Ruhig, abgelegen und alkoholfrei – die Komoren sind ein zauberhafter und unberührter Rückzugsort von der Hektik des Alltags.
Die Vegetation der Komoren ist üppig und mannigfaltig: 65 % der Parfümöle der Welt stammen von hier, vor allem Ylang-Ylang-, Jasmin- und Orangenöl. Auch Gewürze wie Muskatnuss, Nelken, Pfeffer und Vanille werden hier im großen Stil angebaut.
Korallenriffe umgeben die Komoren, die vulkanischen Ursprungs sind. Wer sportlich ambitioniert ist, kann Mount Karthala besteigen, einen aktiven Vulkan auf der Insel Ngazidja, oder eine Vielzahl von Wassersportarten ausüben.
Ruhig, abgelegen und alkoholfrei – die Komoren sind ein zauberhafter und unberührter Rückzugsort von der Hektik des Alltags.
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Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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Letzte Änderungen:
Aktuelles
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Komoren wird weiterhin gewarnt.
Die Komoren sind bisher von COVID-19 weniger betroffen. Jedoch bleiben die Komoren weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Vor Antritt der Reise muss ein negativer COVID-19-PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Für alle Reisenden erfolgt bei Einreise eine Gesundheitsuntersuchung (i. d. R. Temperaturmessung). Reisende mit COVID-19-Symptomen können einem erneuten COVID-19-Test unterzogen werden. Eine Quarantänepflicht besteht nicht.
Die Durch- und Weiterreise innerhalb des Landes ist wieder ohne größere Einschränkungen möglich.
Der internationale Flughafen in Moroni ist für den Passagierverkehr geöffnet, jedoch fliegen weiterhin noch nicht alle Fluggesellschaften die Komoren an.
Es bestehen derzeit keine Beschränkungen.
Es besteht keine Maskenpflicht.
Die innenpolitische Lage ist angespannt und fragil. Im Nachgang zu den Präsidentschaftswahlen kam es im März und April 2019 wiederholt zu Demonstrationen und Versammlungen, die mitunter gewaltsam durch Sicherheitskräfte aufgelöst wurden. Ein Wiederaufflammen gewalttätiger Ausschreitungen kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Betroffen wären vor allem die Hauptstadt Moroni sowie die Insel Anjouan.
Die Kriminalitätsrate ist gering, mit armutsbedingter Kriminalität muss allerdings jederzeit und überall gerechnet werden.
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden.
Die Komoren liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann. Der Vulkan Karthala ist ein weiterer aktiver Vulkan nahe Moroni.
Das Klima ist tropisch. Monsune und auch tropische Zyklonen können insbesondere in der Regenzeit von Dezember bis April auf die Komoren treffen. Ende April 2019 hat der Zyklon Kenneth zu erheblichen Schäden geführt.
In den Komoren gibt es keine deutsche Auslandsvertretung. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Daressalam/Tansania. Einzige EU-Vertretung am Ort ist die französische Botschaft in Moroni, Frankreich hat 2017 zudem eine kleine konsularische Außenstelle in Mutsamudu eröffnet.
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Das Straßennetz ist allgemein in einem desolaten Zustand. Besondere Vorsicht ist bei Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit geboten. Die Treibstoffversorgung ist nicht immer gewährleistet. Die Flugverbindungen zwischen den Inseln werden von zwei privaten Fluggesellschaften wahrgenommen, von denen eine auf der schwarzen Liste unsicherer Airlines aufgeführt ist. Die innerkomorischen Flugverbindungen sowie die Telekommunikation sind weiterhin unregelmäßig und häufig gestört. Kleine motorisierte Boote (sogenannte kwassa-kwassa), die den Transport zwischen den Inseln anbieten, sind kein sicheres Verkehrsmittel.
Verkehrs- und Nachrichtenverbindungen sind landesweit unzuverlässig und können kurzfristig unterbrochen oder eingeschränkt werden. Der Treibstoff in den Komoren ist weiterhin knapp.
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Die Komoren sind ein stark muslimisch geprägtes Land. Von Reisenden wird erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln und Moralvorstellungen des größten Teils der Bevölkerung anpassen.
Das komorische Gesetz verbietet sexuelle Handlungen zwischen Personen des gleichen Geschlechts. Bestraft wird dies mit bis zu 5 Jahren Gefängnis oder hohen Geldstrafen. LGBTIQ-Reisende sollten die Risiken einer Reise auf die Komoren sorgfältig abwägen.
Ehebruch kann in den Komoren mit Geldstrafen und bis zu zwei Jahren Gefängnishaft geahndet werden, wenn der Ehepartner eine entsprechende Anzeige erstattet.
Prostitution wird vom Gesetz nicht ausdrücklich als strafbare Handlung definiert, sie gilt aber als gesellschaftlich inakzeptabel. Besitzer von Tanzlokalen und Hotels können für die Beschäftigung von minderjährigen Prostituierten (bis 21 Jahre) oder für die Duldung von Prostitution in Zusammenhang mit Gewalt zur Rechenschaft gezogen werden.
Pädophilie, die Ausübung „unzüchtiger Handlungen" und die Verführung Minderjähriger werden vom Gesetzgeber streng geahndet.
Für militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Regierungsgebäude) besteht Fotografierverbot.
Der Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit ist verboten, der Besitz von illegalen Drogen wird streng geahndet. Für Schwerstverbrechen kann die Todesstrafe verhängt werden.
Landeswährung ist der Komoren-Franc (KMF). Der Umtausch von Euro in Landeswährung ist in der Hauptstadt möglich, es empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld. Ob Kreditkarten in Hotels akzeptiert werden, sollte jeweils vorab erfragt werden. In Moroni gibt es Geldautomaten, die die gängigen Kreditkarten akzeptieren, jedoch nicht zuverlässig funktionieren.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Die Erteilung eines Touristenvisums bei Ankunft am internationalen Flughafen auf Grande Comore ist möglich. Dieses kann mit einer Gültigkeit von bis zu 45 Tagen bei Einreise gegen Vorlage des Rückflugtickets sowie eines Nachweises über ausreichende Geldmittel zur Bestreitung der Aufenthaltskosten ausgestellt werden. Ein Unterschied zwischen Touristen und Geschäftsreisenden wird dabei nicht gemacht. Eine Visumverlängerung ist möglich. Zuständige Auslandsvertretung für Deutschland ist die Botschaft der Union der Komoren in Brüssel.
Reisende, die auf Segelyachten eintreffen, sollten unbedingt die Zollformalitäten in den Häfen erledigen, bevor sie das Innere der Insel betreten.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Die Einfuhr von Alkohol, Waffen und Drogen aller Art und jeder Art pornographischen Materials ist strikt verboten.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Ab dem 1. Januar 2020 soll bei Einreise der Nachweis von Impfungen gegen Gelbfieber und Meningokokken ACWY vorgeschrieben sein. Eine offizielle Bestätigung dieser Impfvorschriften durch die zuständigen Behörden steht allerdings noch aus.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko im ganzen Lande inklusive der Städte, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potenziell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt:
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist örtlich technisch, apparativ und hygienisch problematisch. Es fehlt eine adäquate Notfallversorgung. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mo-Do 09.30-15.30 Uhr.
Adresse: 20 Rue de MarbeauParis751162235 qkm (mit Mayotte).
869.601 (UNO Schätzung 2020).
343 pro qkm.
Moroni.
Islamische Bundesrepublik seit 1982. Neue Verfassung von 2001. Einkammerparlament mit 43 Abgeordneten; Legislaturperiode: 6 Jahre. Die von der Partei RND gebildete Regierung wurde nach dem Militärputsch im April 1999 gestürzt und das Parlament aufgelöst. Unabhängig seit 1975 (ehemalige französische Kolonie).
Die Inselgruppe der Komoren liegt im Indischen Ozean, nordwestlich von Madagaskar. Sie besteht aus vier Hauptinseln vulkanischen Ursprungs, die von Korallenriffen umgeben sind: Njazidja (Grande Comore), Nzwani (Anjouan) und Mwali (Moheli). Das unter französischer Verwaltung stehende Mahore (Mayotte) wird von der Islamischen Bundesrepublik der Komoren beansprucht.
Islam ist Staatsreligion (98 % Moslems); katholische Minderheit (2 %).
Die religiösen Bräuche sollten besonders während des Ramadan respektiert werden (Weitere Informationen im Kapitel Islam im Anhang.) Die Kleidung sollte zurückhaltend sein. Trinkgeld: 10% ist üblich.
220 V, 50 Hz.
Azali Assoumani, seit April 2019.
Azali Assoumani, seit April 2019.
Land | Reisepaß | Visum | Rückflugticket |
---|---|---|---|
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Ein Reisepass ist für die Ein- bzw. Ausreise in und aus den Komoren allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Transit-, Touristen- und Besuchsvisum.
Visa werden von den diplomatischen Vertretungen der Komoren wie z.B. in Brüssel, Paris, Antananarivo oder Kairo ausgestellt oder bei der Einreise am internationalen Flughafen auf Grande Comore. Weitere Informationen von den Botschaften in Brüssel und in Paris (s. Kontaktadressen).
Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen (mindestens 60 € pro Tag).
Eine Visumsverlängerung ist möglich. Wenn die Ausreise allerdings erst nach Ablauf des Visums erfolgt, wird eine Strafgebühr je nach Anzahl der überschrittenen Tage erhoben.
1 Komoren-Franc* = 100 Centimes. Währungskürzel: KMF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5000, 2500, 1000, 500, 100 und 50 KMF im Umlauf. Münzen im Wert von 20, 10, 5, 2 und 1 KMF. Centimes sind nicht im Umlauf.
[*] Der Komoren-Franc ist Teil des Französischen Währungsbereiches und wird von einer eigenen Zentralbank herausgegeben. Der Komoren-Franc ist an den Euro gebunden. Der Euro ist neben dem Komoren-Franc legales Zahlungsmittel. CFA-Francs sind ebenfalls legales Zahlungsmittel.
Der Umtausch von Fremdwährungen ist bei Banken in den Städten auf Grande Comore möglich. Auf den anderen Inseln sind Umtauschmöglichkeiten sehr begrenzt. Einige Hotels bieten einen Umtausch zu schlechteren Kursen als in den Banken. Es empfiehlt sich die Mitnahme von Euro in bar.
Kreditkarten werden nur in internationalen Hotels, von einigen Restaurants und von internationalen Autovermietern akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks werden auf den Komoren nicht mehr akzeptiert.
Mo-Do 08.00-14.00 Uhr, Fr 08.00-11.00 Uhr.
Folgende Artikel können zollfrei in die Komoren eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak;
1 Flasche alkoholische Getränke;
1 Flakon Parfüm.
Pflanzen und Blumenerde nur mit Importerlaubnis des Service de l'Agriculture der Komoren und Pflanzengesundheitszeugnis.
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Todestag von Präsident Said Mohamed Cheikh : 18. März 2021
Tag der Arbeit : 01. Mai 2021
Eid al-Fitr (Ende des Ramadan) : 12. Mai 2021
Unabhängigkeitstag : 06. Juli 2021
Eid al-Adha (Opferfest) : 20. Juli 2021
Muharram (islamisches Neuhjahrsfest) : 09. August 2021
Milad un Nabi (Geburtstag des Propheten Muhammad) : 18. Oktober 2021
Weihnachten : 25. Dezember 2021
Die Restaurants bieten Spezialitäten wie pikant gewürzte Soßen, Reisgerichte, Maniok, Kochbananen und Couscous, gegrilltes Ziegenfleisch, zahlreiche Meeresfrüchte und tropische Früchte an. Alkoholische Getränke sind verboten.
Gold-, Perlen- und Muschelschmuck, Webstoffe, bestickte Kappen (Koffia) und Hausschuhe, geschnitzte Truhen, Holzreliefs, Portes-Cran (Lesepulte) sowie Ton- und Korbwaren. Öffnungszeiten der Geschäfte: i. A. Mo-Sa 08.00-12.00 und 15.00-18.00 Uhr.
Internationale Direktdurchwahl.
GSM 900. Hauptnetzbetreiber ist HURI, eine Tochter der Société Nationale des Postes et Télécommunications (SNPT). Der Empfangs-/Sendebereich deckt fast das ganze Land ab.
Luftpost nach Europa ist mindestens eine Woche unterwegs. Postämter haben Mo-Do von 07.30-14.30 Uhr, Fr von 07.30-11.30 Uhr und Sa von 07.30-12.00 Uhr geöffnet.
Von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus gibt es keine Nonstop-Flüge auf die Komoren.
Kenya Airways (KQ) fliegt nonstop von Nairobi nach Moroni. Nonstop-Flüge nach Nairobi werden mehrmals wöchentlich ab Frankfurt/M. von Lufthansa (LH) und ab Zürich von Swiss (LX) angeboten; ab Wien bietet Austrian Airlines (OS) Zubringerflüge nach Frankfurt/M. und Zürich an.
Frankfurt/M. - Moroni: 13 Std. 35 Min.; Wien - Moroni: 14 Std. 25 Min.; Zürich - Moroni: 12 Std. 30 Min. (mit Zwischenlandungen).
Keine.
Moroni International Prince Said Ibrahim (HAH) liegt 25 km nördlich der Stadt. Duty-free-Shop, Gepäckaufbewahrung, Bar, Postamt. Es gibt keine Wechselstube. Taxistand (Fahrtzeit: 30 Min.).
Frachtschiffe, die mitunter auch Passagiere befördern, verbinden Madagaskar, Réunion, Mauritius, Sansibar und Kenia unregelmäßig mit den Komoren.
Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.
AB Aviation (Y6) verbindet Moroni täglich mit Mutsamudu auf der Insel Anjouan und mehrmals wöchentlich mit Fomboni auf Mohéli.
Regelmäßig verkehrende Fähren verbinden die Inseln untereinander. Besucher können auch Motor- und Segelboote sowie Kanus in den Dörfern und Städten am Meer mieten. Ein Boot ist besonders auf Mohéli als Fortbewegungsmittel angebracht, da das Straßennetz hier recht dürftig ist.
Das Straßennetz hat eine Länge von ca. 900 km. Die Inseln Grande Comore und Anjouan werden von Küstenstraßen umrundet. Auf Mohéli gibt es nur wenige, schlecht ausgebaute Straßen.
rCa. 500 km der Straßen sind asphaltiert. Der Straßenzustand ist generell eher schlecht. Besonders während der Regenzeit sind im Landesinneren und auf den entfernteren Inseln Fahrzeuge mit Allradantrieb angebracht. Beim Fahren ist Vorsicht geboten, da die Straßen schmal sind und mitunter auf der Fahrbahn mit Nutzvieh zu rechnen ist.
Sammeltaxis sind auf der Hauptinsel fast überall verfügbar. Reisende sollten sich allerdings nach den Fahrzeiten erkundigen. An Sonn- und Feiertagen fahren weniger Taxis, und zu manchen Zielen, vor allem im Osten der Insel fahren sie oft nur bis 15 Uhr.
Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.
Mietwägen sind in Moroni (Grande Comore) erhältlich.
Von | Zu | Luft | Straße | Bahn |
Sehr warmes Tropenklima. An den Küsten heiß und sehr schwül; häufige Niederschläge und saisonbedingte Wirbelstürme (Januar bis April). In den höheren Lagen ist es besonders nachts kühler mit vielen Niederschlägen. Regenzeit von November bis April.
Die obigen Informationen stammen von Highbury Columbus Travel Publishing.