Der Tschad ist ein staubiges und sonnenverbranntes Land südlich der Sahara, im Herzen von Afrika, das immer wieder mit Konflikten zu kämpfen hat. N'Djamena ist die freundliche, lockere Hauptstadt, in deren zentralem Markt das Feilschen um afrikanische Waren besonders viel Spaß macht.
Der Tschadsee war einst der größte Süßwassersee der Welt und er ist trotz langsamer Schrumpfung durch den Klimawandel und höheren Wasserbedarf noch immer ein unvergesslicher Anblick. Seine wirtschaftliche Bedeutung ist weiterhin enorm, denn er versorgt Millionen von Menschen in den umliegenden Ländern mit Wasser.
Zwar ist der Tschad eines der ärmsten Länder Afrikas, seine Landschaft aber, die von Wüste im Norden bis hin zu fruchtbarem Ackerland im Süden reicht, ist atemberaubend.
Der Tschad ist ein staubiges und sonnenverbranntes Land südlich der Sahara, im Herzen von Afrika, das immer wieder mit Konflikten zu kämpfen hat.
Letzte Änderungen: Aktuelles (Proteste und Präsidentschaftswahlen)
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Proteste und Präsidentschaftswahlen)
Im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen am 11. April 2021, ist mit politischen Kundgebungen zu rechnen. Es ist nicht auszuschließen, dass es erneut zu Polizeieinsätzen auch mit Anwendung von Tränengas kommen wird.
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Tschad wird derzeit gewarnt.
Tschad ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Jedoch gibt es Infektionsfälle in der Hauptstadt N'Djamena und in 17 tschadischen Provinzen.
Tschad ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Die Einreise ist derzeit nur für Inhaber von Dienst- oder Diplomatenpässe sowie für Personen, die mit Sondergenehmigung der Regierung reisen, gestattet. Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Quarantäneregelungen unterscheiden sich je nach Aufenthaltsdauer:
Bei Aufenthalt von sieben Tagen und mehr muss der Reisende sich in häusliche Quarantäne begeben. Dort muss er die üblichen Hygieneregeln einhalten (Gesichtsmaske, Hände waschen und Abstandsregel) und nach sieben Tagen in einer der autorisierten Einrichtungen in N'Djamena einen neuerlichen Test durchführen lassen. Die Kosten 15.000,00 XAF (ca. 22,50 Euro) trägt der Reisende. Bei Aufenthalten bis zu sieben Tagen muss der Reisende seine Kontaktdaten (Hotel oder Wohnung, Arbeitsplatz) für eine eventuelle epidemiologische Untersuchung mitteilen.
Bei der Ausreise aus dem Tschad ist ebenfalls ein negativer PCR-Test vorzulegen.
Die Landgrenzen sind geschlossen.
Der tschadische Luftraum ist für den kommerziellen Flugverkehr geöffnet.
In N'Djamena und mehreren Provinzen gilt eine Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr.
Es gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Nichtbefolgung ist unter Strafe gestellt. Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
Vor Reisen in folgende Regionen bzw. Gebiete wird gewarnt:
Von nicht zwingend erforderlichen Reisen in alle anderen Regionen der Republik Tschad einschließlich der Hauptstadt N'Djamena, insbesondere der Gebiete der Sahara, ihrer Randgebiete und der Sahelzone wird dringend abgeraten.
Am 23. März 2020 ereignete sich der verlustreichste Terrorangriff gegen tschadisches Militär in der Provinz Lac. In den Départements Fouli und Kaya der Provinz Lac gilt der im Frühjahr 2020 verhängte Ausnahmezustand derzeit noch fort.
In der Region um den Tschadsee ist es in jüngster Zeit wiederholt zu terroristischen Angriffen mit Todesfolge gegen Sicherheitskräfte und Zivilisten gekommen.
2015 hat Boko Haram in der Hauptstadt N'Djamena und in Baga Sola am Tschadsee insgesamt sieben Sprengstoffanschläge verübt, bei denen 80 Menschen starben und zahlreiche verletzt wurden.
Es ist nicht auszuschließen, dass es in N'Djamena und in anderen Landesteilen zu weiteren Anschlägen kommt. Öffentliche Plätze und größere Menschenansammlungen gelten noch immer als gefährdet und sollten gemieden werden. Zudem ist immer wieder mit verschärften Sicherheitskontrollen zu rechnen.
Tschadische Truppen engagieren sich bei der Bekämpfung der Terrororganisation Boko Haram; deren Anführer haben dafür Vergeltungsschläge gegen tschadische Ziele angedroht.
Auch in den an Kamerun und Nordost-Nigeria angrenzenden Landesteilen des Tschad besteht ein erhöhtes Anschlags- bzw. Entführungsrisiko. Im Grenzgebiet zu Libyen kommt es zu illegalem Goldabbau und in dessen Folge zu gewalttätigen Auseinandersetzungen sowie zu Menschen-, Waffen und Drogenschmuggel.
Aufgrund der schlechten Haushaltslage und der Notwendigkeit, Maßnahmen zur Ausgabenkürzung zu ergreifen, ist die sozio-politische Lage angespannt. Allgemeine soziale Unruhen, Demonstrationen sowie Ausschreitungen vor allem in der Hauptstadt N'Djamena sind nicht auszuschließen.
Die Grenze zu Libyen ist aufgrund anhaltender Konflikte im Grenzgebiet geschlossen. Dieses Gebiet dient Schmugglern, Schleppern und Rebellen als Rückzugsraum.
Die Grenzübergänge zwischen Tschad und Kamerun sowie das gemeinsame Grenzgebiet werden stark kontrolliert. Dasselbe gilt im Grenzgebiet zum Niger. Zufahrtswege nach Nigeria sind aufgrund der Terrorbedrohung durch Boko Haram im Tschadseegebiet geschlossen. In letzter Zeit ist es regelmäßig zu Überfällen, Tötungsdelikten und Entführungen in den Dörfern, auf den Straßen und den Inseln in der Tschadseeregion gekommen. Die Grenze zur Zentralafrikanischen Republik ist geschlossen.
Die Kriminalitätsrate ist hoch. Es besteht landesweit einschließlich der Hauptstadt N'Djamena ein hohes Risiko, Opfer von Gewaltkriminalität zu werden. Insbesondere bei Überlandfahrten besteht die Gefahr, von sog. „coupeurs de routes" (motorisierte und häufig bewaffnete Straßenräuber) überfallen zu werden. Diese sind auch jederzeit bereit, von Messern oder Schusswaffen Gebrauch zu machen. Oftmals werden die Fahrzeuge geraubt und die Passagiere weit außerhalb von Siedlungen freigelassen.
Bewaffnete Überfälle auf Fahrzeuge der Entwicklungszusammenarbeit haben zugenommen, insbesondere auf Hauptstraßen nahe der Hauptstadt N'Djamena.
In der Sudan-Zone herrscht hohe Feuchtigkeit, in der Sahel- und Sahara-Zone trockene Hitze.
Die Regenzeit erstreckt sich im Süden von Mai bis Oktober und im Zentrum von Juni bis September. In dieser Zeit führt Starkregen auf trockenem Boden immer wieder zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu Schäden in der Infrastruktur wie an Straßen und Brücken.
Weite Landesteile können ansonsten von erheblichen Dürreperioden betroffen sein.
Die deutsche Botschaft in N'Djamena kann Nothilfe für Deutsche nur in eingeschränktem Umfang leisten. Sie nimmt darüber hinaus keine weiteren Rechts- und Konsularaufgaben wahr und erteilt auch keine Visa: Für beides ist die deutsche Botschaft in Jaunde/Kamerun zuständig.
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Reisen im Land sind mit erheblichen Risiken verbunden. Im Norden und Osten des Landes gibt es ausgedehnte, z.T. unmarkierte Minenfelder. Touren durch die Sahara (Tibesti, Ennedi, Borkou) sind mit erheblichen Verkehrs- und Gesundheitsrisiken verbunden; auch hier gilt ein erhöhtes Anschlags- oder Entführungsrisiko für westliche Reisende.
Straßen befinden sich generell in schlechtem Zustand. Es besteht ein erhebliches Unfallrisiko.
Bei Unfällen mit Personenschäden muss mit Aggressionen gerechnet werden. Eine ausreichende Gesundheitsversorgung ist in den nördlichen Landesteilen nicht gegeben; Evakuierungsmöglichkeiten bestehen nur vom Flughafen Faya Largeau.
Die Versorgung mit Kraftstoff ist nicht überall gewährleistet.
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen sind verboten und können mit Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und zwei Jahren und Geldstrafe geahndet werden.
Fotografieren ist nur mit einer beim Tourismusministerium zu beantragenden Fotografiererlaubnis gestattet. Die Durchsetzung dieser Vorschrift ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Es wird dringend davon abgeraten, strategisch wichtige Einrichtungen (Regierungsgebäude, militärische Einrichtungen u.a.) zu fotografieren. Im Einzelfall kann Fotografieren oder Filmen ohne Erlaubnis zur Beschlagnahmung des Aufnahmegeräts, Festnahme oder Schusswaffengebrauch ohne Vorwarnung führen.
Landeswährung ist der CFA-Franc (Äquatorial XAF). Außerhalb der Hauptstadt N'Djamena werden Kreditkarten kaum akzeptiert, Geldautomaten zum Abheben von Bargeld sind kaum vorhanden. Das Mitführen von Bargeld in Euro oder US-Dollar ist empfehlenswert.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Reise gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Tschad ein gültiges Einreisevisum, das bei der tschadischen Botschaft in Berlin beantragt werden muss.
Bei der Einreise über den Flughafen N'Djamena stempeln die Passbehörden unter Umständen eine Aufforderung in den Pass, sich beim zuständigen Kommissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist ggf. innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.
Bei der nicht empfohlenen Einreise auf dem Landwegfinden an der tschadisch-nigrischen Grenze häufig keine Grenzkontrollen statt. Sollten Sie von dort mit einem eigenen Fahrzeug eingereist sein, suchen Sie bitte umgehend die nächste Präfektur oder Unterpräfektur auf, da bei Weiterreise ohne Einreisestempel die Gefahr der Festnahme wegen illegaler Einreise besteht.
Für alle Präfekturen im Lande ist eine Reiseerlaubnis („autorisation de circuler") erforderlich. Bitte beantragen Sie die Reiseerlaubnis vor Einreise zusammen mit dem Visum bei der tschadischen Botschaft. Sie wird vom Innenministerium auf Vorschlag des Tourismusministeriums erteilt.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Die Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung ist unbegrenzt möglich, muss ab einem Wert von 10.000 XAF aber deklariert werden.
Gegenstände des täglichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.
Für die Ausfuhr von im Tschad erworbenen kunsthandwerklichen Gütern kann im Einzelfall eine Genehmigung verlangt werden, die beim Tourismusministerium zu beantragen ist.
Die Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) geschützten Pflanzen und Tierarten ist untersagt, obwohl ihr Erwerb im Tschad häufig möglich ist.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Weiterhin ist ein starker Anstieg der Infektionen von Chikungunya-Fieber vor allem in den im Osten des Landes gelegenen Provinzen Wadi Fira, Ouaddaï und Sila festzustellen.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Merkblatt Chikungunya-Fieber.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab ≥ 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Die Impfung ist aus medizinischen Gründen empfohlen, da der Tschad Gelbfieberinfektionsgebiet ist.
Reisende unter 4 Wochen Reisezeit sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle 10 Jahre haben. Einwohner und Langzeitreisenden über 4 Wochen wird eine Auffrischimpfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen, siehe Merkblatt Poliomyelitis.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
Ein hohes Malariarisiko besteht bei Reisen südlich der Sahara einschließlich N'Djamena. Ein geringes Risiko liegt bei Reisen nur in die Sahara vor. Im Tschad kommt vorrangig die gefährliche Malaria tropica vor, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
Grundsätzlich kommen im Tschad eine Vielzahl von weiteren klassischen Tropen- und sonstigen Infektionskrankheiten wie z.B. Afrikanische Trypanosomiasis, Leishmaniasis, Schistosomiasis und West-Nil-Fieber vor.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch, ganz besonders abseits der großen Städte. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Das französische Centro Medico-Social (CMS) bietet auch für Touristen eine allgemeinmedizinische Erstversorgung an.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mo-Do 09.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr, Fr 09.00-12.00 Uhr.
Adresse: Avenue d'Aïre 40Genf1203Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.
Adresse: Hauptplatz 10Wilhelmsburg3150Mo-Do 09.00-15.00 Uhr, Fr 09.00-13.00 Uhr.
Adresse: Lepsiusstraße 114Berlin121651.284.000 qkm.
16.425.864 (UNO Schätzung 2020).
8,9 pro qkm.
N'Djaména.
Präsidialrepublik seit 1960. Neue Verfassung seit 2018. Nationalversammlung mit 155 Mitgliedern. Unabhängig seit 1960 (ehemalige französische Kolonie).
Der Tschad grenzt im Norden an Libyen, im Westen an Niger, Nigeria und Kamerun, im Süden an die Zentralafrikanische Republik und im Osten an den Sudan. Die landschaftliche Vielfalt reicht von äquatorialen Wäldern bis hin zu den trockensten Wüstengebieten der Erde. Der Tschad-See ist je nach Wasserstand zwischen 25.000 und 10.000 qkm groß. Die Flüsse Chari, Logone und Bahr Salamat im Süden des Landes sind oft ausgetrocknet. Das Tschad-Becken ist von Bergen und dem zentralafrikanischen Plateau umgeben. Im Osten steigt die kristalline Ovaddai-Bergkette bis auf 1500 m an. Im Nordosten erheben sich die rosafarbenen Höhen des Ennedi und im Norden die vulkanische Tibesti-Bergkette, die überwiegend aus kahlem Fels, Schluchten und Tälern besteht. Der Streit mit Libyen um den Aozou-Streifen im Norden des Landes wurde vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag zugunsten des Tschad entschieden.
Moslems (51 %), Christen (35 %, vorwiegend Katholiken) sowie 7 % Anhänger von Naturreligionen und 7 % andere.
Die Bekleidung ist zwanglos, aber im Einklang mit den Vorschriften des Islam zurückhaltend. Vor allem in den Städten wird eine strenge Geschlechtertrennung praktiziert. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Mit der linken Hand wird kein Essen angenommen oder überreicht. Das Zeigen der Fußsohlen wird als Beleidigung aufgefasst. Fotografieren ist überall nur mit einer beim Tourismusministerium zu beantragenden Fotografiererlaubnis gestattet. Die Durchsetzung dieser Vorschrift wird in jedem Ort unterschiedlich streng gehandhabt. Im Extremfall kann Fotografieren ohne Erlaubnis zu Festnahme sowie Beschlagnahme der Kamera führen. Trinkgeld: 10% ist üblich. US-Dollar werden gerne angenommen.
220/380 V, 50 Hz.
Idriss Déby, seit 1990.
Land | Reisepaß | Visum | Rückflugticket |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens bis zum Ablauf des Visums gültig sein.
Deutsche: Eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Für Reisen außerhalb der Hauptstadt sind für alle Präfekturen Genehmigungen (Authorisation de circuler) vom Innenministerium des Tschad erforderlich, die am besten zusammen mit dem Visum beantragt werden sollten (Ausstellung im Land nicht garantiert). Bei Einreise auf dem Landweg muss die Genehmigung bereits zusammen mit dem Visum beantragt werden.
Ein Transitvisum beantragen können Reisende, die innerhalb von 48 Std. mit demselben oder nächsten Flugzeug weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und ein bestätigtes Flugticket und gültige Reisedokumente für das Zielland vorlegen können.
Touristenvisum, Transitvisum (für einen Aufenthalt von max. 48 Stunden).
Maximal 3 Monate, Aufenthaltsdauer bis zu 30 Tagen.
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
5 Werktage plus Postweg.
Transitvisum: 2-15 Werktage.
1 CFA (Communauté Financiaire Africaine) Franc* = 100 Centimes. Währungskürzel: CFA Fr, XAF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5000, 2000, 1000, 500 CFA Fr im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 500, 100, 50, 25, 10, 5, 2 und 1 CFA Fr.
Anmerkung: [*] Wird von der Banque des Etats de l'Afrique Centrale (BEAC, Staatsbank der Zentralafrikanischen Staaten) herausgegeben und von Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Kongo, Tschad und der Zentralafrikanischen Republik verwendet. Der von der Banque des Etats de l'Afrique de l'Ouest (BCEAO, Staatsbank der Westafrikanischen Staaten) herausgegebene CFA Franc (XOF) ist kein gesetzliches Zahlungsmittel in Tschad. Der CFA Franc ist an den Euro gebunden.
Die Mitnahme von Euro oder US-Dollar ist empfohlen, da diese am einfachsten umzutauschen sind. Der Rücktausch außerhalb der CFA-Franc-Zone ist nur zu sehr ungünstigen Kursen möglich.
Visa und teils auch Mastercard werden in geringem Umfang in der Hauptstadt akzeptiert. Mit der Kreditkarte ist es möglich, am Bankschalter Geld abzuheben. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks werden in Tschad nicht akzeptiert.
Mo-Do und Sa 07.00-13.00 Uhr, Fr 07.00-11.00/12.00 Uhr.
Folgende Artikel können zollfrei in den Tschad eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
400 Zigaretten/Zigarillos oder 125 Zigarren oder 500 g Tabak (Frauen nur Zigaretten);
3 Flaschen Wein;
1 Flasche Spirituosen.
Gegenstände des täglichen Bedarfs.
Wer im Tschad gekaufte kunsthandwerkliche Güter ausführen möchte, benötigt dafür im Einzelfall eine Genehmigung. Diese muss beim Tourismusministerium beantragt werden.
Pflanzen und Tierarten, die nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) geschützt sind, dürfen nicht ausgeführt werden, auch wenn man sie im Tschad kaufen kann.
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Neujahr : 2021
01 Januar
Ostermontag : 05. April 2021
Nationaler Feiertag : 23. April 2021
Tag der Arbeit : 01. Mai 2021
Eid al-Fitr (Ende des Ramadan) : 13. Mai 2021
Befreiungs Afrikas (Jahrestag der Gründung der OUA) : 25. Mai 2021
Eid al-Adha (Opferfest) : 20. Juli 2021
Unabhängigkeitstag : 11. August 2021
Allerheiligen : 01. November 2021
Tag der Republik : 28. November 2021
Tag der Freiheit und der Demokratie : 01. Dezember 2021
Weihnachten : 25. Dezember 2021
In N'Djamena gibt es eine gute Auswahl an Restaurants, es wird hauptsächlich französische und afrikanische Küche serviert. Bei Restaurants außerhalb der großen Städte und Essensstände auf Straßenmärkten ist Vorsicht geboten. Die Lebensmittelversorgung unterliegt häufigen Engpässen. Alkoholische Getränke sind in den nicht-muslimischen Stadtteilen von N'Djamena erhältlich.
Das Nachtleben ist auf N'Djamena und die größeren Städte beschränkt.
Teppiche, verzierte Kalebassen, Messer, Tonwaren und Messingtiere. Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Sa 09.00-12.30 und 16.00-19.30 Uhr. Die Lebensmittelgeschäfte haben Sonntag vormittags geöffnet. Der Markt der Hauptstadt ist von 07.30 Uhr bis zum Sonnenuntergang geöffnet.
Französische Sprachkenntnisse sind unerlässlich, da es keine professionellen Übersetzer gibt. Die beste Zeit für Geschäftsreisen sind die Monate November bis Mai.
Geschäftszeiten: Behörden: Mo-Do 07.00-15.30 Uhr, Fr 07.00-12.00 Uhr.
Selbstwahlferndienst. Manchmal müssen die Gespräche über die Vermittlung geführt werden.
GSM 900. Der Sende-/Empfangsbereich für Mobilfunk beschränkt sich auf die Umgebung von N'Djaména. Netzbetreiber sind Celtel Tchad (Internet: www.td.celtel.com/fr/index.html oder www.msi-cellular.com) und Libertis, eine Tochter von Tchad Mobile SA. Roaming-Verträge bestehen mit Mobilfunkgesellschaften u.a. aus Deutschland und der Schweiz. Der Sende-/Empfangsbereich beschränkt sich hauptsächlich auf die großen Städte im Süden des Landes.
Öffentlichen Internet-Zugang gibt es in N'Djaména.
Luftpost nach Europa ist ca. eine Woche unterwegs. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 07.00-11.30 Uhr; Sa 15.30-18.30 Uhr; So 07.30-11.00 Uhr.
Von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus gibt es keine Direktflüge in den Tschad.
Air France (AF) fliegt von Paris nonstop nach N'Djamena. Zubringerflüge nach Paris sind ab Frankfurt/M., Wien und Zürich mit Air France (AF) sowie den jeweiligen nationalen Fluggesellschaften möglich.
Ethiopian Airlines (ET) fliegt u.a. von Frankfurt/M. via Addis Abeba nach N'Djamena.
Turkish Airlines (TK) bietet Flüge in den Tschad u.a. ab Frankfurt/M., Wien und Zürich via Istanbul an.
Frankfurt/M. - N'Djamena: 11 Std. 15 Min.; Wien - N'Djamena: 14 Std. 5 Min.; Zürich - N'Djamena: 11 Std. 45 Min. (Die Reisezeiten variieren, je nach Länge der Aufenthalte und Anzahl der Zwischenstopps.)
Ca. 8 € (5.000 CFA Fr) Touristensteuer und ca. 5 € (3.000 CFA Fr) Sicherheitsgebühr werden am Flughafen bei Abflug aus dem Tschad erhoben. Davon ausgenommen sind Studenten sowie Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen.
N'Djamena (NDJ) liegt 4 km nordwestlich der Stadt. Flughafeneinrichtungen: Post, Bank, Imbiss, Mietwagenschalter. Taxis sind vorhanden.
Im Tschad ist kein Schienennetz vorhanden.
Es bestehen Verbindungsstraßen zu Libyen, Kamerun, Niger, Nigeria und zur Zentralafrikanischen Republik.
Die Grenzen zu Libyen, Nigeria und zur Zentralafrikanischen Republik sind derzeit geschlossen. Die Grenzübergänge mit Kamerun und Niger werden stark kontrolliert.
Fernbusse: Minibusse und Buschtaxis verkehren zwischen N'Djaména und Kousséri in Kamerun.
Maut: Die Straßennutzung ist im Tschad nicht gebührenpflichtig.
Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.
Derzeit werden im Tschad keine Inlands-Linienflüge durchgeführt. Chad Travel and Tours bietet jedoch Charterflüge im Land an.
Im Tschad gibt es keinen Schienenverkehr.
Das Straßennetz ist dürftig und kaum ausgebaut.
Für sämtliche Präfekturen des Landes sind Reisegenehmigungen (Authorisation de circuler) erforderlich. Die Reiseerlaubnis muss bei einer Einreise auf dem Landweg bereits zusammen mit dem Visum bei der tschadischen Botschaft beantragt werden.
Vor allem im Norden und Zentrum des Landes hat die Regierung die Bewegungsfreiheit eingeschränkt, da es kaum Unterkünfte, Lebensmittel und Kraftstoff gibt. Die Beschränkungen gelten auch für Fahrzeugkolonnen von der libyschen Grenze über Zouar und Faya-Largeau nach N'Djamena sowie von N'Djamena über Ati und Abéché zur sudanesischen Grenze. Fahrten in den Nordosten des Landes sind nur mit ortskundigen Führern erlaubt.
Reisen im Kovoi ist empfehlenswert. Nachtfahrten sollten nach Möglichkeiten vermieden werden.
Maut: Es gibt keine mautpflichtigen Straßen.
Tankstellen: Eine flächendeckende Versorgung mit Kraftstoff ist nicht gewährleistet. Bei Überlandfahrten ist es ratsam Kraftstoff in Kanistern mitzuführen.
rDas Straßennetz ist allgemein in einem schlechten Zustand. Asphaltiert sind nur ca. 270 km; die übrigen Straßen sind Schotterpisten. Außerhalb von N'Djamena sind Autofahrten praktisch nur mit geländegängigen Fahrzeugen möglich. Insbesondere im Süden sind die Straßen während der Regenzeit (Mitte Juni bis Mitte September) oft nicht passierbar.
In ländlichen Gebieten ist mit Vieh auf der Straße zu rechnen.
Innerhalb der Städte verkehren Taxis zu Einheitspreisen. Die Taxifahrer erwarten ca. 10 % Trinkgeld.
Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich sowie eine Reisegenehmigung (Autorisation de circuler), die zusammen mit dem Visum bei der Botschaft erhältlich ist.
An der Grenze sollte eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,8 ‰;
- Gurtpflicht ist für sämtliche Autoinsassen vorgeschrieben;
- Telefonieren am Steuer ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt;
- Helmpflicht für Motorradfahrer.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h.
Mietwägen sind in N'Djamena am Flughafen und in der Stadt erhältlich. Die Mietpreise sind hoch. Bei der Anmietung ist eine von der Botschaft ausgestellte Reisegenehmigung vorzulegen. Das Mindestalter für Fahrer liegt i.d.R. bei 25 Jahren.
Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,8 ‰;
- Gurtpflicht ist für sämtliche Autoinsassen vorgeschrieben;
- Telefonieren am Steuer ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt;
- Helmpflicht für Motorradfahrer.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h.
Das Straßennetz in der Hauptstadt N'Djamena ist relativ gut. Taxis und Minibusse sind verfügbar.
Von | Zu | Luft | Straße | Bahn |
Heißes Tropenklima mit regional unterschiedlichen Temperaturen. Die Regenzeit im Süden dauert von Mai bis Oktober, in der Landesmitte von Juni bis September. Im Norden sind das ganze Jahr über geringfügige Niederschläge möglich. In der Trockenzeit ist es oft windig und abends kühler.
Die obigen Informationen stammen von Highbury Columbus Travel Publishing.