahnverbindung von Addis Abeba nach Dschibuti nur eingeschränkten Zug- und Busverkehr. Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden.
Insbesondere in den Grenzregionen und abseits regelmäßig befahrener Straßen ist von einem erhöhten Risiko durch Überfälle und weiter auch durch Landminen auszugehen. Zudem sind hier die Möglichkeiten, bei Verkehrsunfällen Hilfe zu erhalten, äußerst beschränkt.
Der Grenzübertritt mit einem Privatfahrzeug nach Äthiopien ist in der Zeit von Freitag, 18 Uhr bis Montag, 6 Uhr und unter der Woche in den Nachtstunden zwischen 18 und 6 Uhr grundsätzlich nicht möglich.
Für das Führen von Fahrzeugen in Äthiopien ist ein äthiopischer Führerschein vorgeschrieben. Für Ausländer wird dieser nur in Addis Abeba ausgestellt, so dass Ausländer bei erstmaliger Einreise ihr Fahrzeug nicht selbst nach Addis Abeba fahren können. Für die Beantragung eines äthiopischen Führerscheins ist die Vorlage eines von der äthiopischen Botschaft Berlin (oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main) legalisierten deutschen Führerscheins erforderlich. Zusätzlich kann eine Konsularbescheinigung verlangt werden, die von der deutschen Botschaft in Addis Abeba gebührenpflichtig ausgestellt wird.
Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können hohe Haftstrafen nach sich ziehen.
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen.
Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Drogenschmuggel wird mit Gefängnisstrafe bis zu 17 Jahren geahndet. Dies gilt auch für das Schmuggeln sogenannter „weicher" Drogen wie zum Beispiel Marihuana.
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren.
Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.
Homosexuelle Handlungen und sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von sechs Monaten bis zu 25 Jahren geahndet werden. Bei Fällen mit Todesfolge oder schweren Verletzungen droht eine lebenslange Haftstrafe.
Landeswährung ist der Birr (ETB). Reisende sollten ausreichend Euro oder US-Dollar für die gesamte Reisedauer mit sich führen. Euro werden außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollar-Noten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden.
Die äthiopische Nationalbank hat neue Birr-Geldscheine eingeführt (Denominationen: 200 ETB, 100 ETB, 50 ETB, 10 ETB), alte Birr-Scheine sind als Zahlungsmittel nicht mehr gültig.
Versuche, Geld auf dem Schwarzmarkt zu tauschen, sind strafbar und können mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet werden.
Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich, und vielfach auch in den mittleren und größeren Städten Äthiopiens. Bei Banken kann mit Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen hohe Gebühren. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten in größeren Hotels akzeptiert.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Ein Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt oder bei Einreise („on arrival") beantragt werden.
Visumanträge, die persönlich bei der Botschaft eingereicht werden, können innerhalb einer Stunde bearbeitet werden. Auf dem Postweg dauert es ca. eine Woche. Die Bearbeitungszeit von Geschäftsvisa für Journalisten beträgt mindestens einen Monat.
Darüber hinaus ist vor Reiseantritt die Beantragung eines E-Visa für einmalige touristische Einreisen ausschließlich über den Addis Abeba Bole International Airport möglich.
Die genauen Einreisebestimmungen und aktuellen Visagebühren können bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung erfragt werden.
Ein Visum bei Einreise ist nur für Touristen bei Ankunft am internationalen Flughafen Bole (Addis Abeba) erhältlich. Grundsätzlich werden hier nur Visa für die einmalige Einreise mit einer Gültigkeit von einem Monat bis maximal drei Monaten ausgestellt.
Gleiches gilt für Visa für Personen, die auf dem Landweg einreisen. Visaerteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind nicht möglich.
In Zweifelsfällen weisen die mit der Passnachschau am Flughafen Addis Abeba beauftragten Behörden Ausländer, von denen sie vermuten, dass sie andere als touristische Zwecke in Äthiopien verfolgen, zurück. Die so Zurückgewiesenen müssen mit der sofortigen vorübergehenden Einziehung ihrer Pässe rechnen und werden gezwungen, die Heimreise mit dem nächsten Flug der Gesellschaft anzutreten, mit der sie nach Addis Abeba angereist sind. Die Wartezeit bis dahin müssen sie im internationalen Bereich des Flughafens verbringen. Erst unmittelbar vor Antritt ihres Rückfluges wird so Zurückgewiesenen der Pass zurückgegeben.
Am Internationalen Flughafen Addis Abeba Bole werden bei der Aus- und/oder Einreise an der Passkontrolle Fingerabdrücke, sowie die Aufnahme eines digitalen Passfotos der einreisenden Person genommen.
Eine Weigerung zur Mitwirkung kann zu einer Verweigerung der Aus- oder Einreise führen.
Seit der baulichen Erweiterung des Flughafens Bole International werden die inner-afrikanischen Flüge zumeist im Neubau des Terminal 2 International – Bereich C- Bus Gates abgefertigt.
Eine visumfreie Einreise für bis zu 24 Stunden ist nur mit einem Ethiopian-Airlines-Ticket möglich.
Da am Inlandsflughafen bislang kein Visumschalter eingerichtet wurde, kann es bei der Beantragung eines Visums am Terminal 1-Domestic zu Verzögerungen kommen.
Visumverlängerungen müssen beim Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für die doppelte Visumsgebühr (nur in US-Dollar, nicht in Landeswährung zahlbar) rechtzeitig vor Ablauf des Visums beantragt werden. Eine Gewähr für eine Verlängerung gibt es nicht. Bei Überschreiten der Aufenthaltsdauer ist mit einer hohen Geldstrafe zu rechnen, die in US-Dollar zu entrichten ist. Darüber hinaus kann im Einzelfall auch eine Haftstrafe angeordnet werden.
Reisende, denen der Pass während ihres Aufenthalts in Äthiopien abhandengekommen ist, egal ob durch Diebstahl oder auf andere Weise, müssen diesen Verlust bei der für den Verlustort zuständigen äthiopischen Polizeidienststelle anzeigen. Sie erhalten dort darüber eine Bescheinigung. Damit muss anschließend bei der deutschen Botschaft ein Passersatzpapier (Reiseausweis als Passersatz oder vorläufiger Reisepass) beantragt und ausgestellt werden. Mit diesem Passersatzpapier und der Polizeibescheinigung muss anschließend bei der äthiopischen Ausländerbehörde in Addis Abeba (Department for Immigration and Nationality Affairs) ein Exit-Visum beantragt werden. Ohne dieses Visum ist es nicht möglich, Äthiopien über den Flughafen Addis Abeba wieder zu verlassen.
Das Verfahren zur Erteilung des Exit-Visums in solchen Fällen ist umständlich und erstreckt sich in der Regel über mehrere Arbeitstage. Die dafür erhobene Gebühr schwankte zuletzt zwischen 50 US-Dollar bzw. in eiligen Fällen 75 US-Dollar pro Person. Sie ist in bar in US-Dollar zu entrichten. Auf Seiten des Antragstellers sollte nach Möglichkeit ein äthiopischer Sprachmittler hinzugezogen werden.
Bei der Ausreise ist eine Flughafengebühr von 20,- US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.
Es existieren keine besonderen Vorschriften für allein reisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.
Beträge von mehr als umgerechnet 3.000 US-Dollar müssen von Reisenden bei Einreise deklariert werden. Bei Ausreise mit einem Betrag von mehr als umgerechnet 3.000 US-Dollar ist die entsprechende Zollerklärung oder eine Bankbestätigung vorzulegen.
Die Höchstgrenze für Ein- und Ausfuhr von Bargeld in Landeswährung beträgt pro Person 200,- ETB für alle Reisenden ohne Ausnahme. Bei einer versuchten Ausfuhr von mehr als 3.000,- ETB droht ein Strafverfahren.
Bei der Einreise sind von allen nicht ständig in Äthiopien ansässigen Personen („Non-Residents") Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von 3.000 US-Dollar pro Person überschreiten, grundsätzlich zu deklarieren. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von 3.000 US-Dollar pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von 3.000 US-Dollar pro Person übersteigen, können nur bei Vorlage von Einfuhrnachweisen oder Bankbelegen ausgeführt werden. Ab einer versuchten Ein- bzw. Ausfuhr ohne Deklaration bei einer Einfuhr-/Ausfuhrmenge im Gegenwert von 10.000 US-Dollar droht ein Strafverfahren.
Ausländische Staatsangehörige mit ständigem Aufenthalt in Äthiopien (residents) müssen Fremdwährungsbeträge ab einem Gegenwert von umgerechnet 5.000 US-Dollar sowohl bei Einfuhr- als auch Ausfuhr deklarieren; ansonsten droht ein Strafverfahren.
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.
Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.
Bei der Einfuhr von Videokameraausrüstung (abhängig vom Typ und Marke der Kamera) kann es zu Komplikationen bis hin zur Konfiszierung der Ausrüstung kommen, vor allem dann, wenn es sich um eine Profiausrüstung handelt. Reisenden wird empfohlen, möglichst über das Reisebüro die Einfuhr der Ausrüstung vor Reiseantritt abzuklären bzw. bei der Visumsbeantragung bei der äthiopischen Auslandsvertretung nachzufragen.
Die Einfuhr und der Besitz jeder Art pornographischen Materials sind verboten.
Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch zum Teil. für neuere Holzarbeiten, Bibeln, Ikonen, Kreuze etc.). Um Probleme bei der Ausfuhr zu vermeiden, sollte in Zweifelsfällen stets die Genehmigung des Nationalmuseums eingeholt werden.
Bei der Ausfuhr von Steinen, Pflanzen, Gewürzen oder Pflanzenteilen und Tierprodukten (Leder, Federn etc.) kann es zu Problemen kommen.
Die vorübergehende Einfuhr von Kraftfahrzeugen für touristische Besuche ist möglich. Für Informationen hinsichtlich der Zoll- und sonstigen Formalitäten sollten Sie sich im Vorfeld an die äthiopische Botschaft in Berlin wenden.
Bei der Einfuhr von Katzen und Hunden ist eine Tollwutimpfung erforderlich, die älter als 30 Tage, aber nicht älter als ein Jahr sein muss. Andere Tiere benötigen ein aktuelles amtstierärztliches Zeugnis, um die Einfuhrerlaubnis zu erhalten. Weitere Informationen sollten Sie bei der äthiopischen Botschaft in Berlin erfragen.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Eine Gelbfieberimpfung ist jedoch dringend für alle Personen ab einem Alter von neun Monaten empfohlen, da ein Großteil Äthiopiens Gelbfieberinfektionsgebiet ist. In den Provinzen Afar und Somali besteht ein minimales Gelbfieberrisiko, eine Impfung ist dort nur in besonderen Fällen notwendig. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
Reisende unter vier Wochen Reisezeit sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle zehn Jahre haben. Einwohner und Langzeitreisenden über vier Wochen wird gemäß WHO eine Auffrischimpfung vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen, siehe Merkblatt Poliomyelitis.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe auch Merkblatt Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Merkblatt Chikungunya-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria.
Malaria ist in Äthiopien endemisch (69% Malaria tropica). Addis Abeba und Höhenlagen über 2.000 bis 2.500 m sind malariafrei. In anderen Landesteilen besteht ein ganzjähriges, hohes Übertragungsrisiko, siehe Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Neben der notwendigen Expositionsprophylaxe ist zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein HIV-Übertragungsrisiko. Die Prävalenz von HIV beträgt in Addis Abeba wahrscheinlich deutlich unter 10 %, im restlichen Land deutlich weniger.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
Diese Erkrankung wird hauptsächlich während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis Mai übertragen und tritt vorwiegend im Westen und Süden des Landes auf, siehe Merkblatt Meningokokken.
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen von Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Merkblatt Bilharziose.
In Äthiopien leben eine Reihe gefährlicher, teils nachtaktiver Giftschlangen, giftiger Spinnen und Skorpione.
Die medizinische Versorgung im Lande ist selbst in Addis Abeba mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte. Eine zeitgemäße Notfallversorgung bei z.B. Herzinfarkten oder Schlaganfällen ist häufig nicht vorhanden. Insbesondere bei bekannten Vorerkrankungen sollten Reisen nach Äthiopien auch wegen der Belastungen wie durch die Höhenlage sorgfältig abgewogen werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr und 14.30-17.30 Uhr. Konsularabtlg.: Mo-Do 09.00-13.00 Uhr und 14.30-17.00 Uhr.
Adresse: Rue de Moillebeau 56, Postfach 338Genf 191209Telefonische Terminvergabe.
Adresse: Althanstraße 14Wien1090Mo-Fr 08.30-12.30 Uhr und 13.30-17.30 Uhr. Konsularabteilung: Mo, Mi, Fr 08.30-12.30 Uhr und 13.30-17.30 Uhr.
Adresse: Boothstraße 20aBerlin122071.104.300 qkm.
114.963.588 (UNO Schätzung 2020).
88 pro qkm.
Addis Abeba.
Bundesrepublik seit 1994. Neue Verfassung von 1994. Parlament (Shengo) mit zwei Kammern: House of Peoples´Representatives mit 547 Mitgliedern und der Ethnienvertretung House of Federation mit 135 Mitgliedern aus 76 Ethnien, Legislaturperiode: 5 Jahre.
Äthiopien am Horn von Afrika grenzt im Osten an Dschibuti und Somalia, im Süden an Kenia, im Westen an den Sudan und an den Südsudan sowie im Norden an Eritrea. Die Landesfläche wird überwiegend von einem riesigen Hochland aus Vulkangestein eingenommen, in dem gemäßigtes Klima herrscht. Das Plateau ist von heißer, unwirtlicher Wüste umgeben. Im Norden ist das Land zerklüftet, im Süden flacher und eher für die Landwirtschaft geeignet. Die höchste Erhebung Äthiopiens ist mit 4620 m der Ras Daschan.
Im Norden äthiopisch-orthodoxe Kirche (35-40 %), im Osten und Süden hauptsächlich Islam (45-50 %); außerdem Animisten (12 %) und andere (3-8 %) wie äthiopisch-evangelische Kirche, Katholiken, Minderheiten von Hindus und Sikhs.
Umgangsformen: Konservative Kleidung wird bevorzugt, Freizeitkleidung ist jedoch i. Allg. angemessen. Zwanglose private Einladungen werden gerne ausgesprochen. Zu den meisten religiösen Stätten wird Frauen der Zutritt nicht gestattet.
Fotografieren: Manchmal wird für das Fotografieren und Filmen von Touristenattraktionen eine kleine Gebühr verlangt. Auf Flughäfen und in der Nähe von öffentlichen Gebäuden sowie von militärischen Anlagen herrscht striktes Fotografierverbot. Wer Personen fotografieren möchte, sollte immer um Erlaubnis fragen.
Trinkgeld: Die meisten Hotels und Restaurants setzen 10 % Bedienungsgeld auf die Rechnung. Trinkgeld ist i. Allg. üblich, die Beträge sind allerdings gering.
220 V, 50 Hz. Adapter notwendig.
Abiy Ahmed, seit April 2018.
Sahle-Work Zewde, seit Oktober 2018.
Land | Reisepaß | Visum | Rückflugticket |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja/1 | Ja |
Österreich | Ja | Ja/1 | Ja |
Schweiz | Ja | Ja/1 | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Ja/1 | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Minderjährige, die alleine oder nur mit einem Erziehungsberechtigten reisen, benötigen von den nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten eine unterschriebene Einverständniserklärung für die Reise, eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie eine Kopie des Ausweises des nicht mitreisenden Elternteils.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 12 Stunden weiterreisen, den Flughafen nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum. Eine visumfreie Einreise für bis zu 24 Stunden ist nur mit einem Ethiopian-Airlines-Ticket möglich.
Touristen-, Geschäfts- und Studentenvisum, e-Visum.
2 Monate ab Ausstellungsdatum für 30 Tage Aufenthalt (kann bis zu 90 Tage verlängert werden).
Die Einreise muss innerhalb von 1 Monat ab Ausstellungsdatum erfolgen.
Persönlich oder postalisch max. 4 Wochen vor Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen) oder online. Schweizer müssen ein Touristenvisum für Äthiopien online beantragen.
Online-Beantragung: Ein e-Visum für Touristen kann beim äthiopischen Department for Immigration and Nationality Affairs (www.evisa.gov.et) online beantragt werden. Antragsteller erhalten eine E-Mail, die sie bei positivem Bescheid bei der Einreise zusammen mit dem Reisepass vorlegen. Zur Beantragung eines Online-Visum sind die Staatsangehörigen aller Länder berechtigt. Die Einreise muss über den Addis Abeba Bole Flughafen erfolgen.
Postalische Beantragung: Ca. 7 Tage.
Persönliche Beantragung: Wenige Stunden.
E-Visum: Innerhalb von 72 Stunden.
Reisende müssen über Geldmittel in Höhe von 50 US$ pro Aufenthaltstag verfügen.
Eine einmalige Visumverlängerung ist unter persönlicher Vorsprache bei der Hauptstelle der Einwanderungsbehörde in Addis Abeba (Main Department for Immigration and Nationality Affairs, MDINA, Churchill Road, gegenüber dem Hauptpostamt, Tel: (011) 155 38 99) gegen Zahlung von 20 US$ (nicht in Landeswährung zahlbar) möglich.
1 Äthiopischer Birr = 100 Santim. Währungskürzel: Br, ETB (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 10, 5 und 1 Birr; Münzen in den Nennbeträgen 50, 25, 10, 5 und 1 (selten) Santim sowie zu 1 Birr.
US-Dollar sind am einfachsten zu tauschen. Der Umtausch sollte nur in Banken und authorisierten Wechselstuben stattfinden (Belege aufbewahren). Der Rücktausch ist bis zu 50 US$ möglich. Euro werden nur in der Hauptstadt akzeptiert und in Landeswährung getauscht. Dollar-Scheine sollten neueren Datums sein.
Gängige Kreditkarten wie Diners Club, Visa und Mastercard werden in größeren Hotels und in Restaurants in der Hauptstadt akzeptiert. Fluggesellschaften akzeptieren Kreditkarten für die Bezahlung von Flugtickets. Die Akzeptanz von Kreditkarten ist außerhalb der Hauptstadt gering. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt sowie in den Provinzstädten Geld abgehoben werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks werden in Äthiopien nicht akzeptiert.
Mo-Do 08.00-11.00 und 13.00-15.00 Uhr, Sa 08.00-12.00 Uhr.
Folgende Artikel können zollfrei nach Äthiopien eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
200 Zigaretten, 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
2 l alkoholische Getränke;
500 ml Parfüm.
Jagdwaffen, Drogen und pornographisches Material.
Jagdwaffen und Drogen.
Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise deklariert werden.
Waren können zollfrei bis zu einem Gesamtwert von bis zu 500 Br. ausgeführt werden. Für Häute, Leder, Felle, Antiquitäten und Gegenstände von kunsthistorischem Wert (Gegenstände über 50 J., aber auch neuere Holzarbeiten, Bibeln, Kreuzen, Ikonen) ist eine Ausfuhrgenehmigung des Nationalmuseums erforderlich. Eine Genehmigung ist u. U. auch für die Ausfuhr von Steinen, Gewürzen, Pflanzen und Pflanzenteilen und bestimmten Tierprodukten (Leder, Federn, etc,) erforderlich.
Eine Sondergenehmigung wird für die Einfuhr von Jagdwaffen benötigt, u.U. auch für Videokameraausrüstungen, insbesondere wenn es sich um eine professionelle Videokameraausrüstung handelt.
[*] (a) In Äthiopien gilt der Julianische Kalender, der 12 Monate mit je 30 Tagen und am Jahresende einen Monat mit 5 oder 6 Tagen hat. Der äthiopische Kalender liegt 7 Jahre und 8 Monate hinter unserer Zeitrechnung.
(b) Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Äthiopischer Weihnachtsfeiertag : 2021
07 Januar
Timkat (Epiphanienfest) : 2021
19 Januar
Sieg von Adwa : 02. März 2021
Äthiopischer Karfreitag : 30. April 2021
Tag der Arbeit : 01. Mai 2021
Äthiopischer Ostersonntag : 02. Mai 2021
Eid al-Fitr (Ende des Ramadan) : 13. Mai 2021
Ende des Derg-Regimes : 28. Mai 2021
Eid al-Adha (Opferfest) : 20. Juli 2021
Äthiopisches Neujahrsfest (Enkutatash) : 11. September 2021
Milad un Nabi (Geburtstag des Propheten Muhammad) : 19. Oktober 2021
Gute Hotels gibt es in Addis Abeba und anderen Großstädten, in einigen stehen auch Tagungs- und Ausstellungsräume zur Verfügung. Hotels im Norden des Landes weisen generell einen höheren Standard auf als Hotels im Süden. Auf alle Übernachtungspreise werden 5-10 % Bedienungsgeld aufgeschlagen. Weitere Informationen von der Ethiopian Commission for Tourism (s. Adressen).
Gute Hotels gibt es in Addis Abeba und anderen Großstädten, in einigen stehen auch Tagungs- und Ausstellungsräume zur Verfügung. Hotels im Norden des Landes weisen generell einen höheren Standard auf als Hotels im Süden. Auf alle Übernachtungspreise werden 5-10 % Bedienungsgeld aufgeschlagen. Weitere Informationen von der Ethiopian Commission for Tourism (s. Adressen).
Das äthiopische Nationalgericht ist We't (Fleisch, Huhn oder Gemüseeintopf in scharfer Soße), das mit Injera (weichem Fladenbrot) serviert wird. Zu den typischen Spezialitäten zählen ferner Shivro und Misir (Kichererbsen- und Linsengerichte) sowie Tibs (knusprig gebratenes Steak). Traditionelle Restaurants in den größeren Städten servieren ihre Gerichte auf einem farbigen Korbtisch, dem Masob. Vor der Mahlzeit werden Seife, Wasser und ein Handtuch gereicht, da man mit dem Injera in der rechten Hand das We't aufnimmt. Der Gebrauch von Besteck ist unüblich. Getränke: Äthiopischer Kaffee kommt aus der Provinz Kaffa, der beigefügte Roggen gibt ihm ein ganz besonderes Aroma. Talla (äthiopisches Bier) hat einen unverwechselbaren Geschmack; auch Kaitaka (reiner Kornalkohol) und Tej (alkoholisches Getränk aus fermentiertem Honig) gibt es nur in Äthiopien.
Schöne Mitbringsel sind Gold- und Silberschmuck (wird nach Gewicht verkauft), Holzschnitzereien, Lederwaren, Speere, Trommeln, Teppiche und Korbwaren. Auf den Märkten kann man handeln, in den Geschäften sind die Preise zumeist festgesetzt. Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 08.00-12.30 und 15.30-19.30 Uhr, Sa 09.00-13.00 und 15.00-19.00 Uhr (regionale Unterschiede).
Geschäftsleute sprechen häufig Englisch. Italienisch- oder Französischkenntnisse können ebenfalls nützlich sein. Ein paar Brocken Amharisch sind gern gesehen: Tena Yistillign heißt »Guten Tag«; Ow - »Ja«; Aydellen - »Nein« und Sintinew - »Was kostet das?«. Visitenkarten sind nicht überall üblich. Die Monate Oktober bis Mai sind für Geschäftsreisen am günstigsten.
Geschäftszeiten: Mo-Fr 08.30-11.00 und 13.30-17.30 Uhr. Behörden schließen in der Regel 15.30 Uhr. Private Geschäfte haben Mo-Sa 08.00-13.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr geöffnet.
Addis Abeba
Die Landeshauptstadt Addis Abeba liegt 2440 m ü. d. M. im zentralen Hochland. Zu den Sehenswürdigkeiten gehören die St. Georgskirche (19. Jh.), die Dreifaltigkeitskirche, das Menelik-Mausoleum und der Alte Ghibbi-Palast. Unbedingt sehenswert ist auch das Völkerkundemuseum, das wie die Universität in der ehemaligen Residenz Haile Selassies untergebracht ist. Der Samstagsmarkt, einer der größten Afrikas, lädt zum Stöbern ein.
Nationalparks
Äthiopien hat neun Nationalparks, den Simien-Nationalpark (im gleichnamigen Bergmassiv im Norden, in dem der Ras Dashen, mit 4620 m höchster Berg Äthiopiens, liegt), den Awash-Nationalpark (östlich von Addis Abeba; artenreiche Tierwelt, imposante Wasserfälle), den Omo-Nationalpark und den Mago-Nationalpark (beide südwestlich der Hauptstadt), den Gambala-Nationalpark, den Shala-Abijata-Nationalpark (südlich der Hauptstadt), den im südlichen Hochland gelegenen Bale-Nationalpark (artenreiche Vogelwelt), den Nechi Sar-Nationalpark und den Yanguli-Rassa-Nationalpark.
Die Landesvorwahl ist 00251. Es gibt in allen großen Städten öffentliche Telefone und jede Stadt verfügt über ein Telefonzentrum, von dem man internationale Telefonate führen kann. Das Telefonnetz ist alt und die Stromversorgung unzuverlässig, was oft zu Ausfällen führt.
GSM 900. Netzbetreiber ist die Ethiopian Telecoms Authority (ETA), begrenzter Empfangs-/Sendebereich. Es bestehen Roaming-Abkommen.
Es gibt Internet-Cafés in Addis Abeba und in anderen größeren Städten. Der Hauptinternetanbieter ist ETC, es ist jedoch oft schwierig, eine Verbindung zu bekommen. Selbst in den Hotels, die ihren Gästen Internet anbieten können, kommt es regelmäßig zu Störungen und Ausfällen.
Achtung: Am 30. Mai 2017 wurden alle Internetverbindungen landesweit eingestellt.
Die Äthiopische Post (Ethiopian Postal Service) und private Kuriere übernehmen nationale und internationale allgemeine Postdienste einschließlich Luftbeförderung. Briefe nach Europa sind ca. zwei Wochen unterwegs.
Die nationale Fluglinie Ethiopian Airlines (ET) verbindet täglich Frankfurt/M. und Wien nonstop sowie Genf via Rom mit Addis Abeba. Außerdem fliegt Ethiopian Airlines (ET) ab Zürich in Kooperation mit Swiss (LX) über Frankfurt/M. sowie mit Austrian Airlines (OS) über Wien nach Addis Abeba.
Lufthansa (LH) bietet ebenfalls tägliche Flugverbindungen zwischen Frankfurt/M. und Addis Abeba an; mit Zubringerflügen nach Frankfurt/M. aus Zürich.
Frankfurt/M. - Addis Abeba: 6 Std. 50 Min.; Wien - Addis Abeba: 6 Std. 20 Min.; Zürich - Addis Abeba: 8 Std. 50 Min. (mit Zwischenstopp).
Keine.
Der Addis Abeba Bole Flughafen liegt 8 km südöstlich von Addis Abeba in Äthiopien.
Tel:+251 (11) 665 04 00.
Die einzige grenzüberschreitende Bahnverkehr besteht zwischen Addis Abeba und Djibouti. Züge verkehren jeden zweiten Tag.
Die Einreise mit dem Pkw kann aus Kenia auf dem Trans-East-African Highway über den Grenzort Moyale erfolgen; aus Djibouti über Galafi und aus dem Sudan über Humera oder Metema. Das Grenzgebiet zu Eritrea ist derzeit militärisches Sperrgebiet und nicht passierbar.
Für sämtliche Grenzübergänge ist es empfehlenswert, sich vorab bei der Botschaft über die Passierbarkeit zu erkundigen.
Fernbus: Es gibt keinen grenzüberschreitenden Busverkehr. Reisende müssen an der Grenze grundsätzlich umsteigen.
Von Nairobi (Kenia) erreicht man Addis Abeba über Isiolo, Marsabit und wechselt dann den Bus in Moyale. Zwischen Djibouti und Dire Dawa verkehren regelmäßig Busse der Société Bus Assajog. Eine Busverbindung besteht zwischen Hargeisa (Somalia) und Harar (Äthiopien), und aus dem Sudan gibt es Busverbindungen auf der Strecke Khartum-Metema, mit Weiterfahrt in Minibussen nach Gonder bzw. Addis Abeba.
Unterlagen: Fahrer benötigen einen äthiopischen Führerschein, der ausschließlich in Addis Abeba ausgestellt wird. Nach Vorlage des nationalen Führerscheins erhalten Reisende eine Konsularbescheinigung und können damit den äthiopischen Führerschein beantragen. Die erstmalige Einreise mit dem eigenen Fahrzeug ist daher nicht möglich.
Ethiopian Airlines (ET) fliegt eine Vielzahl von Städten im ganzen Land an, einschließlich der für Touristen besonders interessanten historischen Stätten Axum, Bahr Dar, Gondar und Lalibela.
Die einzige Eisenbahnstrecke von Addis Abeba nach Djibouti führt in Äthiopien durch Dire Dawa und die Grenzstadt Dewele. Züge verkehren jeden zweiten Tag.
Das äthiopische Straßennetz hat eine Länge von ca. 130.000 km und wird ständig erweitert. Einige Straßen gehen von Addis Abeba aus sternförmig ins ganze Land. Eine Hauptstrecke verläuft in Nord-Süd-Richtung von Yirga an der Grenze zu Eritrea bzw. von Addis Abeba aus über Dilla und Yebelo nach Moyale an der Grenze zu Kenia.
rCa. 16.000 km des Straßennetzes sind asphaltiert, und viele Straßen können das ganze Jahr über befahren werden. Vor allem Urlaubsgebiete und Geschäftszentren sind ganzjährig gut erreichbar. Für die übrigen Straßen sind Allrad betriebene Fahrzeuge empfehlenswert.
Nach wie vor ist das Befahren von Nebenstraßen, vor allem in den Grenzregionen, riskant, da dort nach wie vor mit Landminen zu rechnen ist.
Busse verbinden Orte im ganzen Land; vor allem die größeren Städte des Landes sind gut per Bus erreichbar.
Der Salam Bus verkehrt regelmäßig zwischen Addis Abeba und Mekele; Fahrkarten sind am Meskel Square erhältlich. Der SkyBus verbindet täglich Addis Abeba mit verschiedenen größeren Städten wie Gondor, Bahir Dar und Jimma im Süden des Landes an; Fahrkarten gibt es im Taitu Hotel.
In Addis Abeba gibt es blaue und die etwas teureren aber auch bequemeren gelben Taxis. Preise sollten vor Fahrtantritt vereinbart werden. Außerdem unterhält National Tour Operation (NTO) in Addis Abeba am Flughafen und vor größeren Hotels Luxustaxis.
Ein äthiopischer Führerschein, der ausschließlich in Addis Abeba erhältlich ist, ist Vorschrift.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 30-50 km/h;
- außerorts: 100 km/h.
In Äthiopien gibt es keine offizielle Pannenhilfe. Hotels können bei der Vermittlung einer Reparaturwerkstätte behilflich sein. Bei Pannen außerorts kann man andere Verkehrsteilnehmer anhalten und um Hilfe bitten.
Mietwägen sind in Addis Abeba am Flughafen und in der Stadt erhältlich und auch über die National Tour Operation (NTO) buchbar; das Mindestalter für eine Anmietung beträgt 18 Jahre. Für Überlandfahrten können Autos mit Fahrer gemietet werden.
In Addis Abeba und anderen äthiopischen Städten werden zahlreiche Fahrradtouren angeboten.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 30-50 km/h;
- außerorts: 100 km/h.
Um Addis Abeba zu erkunden, können Reisende Trambahnen, Stadtbusse, Minibusse oder Taxis nutzen. Es gibt zwei Trambahnlinien (eine West-Ost- und eine Nord-Süd-Linie); die Stadtbusse sind orange, die Minibusse blau-weiß, und die Fahrt wird jeweils beim Schaffner bezahlt.
Von | Zu | Luft | Straße | Bahn |
Sehr feucht oder trockenheiß in den Ebenen bis 1000 m Höhe, gemäßigt zwischen 1000 und 2500 m und vergleichsweise kühl im Hochland über 2500 m. Häufige Niederschläge zwischen Juni und September. Am besten reist man im Herbst, Winter und im Frühling nach Äthiopien.
Die obigen Informationen stammen von Highbury Columbus Travel Publishing.