Mit ihren künstlichen Inseln, opulenten Hotels und Gebäuden mit starkem Wiedererkennungswert sind die Vereinigten Arabischen Emirate schon immer eine Aufmerksamkeit erregende Reisedestination gewesen, die Besuchern eine faszinierende Mischung aus islamischer Kultur und Modernität bieten.
In den vergangenen Jahrzehnten hat die Welt wie gebannt zugesehen, wie Emiratsmilliardäre ein Ausnahmeprojekt nach dem anderen bauten, zu denen z. B. das an ein Segel erinnernde Burj al-Arab gehört.
Lange Zeit erschien es, als ob nichts die rasante Entwicklung des Staates am Persischen Golf aufhalten würde, bis die letzte Weltwirtschaftskrise auch hier zu spüren war, unter der vor allem Dubai litt. Die Hauptstadt Abu Dhabi blieb weitgehend verschont und entwickelt sich mehr und mehr zur Kulturhauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate.
Die Krise hat zwar viele internationale Märkte beeinträchtigt, das bedeutet aber auch, dass jetzt der ideale Moment ist, die Emirate zu besuchen und ihre menschenleeren Wüsten kennen zu lernen, sich in Luxus- und Wellness-Hotels verwöhnen zu lassen, die Kreditkarte in einer Designerboutique zu benutzen oder in einem Gourmetrestaurant elegant zu speisen.
Neben dem zugegebenermaßen prächtigen Abu Dhabi oder Dubai sind aber auch die anderen Emirate sehenswert, zum Beispiel das an der Küste gelegene Fujairah, in dem man erstklassige Schnorchel- und Tauchbedingungen vorfindet, oder Ras-al-Khamiah mit seinen ausgezeichneten Geländepisten und Wanderrouten im wilden Hadschar-Gebirge.
Die Weltausstellung 2020/21, die nahe Dubai stattfinden wird, bietet ihren erwarteten 20 Mio. Besuchern einen Blick in die Zukunft, denn sie ist den Themen "Chancen, Mobilität und Nachhaltigkeit" gewidmet.
Mit ihren künstlichen Inseln, opulenten Hotels und Gebäuden mit starkem Wiedererkennungswert sind die Vereinigten Arabischen Emirate schon immer eine Aufmerksamkeit erregende Reisedestination gewesen, die Besuchern eine faszinierende Mischung aus islamischer Kultur und Modernität bieten.
Letzte Änderungen: Aktuelles (Einstufung als Hochinzidenzgebiet ab 24.01.2021)
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Einstufung als Hochinzidenzgebiet ab 24.01.2021)
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate wird derzeit gewarnt.
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind weiterhin von COVID-19 betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Vereinigten Arabischen Emirate mit Wirkung ab dem 24. Januar 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft werden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationalen Katastrophenschutzbehörde, das Statistikamt der Vereinigten Arabischen Emirate und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Ausländische Reisende mit Wohnsitz und gültigem Aufenthaltstitel im Emirat Dubai benötigen zur (Wieder-) Einreise die Zustimmung der „Dubai's General Directorate of Residency and Foreigners Affairs" (Bürgertelefon: +971 4501 1111).
Im Falle eines Wohnsitzes in einem anderen Emirat als Dubai wird dringend empfohlen, die Personendaten vor Reiseantritt auf dem Portal der „Federal Authority for Identity & Citizenship" (Bürgertelefon: +971 6005 22222) zu überprüfen.
Reisende, die aus Deutschland in die Vereinigten Arabischen Emirate reisen, müssen beim Check-in am ausländischen Abflughafen einen negativen PCR-Test vorlegen. Der Abstrich darf längstens 96 Stunden vor dem Abflug vorgenommen worden sein. Das Testergebnis ist ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache mitzuführen. Kinder unter zwölf Jahren und Personen mit Behinderungen sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
"Residents", die nach Dubai reisen, haben die Option, den PCR-Test vor dem Abflug oder bei Ankunft am Flughafen Dubai machen zu lassen. Sie müssen sich ggf. bis zum Erhalt eines negativen COVID-19-Testergebnisses in Quarantäne begeben.
Bei Einreise am Flughafen Abu Dhabi findet verpflichtend ein weiterer PCR-Test statt. Kinder unter zwölf Jahren und Personen mit Behinderungen sind von dem Testerfordernis ausgenommen. Anschließend müssen sich Reisende in eine 10-tägige häusliche oder Hotel-Quarantäne begeben. In dieser Zeit muss ein GPS-Tracking Armband getragen werden, das den Reisenden am Flughafen angelegt wird. Am achten Tag der Quarantäne findet ein zweiter PCR-Test statt. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Reisende aus bestimmten Ländern. Reisende, die von der Quarantänepflicht befreit sind, müssen sich lediglich bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses des am Flughafen erfolgten PCR-Tests in Selbstisolation begeben und sich jeweils am sechsten und zwölften Tag erneut einem kostenpflichtigen PCR-Test unterziehen.
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr via die Vereinigten Arabischen Emirate (Flughafentransit) geöffnet.
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr geöffnet. Internationale Verbindungen können sich rasch ändern.
Reisen innerhalb des Landes unterliegen Einschränkungen.
Die Freizügigkeit für Reisen vom Emirat Dubai in das Emirat Abu Dhabi ist auf unbestimmte Zeit eingeschränkt. Dies gilt unabhängig vom Wohnort oder der Staatsangehörigkeit der Reisenden.
Ausnahmen bestehen für Personen, die einen in den VAE gemachten PCR-Test oder DPI-Bluttest nachweisen können, dessen Ergebnis nicht älter als 48 Stunden ist. Alternativ kann an bestimmten Kontrollpunkten zwischen Dubai und Abu Dhabi ein DPI-Bluttest gemacht werden, allerdings ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. Alle Reisenden müssen zusätzlich am vierten und am achten Tag nach der Einreise nach Abu Dhabi einen erneuten PCR-Test in Abu Dhabi machen.
Von den Testpflichten befreit sind Personen, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten gegen COVID-19 geimpft sind und zusätzlich ein entsprechendes Icon in ihrer AlHosn App nachweisen können.
Internationale Reisende, die nach Ankunft von Dubai oder anderen Emiraten nach Abu Dhabi weiterreisen, müssen sich in Abu Dhabi in eine 10-tägige häusliche oder Hotel-Quarantäne begeben. Auf die 10-tägige Frist werden die Tage angerechnet, die sich der Reisende vor Einreise in das Emirat Abu Dhabi bereits in einem anderen Emirat aufgehalten hat.
Reisende von Abu Dhabi nach Dubai oder zwischen Dubai und den nördlichen Emiraten unterliegen keinen Einschränkungen.
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und einige Freizeiteinrichtungen sind unter strengen Auflagen geöffnet. Öffentliche Versammlungen bleiben bis auf weiteres verboten. Private Treffen sind nur im kleinsten Kreis gestattet. Die Behörden halten die Bevölkerung dringend an, die örtlichen COVID-19-Tracing-Apps herunterzuladen (für Dubai Covid19 – DXB Smart App, für alle anderen Emirate Alhosn UAE).
Die emiratischen Sicherheitsbehörden fordern dazu auf, streng auf sozialen Abstand und die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit ist obligatorisch.
Die Terrororganisation IS droht seit 2014 mit Anschlägen in Ländern, die mit den USA verbündet sind. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind ein aktives Mitglied der Anti-IS-Koalition.
Die innenpolitische Lage ist stabil. Auch wegen der flächendeckenden und weitreichenden polizeilichen Überwachung des öffentlichen Raums ist nicht mit Demonstrationen, Streiks oder ähnlichen öffentlichen Protesten zu rechnen.
Die VAE zählen zu den sichersten Länder des Mittleren Ostens mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen nicht auszuschließen. Es gibt vereinzelte Übergriffe auf allein reisende Frauen und (weibliche) Jugendliche.
Es herrscht ein meist trockenes, heißes Wüstenklima, in Küstennähe mit hoher Luftfeuchtigkeit im Sommer.
In ausgetrockneten Flusstälern und -betten („wadi") ist insbesondere in den Wintermonaten vereinzelt mit Sturzfluten zu rechnen.
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Der im Juni 2017 eingestellte direkte Flug- und Schiffsverkehr mit Katar soll schrittweise wieder aufgenommen werden.
Zwischen Ballungszentren verkehren Autobusse, ansonsten gibt es Taxis und Sammeltaxis. Der Zustand der Straßen ist sehr gut. Allerdings führen hohe Verkehrsdichte und offensive Fahrweise mit hohen Geschwindigkeiten zu erhöhter Unfallgefahr.
Alkohol am Steuer ist immer strafbar. Es gilt de facto eine Null-Promille-Grenze.
Während der Fahrt darf der Fahrer ein Mobiltelefon nur mit einer Freisprecheinrichtung benutzen. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe.
Für die Mietwagenanmietung ist der EU-Führerschein grundsätzlich anerkannt. In der Praxis wird abhängig von Mietwagenfirma und Standort jedoch häufig der Internationale Führerschein verlangt. Sofern der EU-Führerschein akzeptiert wird, ist eine Übersetzung vorzulegen. Die Mietwagenbedingungen sollten genauestens geprüft werden.
Die Gebräuche und Gesetze sind stark durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen geprägt.
Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit, auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten. Schulterfreie Tops und sehr kurze Röcke oder Hosen entsprechen nicht den lokalen Wertvorstellungen und können zu unerwünschter und unangenehmer Aufmerksamkeit von Dritten führen.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Frauen sollten insbesondere während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.
Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Homosexuelle Beziehungen sind verboten. Sie werden bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet. Transsexuelle Personen sollten insbesondere das Verbot des „Cross-dressing" beachten.
Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) zumindest von folgenden Einrichtungen ist streng verboten: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen und Brücken. Die nicht immer klar sichtbaren Fotografier- und Filmverbote werden von den Behörden konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme der Aufnahmegeräte, Geld- und Freiheitsstrafen sowie die Ausweisung. Für die Dauer des strafrechtlichen Verfahrens wird regelmäßig eine Ausreisesperre verhängt.
Die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverständnis der betroffenen Personen kann eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte bedeuten und mit Geldstrafen bis zu 500.000 AED und Haftstrafen bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Die Nutzung von VPN-(Virtual Private Network) Software steht unter Strafe, wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen zum Einsatz kam (z.B. Nutzung illegaler Webseiten oder Download urheberrechtlich geschützter Inhalte).
Alkoholgenuss und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind ein Straftatbestand. Alkohol wird nur in lizensierten Geschäften, Hotels, Restaurants und Bars angeboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.
Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum stehen drakonische Strafen. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.
Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach längerer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.
Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Prostitution ist strafbar. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und sog. „Cross-dressing" sind verboten und können bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden. Wegen des Verbots außerehelichen Geschlechtsverkehrs waren in Einzelfällen auch die (weiblichen) Opfer solcher Straftaten strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt.
Außereheliche Schwangerschaften können, wenn sie offiziellen Stellen bekannt werden (z.B. wenn wegen Komplikationen mit der Schwangerschaft eine Behandlung erforderlich wird oder bei Anzeige), ebenfalls zu strafrechtlicher Verfolgung führen. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor der Eheschließung stehen, sollten sich vor einer Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein.
In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Es gilt zudem ein Verbot der Missionierung und Bekehrung von Muslimen.
Landeswährung ist der Dirham (AED). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten ist mit Kreditkarten und oft auch mit Bankkarten meist problemlos möglich. Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Grenzbehörden der VAE lassen eine Einreise ohne ausreichend gültigen Reisepass nicht zu.
In der Vergangenheit wurde von den Grenzbehörden in Dubai vereinzelt eine Passgültigkeit von drei Monaten akzeptiert. Dies entspricht jedoch nicht den offiziellen Angaben der Vereinigten Arabischen Emirate. Es besteht das Risiko, dass betroffene Passagiere wieder in ihr Herkunftsland (Abflugort) zurückgeschickt werden. Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die deutschen Vertretungen in den VAE ist erst nach der Einreise möglich, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs.
*Bei Vorlage eines verlängerten Kinderpasses kam es in der Vergangenheit zu Zurückweisungen an der Grenze oder durch die Fluggesellschaft.
Die Einreise mit vorläufigem Reisepass ist nach Angaben der VAE nicht mehr möglich.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die VAE zu touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen kein Visum.
Ihnen ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten. Die Behörden können den Aufenthalt über 90 Tage hinaus verlängern.
Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten die aktuellen Einreisebestimmungen rechtzeitig vor der Ausreise bei den Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland erfragt werden.
Bei Überschreiten des erlaubten Aufenthaltszeitraums drohen je nach Länge des illegalen Aufenthalts empfindliche Geldstrafen und die Ausweisung. Bei längerer Überschreitung ist eine Inhaftierung nicht ausgeschlossen
Bei der Ein- und Ausreise erfolgt die Passkontrolle mit Hilfe des biometrischen Iris-Scans.
An den Flughäfen werden auch Transitreisende auf Drogen kontrolliert. Für den Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder am Körper drohen langjährige Haftstrafen, siehe auch „Strafrecht".
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Nach Auskunft der VAE gelten auch für EU-Bürger mit katarischem Aufenthaltstitel die üblichen Einreisebestimmungen. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Mitarbeiter von Fluggesellschaften beim Check-in bzw. Grenzbeamte hierüber nicht im Detail informiert sind.
In Einzelfällen ist es in Mitgliedstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den örtlichen Arbeitgeber („Sponsor") veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen („Ausreisesperre", engl. „travel ban") auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich insbesondere vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.
Die Einfuhr von Landes- oder Fremdwährung ist bis zu einem Gegenwert von 100.000 AED uneingeschränkt möglich. Die Ausfuhr ist nicht beschränkt. Reisende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu 4 Liter Alkoholika oder 2 Kartons Bier (à 24 Flaschen/Dosen à maximal 355 ml) sowie bis zu 400 Zigaretten (Wert maximal 2.000 AED) oder andere Tabakwaren im Wert von maximal 3.000 AED einführen.
Die Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft.
Bereits freizügige Titelseiten von Illustrierten können als Pornografie ausgelegt werden.
Mitgeführte Datenträger wie Smartphones, Tablets oder USB-Sticks werden ggf. überprüft.
Auch die Einfuhr und der Gebrauch von E-Zigaretten sind verboten und mit Beschlagnahme und Strafe bedroht.
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten. Ausführliche Informationen bietet die amtliche Webseite „Controlled Medicines". Für Medikamente, die Betäubungsmittel und psychotropische Wirkstoffe enthalten oder aus anderen Gründen besonderer Kontrolle durch die VAE-Behörden unterliegen, kann über die Webseite des VAE Gesundheitsministeriums eine Einfuhrerlaubnis beantragt werden. Dort sind auch Richtlinien für die Einfuhr von Medikamenten eingestellt. In Zweifelsfällen oder bei Problemen mit dem Online-Antrag wird empfohlen, sich vor einer Reise in die Emirate bei den Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland zu erkundigen.
Informationen zu Einfuhrbestimmungen und Listen von erlaubten und unerlaubten Gütern sind beim Dubai Customs Services abrufbar.
Für Auskünfte zur Einfuhr von Heimtieren sollten die Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland kontaktiert werden. Grundsätzlich wird der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung verlangt, und das Tier muss über einen Mikrochip identifiziert werden können.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise oder Transit von länger als 12 Stunden aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Personen älter als neun Monate eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe Merkblatt MERS-Coronavirus.
Teilweise ist die Einfuhr von selbst gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Einreise und Zoll - Medikamente). Bitte beachten sie dies für Reiseapotheke bzw. ihre Dauermedikation.
Die medizinische Versorgung ist insgesamt als gut zu bezeichnen. Auch deutschsprachige Ärzte sind häufig anzutreffen. Nur in ländlicheren Regionen kann es noch zu Versorgungseinschränkungen kommen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.
Adresse: Hiroshimastr. 18-20Berlin10785Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 9.30-13.00 Uhr.
Adresse: Chimanistraße 36Wien1190Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.
Adresse: Schwarztorstrasse 31Bern330783.600 qkm.
9.890.402 (UNO Schätzung 2020).
65 pro qkm.
Abu Dhabi.
Föderale konstitutionelle Monarchie. Föderation von sieben autonomen Emiraten seit 1971. Provisorische Verfassung von 1971, permanent seit 1996. Der Islam ist Staatsreligion. Die höchste Gewalt liegt beim Obersten Rat der Scheichs, der von den sieben Emiren gebildet wird und das Staatsoberhaupt bestimmt. Alle Entscheidungen müssen von mindestens fünf Herrschern befürwortet werden, einschl. Dubai und Abu Dhabi. Die Nationalversammlung (Majlis al-Ittihad al-Watani) mit 40 ernannten Mitgliedern hat ausschließlich beratende Funktion. Politische Parteien sind nicht zugelassen. Unabhängigkeit seit 1971 (von Großbritannien).
Die Emirate grenzen im Norden an den Persischen Golf und die Musandam-Halbinsel (Enklave von Oman), im Osten an Oman, im Westen an Saudi-Arabien und im Nordwesten an Katar. Der Staat besteht aus einem Bündnis von sieben Scheichtümern. Abu Dhabi ist das größte Emirat; die anderen Scheichtümer sind als die »Nordstaaten« bekannt. Diese sind Dubai, Sharjah, Ajman, Fujairah, Umm al-Qaiwain und Ras al-Khaimah. Das Land ist bergig und besteht überwiegend aus Wüste. Abu Dhabi ist flach, sandig, und innerhalb der Grenzen befindet sich die Buraimi-Oase. Dubai hat einen tiefen, 16 km langen Meeresarm, der dem Gebiet den Beinamen »Venedig des Golfs« einbrachte. Sharjah hat einen Tiefseehafen in Khor Fakkan an der Piratenküste, der den Indischen Ozean überblickt. Ras al-Khaimah ist das viertgrößte Emirat. Fujairah ist eines der drei kleineren Scheichtümer, liegt an der Batinah-Küste und hat landwirtschaftlich nutzbare Gebiete. Ajman und Umm al-Qaiwain haben sich aus ehemaligen Fischerdörfern an der Küste entwickelt.
95% Muslime (hauptsächlich Sunniten), christliche und andere Minderheiten.
Allgemeines: Besucher sollten über die islamischen Religionsgesetze Bescheid wissen und sich entsprechend verhalten. Trotz des augenscheinlich liberalen Gesellschaftsklimas in den Vereinigten Arabischen Emiraten sollten Besucher die islamischen Moralvorstellungen respektieren. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit, Homosexualität und unehelicher Geschlechtsverkehr sind per Gesetz verboten. Einige in Europa gängige Inhaltsstoffe von Medikamenten, wie z.B. Codein, werden in den Vereinigten Arabischen Emiraten als Betäubungsmittel eingestuft, so dass deren Besitz illegal ist.
Umgangsformen: Männer und Frauen begrüßen sich jeweils untereinander mit einem kurzen Händedruck, es ist jedoch auch im Geschäftsleben nicht üblich, dass sich Personen unterschiedlichen Geschlechts die Hände reichen. Man sollte sich seinem gegenüber stets bescheiden und respektvoll zeigen, auch dem Servicepersonal gegenüber. Schreien ist auch im Streitfall sehr verpönt. Vor dem Betreten eines Privathauses oder einer Moschee sind die Schuhe auszuziehen. Wer mit übergeschlagenen Beinen sitzt, darf weder die Fußsohlen zeigen noch mit dem Fuß auf eine andere Person deuten, da dies als Beleidigung aufgefasst wird. Die linke Hand sollte nie zum Überreichen oder Entgegennehmen von Gegenständen benutzt werden. Bei einer Einladung gilt es als höflich, zwei kleine Tassen Kaffee oder Tee zu trinken, wobei die Tasse stets in der rechten Hand gehalten wird. Es gilt als unhöflich, ein angebotenes Getränk auszuschlagen. Die Kinder des Gastgebers freuen sich über eine Kleinigkeit, Gastgeschenke für die Frau des Hauses sollte man jedoch unterlassen. Männer sollten es vermeiden, mit nichtverwandten arabischen Frauen in Kontakt zu treten oder sie zu beobachten. Diskussionen über die Religion und die Politik sollte man besser unterlassen. Gespräche finden in der Regel nur zwischen Personen gleichen Geschlechts statt.
Kleidung: Gepflegte Freizeitkleidung ist auf der Straße akzeptabel, Knie und Schultern sollten jedoch bedeckt sein. Frauen sollten sich zurückhaltend kleiden, auf tiefe Ausschnitte und durchsichtige Stoffe sollte verzichtet werden. Arabische Frau wird man in der Öffentlichkeit nur langärmelig bekleidet sehen. Zu offiziellen Anlässen ist formelle Kleidung angebracht. Jeans und Tennisschuhe sind in vielen Restaurants, Bars und Nachtklubs nicht gestattet. An einigen Stränden sind Bikinis erlaubt, solange auch ein Oberteil getragen wird und es sich nicht um ein Tanga-Höschen handelt.
Fotografieren: Es ist verboten, militärische Einrichtungen, Häfen, Brücken, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Industrieanlagen sowie Erdöl- oder Erdgasanlagen zu fotografieren oder zu filmen. Bei Zuwiderhandlung wird die Kamera/der Film/der Chip konfisziert und im Einzelfall muss mit Verhaftung gerechnet werden. Personen sollten gefragt werden, bevor man sie fotografiert. Wer ohne zu fragen fremde Personen fotografiert, riskiert eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe.
220 V, 50 Hz. Dreipolige Stecker sind weit verbreitet. Ein Adapter wird empfohlen.
Scheich Muhammad bin Rashid Al Maktum (Emir von Dubai), seit Januar 2006.
Scheich Sheikh Khalifa bin Zayed Al Nahayan (Emir von Abu Dhabi), seit 2004.
Land | Reisepaß | Visum | Rückflugticket |
---|---|---|---|
Schweiz | Ja | Nein | Ja |
Österreich | Ja | Nein | Ja |
Deutschland | Ja | Nein | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Nein/1 | Ja |
Allgemein erforderlich, der Reisepass muss bei der Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate noch mindestens drei Monate gültig sein, wenn der Aufenthalt weniger als 90 Tage dauert. Dauert der Aufenthalt länger als 90 Tage oder erfolgt die Einreise nach Abu Dhabi, muss der Reisepass bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass (ausdrücklich empfohlen besonders für langfristige, nichttouristische Aufenthalte), muss noch mindestens 6 Monate nach der geplanten Ausreise gültig sein.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Minderjährige unter 18 Jahren müssen in Begleitung eines volljährigen Sorgeberechtigten sein, um einreisen zu können. Visumpflichtige Reisende müssen mindestens 18 Jahre sein, um ein Visum für eine durch einen Sorgeberechtigten unbegleitete Reise beantragen zu können. Minderjährige Reisende, die einen anderen Nachnamen als der mitreisende Sorgeberechtigte tragen, müssen bei der Einreise eine Geburtsurkunde mit sich führen. Für alleinreisende Jugendliche unter 21 Jahren ist der Hotel Check-In oftmals untersagt. Einzelheiten sollten vor der Reise mit dem jeweiligen Hotel abgeklärt werden.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Für eine visumfreie Einreise können nur reguläre, biometrische Reisepässe genutzt werden. Die Einreise ist mit dem vorläufigen Reisepass nicht möglich.
Narkotika: Auf Drogenbesitz jeglicher Art, sogar in Kleinstmengen von weniger als 0,1 g in Reisegepäck, Kleidung oder am Körper, stehen in langjährige Haftstrafen. Reisende und auch Transitreisende werden an den Flughäfen verstärkt auf Drogen kontrolliert. Selbst der unter Umständen einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen wird durch Bluttests festgestellt und hart bestraft.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 12 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Dauert der Transit-Aufenthalt mindestens 8 Stunden und max. 96 Stunden, kann bei der Ankunft ein 96-Stunden-Visum beantragt werden, wenn der Flug nach Europa, in die USA, nach Afrika oder Asien geht. Mit diesem Visum darf der Flughafen verlassen werden. Weitere Informationen sind von der transportierenden Fluggesellschaft erhältlich.
Touristenvisum für kurzen Aufenthalt: für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen, einfache Einreise, verlängerbar.
Touristenvisum für kurzen Aufenthalt: Aufenthalt von bis zu 30 Tagen ab der ersten Einreise, mehrfache Einreise, verlängerbar.
Touristenvisum für längeren Aufenthalt: Aufenthalt von bis zu 3 Monaten, einfache Einreise, verlängerbar.
Touristenvisum für längeren Aufenthalt: 3 Monate Aufenthalt ab der ersten Einreise, mehrfache Einreise, verlängerbar.
96-Stunden-Visum: 14 Tage gültig, für einen max. Aufenthalt von 4 Tagen, nicht verlängerbar.
Die konsularischen Vertretungen erteilen Visa nur im Ausnahmefall. Das Visum wird in der Regel online oder mit Hilfe eines Sponsors erteilt. Den Online-Service bieten u.a. autorisierte Fluggesellschaften wie Emirates, das Innenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate und autorisierte Agenturen. Das Visum kann auch über einen Sponsor beantragt werden. Sponsor kann ein Verwandter mit Wohnsitz in den VAE oder ein Hotel, ein Reiseveranstalter oder ein Unternehmen sein. Visa müssen rechzeitig (mindestens 1-2 Wochen je nach Aufenthaltsdauer) vom Hotel (mind. 4 Sterne empfohlen)/ Reiseveranstalter bzw. von einem Einwohner der Vereinigten Arabischen Emirate beim Einwanderungsamt beantragt werden. Geschäftsvisa werden nur auf eine Einladung hin erteilt. Auskunft erteilt die zuständige konsularische Vertretung.
Botschaftsvisum:
3-5 Tage. Es wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig zu stellen, frühestens aber 4 Wochen vor der Abreise.
Es besteht die Möglichkeit, das 30-tägige kostenlose Visum gegen eine Gebühr von 850 Dh beim Immigrationsamt um weitere 30 Tage zu verlängern.
Das Touristenvisum für 30 bzw. 90 Tage kann ebenfalls verlängert werden.
Für Katzen, Hunde (müssen mindestens 16 Wochen alt sein) und Vögel wird ein tierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt. Hunde und Katzen müssen außerdem mit einem implantierten Microchip versehen und gegen Tollwut geimpft worden sein. Nur Blindenhunde sind mit Genehmigung und unter strikten Auflagen im Passagierraum eines Flugzeugs erlaubt.
In allen Fällen muss jedoch eine vorherige Bewilligung vom Ministerium für Klimawandel und Umwelt eingeholt werden (Ministry of Climate Change and Environment).
1 (VAE) Dirham = 100 Fils. Währungskürzel: Dh, AED (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 500, 200, 100, 50, 20, 10 und 5 Dh. Münzen gibt es im Wert von 1 Dh sowie 50, 25, 10 und 5 Fils. Die 5 und 10 Fils-Münzen spielen im Bargeldverkehr kaum eine Rolle, denn alle Beträge werden auf die nächste 25-Fils-Stufe auf- oder abgerundet. Der Dirham ist an den US$ gebunden.
Geld kann in den meisten Hotels, beim UAE Exchange Centre aber auch bei privaten Wechselstuben umgetauscht werden. Wechselstuben findet man auch in Souks, in Einkaufszentren, im Deira City Center und an Flughäfen. Sie haben i. Allg. zwischen 08.30-13.00 Uhr und zwischen 16.30-20.30 Uhr geöffnet.
American Express, Diners Club, Visa und Mastercard werden in vielen Hotels, Mietwagenfirmen, in einigen Restaurants und in größeren Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Bankkarten
Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Geldautomaten sind weit verbreitet und können in Einkaufszentren und überall in den Städten gefunden werden. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Sa-Mi 08.00-13.00 Uhr, einige Banken haben auch 16.30-18.30 Uhr geöffnet. Donnerstags haben Banken von 08.00-12.00 Uhr geöffnet. Abweichende Öffnungszeiten während des Ramadan.
Folgende Artikel können im Handgepäck zollfrei in die Vereinigten Arabischen Emirate eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
Drogen und Narkotika, Schusswaffen und Munition ohne Genehmigung, Natur- oder gezüchtete Perlen ohne Genehmigung, israelische Waren, Waren, deren Hersteller von der Arabischen Liga boykottiert werden, Falschgeld, pornografische Erzeugnisse (auch alle Arten westlicher Zeitschriften) und bestimmte verbotene Bücher sowie E-Zigaretten.
Alkohol darf nicht auf dem Landweg importiert werden. Muslime dürfen weder Wein, Alkohol noch Schweinefleisch einführen.
Es gelten sehr strenge Einfuhrbestimmungen für bestimmte Medikamente bzw. deren Inhaltsstoffe, für die eine ärztliche Bescheinigung notwendig ist. Selbst mit dieser Bescheinigung ist die Einfuhr nicht immer gewährleistet. Für Betäubungsmittel und andere kontrollierte Substanzen ist eine Einfuhrerlaubnis online zu beantragen. Reisende sollten sich im Einzelfall unbedingt bei der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate erkundigen.
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Neujahr : 2021
01 Januar
Eid al-Fitr (Ende des Ramadan) : 11. Mai 2021
Eid al-Adha (Opferfest) : 20. Juli 2021
Al-Hijra (islamisches Neujahrsfest) : 12. August 2021
Milad un Nabi (Geburtstag des Propheten Muhammad) : 21. Oktober 2021
Nationaler Feiertag : 02. Dezember 2021
Die Auswahl an Hotelzimmern und preiswerten Unterkünften ist groß. Es gibt keine jahreszeitlichen Preisunterschiede. Zahlreiche internationale Hotelketten haben hier Niederlassungen: Hyatt, Sheraton, Hilton, InterContinental, Marriott, Forte und Ramada. Erstklassige Hotelanlagen befinden sich ebenso an den Stränden Jebel Ali und Chicago Beach. Eine Buchungsbestätigung ist erforderlich.
Weitere Informationen vom Government of Dubai Department of Tourism and Commerce Marketing (s. Adressen)./ Dubai und Jebel Ali:
In den Emiraten Dubai und Jebel Ali wird eine Touristen-Steuer erhoben, die sich nach der Hotelklassifikation richtet.
Betrag pro Zimmer und pro Nacht:
5 Sterne-Hotels/Unterkünfte: 20 AED (ca. 4 €),
4 Sterne-Hotels/Unterkünfte: 15 AED (ca. 3 €),
3 und 2 Sterne-Hotels/Unterkünfte: 10 AED (ca. 2 €).
Die Auswahl an Hotelzimmern und preiswerten Unterkünften ist groß. Es gibt keine jahreszeitlichen Preisunterschiede. Zahlreiche internationale Hotelketten haben hier Niederlassungen: Hyatt, Sheraton, Hilton, InterContinental, Marriott, Forte und Ramada. Erstklassige Hotelanlagen befinden sich ebenso an den Stränden Jebel Ali und Chicago Beach. Eine Buchungsbestätigung ist erforderlich.
Weitere Informationen vom Government of Dubai Department of Tourism and Commerce Marketing (s. Adressen)./ Dubai und Jebel Ali:
In den Emiraten Dubai und Jebel Ali wird eine Touristen-Steuer erhoben, die sich nach der Hotelklassifikation richtet.
Betrag pro Zimmer und pro Nacht:
5 Sterne-Hotels/Unterkünfte: 20 AED (ca. 4 €),
4 Sterne-Hotels/Unterkünfte: 15 AED (ca. 3 €),
3 und 2 Sterne-Hotels/Unterkünfte: 10 AED (ca. 2 €).
Bereits seit dem Mittelalter unterhalten die arabischen Länder rege Handelsbeziehungen mit Indien, China und anderen asiatischen Ländern, so dass exotische Gewürze schon früh ihren Weg in die arabischen Kochtöpfe fanden. Arabische Gerichte sprechen stets alle Sinne an und sind ein Genuss für Augen, Nase und den Geschmackssinn. Die moderne arabische Küche vereint eine ganze Reihe regionaler Varianten, auch wenn die hiesigen Grundnahrungsmittel seit Jahrhunderten unverändert sind. Häufig werden Lamm-, Rind- oder Ziegenfleisch, aber auch Fisch und Meeresfrüchte mit gewürztem Reis serviert.
Die Auswahl an internationalen Restaurants ist sehr groß, es gibt unter anderem japanische, italienische und edle französische Restaurants. Vor allem in Satwa, Deira und Bur Dubai findet man zahlreiche arabische, persische, indische und pakistanische Restaurants. Viele international bekannte Starköche unterhalten eine Filiale ihrer Restaurantketten in den Vereinigten Arabischen Emiraten, darunter Sanjeev Kapoor, Gary Rhodes und Giorgio Locatelli. Fast alle Hotels servieren sowohl europäische als auch arabische Gerichte.
Während des Fastenmonats ist es per Gesetz verboten tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen.
Alle Emirate, mit Ausnahme von Sharjah, gestatten nicht-muslimischen Ausländern den Konsum von Alkohol in bestimmten Bereichen. Zu diesen Bereichen gehören in der Regel lizensierte Restaurants und Bars in Hotelanlagen. Ausländer mit Residenzvisum benötigen zum Einkauf von Alkohol in speziellen Geschäften, die an ihren geschwärzten Schaufenstern zu erkennen sind, eine staatliche Alkohol-Lizenz. Es ist illegal Alkohol auf öffentlichen Plätzen oder Straßen zu trinken oder für Staatsangehörige der Vereinigten Arabischen Emirate zu kaufen.
Muslime essen kein Schweinefleisch, so dass die meisten Restaurants dieses nicht anbieten. Wenn auf einem Buffet oder in einem Supermarkt Schweinefleisch angeboten wird, so ist dieses stets getrennt von anderen Speisen und deutlich gekennzeichnet.
Die meisten Hotels und Restaurants berechnen ein relativ hohes Bedienungsgeld, Trinkgeld ist daher nicht erforderlich. Andernfalls sind 10% der Rechnungssumme angemessen, werden außer in Dubai aber nicht erwartet. Gepäckträger erhalten 2 Dh pro Gepäckstück.
Ausländische Nicht-Muslime dürfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten ab 21 Jahren Alkohol trinken.
Durch die große Gemeinde der dauerhaft in den Vereinigten Arabischen Emiraten lebenden Ausländer aus dem Westen haben Dubai und Abu Dhabi ein abwechslungsreiches Nachtleben zu bieten. Kleinere hiesige Etablissements, in denen arabische Sänger oder philippinische Musik- und Tanzgruppen auftreten, findet man hier ebenso wie elegante Cocktail-Bars und betriebsame Nachtklubs, in denen international bekannte DJs und Bands aus der ganzen Welt für eine gute Stimmung sorgen. An der Dubai Marina gibt es zahlreiche Bars und Nachtklubs, die stetig wechseln. Aufgrund der strengen Alkoholbestimmungen befinden sich viele Party-Lokationen in Hotels. Beliebt ist z.B. die Jetty Lounge, die sich am Privatstrand des The One & Only Royal Mirage’s befindet und vor allem junge Menschen anzieht. In den strahlend weißen Sesseln kann man bei entspannender Musik den Blick auf die nächtliche Skyline von Dubai genießen.
Aber auch in anderen größeren Städten und Urlaubszentren gibt es einige Diskotheken und Bars. Bekannt ist z.B. der Club Tropicana im Al-Buraimi-Hotel in Buraimi. An Feiertagen werden vielerorts traditionelle Tänze aufgeführt.
Am Fuße des Burj Khalifa kann man allabendlich im Dubai Fountain Lake die fantastischen Wasserspiele bewundern, die eine Choreographie aus Licht und Wasser sowie arabischer und klassischer Musik bieten.
Aktuelle Veranstaltungshinweise geben Magazine und Zeitschriften wie z.B. das Magazin Time Out (Internet: www.timeoutdubai.com und www.timeoutabudhabi.com).
Einkaufen gehört zu den liebsten Freizeitbeschäftigungen der Araber. Einkaufsfestivals in Dubai, riesige Einkaufszentren und zahlreiche Souks machen die Vereinigten Arabischen Emirate zu einem wahren Einkaufsparadies. Die Dubai Mall (www.thedubaimall.com) und die Mall of the Emirates (www.malloftheemirates.com) in Dubai zählen zu den größten Einkaufszentren der Welt. Das Shopping-Center The Galleria (www.thegalleria.ae) auf Al Maryah Island im Central Business District in Abu Dhabi bietet mehr als 130 Luxusmarken. Die Yas Mall (www.yasmall.ae), das größte Einkaufszentrum Abu Dhabis, befindet sich auf Yas Island. Direkt neben dem riesigen Einkaufszentrum mit 235.000 Quadratmetern Verkaufsfläche liegen Attraktionen wie die Formel-1-Rennstrecke Yas Marina Circuit, der Yas Ferrari World und der Yas Waterworld.
Oftmals befinden sich in den riesigen Einkaufszentren auch weitere Attraktionen wie z.B. Kinos, riesige Aquarien, extravagante Restaurants, Schlittschuhbahnen, Wasserfälle und sogar Skipisten.
Auf den traditionellen Souks (Basaren), die besonders in den Abendstunden gut besucht sind, werden unter anderem Lederartikel sowie Messing- und Silberwaren, Goldschmuck, Seide, Gewürze, Fische und andere Lebensmittel sowie Teppiche zu günstigen Preisen verkauft. Feilschen ist hier durchaus erlaubt. Oftmals finden sich auch besondere Erinnerungsstücke wie z.B. arabische Truhen und Schwerter oder alte Landkarten. Beim Kauf von teuren Markenprodukten sollte man sich allerdings versichern, dass es sich nicht um Fälschungen handelt.
Die meisten Einkaufszentren haben verlängerte Öffnungszeiten, einige haben bis Mitternacht geöffnet. Am Freitag und Samstag ist Wochenende in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Alle staatlichen und öffentlichen Institutionen, Regierungseinrichtungen sowie Privatschulen sind an diese Regelung gebunden. Am Freitag haben Geschäfte während des Gebets geschlossen. Auf den Souks haben viele Verkaufsstände morgens und freitags geschlossen.
Die Zölle sind gering, weshalb viele Artikel recht günstig sind. Der Duty-free-Shop in Dubai gehört zu den preiswertesten der Welt.
Die Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen liegt bei 5 %.
Vorherige Terminvereinbarung ist empfehlenswert. Auf Pünktlichkeit wird Wert gelegt. Geschäftstreffen sind nicht ganz so förmlich wie in Europa. Mündliche Geschäftsabsprachen haben Geltung. Visitenkarten sollten auf einer Seite auf Englisch und auf der anderen Seite auf Arabisch sein. Englisch wird in Geschäftskreisen viel gesprochen, Dolmetscher sind jedoch ebenfalls vorhanden.
Dubai
Bei geschäftlichen Angelegenheiten bestimmte Konventionen zu mißachten gilt in Dubai als ein besonderer Fauxpas. Trotz der großen Hitze wird erwartet, daß man sich adrett und konservativ kleidet. Vereinbarte Treffen können durchaus verspätet beginnen. Zum arabischen Händeschütteln gehört, daß man sich jedes Mal danach mit der Innenfläche der rechten Hand aufs Herz faßt. Besucher sollten arabischen Frauen allerdings nicht die Hand anbieten, außer wenn diese von sich aus das Händeschütteln einleiten. Aus Höflichkeit werden bei der Begrüßung die Ausdrücke Sayed (Herr) bzw. Sayeda (Frau) vor dem Vornamen verwendet, außerdem sollten Besucher nie so sitzen, daß ihre Füße direkt auf jemanden zeigen. Kritik oder Verbesserungsvorschläge sollte man sich für ein privates Gespräch nach dem Treffen aufsparen, denn jemanden dazu zu bringen, sein Gesicht zu verlieren, ganz gleich, ob es sich um einen Klienten oder Kollegen handelt, wird als äußerst beleidigend angesehen. Im allgemeinen beginnen Geschäftstreffen mit recht viel beiläufigem Geplauder, bevor man zu ernsteren Dingen übergeht, deshalb sollte man auf keinen Fall drängen.
Auch haben Geschäftstreffen in Dubai oft den Anschein, eine sehr lässige Angelegenheit zu sein - sie können in Cafés oder Restaurants stattfinden, allerdings sollte man darauf vorbereitet sein, daß sich das Tempo rasch ändern kann und Geschäfte sehr viel schneller abgeschlossen werden als in Westeuropa. Geschäftseinladungen können recht formell sein und Geschäftsessen werden eher für mittags als abends organisiert. In manchen Veranstaltungsorten ist der Konsum von Alkohol untersagt, ist man dort zu einem Geschäftsessen eingeladen, sollte man nicht nach alkoholischen Getränken fragen, da dies Anstoß erregen kann. Der Freitag gilt als ein Tag der Ruhe und des Gebets, weshalb man für diesen Tag keine Treffen vereinbaren und Araber möglichst nicht anrufen sollte. Während der Ruhestunden, normalerweise zwischen 14.00 und 17.00 Uhr, gehen Einheimische ebenfalls nicht ans Telefon.
Geschäftszeiten: Sa-Do 09.00-17.00.
Behörden: Sa-Mi 08.00-13.00 Uhr und 15.00/16.00-18.00/19.00 Uhr. Do 7.30-12.00 Uhr. Während des Ramadan haben Büros nachmittags geschlossen.
Abu Dhabi
Abu Dhabi ist das größte und reichste Emirat. Dank des Ölbooms entstanden hervorragende Straßen, Flughäfen und Golfplätze. Abu Dhabi gehört mit seiner extravaganten Architektur zu den modernsten Städten der Welt, trotzdem ist ihre reiche Geschichte noch gegenwärtig. Das Weiße Fort (Diwan Amiri) stammt aus dem Jahr 1793. Bei einem Stadtrundgang stößt man auf bezaubernde Moscheen, von der Blauen Moschee an der Ecke der Uferpromenade bis hin zu der kleinen, baumgesäumten Moschee auf einer Verkehrsinsel in der Khalifa Street.
Im traditionellen arabischen Dorf Heritage Village kann man erkunden, wie das Leben der Einwohner vor dem Ölboom ausgesehen hat. Der älteste Teil der Stadt ist das Batin-Viertel. In den Souks findet man Handwerker, die seit Jahrhunderten angewandte Techniken benutzen. Die Stadt verfügt über schöne, schattenspendende Grünanlagen.
Entlang der am Meer gelegenen Corniche Road, dem Schaustück von Abu Dhabi, laden Parks, Gärten und Promenaden zum Bummeln ein. Am Stadtrand befindet sich eines der teuersten Hotels der Welt, das Emirates Palace mit 114 beleuchteten Kuppeln. Bei einer Bootstour kann man die Skyline vom Wasser aus genießen.
Das Louvre Abu Dhabi, das auf der Insel Saʿadiyat liegt und dessen beeindruckende Bauweise an eine arabische Altstadt denken lässt, zeigt u.a. Werke von Vincent van Gogh, Leonardo da Vinci, Édouard Manet, Piet Mondran und Osman Hamdi Bey.
Der wunderschöne Palast Qasr Al Watan ist zum Teil für die Öffentlichkeit zugänglich.
Al-Ain
Al-Ain, Oase und alte Karawanserei, liegt 100 km von Abu Dhabi entfernt an der Grenze zu Oman in einer riesigen, fruchtbaren Ebene. Jenseits der Grenze liegt die Oase Buraimi. Es gibt einen Kamelmarkt, einen Zoo und ein Museum mit altem und neuem Kunstgewerbe zu bewundern.
Archäologische Ausgrabungsstätten
In Hili, 10 km von Al-Ain entfernt, liegen archäologische Ausgrabungsstätten. Die hier entdeckten Steingräber sind rund 5000 Jahre alt. Südlich von Al-Ain erhebt sich der 1180 m hohe Berg (Djebel) Hafeet, an dem uralte Gräber, Tonwaren und Schwerter gefunden worden sind; hier gibt es eine mesopotamische Töpferei, und in Unmal-Nar liegen alte Grabhügel. Weitere archäologisch Stätten sind die Elnar-Insel und Badi'i Bent Saud.
Die archäologische Ausgrabungsstätte in Mileiha (in Sharjah) stammt aus dem Jahr 4 v. Chr., hier wurden Fossilien gefunden, die 80 Mio. Jahre alt sind. Bei Dur in Umm al-Qaiwain gibt es hellenische Ruinen zu besichtigen (210-100 v. Chr.), in Ras al-Khaimah die Drabhaniya-Ruinen und in Ajman die Zaura-Ruinen.
Die archäologischen Stätten Qassis liegen 7 km von Dubai entfernt.
Dibba und Fujairah
Die Urlaubsorte Dibba mit einem Naturhafen und Fujairah locken mit einem Museum, einer Nekropolis, einer alten Festung und kleinen Bergdörfern in der Umgebung.
Die Nördlichen Emirate
In Sharjah kann man wunderbar einkaufen, der neue Souk umfasst Hunderte von Geschäften. An die Geschichte der Stadt erinnert u. a. das alte Fort.
Die Ostküste
Dieser üppige Küstenstreifen bietet einen dramatischen Kontrast zur Wüste. Dies ist das Land der Berge, Sandbuchten, alten Festungen und Dattelpalmengärten, die sich am Ufer des Indischen Ozeans hinziehen. Die Meeresfauna ist überaus vielfältig, und Tauchen und Schnorcheln sind hier sehr beliebt. In den Hotels werden alle gängigen Wassersportarten angeboten.
Die Wüste
Die Wüste ist eine eindrucksvolle Wildnis aus roten Sanddünen und kahlen Bergen. Mitunter stößt man auf kleine grüne Oasen. Das nomadische Bedu-Volk ist für seine Gastfreundschaft berühmt. Ein besonderes Ereignis sind Kamelrennen, die bei Sonnenaufgang stattfinden. Ausflüge: »Wadi-Bashing« ist bei Einheimischen und Touristen beliebter Zeitvertreib. Wadis sind die im Sommer ausgetrockneten Flußbette der Wüste - schon nach relativ kurzer Fahrt mit dem Jeep von den Städten aus ist man mitten in einer faszinierenden Wüstenlandschaft. Auch das Sand-Boarden (Sand-Skifahren) ist ein einmaliges Erlebnis. Man kann die Bedu-Camps sowie die weißen Sanddünen bei Aweer besuchen, wo sich ein Nationalpark befindet. Wüstensafaris werden auch von Reiseveranstaltern im Land angeboten.
Dubai
Die hochmoderne und schnell wachsende Geschäftsstadt (Internet: http://dubaitourism.ae) mit arabischem Flair wird durch ihre Lage an einer langen Förde in zwei Hälften geteilt. In der Stadt werden beispiellose Bauprojekte wie The World, Dubailand - ein Entertainment-Center mit 6 Themenwelten und der City of Arabia sowie die Mall of Arabia und Dubai Waterworld, ein Wasser- und Freizeitpark, und die Dubai Monorail verwirklicht. Die größte Skihalle der Welt und die künstlichen Inseln Palm Islands sind bereits fertig gestellt.
Burj-Dubai ist die ursprüngliche Stadt, in der altehrwürdige Gebäude in engen Gassen versteckt sind und im Bastakiya-Viertel interessante Souks (Märkte), wie z. B. Sikket-El-Kheil, zum Stöbern einladen. Im Dubai-Museum und im Heritage Village kann man die traditionellen Lebens- und Arbeitsweisen der Einwohner Dubais entdecken. Die Jumeirah-Moschee ist nachts beleuchtet. Hier und da stößt man auf hübsche pastellrosa »Windtürme«, die als Vorgänger der Klimaanlage der Altstadt von Dubai Kühlung verschafften. Auf der Deira-Seite der Förde erstreckt sich der großzügig angelegte moderne Stadtteil mit vielen reizvollen Grünflächen und guten Einkaufsmöglichkeiten. Es gibt ein vielfältiges Sportangebot, darunter Schnellbootrennen, Wasserskifahren, Tauchen und Eislaufen. Der Erholungs- und Sportkomplex in Jebel Ali umfasst einen Rasen-Golfplatz. Man findet auch Süßwasserseen mit japanischen Karpfen sowie schöne Nationalparks und Gärten.
Küstenstädte
Ras al-Khaimah mit dem alten Meereshafen, dem Küstenpanorama und den Hajar-Bergen oder die Oasen Dhaid und Khatt, die beide über Mineralquellen verfügen. Beliebte Urlaubsgebiete sind Khor Fakkan, das ausgezeichnete Strände und Wassersportanlagen bietet, sowie die Khalid Lagoon (ein Wasserpark mit mehreren Inseln und einem kleinen »Disneyland«).
Reizvolle Landschaften
In Liwa kann man die majestätischen Sandseen bewundern. Landschaftlich reizvoll sind auch die Qarn- und Belghilam-Inseln (Gazellenzucht) und die Sadiyat- und Abul-Abyadh-Inseln.
Beliebt sind Ausflüge nach Wadi Hatta, einem grünen Tal an den Ausläufern der Hajar-Berge oder eine Safari durch das Hajar-Gebirge. Es werden auch Fahrten zum Khor Kalba, einem der schönsten Muschelstrände der Welt, angeboten.
Die Landesvorwahl ist 00971.
Ortsvorwahlen: Abu Dhabi 2, Al-Ain 3, Dubai 4.
Es besteht ein gutes Verbindungsnetz, Telefonate innerhalb der einzelnen Emirate der Vereinigten Arabischen Emirate sind kostenlos.
Die Notrufnummer der Polizei ist 999, die Touristenpolizei in Dubai ist unter Tel: 800 44 38 zu erreichen.
GSM 900, 2G, 3G und 4G (in Dubai und in Abu Dhabi). Netzbetreiber u.a. Etisalat. Die Mobilfunknetzabdeckung ist sehr gut. Meist lohnt sich der Kauf einer SIM-Karte in den Vereinigten Arabischen Emiraten, z.B. eine Wasel-Karte von Etisalat (Prepaid-Karte). Touristen erhalten am internationalen Flughafen Dubai eine kostenlose SIM-Karte.
Die großen Städte sind mit einem Netz aus kostenlosen und öffentlich zugänglichen Wi-Fi-Hotspots abgedeckt. Internet-Cafés gibt es in allen Emiraten, auch Hotels bieten öffentlichen Internetzugang an. Hauptanbieter ist Etisalat.
Hinweis: Verschiedene Inhalte im Internet stehen in den Vereinigten Arabischen Emiraten unter Zensur, weshalb man Vorsicht walten lassen sollte.
Briefsendungen und Pakete nach Europa sind ca. sechs bis zehn Tage unterwegs.
Die staatliche Fluggesellschaft Etihad Airways (EY) fliegt nonstop ab München, Frankfurt/M., Düsseldorf, Genf und Zürich nach Abu Dhabi.
Emirates (EK) fliegt ab Frankfurt/M., Hamburg, München, Düsseldorf, Wien und Zürich nach Dubai.
Gulf Air (GF) operiert weltweit und fliegt nonstop von Frankfurt/M. nach Bahrain.
Qatar Airways (QR) fliegen nonstop von München nach Doha, Qatar.
Lufthansa (LH) verbindet mit Direktflügen Frankfurt/M. mit Abu Dhabi und Dubai sowie München mit Abu Dhabi.
Swiss (LX) bietet Direktflüge von Zürich nach Abu Dhabi und Dubai an.
Flydubai (FZ) verbindet Salzburg mit Dubai.
Zahlreiche weitere Fluggesellschaften fliegen nonstop Dubai und andere Destinationen in den Vereinigten Arabischen Emiraten an.
Frankfurt - Abu Dhabi: 6 Std. 20 Min.; Wien - Dubai: 5 Std. 35 Min.; Zürich - Dubai: 6 Std. 10 Min.
Dubai Flughafen: Passenger Service Charge: 75 AED bzw. 18 €; Passenger Security & Safety Charge: 1 €; Passenger Facility Surcharge: 9 €.
Abu Dhabi: Airport Service Fee: 35 AED bzw 9 € für jeden abfliegenden Passagier und für jeden Transitpassagier. Ausgenommen sind Transitpassagiere, die mit der gleichen Flugnummer weiterfliegen.
Andere Emirate: Flughafengebühr: 30 AED bzw. 7 € pro Passagier.
Ras al-Khaimah International Airport (RKT) liegt 18 km außerhalb der Stadt. Bank, Wechselschalter, Duty-free-Shop, Mietwagenschalter, Restaurant/Imbiss, Bar. Taxistand.
Sharjah (SHJ) liegt 10 km östlich der Stadt. Bank, Wechselstube, Post, Duty-free-Shops, Mietwagenschalter, Reisebüro, Tourist-Information, Restaurants, Bars. Busse zur Stadt. Taxistand.
Ein kleinerer Flughafen ist der Fujairah International Airport.
38 km südöstlich vom Stadtzentrum Abu Dhabi.
Tel:+971 (02) 505 5555.
Al Ain Internationaler Flughafenhttp://www.adac.ae Lage:18 km nordwestlich von Al Ain im Emirat Abu Dhabi.
Tel:(02) 505 50 00
Dubai Internationaler Flughafenhttp://www.dubaiairports.ae Lage:4 km südöstlich von Dubai.
Tel:00971 (04) 224 55 55.
Flughafen Dubai-Al Maktoumhttp://www.dubaiairports.ae/ar/corporate/about-us/dwc-dubai-world-central Lage: Tel:Die größten internationalen Häfen sind Jebel Ali, Rashid und Mina Zayed (Abu Dhabi), Khalid (Sharjah), Khor Fakkan in Sharjah, Saqr (Ras al-Khaimah) und Fujairah sowie das Dubai Cruise Terminal.
Die Emirate werden von Kreuzfahrtschiffen angelaufen. Es gibt Passagier- und Frachtverbindungen in die USA, nach Fernost, Australien und Europa.
Der Schienenverkehr befindet sich im Aufbau. Es bestehen keine Bahnverbindungen in die Nachbarländer.
Gute Straßenverbindungen in die Vereinigten Arabischen Emirate von Saudi-Arabien und Oman. Über die Transarabische Autobahn gelangt man auf dem Landweg von Europa aus in die Vereinigten Arabischen Emirate.
Fernbus: SAPTCO bietet u.a. Busverbindungen zwischen Dubai und Saudi Arabien, Bahrain und Kuwait an. Busse verkehren auch zwischen Abu Dhabi und Maskat (Oman) via Dubai.
Maut: Dubai hat mautpflichtige Straßen und Brücken. Die Maut wird elektronisch über einen Aufkleber an der Windschutzscheibe mit einem Chip erfasst.
Unterlagen: Der nationale Führerschein mit zusätzlicher Übersetzung ist bei der Anmietung eines Fahrzeugs vorzulegen. Empfohlen wird, zusätzlich einen internationalen Führerschein mitzuführen.
Innerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate gibt es keine Linienflüge. Verschiedene kleine Fluggesellschaften bieten jedoch Charterflüge an.
Fracht- und Passagierschiffe laufen alle Küstenhäfen an.
Die Dubai Fähre verkehrt 7 Tage die Woche zwischen Dubai Marina, Al Ghubaiba, Dubai Canal Station, Al Jadaf und Sheikh Zayed Road Station. Es werden sowohl Rundfahrten als auch Fahrten zwischen den Häfen angeboten.
In Abu Dhabi können Rundfahrten auf großen Holzschiffen gebucht werden, mit schönen Blicken auf die Skyline der Stadt.
Fähren verkehren auch zwischen dem Festland und den bewohnten Inseln.
In den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt es gute, asphaltierte Straßen. Hauptverbindungen bestehen zwischen Abu Dhabi und Dubai, Sharjah und Ras al-Khaimah, Sharjah und Dhaid sowie zwischen Dubai, den Nordstaaten und dem Landesinneren. In Dubai und in Abu Dhabi kommt es zu den Hauptverkehrszeiten häufig zu Staus.
Maut: Dubai hat mautpflichtige Straßen und Brücken. Die Maut (Salik) wird elektronisch über einen Aufkleber auf der Windschutzscheibe mit einem Chip erfasst. Der Aufkleber kann bei der Dubai Roads and Transport Authority (RTA) erworben werden.
Tankstellen sind rund um die Uhr geöffnet.
rDie Straßen sind asphaltiert, gut ausgebaut und gewartet.
Busdienste, die Städte miteinander verbinden, gibt es nur in Abu Dhabi und Dubai. Regelmäßige Busverbindungen bestehen zwischen Al Ain und Abu Dhabi sowie zwischen Dubai und Hatta.
Für viele Reisende ist das Taxi die schnellste und bequemste Verbindung zwischen Städten wie Abu Dhabi und Dubai. Sammeltaxis, die Städte verbinden, fahren in Abu Dhabi an der Hauptbushaltestelle los, in Al Ain neben der Bushaltestelle und in Ra's al-Khaimah in der King Faisal Straße.
Der nationale Führerschein ist ausreichend. Es wird jedoch empfohlen, den internationalen Führerschein zusätzlich mitzuführen.
Verkehrsbestimmungen:
- Telefonieren während der Fahrt ist nur über eine Freisprechanlage erlaubt.
- Es herrscht Anschnallpflicht.
- Kinder unter 12 Jahren müssen hinten sitzen.
- Promillegrenze: 0,0 ‰.
- Rot markierte Parkplätze sind für Rettungsdienste reserviert.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerhalb geschlossener Ortschaften: 60-80 km/h (Beschilderung beachten),
- außerhalb geschlossener Ortschaften: 100-120 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
ADAC-Partnerklubs in den Vereinigten Arabischen Emiraten sind die Arabian Automobile Association (AAA), Tel. +971 (4) 257 84 84 sowie der Automobile and Touring Club, Tel. +971 (2) 621 21 75.
Die meisten internationalen Mietwagenfirmen haben Vertretungen an den Flughäfen oder in den Hotels. Mietwagen sind mit und ohne Fahrer erhältlich.
Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen. Fahrer unter 25 Jahren bezahlen vor Ort oft eine zusätzliche Gebühr.
In Abu Dhabi gibt es das öffentliche Fahrradverleihsystem ADCB Bikeshare, das von Cyacle auf Yas Island und am Al Raha Beach betrieben wird.
Verkehrsbestimmungen:
- Telefonieren während der Fahrt ist nur über eine Freisprechanlage erlaubt.
- Es herrscht Anschnallpflicht.
- Kinder unter 12 Jahren müssen hinten sitzen.
- Promillegrenze: 0,0 ‰.
- Rot markierte Parkplätze sind für Rettungsdienste reserviert.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerhalb geschlossener Ortschaften: 60-80 km/h (Beschilderung beachten),
- außerhalb geschlossener Ortschaften: 100-120 km/h.
Das Auto ist das beliebteste Transportmittel in Dubai; dementsprechend dicht ist der Verkehr in der Stadt.
Für den öffentlichen Personennahverkehr ist fast ausschließlich die Verkehrsbehörde Roads and Transport Authority (RTA) verantwortlich. Diese verfügt in Dubai über ein gut ausgebautes Busnetz, mit modernen Fahrzeugen.
Des Weiteren gibt es fahrerlose U-Bahnen; die Rote Linie fährt vom Hafen Jebel Ali nach Rashidiya, zu Hauptverkehrszeiten alle 60 Sekunden. Die Grüne Linie verbindet die Station Etisalat bei Al Qusais mit der Dubai Healthcare City/Jaddaff und hält an Geschäfts- und Verwaltungszentren wie der Airport Free Zone und Naif Souk. Eine Violette Linie, die die beiden Flughäfen entlang der Emirates Road miteinander verbinden soll, ist in Planung.
Über den vorderen Dubai Creek setzen Reisende mit kleinen Holzbooten, sogenannten Abras, über (Fahrtzeit: 10 Minuten), die alle paar Minuten starten.
Mit der aufladbaren Nol Card können Reisende in Dubai verschiedene RTA-Transportmittel, wie U-Bahn und Busse, sowie das kostenpflichtige RTA-Parken bezahlen. Für Studenten, Senioren oder Behinderte gibt es spezielle Tarife. Das Guthaben der Nol Card kann an Ticketautomaten, in RTA-Kundendienstzentren oder online aufgeladen werden.
Nicht in das Tarifsystem der RTA eingebunden ist die Dubai Monorail, die nach The Palm, Jumeirah fährt. Des Weiteren gibt es als Touristenattraktion die Dubai Trolley, eine Straßenbahn im Oldtimerlook.
Von | Zu | Luft | Straße | Bahn |
Die beste Reisezeit ist von Oktober bis Mai; von Juni bis September ist es am heißesten. Niederschläge sind selten.
Die obigen Informationen stammen von Highbury Columbus Travel Publishing.