Zwischen der Karibik und dem Amazonas liegt Französisch-Guyana, ein Land reich an üppiger Natur mit zahlreichen geschützten Tierarten und Naturschutzgebieten.
In Französisch-Guyana lebt eine bunte Mischung verschiedener Kulturen. Geschichtlich ist es ein Land der Ureinwohner, der Entdeckungen und der Sklaverei. Französisch-Guyanas außergewöhnliche Geschichte spiegelt sich in allen Schichten seiner heutigen Gesellschaft wider und kann noch heute an einer Reihe von fast mythischen Orten erlebt werden: Iles du Salut, zu denen die berüchtigte Teufelsinsel und ihr ehemaliges Gefängnis für politische Häftlinge gehört, Mount Favard, das Durchgangslager Saint-Laurent du Maroni oder die Iracoubo-Kirche.
Französisch Guyana bietet dem Besucher neben Begegnungen mit authentischen Kulturen und der Möglichkeit, die Geburt von Lederschildkröten mitzuerleben auch Einblicke in das Leben in Strafgefangenenlagern oder Kanufahrten auf majestätischen Flüssen. Man kann außerdem im Kies der Flüsse nach Gold suchen, Toucans fliegen sehen oder dem Schweif der Ariane-Raketen folgen, die im eigens erbauten Raketenabschussgelände gezündet werden.
Zwischen der Karibik und dem Amazonas liegt Französisch-Guyana, ein Land reich an üppiger Natur mit zahlreichen geschützten Tierarten und Naturschutzgebieten.
Letzte Änderungen: Aktuelles (Einreise, Durch-und Weiterreise)
Einschließlich Französische Überseedépartements
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Einreise, Durch-und Weiterreise)
Die Ausbreitung von COVID-19 führt auch in Frankreich weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Auch vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Französisch-Guayana, St. Martin, sowie die Überseegebiete Französisch-Polynesien, Mayotte und Saint-Barthélemy wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von Reisen in die übrigen französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen bestehen, wird dringend abgeraten.
Frankreich überschreitet in allen Regionen die Zahl von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Frankreich, mit Ausnahme der Überseegebiete Guadeloupe, La Réunion und Martinique als Risikogebiet eingestuft ist. Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.
Die Einreise aus Deutschland und aus allen EU-Staaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat ist möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende April 2021 weiter kontrolliert. Wer auf dem Luft- oder Seeweg aus diesen Ländern einreist, muss einen höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommenen, negativen COVID-19-Test (PCR- oder Antigen-Test mit Nachweis des Proteins Sars-CoV-2) nachweisen sowie eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben. Für die Einreise aus allen übrigen Ländern (einschließlich dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland) gelten neben dieser Test-und Nachweispflicht folgende zusätzliche Einschränkungen: Bei Einreise ist die Erklärung über das Vorliegen eines anerkannten Einreisegrundes mitzuführen. Schließlich sind Einreisende verpflichtet, sich direkt nach der Einreise in eine siebentägige Quarantäne zu begeben, danach ist ein erneuter Test erforderlich.
Das französische Außenministerium aktualisiert laufend Informationen zu den Einreisebedingungen.
Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich. Es gilt jedoch eine nächtliche Ausgangssperre von grundsätzlich 18 bis 6 Uhr. Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen. Es gelten jedoch die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer COVID-19-Test, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit, Beachten der nächtlichen Ausgangssperre). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen und können über Reisebüros oder im Internet recherchiert und gebucht werden, sind wegen der innerfranzösischen Ausgangsbeschränkungen allerdings stark eingeschränkt verfügbar.
Es gilt landesweit eine bußgeldbewehrte Ausgangssperre von 18 bis 6 Uhr. Die geltenden Regelungen sind auf der Webseite der französischen Regierung einsehbar. Bestimmte Ausnahmetatbestände können in dringenden Fällen und unter Mitführung einer Ausgangsbescheinigung geltend gemacht werden. Die Bescheinigungen können als Leerformular zum Ausdruck, online oder in der französischen Corona-App „Tous Anti Covid" ausgefüllt werden. Da die französische und die deutsche Corona-App derzeit nicht miteinander kompatibel sind, sollten regelmäßige Pendler oder Grenzgänger bis auf weiteres beide Apps gleichzeitig installieren und nutzen.
Gastronomiebetriebe, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit geschlossen.
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Flugzeug, Zug, Metro, Bus, Taxis und Sammeltaxis). Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.
In den meisten französischen Städten gehen die örtlichen Behörden dazu über, die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit auch auf sonstige öffentliche Plätze, Straßen oder Anlagen mit dichtem Publikumsverkehr zu erweitern. Unter anderem in Paris und den umliegenden Départements Seine-Saint-Denis, Hauts-de-Seine und Val-de-Marne sowie in Marseille, Toulouse und Straßburg gilt Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet.
Für die Einreise nach Korsika ist, bußgeldbewehrt, bis voraussichtlich 8. Februar 2021 ein negativer COVID-19-Test (PCR- oder Antigentest) sowie eine diesbezügliche schriftliche Erklärung erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Präfektur von Korsika.
Reisende nach Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélemy und La Réunion müssen bei Abflug ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen, ebenso eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit sowie eine Verpflichtung zur Einhaltung einer siebentägigen Quarantäne nach Einreise mit anschließendem PCR-Test unterzeichnen. Anderenfalls kann die Reise nicht angetreten werden.
Im Hinblick auf die Verbreitung regionaler Corona-Virusvarianten müssen Reisende aus Französisch-Guyana mit dem Ziel Französische Antillen oder Festlandsfrankreich vor Abflug ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen und sich zu einer siebentägigen Quarantäne nach Einreise mit anschließendem erneutem Test verpflichten, gleiches gilt für Reisende aus Mayotte und La Réunion.
Reisende nach Französisch-Polynesien benötigen ebenfalls vor Abflug ein höchstens 72 Stunden altes negatives PCR-Testergebnis, und die Selbsterklärung zu Symptomfreiheit. Darüber hinaus ist eine u.a. COVID-19 abdeckende Krankenversicherung oder eine Kostenübernahmezusage erforderlich, sowie eine Online-Registrierung mit den eigenen Reise- und Aufenthaltsdaten (ETIS – Electronic Travel Information System). Bei Einreise erhalten Reisende einen Testkit für einen COVID-19-Selbsttest, der vier Tage nach Einreise vorzunehmen ist. Nähere Informationen finden sich beim Hochkommissariat (Präfektur) und der Regierung von Französisch-Polynesien.
Über Bedingungen, zu denen die grundsätzlich nicht gestattete Einreise nach Neu-Kaledonien ausnahmsweise möglich ist, informiert die Regierung von Neu-Kaledonien.
Beachten Sie die örtlichen Hinweise (Aushänge o.ä.) zur Maskenpflicht.
Nach dem Ende der Übergangsfrist für den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union („Brexit") am 31. Dezember 2020 muss in den Häfen der französischen Kanalküste mit längeren Wartezeiten bei der Grenzabfertigung des Güterverkehrs in Richtung Vereinigtes Königreich gerechnet werden.
Nähere Informationen bietet die Brexit-Webseite der französischen Regierung, auch mit Informationen für LKW-Fahrer in deutscher Sprache.
Frankreich ist seit Anfang 2015 Ziel mehrerer schwerer Terroranschläge gewesen, u.a. in Paris, Nizza, Straßburg und Lyon. Im Oktober 2020 erfolgten verschiedene z.T. tödliche islamistische Anschläge auf einzelne Personen, u.a. im Großraum Paris und in Südfrankreich. Frankreich hat in Folge die höchste Terrorwarnstufe ausgerufen.
Die Sicherheitslage in Frankreich, insbesondere in Paris und anderen Großstädten, bleibt angespannt. Zur Begegnung von terroristischen Bedrohungen gilt in Frankreich der Plan "Vigipirate", der je nach Bedrohungslage verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorsieht.
Auf Bahnhöfen, Flughäfen, in Zügen und U-Bahnen gibt es auch sonst verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen. Auch an Eingängen (zu Museen oder Einkaufszentren) kann es zu Handtaschenkontrollen kommen. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr.
In der Vergangenheit kam es zu Sprengstoffanschlägen auf öffentliche Einrichtungen, die sich gegen Symbole der Staatsgewalt (Gendarmerie- und Polizeistationen, Gebäude der Finanzverwaltung) richteten. Vor diesem Hintergrund kann weiterhin eine Gefährdung auch von ausländischen Reisenden, die sich in der Nähe solcher Gebäude aufhalten, nicht ausgeschlossen werden.
Insbesondere auf Mayotte und La Réunion sowie in Französisch-Guayana kommt es gelegentlich zu Demonstrationen und Streiks, die auch zu Straßenblockaden und bei längerer Dauer zu Versorgungsengpässen führen können.
Paris und die großen Städte, dort insbesondere touristisch hoch frequentierte Ziele und touristischen Attraktionen, sind von Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen, aber auch von Übergriffen auf ausländische Besucher betroffen, wie insbesondere im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Auch in Nachtzügen mit Schlaf- und Liegewagen in Südfrankreich besteht eine erhöhte Gefahr.
Überfälle auf Fahrzeuge im Straßenverkehr z.B. von Mopeds aus werden insbesondere aus den Regionen Auvergne-Rhône-Alpes, Provence-Alpes-Côte d'Azur und dem östlichen Teil der Region Occitanie, gemeldet. Auch auf Rastplätzen werden Aktivitäten organisierter Banden verzeichnet.
Daneben kann es auf der Strecke zum Fähranleger von Calais zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen durch Personen kommen, die illegal ins Vereinigte Königreich zu gelangen versuchen.
Von einigen französischen Überseedépartements wie insbesondere Mayotte wird von steigender Armutskriminalität berichtet. Auch der Besitz und Einsatz von Waffen ist in den Überseedépartements teilweise verbreitet.
Das Klima reicht von atlantischem Meeresklima über kontinental im Zentrum und Osten und mediterran an der Mittelmeerküste bis zu alpin in der Bergen.
in den Überseegebieten herrscht tropisches bzw. subtropisches Klima.
Vermehrt kommt es insbesondere im Sommer und Frühherbst zu Sturzfluten, die in der Vergangenheit Todesopfer forderten.
Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen kommen.
In den Wintermonaten kann in den französischen Alpen Lawinengefahr bestehen.
Insbesondere in Südfrankreich und auf Korsika kommt es vor allem in den Sommermonaten aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen mit Dürreperioden regelmäßig zu Busch- und Waldbränden. In von Waldbränden betroffenen Gebieten sind Verkehrswege häufig gesperrt, es kann zu Ausfällen der Energieversorgung und der Kommunikationsinfrastruktur kommen.
In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison (Martinique, Guadeloupe, Saint-Martin und Saint-Barthélemy), im Indischen Ozean von Januar bis April (La Réunion und Mayotte), im Südpazifik von November bis April (Französisch Polynesien und Neu-Kaledonien). In dieser Zeit muss mit Tropenstürmen gerechnet werden muss.
Neu-Kaledonien, Wallis-et-Futuna, La Réunion und Mayotte sowie die karibischen Überseegebiete liegen in zum Teil seismisch sehr aktiven Zonen, weshalb es zu auch schwereren Erdbeben und erheblicher vulkanischer Aktivität kommen kann.
Die deutsche Botschaft in Paris ist die zuständige konsularische Vertretung auch für die Überseedépartements Frankreichs. In Papeete (Tahiti, Französisch-Polynesien), Fort-de-France (Martinique), Nouméa (Neukaledonien) und Sainte-Clotilde (La Réunion) gibt es deutsche Honorarkonsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können. Matoury (Französisch-Guayana) und Baie-Mahault (Guadeloupe) werden ggf. von Fort-de-France mit bedient.
Bis mindestens April 2021 finden Kontrollen an den Landesgrenzen Frankreichs zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an den Luft- und Seegrenzen statt. Es kann daher im Reiseverkehr zu Einschränkungen kommen. Insbesondere bei der Einreise aus Großbritannien muss mit längeren Wartzeiten gerechnet werden.
Die Weiterreise von den französischen Antillen auf andere Karibikinseln oder z.B. die Ausreise über den niederländischen Teil der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) ist nur mit Reisepass möglich.
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Neben einem Inlandsflugnetz gibt es ein gut ausgebautes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen und Busverbindungen sowie gut funktionierenden öffentlichen Nahverkehr in den Städten. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden. Aktuelle Informationen auch zu Behinderungen bietet teilweise auch in deutscher Sprache z.B. RATP.
Fast alle Autobahnen in Frankreich sind mautpflichtig.
Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs signalisiert, dass dieser Rot hat und bei eigener grüner Ampel ein zügiges Linksabbiegen möglich ist, sofern keine bevorrechtigte Fußgänger in der Kreuzung sind. Ein gelb blinkender Pfeil bei auf Rot geschalteten Ampeln signalisiert möglichen bevorrechtigten Querverkehr.
Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, gilt im Kreisverkehr rechts vor links, d.h. dass der einfahrende Verkehr in der Regel Vorfahrt hat. Bei mehrspurigen Kreisverkehren ist dem auf der Außenspur fahrenden Fahrzeug Vorrang zu gewähren.
Durchgezogene gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot, unterbrochene Parkverbot.
Blaue Markierungen am Fahrbahnrand weisen auf ein begrenztes und ggfs. kostenpflichtiges Parken mit Parkscheiben („Zones Bleues") hin.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren 0,2.
Die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen wurde zum 1. Juli 2018 von 90 auf 80 km/h gesenkt.
In der vom Stadtautobahnring Boulevard Périphérique umschlossenen Innenstadt von Paris und zahlreichen anderen französischen Großstädten sind mittlerweile Umweltzonen eingeführt worden. Diese dürfen unabhängig von der Art des Antriebs nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, die mit einer je nach Schadstoffausstoß abgestuften französischen Umweltplakette „Certificat Qualité de l'Air" (auch „Crit'Air") gekennzeichnet sind. Vor dem 1. Januar 1997 erstmals zugelassenen Kraftfahrzeugen und vor dem 1. Juni 1999 erstmals zugelassenen Krafträdern wird keine Umweltplakette erteilt. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Innerhalb der Umweltzonen können Bereiche für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen gesperrt oder Parkverbote errichtet werden. Deutsche Umweltplaketten werden nicht anerkannt. Die französische Umweltplakette Certificat Qualité de l'Air kann auch für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge anhand von Angaben aus den gültigen deutschen Zulassungspapieren bestellt werden.
Im Vorgriff auf landesweite Regelungen hat die Stadt Paris für elektrisch betriebene Kleinstfahrzeuge (E-Roller) ein bußgeldbewehrtes Fahrverbot (135,- EUR) auf Gehwegen erlassen.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
An allen öffentlichen Orten gilt ein generelles Rauchverbot.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen mit Haftstrafen geahndet, mindestens droht ein pauschales Bußgeld i.H.v. 200,- EUR.
Es ist in Frankreich nicht erlaubt, an öffentlichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Vergehen können zu Strafen von bis zu 150,- Euro führen.
Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Die Einreise in die Überseedépartements Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion sowie die Überseeterritorien Französisch-Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis und Futuna, Saint-Martin, Saint-Barthélemy und Neukaledonien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen gültig sein.
Sollte die Flugroute eine Zwischenlandung auf nicht zu den französischen Überseeterritorien gehörenden Inseln vorsehen wie derzeit z.B. via Mauritius nach La Réunion oder via Tobago nach Martinique, kann es zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall ist für die Einreise ein mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass erforderlich, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Das gilt auch für Rückflüge von St. Martin vom niederländischen Teil der Insel, Sint Maarten, Flughafen Juliana.
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Reisende müssen mitgeführte Barmittel (Bargeld, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine/Kupons) ab 10.000,- € (bei anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte) bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel bei den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden.
Nähere Informationen erteilen die französischen Zollbehörden Douane.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Für die Einreise nach Frankreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Im Süden des Landes im Département Var wurden Einzelfälle von lokal erworbenen Zika-Virus-Infektionen nachgewiesen. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-Viren werden vereinzelt in Südfrankreich durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Frankreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.
Seit 2015 wurden auf Korsika einzelne Fälle von Bilharziose durch Schistosomiasis haematobium berichtet. Sämtliche Infektionen stehen im Zusammenhang mit Aufenthalten und Süßwasserkontakten am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden der Insel. Eine grundsätzliche Gefährdung kann dort nicht ausgeschlossen werden, siehe Merkblatt Bilharziose.
In Frankreich besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen. Bis auf La Reúnion und Mayotte sind alle französischen Überseedépartements Übertragungsgebiete für Zika-Viren.
Dengue-Viren werden in allen französischen Überseedépartements durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden in allen französischen Überseedépartements von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht in allen französischen Überseedépartments ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.
Die medizinische Versorgung in den französischen Überseedépartements ist nicht mit dem europäischen Standard vergleichbar, im regionalen Vergleich jedoch gut. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in die französischen Überseedépartments bewusst sein.
Für Französisch-Guayana ist eine Gelbfieberimpfung für alle Personen, die älter als ein Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben, siehe WHO. Es muss landesweit mit einer Übertragung von Gelbfieber gerechnet werden.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria.
In Französisch-Guayana liegt ganzjährig ein hohes Risiko in den Regionen des Grenzflusses Oiapoque im Osten des Landes, des Flusses Approuague und des Petit-Saut-Staudammes sowie in der zentralen und südlichen Landeshälfte, inklusive der Regionen um Saint Élie und Saül, vor. Ein geringes Risiko besteht im Rest des Landes mit Ausnahme der Küstenregion im Westen von Kourou, Cayenne und Île du Diable, in denen ein minimales Risiko besteht, siehe Empfehlungen des Ständigen Ausschusses Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
In Französisch-Guayana kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen an Herz und Verdauungstrakt auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende jedoch sehr gering.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Martinique gilt als malariafrei.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Guadeloupe gilt als malariafrei.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
St. Barthélemy gilt als malariafrei.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
St. Martin gilt als malariafrei.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Französisch-Polynesien und Neukaledonien gelten als malariafrei.
Für die Einreise nach La Reúnion sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
La Réunion gilt als malariafrei.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria.
In Überseedépartement Mayotte besteht ganzjährig ein minimales Risiko im ganzen Land inklusive der Städte, siehe Empfehlungen des Ständigen Ausschusses Reisemedizin (StAR) der DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
83.534 qkm.
298.682 (UNO Schätzung 2020).
3 pro qkm.
Cayenne.
Französisches Überseegebiet (Département d'outre-mer/D.O.M.) mit begrenzter Selbstverwaltung seit 1947. Französisch-Guyana wird von jeweils zwei Abgeordneten in der französischen Nationalversammlung und im Senat repräsentiert. Frankreich wird durch einen Präfekten vertreten. Interne Angelegenheiten werden vom Conseil général (19 Mitglieder) wahrgenommen, der für 6 Jahre gewählt wird.
Französisch-Guyana liegt an der Nordostküste Südamerikas und grenzt im Süden und Osten an Brasilien, im Westen an Suriname und im Norden an den Atlantik. Die Serra Tumucumaque bildet die Südgrenze und der Río Oiapoque die Ostgrenze. Die Westgrenze zu Suriname wird durch den Río Maroni gebildet. An der Küste befindet sich ein flacher Sumpfgürtel, der zu höher gelegenen Ebenen und Savannen ansteigt; das Landesinnere besteht aus Dschungel. Vor der Küste liegen die Iles du Salut mit der Ile du Diable (Teufelsinsel). Die Landeshauptstadt Cayenne liegt auf einer Insel in der Mündung des Río Cayenne.
Überwiegend römisch-katholisch, andere christliche Minderheiten.
Zurückhaltende Alltagskleidung ist fast überall angemessen. Zu knappe Badekleidung wird nicht gern gesehen. Die üblichen Höflichkeitsformen werden erwartet. Trinkgeld: In Hotels und Restaurants 10%. Taxifahrer erwarten kein Trinkgeld.
220 V, 50 Hz.
Präsident: Rodolphe Alexandre, seit Dezember 2015.
Emmanuel Macron, seit Mai 2017, vertreten duch den Präfekten Thierry Queffelec, seit November 2020.
Land | Reisepaß | Visum | Rückflugticket |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | 2 | Ja |
EU-Länder | 1 | Nein | 3 |
Schweiz | Ja | Nein | 3 |
Österreich | Ja | Nein | 3 |
Deutschland | 1 | Nein | 3 |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Alleinreisende Minderjährige unter 15 Jahren sollten eine beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten mit sich führen.
U.a. EU-Bürger und Schweizer benötigen auch für Aufenthalte von über 90 Tagen kein Visum.
Für die französischen Überseegebiete (Départements d'Outre-Mer) Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique und Réunion sowie für die Gebietskörperschaften (Collectivités Territoriales) Mayotte und St. Pierre und Miquelon ist seit 1999 der Euro die offizielle Währung. Nähere Informationen zur Verwendung des Euro im Kapitel Frankreich. In dem französischen Überseeland (Pays d'outre mer/P.O.M.) Französisch-Polynesien und in dem französischen Überseeterritorium (Territoires d'Outre-Mer/T.O.M) Neukaledonien ist die offizielle Währung der CFP Franc, der an den Euro gebunden ist.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Es gibt Wechselmöglichkeiten im Flughafen von Cayenne-Rochambeau sowie drei Wechselstuben in Cayenne (Guyane Changes, Change Minas und Change Caraïbes) und je eine Wechselstube in Courou, Matoury und Saint-Laurent du Maroni. Bankautomaten gibt es in Cayenne, Remire-Montjoly, Matoury, Kourou und Saint-Laurent du Moroni.
Internationale Kreditkarten werden von vielen Hotels, Geschäften und Autoverleihfirmen akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks werden in Französisch-Guyana nicht akzeptiert.
Mo-Fr 07.45-11.30 und 13.00-15.00 Uhr.
S. Frankreich.
Neujahr : 2021
01 Januar
Mardi Gras : 16. Februar 2021
Aschermittwoch : 17. Februar 2021
Ostermontag : 05. April 2021
Tag der Arbeit : 01. Mai 2021
Tag des Sieges : 08. Mai 2021
Christi Himmelfahrt : 13. Mai 2021
Pfingstmontag : 24. Mai 2021
Abschaffung der Sklaverei : 10. Juni 2021
Jahrestag des Sturms auf die Bastille : 14. Juli 2021
Mariä Himmelfahrt : 15. August 2021
Cayenne-Festival : 15. Oktober 2021
Allerheiligen : 01. November 2021
Allerseelen : 02. November 2021
Tag des Waffenstillstandes : 11. November 2021
Weihnachten : 25. Dezember 2021
Seitdem sich die europäische Weltraumstation in Französisch-Guyana befindet, wurden einige gut ausgestattete, klimatisierte Hotels gebaut. Cayenne, Kourou, St. Laurent du Maroni und Maripasoula bieten komfortable und zweckmäßige Unterkünfte. Preise sind höher als in Suriname oder Guyana. Eine preiswerte Alternative ist Bed & Breakfast (Übernachtung mit Frühstück). Man kann auch ein kleines Landhäuschen (Gîte rural) mieten. Weitere Auskünfte erteilt das Comité du Tourisme de la Guyane (s. Adressen).
Nur im Landesinneren gestattet. Mitunter sind Carbets (Dschungelhütten) erhältlich, in denen man eine Hängematte aufhängen kann. Außerdem werden Wohnmobile vermietet. Informationen vom Comité du Tourisme de la Guyane (s. Adressen).
Seitdem sich die europäische Weltraumstation in Französisch-Guyana befindet, wurden einige gut ausgestattete, klimatisierte Hotels gebaut. Cayenne, Kourou, St. Laurent du Maroni und Maripasoula bieten komfortable und zweckmäßige Unterkünfte. Preise sind höher als in Suriname oder Guyana. Eine preiswerte Alternative ist Bed & Breakfast (Übernachtung mit Frühstück). Man kann auch ein kleines Landhäuschen (Gîte rural) mieten. Weitere Auskünfte erteilt das Comité du Tourisme de la Guyane (s. Adressen).
Die Auswahl an Restaurants und Hotelrestaurants ist recht gut. Die meisten Restaurants gibt es in Cayenne, obwohl man französische, europäische, vietnamesische, chinesische, kreolische und indonesische Restaurants landesweit findet.
In Cayenne, Kourou und St. Laurent du Maroni gibt es Nachtklubs. Cayenne hat drei Kinos, die französische Filme zeigen. In Kourou gibt es ebenfalls ein Kino.
Hübsche Souvenirs sind Hängematten, Keramiken, Holzfiguren und Goldschmuck.
Zu geschäftlichen Terminen trägt man leichte Tropenkleidung. Französischkenntnisse sind auf jeden Fall nützlich, fast alle Geschäftsleute sprechen jedoch auch Englisch. Für Geschäftsreisen sind die Monate August bis November am günstigsten. Geschäftszeiten: Mo-Fr 08.00-13.00 und 15.00-18.00 Uhr.
Selbstwählferndienst.
GSM 900 Mobilfunknetz, Netzbetreiber ist France Caraïbe Mobiles (Internet: www.orangecaraibe.com). Der Empfangs-/Sendebereich beschränkt sich weitestgehend auf Gebiete in Küstennähe, teilweise auch im Landesinneren. Mobiltelefone können vor Ort gemietet werden. Roaming-Verträge bestehen mit vielen Ländern, darunter auch Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Hauptanbieter ist Wanadoo (Internet: www.wanadoo.fr). Internetcafés findet man in Cayenne.
Das Hauptpostamt befindet sich in Cayenne in der Baduel-Straße. Postsendungen benötigen etwa 7 Tage bis nach Westeuropa. Postämter haben Mo-Fr von 07.30-13.30 Uhr geöffnet.
Von Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es keine Direktverbindungen.
Air France (AF) und Air Caraibes (TX) fliegen nonstop von Paris-Orly und Paris-Charles de Gaulle nach Cayenne. Flüge nach Paris-Charles-de-Gaulle werden von den nationalen Fluggesellschaften und von Air France (AF) angeboten.
Frankfurt/M. - Cayenne: 15 Std.; Wien - Cayenne: 15 Std. 50 Min.; Zürich - Cayenne: 15 Std. 20 Min. (jeweils mit Zwischenstopps; die Reisdauer variiert, je nach Aufenthaltsdauer); Paris - Cayenne: 9 Std. 5 Min. (Nonstop-Flug).
Keine.
Cayenne (CAY) (Félix Éboué) liegt 15 km südwestlich der Stadt. Es gibt einen Taxistand (Fahrtzeit in die Stadt: 25 Min.). Flughafeneinrichtungen: Wechselstube, Zeitungsgeschäft, Bar, Mietwagenschalter.
Die wichtigsten Häfen sind Cayenne und Kourou. Cayenne wird von zahlreichen Kreuzfahrtanbietern angelaufen.
Es besteht kein grenzüberschreitender Bahnverkehr.
Eine Küstenstraße führt von Guyana durch Suriname nach Französisch-Guyana; sie verbindet Cayenne u.a. mit Paramaribo (Suriname) und Georgetown (Guyana).
Fernbusse: Es gibt keinen grenzüberschreitenden Busverkehr.
Maut: In Französisch-Guyana gibt es keine mautpflichtigen Straßen.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend; es ist jedoch empfehlenswert, zusätzlich den Internationalen Führerschein mitzuführen.
Air Guyane (GG) betreibt regelmäßige Inlandsflüge und bedient Städte wie Cayenne, Maripasoula, Saint Laurent, Saul und Grand Santi.
Es gibt zahlreiche Küsten- und Flussverbindungen. Weitere Informationen vor Ort.
In und um Cayenne gibt es ein gut ausgebautes Straßennetz. Von Cayenne aus führt eine Küstenstraße in nordwestlicher Richtung bis zur Grenze nach Suriname. In Richtung Süden ist Cayenne mit den Orten Cacao, Régina und Saint-Georges an der brasilianischen Grenze durch Straßen verbunden. Die Orte im Landesinneren sind nicht auf dem Landweg zu erreichen.
Maut: In Französisch Guyana gibt es keine mautpflichtigen Straßen.
Tankstellen sind an den wenigen Straßen zwar ausreichend vorhanden, sind allerdings oft nur ein paar Stunden am Tag geöffnet.
rDie Straße zwischen Cayenne, Kourou und Saint-Laurent-du-Maroni an der Grenze zu Suriname ist asphaltiert. Die übrigen Straßen sind weniger gut ausgebaut und während der Regenzeit oft nur schwer befahrbar.
Kleinbusse verkehren entlang der Küste (s. auch die Rubrik Taxi).
Taxis sind in Cayenne verfügbar. Auf der Küstenstraße fahren Sammeltaxis (Kleinbusse) mit bis zu 10 Plätzen, die allerdings erst losfahren, wenn alle Plätze besetzt sind. Zwischen Saint-Laurent und Apatou verkehren Taxi-Boote.
Der nationale Führerschein ist ausreichend; zusätzlich wird dennoch der Internationale Führerschein empfohlen.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h;
- außerorts: 90 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
Bei Unfällen oder Pannen mit dem Mietwagen ist immer der Autovermieter zu kontaktieren.
Mietwägen internationaler Anbieter sind in Cayenne am Flughafen und in der Stadt sowie in Kourou zu finden. Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt und je nach Fahrzeugkategorie seit 1-3 Jahren im Besitz eines Führerscheins sein. Vor Ort wird mitunter eine Jungfahrergebühr berechnet.
In Cayenne können Fahrräder und Roller gemietet werden.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h;
- außerorts: 90 km/h.
In Cayenne gibt es ein Busnetz der SMTC mit 7 Linien. Die Busse sind oft überfüllt; Sitzplätze sind rar. Für Reisende interessant ist der Koati, ein kleiner Stadtzug, mit dem man auf einer einstündigen Fahrt die historischen und touristischen Sehenswürdigkeiten der Stadt erkunden kann.
Von | Zu | Luft | Straße | Bahn |
Tropisch. Trockenzeit August - Dezember, Regenzeit zwischen Dezember bis Februar, März bis Mitte April trocken, weitere Regenzeit bis Juli. Höchste Niederschlagsmenge im Mai und Juni (Dauerregen). Ganzjährig heiß mit kühleren Nächten.
Die obigen Informationen stammen von Highbury Columbus Travel Publishing.