Tourismusinformationen Saudi-Arabien

Überblick

Überblick

Was man sich beim Gedanken an Saudi-Arabien vorstellt, entspricht meist nicht der Realität und entpuppt sich in vielen Fällen als Vorurteil; tatsächlich präsentiert es sich als ein Land mit vielen wunderschönen Oasen, dramatischen Berggipfeln, Sandstränden und Flussläufen.
Obwohl es in den saudi-arabischen Städten kein Nachtleben gibt, findet man zahlreiche Cafés und Restaurants. Daneben gibt es eine große Auswahl von Einkaufsmöglichkeiten, vom einfachen Souk bis hin zum riesigen Kaufhaus. Generell sind die Großstädte Saudi-Arabiens sehr modern und ihre Einrichtungen von hohem Standard.
Die heiligste Stadt des Islam liegt in Saudi-Arabien, denn Mohammed wurde hier geboren. In der Tat wird der Schutz der Integrität des Heiligen Landes hier äußerst ernst genommen, und über das islamische Gesetz wacht die strenge Mutawwa (Religionspolizei).
Nicht nur für Muslime ist Saudi-Arabien ein schönes und lobenswertes, wenn auch komplexes Land, das seine wichtige Rolle in der Welt auch in Zukunft behaupten wird.

Was man sich beim Gedanken an Saudi-Arabien vorstellt, entspricht meist nicht der Realität und entpuppt sich in vielen Fällen als Vorurteil; tatsächlich präsentiert es sich als ein Land mit vielen wunderschönen Oasen, dramatischen Berggipfeln, Sandstränden und Flussläufen.

Reise- und Sicherheitsinformationen

Handgepäckregeln

Stand - Mon, 25 Jan 2021 17:45:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Mon, 25 Jan 2021 17:45:44 +0100)

Letzte Änderungen: Sicherheit (Innenpolitische Lage)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Letzte Änderungen:
Sicherheit (Innenpolitische Lage)

Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Saudi-Arabien wird derzeit gewarnt.

Epidemiologische Lage

Saudi-Arabien ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das saudi-arabische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Seit 3. Januar 2021 ist ein eingeschränkter Personenflugverkehr nach und von Saudi-Arabien wieder gestattet. Ebenso ist die Ein- und Ausreise über Luft-, Land- und Seegrenzen in beschränktem Maße wieder möglich.

Die Einreise aus Deutschland ist grundsätzlich möglich.

Bei Einreise muss ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests vorgelegt werden, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter acht Jahren sind davon ausgenommen. Einreisende müssen sich verpflichten, ihren Aufenthaltsort den saudi-arabischen Behörden bekannt zu geben und die mobilen Apps "Tatamman" und "Tawakkalna" auf dem Mobiltelefon zu installieren und zu nutzen.

Nach der Einreise aus Deutschland gilt die Pflicht zur siebentägigen häuslichen Isolation in Saudi-Arabien, am sechsten Tag nach Einreise ist ein weiterer PCR-Test durchzuführen; soweit das Testergebnis negativ ist, endet die häusliche Isolation nach sieben Tagen.

Weiterhin gilt: Nicht-saudische Staatsangehörige dürfen nur mit gültiger Iqama und gültigem Ein-und Ausreisevisum („exit-re-entry"), Geschäfts-/Arbeitsvisum („work visa") und Besuchsvisum („visit visa") nach Saudi-Arabien ein- und auch wieder ausreisen.

Touristische Reisen mit Tourismus-Visa sind nicht gestattet. Reisen zu religiösen Zwecken (Umrah) unterliegen starken Einschränkungen.

Für die Einreise aus anderen Ländern haben die saudischen Behörden am 3. Januar 2021 folgende Bestimmungen erlassen:

  1. Die Einreise nicht-saudischer Staatsbürger aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika, sowie auch weiteren vom saudischen Gesundheitsministerium festgelegten Ländern, in denen sich die neue Variante des mutierten Coronavirus in relevantem Umfang verbreitet hat, ist nur möglich, wenn die Reisenden sich mindestens 14 Tage vor Einreise nach Saudi-Arabien in einem anderen Land aufgehalten haben. Wenn eine Einreise aus den genannten Ländern aus humanitären oder dringenden Gründen erforderlich ist, muss bei Ankunft in Saudi-Arabien eine 14-tägige häusliche Isolation erfolgen in der zwei PCR-Tests absolviert werden, innerhalb von 48 Stunden und wieder am 13. Tag nach Ankunft.
  2. Bei der Einreise aus anderen Ländern, in denen Infektionen mit der neuen Variante des mutierten Coronavirus registriert wurden, besteht die Pflicht zur siebentägigen häuslichen Isolation. Am sechsten Tag nach Einreise muss ein PCR-Test durchgeführt werden. Hierzu zählen nach derzeitigen Informationen des saudischen Gesundheitsministeriums folgende Herkunftsländer: Deutschland, Dänemark, Frankreich, Italien, Niederlande, Schweden, Schweiz, Spanien, Island, Australien, Hong Kong, Japan, Kanada, Libanon, Singapur
  3. Bei der Einreise aus allen anderen Ländern, in denen die neue Variante des mutierten Coronavirus nicht festgestellt wurde, ist eine dreitägige häusliche Isolation mit PCR-Test am dritten Tag oder alternativ eine siebentägige Isolation ohne erneute Testung erforderlich.

Eine Anpassung der Länderlisten kann jederzeit erfolgen und kann auf der Webseite des saudischen Gesundheitsministeriums nachgelesen werden.

Durch- und Weiterreise

Die Außengrenzen Saudi-Arabiens sind weiterhin offiziell geschlossen. Der Flughafentransit ist grundsätzlich möglich. Für die Ausreise aus dem Land gelten die Vorschriften des Ziellandes.

Reiseverbindungen

Reiseverbindungen von und nach Saudi-Arabien sind zurzeit eingeschränkt..

Beschränkungen im Land

In Saudi-Arabien gilt ein Versammlungsverbot für Gruppen über 50 Personen. Auch die Zahl der Besucher kann in bestimmten Einrichtungen begrenzt werden. Es kann zu Temperaturmessungen beim Betreten von Läden und Behörden kommen.

Hygieneregeln

Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, zum regelmäßigen Händewaschen und zur Wahrung sozialer Distanz.  

  • Verfolgen Sie die Entwicklung in den Nachrichten.
  • Beachten Sie für eine eventuelle Ausreise über Bahrain, dass sich die bahrainischen Einreisebestimmungen jederzeit ändern können und informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Vertretung von Bahrain.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über sonstige Maßnahmen der saudi-arabischen Regierung auch auf der Seite der Botschaft Riad.
  • Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
  • Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.

Sicherheit

Von Reisen in das Grenzgebiet zu Jemen, Provinzen Nadschran, Asir und Jazan, wird dringend abgeraten.

Von nicht erforderlich Reisen in den Bezirk Qatif in der Ostprovinz wird abgeraten.

Terrorismus

Die Sicherheitslage in Saudi-Arabien ist weiterhin von der Möglichkeit terroristischer Anschläge geprägt. Zuletzt wurden in Djidda am 29. Oktober 2020 ein Wachmann vor dem französischen Generalkonsulat mit einem Messer angegriffen und am 11. November 2020 zwei Personen bei einem Sprengstoffanschlag auf eine von Frankreich ausgerichtete Veranstaltung zur Erinnerung an das Ende des 1. Weltkriegs leicht verletzt. 
Obwohl die saudischen Sicherheitskräfte in den letzten Jahren bemerkenswerte Erfolge im Kampf gegen terroristische Gruppen wie Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) und den IS erzielen, ist die Bedrohung durch terroristische Anschläge weiterhin hoch.
In der Vergangenheit kam es mehrfach zu Anschlägen, die Sicherheitskräfte, Regierungsgebäude und schiitische Einrichtungen zum Ziel hatten und bei denen saudische Sicherheitskräfte ums Leben kamen.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten, Moscheen, Energieinfrastruktureinrichtungen sowie Einkaufszentren besonders aufmerksam.
  • Halten Sie sich über die Medien über die aktuelle Bedrohungslage informiert.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis

Innenpolitische Lage

Seit Ende März 2015 beteiligt sich Saudi-Arabien an einer internationalen Koalition zur Unterstützung der jemenitischen Regierung gegen Rebellen und fliegt im Rahmen dieser Koalition auch Luftangriffe in Jemen. In der Folge haben sich die Spannungen an der jemenitisch-saudischen Grenze verschärft und es ist dort wiederholt zu einzelnen, lokal begrenzten Kampfhandlungen gekommen.

Im Südwesten des Landes kommt es seit Beginn des Konflikts immer wieder zu Raketen-, Drohnen- und - und Artillerieangriffen aus Jemen. Besonders betroffen sind militärische Einrichtungen in den Provinzen Nadschran, Asir und Jazan, aber auch zivile Infrastruktur.
Die Hauptstadt Riad war am 10. September 2020 und zuletzt am 23. Januar 2021 Ziel von Angriffen mit Flugkörpern.
Neben den Provinzen Jazan, Nadschran und Asir waren und sind auch Mekka und Riad sporadisch weiterhin Ziel von Raketen- bzw. Drohnenangriffen. Angesichts vergrößerter Reichweiten der genutzten Raketen und Drohnen sind Angriffe auch auf andere Provinzen und auf wichtige Infrastruktureinrichtungen weiterhin nicht auszuschließen.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Bleiben Sie im Fall eines Raketenangriffs in sicheren Unterkünften.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist zuletzt leicht angestiegen, bewegt sich jedoch auf vergleichbar niedrigem Niveau. In Riad wurden einige Fälle von Carjacking und Diebstählen bekannt.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht überwiegend Wüstenklima, in Meeresnähe eine hohe Luftfeuchtigkeit.

Starke Regenfälle können zwischen November und Februar auf trockenem Boden zu Überschwemmungen bis hin zu Sturmfluten und Verkehrsbehinderungen führen.

  • Verfolgen Sie in diesem Zeitraum die Wettervorhersage z.B. von Arab News oder Saudi Gazette in englischer Sprache.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es gibt ein Inlandsflugnetz und Eisenbahn- (zwischen Riad und Dammam, Riad/Al Qassim/Hail/Sakaka und Jeddah/Mekka/Medina) sowie Busverbindungen. In den Städten gibt es bisher nur wenig öffentliche Verkehrsmittel, sondern nur Taxis und Mietwagen.
Die Land-, Luft- und Seegrenze zu Katar ist seit Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu Katar im Juni 2017 geschlossen. Katarischen Fluggesellschaften wurde darüber hinaus die Nutzung des saudischen Luftraums untersagt.
Der Zustand der Straßen ist in den Städten und zwischen großen Ballungszentren sehr gut. Ausschilderungen sind oftmals in Arabisch. Die Verkehrsverhältnisse erfordern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Vorsicht.

Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub al-Khali-Wüste) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Die touristische Infrastruktur des Landes befindet sich noch im Aufbau. Besuchsmodalitäten von Sehenswürdigkeiten und historischen Stätten können sich kurzfristig ändern. Bei Fragen können sich Reisende an die General Commission for Tourism & Antiquities wenden, die in allen Provinzen Zweigstellen unterhält.

Informationen für Pilgerreisende bietet das Ministry of Hajj.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltenshinweise

Die bisher bestehenden strengen Kleidungs- und Verhaltensvorschriften nach konservativem wahabitischen Islamverständnis sind im Zuge der Öffnung des Landes für Touristen neu ausgelegt und durch ein allgemeines Gesetz zur öffentlichen Ordnung ergänzt worden. Obwohl das Tragen einer Abbaya (schwarzer Ganzkörperumhang) für Frauen keine Pflicht mehr sein soll, sollten die in Saudi-Arabien vorherrschenden gesellschaftlichen Regeln beachtet werden.

  • Vermeiden Sie auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole.
  • Vermeiden Sie große Menschenmengen und Versammlungen insbesondere nach den Freitagsgebeten (muslimisches Wochenende).

Ramadan

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen.

  • Nehmen Sie möglichst tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand.
  • Tragen Sie als Frau während dieser Zeit in der Öffentlichkeit weiterhin eine Abbaya.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Saudi-Arabien strafverfolgt und auch gesellschaftlich nicht akzeptiert.

Rechtliche Besonderheiten

Das kaum kodifizierte saudi-arabische Strafrecht beruht auf der islamischen Scharia hiesiger Auslegung mit den bekannten, ggf. bis hin zu Prügel- und sonstigen Körperstrafen und Amputationen reichenden Strafsanktionen. Drogen- und Alkoholbesitz sind strafbar, bei Drogenbesitz kann die Todesstrafe verhängt werden.

Prostitution und homosexuelle Handlungen werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Freiheitsentzug und/oder Stockschlägen bestraft, ggf. kann auch die Todesstrafe verhängt werden.

Das Fotografieren von Sicherheitseinrichtungen, Fahrzeugen oder Personen aus dem Sicherheitsbereich kann zur Festnahme führen. Menschen sollten nicht ungefragt fotografiert werden. Ein ausdrückliches Fotografierverbot besteht in und um die beiden Heiligen Moscheen. Grundsätzlich muss damit gerechnet werden, dass bei unerlaubtem Fotografieren Kamera und Filme bzw. Speicherkarten konfisziert werden.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der saudische Riyal (SAR). Kreditkarten sind weit verbreitet, auch Kleinstbeträge können damit bezahlt werden. Bargeld kann an Geldautomaten mit Bank- und Kreditkarten abgehoben werden. Es empfiehlt sich dennoch die Mitnahme von Euro- und US-Dollar.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise bzw. der Beantragung des Visums noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Saudi-Arabien ein Visum.

Ende September 2019 hat Saudi-Arabien mit der Einführung eines Tourismus-Visums für Reisende aus aller Welt begonnen. Deutsche Staatsangehörige können dieses Visum vorzugsweise elektronisch vor Antritt der Reise als eVisa beantragen oder ersatzweise bei der Einreise beantragen.
In vielen anderen Ländern wird das Visum durch die saudi-arabische Auslandsvertretung ausgestellt. In der Einführungsphase sollte mit Nachfragen und Systemausfällen gerechnet werden.

Seit Ende 2018 besteht die Möglichkeit, in Einzelfällen für besonders ausgewählte Sport- oder Kulturveranstaltungen ein Visum zu beantragen.

Grundsätzlich benötigen Geschäftsreisende ein Schreiben ihres Unternehmens, das von der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. der Handwerkskammer in Deutschland beglaubigt ist, und ein von der lokalen Handelskammer in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudischen Partners. Sie können stattdessen auch die Zustimmung der saudischen Investitionsförderungsgesellschaft (SAGIA) vorlegen.

Es besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit der Erteilung eines Visums durch SAGIA. Dies ist auch von Drittländern aus möglich.

Für mehrmalige Einreise kann ein Jahresvisum an Geschäftsleute, Investoren und Firmenbeauftragte erteilt werden, die ihre saudi-arabischen Geschäftspartner besuchen möchten. Nach Mitteilung der saudi-arabischen Botschaft gelten als Geschäftsleute Firmenbesitzer, Vorstandsvorsitzende, Vorstandsmitglieder, Firmenvertreter und Generaldirektoren. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf Männer als auch auf Frauen. Für diese Personen ist keine Einladung durch eine saudi-arabische Firma erforderlich.

Für die kleine und große Pilgerfahrt werden besondere Einreisevisa von den saudischen Behörden erteilt. Während der Pilgerzeit gelten für die Einreise von Pilgern besondere Gesundheits- und Hygienebestimmungen (siehe medizinische Hinweise). Mit diesen Visa ist es allerdings nicht möglich, außerhalb Mekkas und Medinas zu reisen oder etwa eine Ehe zu schließen.

Zur Frage der Einreise nach Saudi-Arabien mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, wird um direkte Kontaktaufnahme mit der Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin gebeten.

Ein HIV-Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.

Arbeitsaufnahme

In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor") veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre" (engl. „travel ban") auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Hinweise für Doppelstaater

Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die saudi-arabische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem Elternteil mit saudi-arabischer Staatsangehörigkeit), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Saudi-Arabien ausschließlich als Staatsangehörige Saudi-Arabiens behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den saudi-arabischen Gesetzen, sobald sie sich in Saudi-Arabien aufhalten (u.a. familienrechtliche Bestimmungen). Nach dortigem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (saudi-arabischen) Vaters nicht ausreisen.
Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft in Riad ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

Einfuhrbestimmungen

Ein- bzw. Ausfuhr von Bargeld, konvertierbaren Mitteln, Edelmetallen und Edelsteinen: diese müssen vor der Einreise deklariert werden, wenn ihr Gesamtwert 60.000,- Saudi Riyal (ca. 12.000,- Euro) überschreitet. Hierzu muss beim Zoll eine Zollerklärung („Declaration Form") des saudi-arabischen Ministeriums für Finanzen ausgefüllt werden (Angabe von Reisegründen, Persönliche Daten, Art und Höhe der eingeführten Werte).

Die Einfuhr von Drogen, Waffen, Alkohol, Schweinefleisch und pornografischem Material ist strengstens verboten.

Bei illegaler Einfuhr schon von geringen Mengen von Drogen, u.a. auch Captagon kann die Todesstrafe drohen. Als pornografisches Material wird jegliche Darstellung von körperlicher Freizügigkeit, auch auf DVDs und CDs, angesehen.

Bei der Einfuhr von Bibeln, Koranen und religiösen Schriften kann es an der Grenze zu erheblichen Schwierigkeiten und Beschlagnahmen kommen.

Heimtiere

Für Auskünfte zur Einfuhr von Heimtieren sollte die Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin kontaktiert werden. Grundsätzlich ist ein tierärztliches Zeugnis  über Impfungen gegen alle möglichen Krankheiten und einen guten Gesundheitszustand nötig, das von der Botschaft beglaubigt werden muss.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Seit Ende Januar kommt es in Sudair und Riad zu einem Ausbruch der Vogelgrippe mit mehreren hunderttausend betroffenen Vögeln. Bisher sind keine Fälle bei Menschen aufgetreten, die Übertragung auf Menschen ist jedoch möglich, siehe Merkblatt Aviäre Influenza.

  • Vermeiden Sie den Kontakt zu Geflügel. Bei Genuss von gekochten oder gebratenen Geflügelgerichten besteht jedoch kein Infektionsrisiko.
  • Bitte beachten Sie zudem die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichten Hinweise.

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko. 

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Spezifische Gesundheitsempfehlungen hinsichtlich Pilgerreisen nach Saudi-Arabien finden Sie im Merkblatt Hadsch und Umrah.

Impfschutz

Bei direkter Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von zwölf Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Saudi-Arabien selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet

Alle Reisenden, die aus einem Poliomyelitis-Endemiegebiet einreisen, müssen eine Impfung gegen Kinderlähmung nachweisen, die zwischen 12 Monaten und vier Wochen vor Einreise verabreicht wurde. Reisende aus Afghanistan, Myanmar, Nigeria, Pakistan, Papua Neuguinea, Syrien, Somalia und Jemen erhalten zusätzlich eine Dosis oralen Polioimpfstoff bei Einreise nach Saudi Arabien.

Spezifische Impfvorschriften hinsichtlich Pilgerreisen nach Saudi-Arabien finden Sie im Merkblatt Hadsch und Umrah.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfung wird Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Die Impfvorschriften für Reisende aus bestimmten Ländern können sich auch kurzfristig ändern, daher wird eine Rücksprache mit der jeweiligen Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien empfohlen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden an der Westküste, inklusive der Hafenstadt Djidda, durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe auch Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Chikungunya-Fieber

In Saudi-Arabien wurde Chikungunya-Fieber bisher in Djidda nachgewiesen. Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Merkblatt Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Ein minimales Risiko besteht ganzjährig in den südwestlichen Provinzen Asir, Jizan und Najran (P. falciparum 97%, P. vivax 2%). Die Städte Djidda, Riad, Mekka, Medina und Tarif sind malariafrei.

Schützen Sie sich in den genannten Gebieten zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko. In Saudi-Arabien sind HIV-Infektionen jedoch sehr selten.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe Merkblatt MERS-Coronavirus.

  • Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.

Weitere Infektionskrankheiten

Es kommen einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionserkrankungen vor, die aber bei Reisenden insgesamt selten sind (z.B. Leishmaniasis, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift Valley Fieber).

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von durch Mücken oder Zecken übertragenen Infektionskrankheiten im Rahmen einer Expositionsprophylaxe vor Insekten.

Durch den Verzehr von nicht pasteurisierten Milchprodukten kann die bakterielle Infektionskrankheit Brucellose übertragen werden.

  • Vermeiden Sie den Konsum von nicht-pasteurisierten Milchprodukten.

Die Wurmerkrankung Bilharziose ist in einigen Oasen, auch in der Umgebung von Riad, endemisch, siehe Merkblatt Bilharziose.

  • Meiden Sie zum Schutz vor Bilharziose in Oasen den Süßwasserkontakt.

Luftverschmutzung

Insbesondere in größeren Städten wie Riad, Djidda und Yanbu besteht zwischenzeitlich eine Belastung durch Feinstaub sowie Sandverwirbelungen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in Riad, Djidda und Mekka gut. In anderen Landesteilen, auch in größeren Städten, ist das Niveau nicht immer verlässlich gesichert.
Für Ausländer sind nur private Gesundheitseinrichtungen frei zugänglich. Das staatliche Gesundheitswesen kann in der Regel nur in wirklichen Notfallsituationen und zur Erstbehandlung in Anspruch genommen werden.

  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschuss:

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Kontaktadressen

Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien

Tel:+49 (0)30 889 25 00. Website:http://embassies.mofa.gov.sa/sites/Germany/EN/Pages/default.aspx Tel:+49 (0)30 889 25 00. Öffnungszeiten:

Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr.

Adresse: Tiergartenstraße 33-34Berlin10785

Konsularprovider VFS Tasheel International

Tel:+49 (0)1520 217 23 90 Website:http://www.vfstasheel.com Tel:+49 (0)1520 217 23 90 Öffnungszeiten:

Hotline: Mo-Fr 14.00-17.00 Uhr. Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-16.30 Uhr.

Adresse: Jägerstraße 41Berlin10117

Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien

Tel:+41 (0)31 352 15 55/67. Website:http://embassies.mofa.gov.sa/sites/Switzerland/en/Pages/default.aspx Tel:+41 (0)31 352 15 55/67. Öffnungszeiten:

Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr.

Adresse: Kirchenfeldstrasse 64Bern3005

Tel:+43 (0)1 367 25 31. Website:http://embassies.mofa.gov.sa/sites/Austria/en/Pages/default.aspx Tel:+43 (0)1 367 25 31. Öffnungszeiten:

Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Do 10.00-12.00 Uhr, Fr 10.00-11.30 Uhr.

Adresse: Formanekgasse 38Wien1190

Konsularprovider VFS Tasheel International

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Telefon-Hotline: Mo-Fr 13.00-15.00 Uhr. Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.30-13.00 Uhr und 13.30-15.00 Uhr.

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Telefon-Hotline: Mo-Fr 13.00-15.00 Uhr. Öffnungszeiten: 09.00-12.30 Uhr und 13.00-15.00 Uhr. Visa-Zentrum: Mo-Fr 09.00-12.00 und 13.00-15.30.

 

Adresse: Weststrasse 2Bern3005

Allgemeines

Lage

Lat:23.885942 Long:45.079162

Fläche

2.149.690 qkm.

Bevölkerungszahl

34.813.871 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte

12 pro qkm.

Hauptstadt

Riad (Riyadh).

Staatsform

Islamische absolute Monarchie seit 1932. Verfassung von 1993, der Islam ist Verfassungs- und Gesetzesquelle. Nationaler Konsultativrat (Majlis al-Shura) mit 150 Mitgliedern, vom König ernannt, davon 20% Frauen. Legislative, Exekutive und Jurisdiktion liegen beim König, der auch geistliches Oberhaupt (Hüter der Heiligen Stätten) ist.

Geographie

Saudi-Arabien bedeckt 80% der arabischen Halbinsel und grenzt im Nordwesten an Jordanien, im Norden an den Irak und Kuwait, im Osten an den Persischen Golf, Katar, die Vereinigten Arabischen Emirate und Oman sowie im Süden an Jemen. Im Westen liegt das Rote Meer. An der Küste des Roten Meeres zieht sich ein schmaler feuchtheißer Küstenstreifen (Tihama) hin, der überwiegend aus großen Feuchtgebieten und Lavafeldern besteht. Hinter der Küstenebene steigt eine Anzahl von Plateaus bis auf 2000 m an, im Süden (Asir) sogar bis auf 3000 m. Östlich dieser Berge, im äußersten Norden, liegt An Nafud, in der Landesmitte erhebt sich der Nedsch. Beide Regionen sind Halbwüsten mit Oasen. Im Landesinneren gibt es ausgedehnte Sandwüsten. An der Golfküste liegen fruchtbare Tiefebenen, die in Gebirgskämme aus Kalkstein übergehen.

Sprache

Religion

98 % Muslime, überwiegend Sunniten, Schiiten in der östlichen Provinz; Christen und Hindus (ausländische Arbeitskräfte).

Ortszeit

Soziale Konventionen

Allgemeines: Saudi-Arabien ist ein streng muslimisches Land. Doch wer die strengen Gesetze und Traditionen achtet und respektiert, bekommt die Gelegenheit, dieses besondere Land kennen zu lernen.

Umgangsformen: Männer geben sich zur Begrüßung die Hand, zwischen Männern und Frauen ist der Händedruck eher die Ausnahme. Für Ausländer sind Einladungen in Privathäuser selten, die Bewirtung findet meist in Hotels oder Restaurants statt. Es ist eine besondere Ehre für den Gastgeber, wenn der Gast von möglichst vielen Speisen probiert.

Obwohl es üblich ist, mit der rechten Hand zu essen, steht auch Besteck zur Verfügung. Als Gast sollte man drei Tassen Kaffee trinken und dann durch Hin- und Herschwenken der Tasse (kleine schnelle Bewegung aus dem Handgelenk) zeigen, dass man genug hatte.

Ein kleines Firmengeschenk oder ein Mitbringsel aus der Heimat wird gern angenommen. Wer mit übergeschlagenen Beinen sitzt, darf weder die Fußsohlen zeigen noch mit dem Fuß auf eine andere Person deuten, da dies als Beleidigung aufgefasst wird.

Außerdem ist es verboten, sich vorzudrängeln, zu spucken und Müll auf die Straße zu werfen.

Kleidung: Männer sollten in der Öffentlichkeit keine Shorts tragen oder sich mit bloßem Oberkörper zeigen; angemessen sind lange Hosen und Hemden. Für ausländische Frauen ist die Abaja nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Während des Ramadan sollten jedoch auch ausländische Frauen eine Abaja tragen. Das Tragen eines Kopftuchs wird durch die Mutawas (islamische Religionspolizei) zwar stets gefordert, ist jedoch ebenfalls nicht mehr Pflicht. Empfehlenswert ist es, stets einen dünnen Schal mitzuführen, der bei Aufforderung genutzt werden kann, um die Haare zu bedecken. Schultern und Knie müssen stets bedeckt sein. Figurbetonte Kleidung ist grundsätzlich untersagt.

Geschlechtertrennung: In Saudi-Arabien gibt es eine strikte Geschlechtertrennung. Selbst Hochzeiten werden meistens getrennt nach Geschlechtern gefeiert. Frauen dürfen nicht gemeinsam mit Männern baden, das gilt auch für den hoteleigenen Pool. Im Taxi oder bei der Fahrt in einem Auto mit einem nicht-verwandten, fremden Fahrer sollten Frauen darauf achten, keinesfalls auf dem Beifahrersitz, sondern auf den Rücksitzen Platz zu nehmen. Ausländische, unverheiratete Paare dürfen sich aber inzwischen in Saudi-Arabien ein Hotelzimmer teilen. Das öffentliche Zeigen von Zuneigung ist in Saudi-Arabien verboten.

Rauchen: Nichtraucherzonen sind ausgeschildert und sollten beachtet werden. Für Frauen ist es unüblich, in der Öffentlichkeit zu rauchen. Während des Ramadan sollten auch Besucher nicht in der Öffentlichkeit essen, trinken oder rauchen. Das Rauchen ist in öffentlichen Gebäuden, auf öffentlichen Plätzen und in touristischen Einrichtungen verboten. 

Alkohol: Alkoholische Getränke sind in Saudi-Arabien illegal.

Fotografieren: Fotografieren ist in der Öffentlichkeit nicht gestattet. Deswegen ist es grundsätzlich angebracht, immer um Erlaubnis zu fragen, bevor man den Auslöser betätigt. Für militärische Anlagen, Einrichtungen in Grenznähe, Flughäfen und andere öffentliche Gebäude gilt ein Fotografierverbot. Ein ausdrückliches Fotografierverbot besteht in und um die al-Haram-Moschee in Mekka und für die Prophetenmoschee in Medina. Wer dennoch fotografiert, muss damit rechnen, dass seine Kamera, Filme und Speicherkarten konfisziert werden. Frauen und Kinder sollten nicht fotografiert werden.

Trinkgeld: Hotelportiers, Zimmermädchen und Taxifahrer erwarten Trinkgeld. In Restaurants ist nur dann ein Trinkgeld in Höhe von 10-15% üblich, wenn in der Rechnung nicht schon eine Service-Gebühr enthalten ist.

Netzspannung

127/220 V, 60 Hz. Stromschwankungen üblich, Adapter wird empfohlen.

Regierungschef

König Salman, seit Januar 2015.

Staatsoberhaupt

König Salman, seit Januar 2015.

Jüngste Geschichte

Reisepass/Visum

Übersicht

LandReisepaßVisumRückflugticket
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und zwei gegenüber liegende freie Seiten enthalten.

Alle Reisepässe müssen maschinenlesbar sein.

Eintritt mit Kindern

Deutsche: Eigener (Kinder-)Reisepass.

Österreicher: Eigener maschinenlesbarer Reisepass.

Schweizer: Eigener maschinenlesbarer Reisepass.

Türken: Eigener maschinenlesbarer Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Visum

Visabestimmungen können sich kurzfristig ändern. Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Allein reisende Frauen sollten bedenken, dass Frauen in der Regel nicht mit Männern, mit denen sie weder verwandt noch verheiratet sind, im gleichen Auto fahren dürfen. Frauen müssen angemessen gekleidet sein. Einzelheiten von der zuständigen konsularischen Vertretung.

Hinweis

Transitvisum

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 18 Stunden weiterfliegen, ein bestätigtes Rück-/Weiterflugticket und gültige Reisedokumente vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Mit Ausnahme von Saudi Arabian Airlines, mit der zwei Zwischenstopps in Saudi-Arabien gestattet sind, darf im Rahmen der visumfreien Durchreise nur eine Zwischenlandung erfolgen.

Schengen-Visum

Visagebühren

Touristenvisum, Geschäftsvisum (90 Tage gültig), Visum für eine vorübergehende Arbeitsaufnahme, Transit-, Einfach- oder Mehrfachvisum (für Verwandtenbesuche).

Transitvisa sind 3 Tage gültig. Transit über den Landweg ist nicht möglich.

Für die kleine (Umrah) und die große Pilgerfahrt (Hadsch) werden besondere Einreisevisa von den saudischen Behörden erteilt.

Gültigkeitsdauer

Antragstellung

Persönlich 10-14 Tage vor Abreise bei der Konsularabteilung der Botschaft bzw. bei den Visa-Service-Zentren in Berlin, Frankfurt, Genf oder Bern bei der Visa-Agentur VFS TASHELL. Ein persönlicher Termin bei den Konsularprovidern in Deutschland bzw. in der Schweiz sollte möglichst vorab vereinbart werden.

Visabeschaffungsagenturen /Konsularprovider beantragen beim saudischen Außenministerium die für den Visumantrag notwendige Genehmigungsnummer (E-Nummer).

U.a. EU-Bürger und Schweizer können Touristenvisa bei der Ankunft oder online für eine einmalige Einreise und einen Monat Aufenthalt oder für mehrmalige Einreisen und drei Monate Aufenthalt beantragen.

Hinweis:
Visumanträge für Geschäftsvisa sind entweder online auf der Website des Saudi-Arabischen Außenministeriums herunterzuladen oder über eine Visa-Agentur in Berlin, Frankfurt, Genf oder Bern einzureichen. Touristen-Visa werden vom Reiseveranstalter organisiert.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Working Days Required

2-3 Arbeitstage. Anträge sollten 10-14 Tage vor der geplanten Abreise gestellt werden.

Ausreichende Geldmittel

Verlängerung des Aufenthalts

Einreise mit Haustieren

Geld

Währung

1 Saudi-Arabischer Riyal = 100 Halalah. Währungskürzel: RI, SAR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 500, 200, 100, 50, 20, 10, 5 und 1 RI; Münzen sind im Wert von 100, 50, 25, 10 und 5 Halalah im Umlauf.

Geldwechsel

Fremdwährungen können in Banken und Wechselstuben umgetauscht werden.

Kreditkarten

Gängige Kreditkarten wie American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden landesweit akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Bankkarten
 
Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Saudi-Arabien in der Regel nicht akzeptiert.

Devisenbestimmungen

Öffnungszeiten der Banken

Sa-Mi 08.30-12.00 und 17.00-20.00 Uhr, Do 08.30-12.00 Uhr. Wechselstuben haben länger geöffnet.

Wechselkurse

Zollfrei einkaufen

Zollfrei einkaufen

Folgende Artikel können zollfrei nach Saudi-Arabien eingeführt werden (Personen über 18 Jahren):

200 Zigaretten oder 500 g Tabakerzeugnisse.

Persönliche Gegenstände und Geschenke dürfen bis zu einem Gegenwert von 3.000 SR zollfrei eingeführt werden.

Alle Waren, außer persönliche Gegenstände und Kleidung für die Reise, sind zu verzollen. Kameras und Laptops sind zollpflichtig; wenn man diese Artikel innerhalb von 90 Tagen wieder ausführt, wird der Betrag zurückerstattet. Digitiale Geräte werden stichprobenartig inspiziert, u.U. wird die Festplatte dabei zerstört. Es empfiehlt sich, pikantes Fotomaterial vor der Reise zu entfernen.

Einfuhrverbot

Alkohol, Schweinefleisch und dessen Erzeugnisse, alle anderen Nahrungsmittel, Arzneimittel ohne Verpackung, Arzneimittel mit Betäubungswirkung (u. a. auch Captagon-Tabletten), pornographisches Material, Muskatnuss, Glücksspiele, Waren, auf denen berühmte Persönlichkeiten abgebildet sind, israelische Schekel, Falschgeld, Hunde, Leder und Felle von wilden Tieren, Waren, die die Flaggen anderer Länder deutlich zur Schau stellen, Feuerwerkskörper, Waffen sowie Artikel, die von der Arabischen Liga verboten sind bzw. sich gegen den Islam richten (eine genaue Liste ist von der Botschaft erhältlich).
Drogenschmuggel und -handel wird mit der Todesstrafe geahndet.

Verbotene Ausfuhren

U.a. Nutztiere, Babymilch, Tierfutter, Sand und Zamzam-Wasser.

Einfuhrbestimmungen

Ausfuhrbestimmungen

Einfuhrbeschränkungen

U.a. Arzneimittel und Drohnen bedürfen einer Genehmigung.

Exportbeschränkungen

Duty-free-Verkauf in der EU

Warenverkehr innerhalb der EU

Gesetzliche Feiertage

Feiertage

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

Eid al-Fitr (Ende des Ramadan) : 13. Mai 2021

Eid al-Adha (Opferfest) : 20. Juli 2021

Nationaler Feiertag : 23. September 2021

Unterkunft

Hotels

Die Auswahl an Unterkunftsmöglichkeiten ist landesweit sehr gut, die Preise richten sich nach dem Standard und den jeweiligen Einrichtungen. Während der Pilgerzeit empfiehlt sich Vorausbuchung. In Luxus- und Spitzenhotels werden 15% für Bedienung und in allen anderen Hotels 10 % Bedienungsgeld berechnet. In Mekka und Medina sind die Hotelpreise zur Pilgerzeit doppelt so hoch. In den Sommermonaten wird in den Urlaubsorten wie Taif, Abha, Kamis Mushait und al-Baha ein Zuschlag von 25% verlangt.

Hinweis: Frauen dürfen in Saudi-Arabien inzwischen Hotelzimmer buchen und alleine in einem Hotel übernachten. Ausländische, unverheiratete Paare dürfen sich ein Hotelzimmer teilen. 

Kategorien:
Einstufung in sieben unterschiedliche Hotelklassen: Deluxe, 1. Klasse A und B, 2. Klasse A und B sowie 3. Klasse A und B.

Camping

Accommodation Information

Die Auswahl an Unterkunftsmöglichkeiten ist landesweit sehr gut, die Preise richten sich nach dem Standard und den jeweiligen Einrichtungen. Während der Pilgerzeit empfiehlt sich Vorausbuchung. In Luxus- und Spitzenhotels werden 15% für Bedienung und in allen anderen Hotels 10 % Bedienungsgeld berechnet. In Mekka und Medina sind die Hotelpreise zur Pilgerzeit doppelt so hoch. In den Sommermonaten wird in den Urlaubsorten wie Taif, Abha, Kamis Mushait und al-Baha ein Zuschlag von 25% verlangt.

Hinweis: Frauen dürfen in Saudi-Arabien inzwischen Hotelzimmer buchen und alleine in einem Hotel übernachten. Ausländische, unverheiratete Paare dürfen sich ein Hotelzimmer teilen. 

Kategorien:
Einstufung in sieben unterschiedliche Hotelklassen: Deluxe, 1. Klasse A und B, 2. Klasse A und B sowie 3. Klasse A und B.

Andere Unterkünfte

Land & Leute

Essen & Trinken

Die Küche Saudi-Arabiens gilt als eine der traditionellsten weltweit. Rezepte und Traditionen wurden über viele Generationen hinweg überliefert und kaum verändert. Landestypische Speisen sind häufig stark gewürzt und scharf, beliebte Gewürze sind Kardamom, Nelken, Tamarinde, Safran, Zimt und Loomi (getrocknete Limetten). Meist stehen Lamm und Huhn auf der Speisekarte, Rindfleisch ist selten und Schweinefleisch gemäß dem islamischen Gesetz verboten. Die Hauptmahlzeit wird um die Mittagszeit eingenommen. Einheimische Früchte sind Datteln und Feigen, die vielerorts wachsen. An der Küste des Roten Meeres wird häufig Fisch gegessen. In größeren Städten wird oftmals auch ausländische Küche angeboten. In den ölproduzierenden östlichen Landesteilen sowie in Jeddah gibt es eine große Auswahl an internationalen Restaurants, mancherorts wird hier auch Fast-Food angeboten. Tischbedienung ist üblich.


  • Pitta (flaches, ungesäuertes Brot) ist ein Grundnahrungsmittel, das zu jeder Mahlzeit gegessen wird. 

  • Reis, Linsen, Hummus (Kichererbsenpüree) und Burghul (gemahlener Weizen) werden häufig angeboten. 

  • Kultra (Fleischspieße) sind eine beliebte Hauptmahlzeit.

  • Kebabs werden häufig mit Suppe und Gemüse serviert. 

  • Mezzeh ist eine Vorspeise, die aus bis zu 40 Gerichten bestehen kann.

Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit während der Fastenzeit im Ramadan wird streng bestraft. Zu Beginn einer Mahlzeit sagt man Bismillah (Im Namen Gottes) und beendet die Mahlzeit mit dem Ausspruch Alhamdulillah (Gott sei gepriesen).

Trinkgeld zu geben ist üblich, angemessen sind 10% der Rechnungssumme.

Alkohol ist gesetzlich verboten, und Verstöße werden hart bestraft ohne Rücksicht auf Nationalität und Konfession.

Nachtleben

Das Nachtleben in Saudi-Arabien unterscheidet sich sehr von dem, was man aus anderen Teilen der Welt gewohnt ist. Abgesehen von Restaurants und Hotels gibt es kein Nachtleben im westlichen Stil. Aufgrund der per Gesetz streng vorgeschriebenen Geschlechtertrennung sind jegliche Einrichtungen verboten, in denen Männer und Frauen zusammenkommen könnten. Dazu gehören z.B. Nachtklubs, Diskotheken und Kneipen. Obwohl es eine kleine saudi-arabische Filmindustrie gibt, waren auch Kinos seit den 1980er-Jahren bis 2018 verboten. Es gab zwar seit der durch König Abdullah eingeleiteten Reform im Jahr 2005 immer mal wieder Sondergenehmigungen für einzelne Filmhäuser, für gewöhnlich schaute man sich die Filme jedoch zu Hause über Satellitenfernsehen oder auf DVD an. 2018 kam es dann zu einer Aufhebung des Verbots für Lichtspielhäuser in Saudi-Arabien. Seit April 2018 gibt es in Riad wieder das erste Kino und viele weitere sollen landesweit in naher Zukunft folgen. 

Doch auch in Saudi-Arabien muss man nicht gänzlich auf ein abendliches Unterhaltungsprogramm verzichten: In den größeren Städten können Männer die wenigen Bars besuchen, die wegen des Alkoholverbots allerdings nur wenig besucht sind. Deutlich mehr Besucher zieht es in die Kaffeehäuser, in denen neben Wasserpfeifen, Tee und Kaffee auch kleine Imbisse gereicht werden. In einigen Restaurants und Hotels werden folkloristische Schwerttanzaufführungen und Trommelkonzerte geboten. Auch im King Fahd Cultural Centre in Riyadh finden verschiedene Konzerte und Aufführungen statt.

Im Fastenmonat Ramadan wird die Nacht plötzlich zum Tag: Die Einkaufszentren öffnen in den Abendstunden und schließen häufig erst wieder im Morgengrauen.

Einkaufstipps

Auf den Souks werden Räucherwerk und dazu passende Gefäße, Schmuck, Bronze- und Messingartikel, reich verzierte Dolche und Säbel sowie in den östlichen Provinzen riesige, mit Messing beschlagene Truhen angeboten. Handeln ist üblich, auch für Kameras und andere elektronische Artikel, die teilweise sehr preisgünstig sind. 

Es gibt zahlreiche glamouröse und klimatisierte Einkaufszentren, in denen so gut wie alle bekannten Nobelmarken von Armani über Saks Fifth Avenue bis hin zu Gucci zu finden sind. Auch wenn die saudi-arabischen Frauen in der Öffentlichkeit stets verhüllt sind, tragen sie unter der gesetzlich vorgeschriebenen Abaya gerne elegante Kleider. 

So-Fr 09.00-13.00 und 16.30-20.00 Uhr (Ramadan 20.00-01.00 Uhr), regionale Unterschiede. Während der Gebetszeiten (5 mal am Tag) sind die Geschäfte für etwa 15 - 30 Min. geschlossen.

Seit Juli 2013 ist am Freitag und Samstag Wochenende in Saudi-Arabien. Davor fiel das Wochenende auf den Donnerstag und Freitag. Alle staatlichen und öffentlichen Institutionen, Regierungseinrichtungen sowie Privatschulen sind an die neue Regelung gebunden. Der Freitag ist ein verkaufsoffener Tag.

In den Geschäften ist Frauen das Anprobieren von Kleidungsstücken in der Regel nicht gestattet, es gibt jedoch großzügige Rückgaberegelungen. In einigen größeren Modegeschäften gibt es abgetrennte Damenabteilungen, zu denen Männer keinen Zutritt haben und in denen die Ware anprobiert werden darf.

Wirtschaftsprofil

Wirtschaft

Umgangsformen

Termine müssen im Voraus vereinbart werden. Visitenkarten sollten auf der Rückseite eine arabische Übersetzung tragen. Wochenende ist am Freitag und Samstag.


Geschäftszeiten: So-Do 08.00-12.00 und 15.00-18.00 Uhr (Ramadan 20.00-01.00 Uhr) mit einigen regionalen Unterschieden (z. B. Dhahran: Sa-Mi 07.00-11.30 und 13.00-14.30 Uhr). Freitags von 08.00-12.00 Uhr.
Behörden: So-Do 07.30-14.30 Uhr.

Kontaktadressen

Vorgeschlagene Reiserouten

Vorgeschlagene Reiserouten

Medina: Die zweitheiligste Stadt des Islam darf ebenfalls nur von Moslems betreten werden.

Jeddah: Obwohl die Stadt enorm gewachsen ist, bemüht man sich, die Altstadt zu erhalten. Die osmanischen Gebäude werden gegenwärtig restauriert. Das Angebot an Freizeitanlagen wurde erweitert, und die Uferpromenade lädt zum Spazierengehen ein. Es gibt einen Freizeitpark, und die Bucht ist ein Segler- und Taucherparadies. Die Hotels und Restaurants sind weltoffen und international. Ein Besuch der Fisch- und Fleischmärkte ist interessant.
Die ehemalige Sommerhauptstadt Taif, ein beliebter Urlaubsort, liegt auf einer 900 m hohen Klippe am Rand des Plateaus oberhalb von Mekka und hat im Vergleich zu den übrigen Landesteilen ein angenehmes, gemäßigteres Klima.

Mekka: Das geistige Zentrum der islamischen Welt darf nur von Moslems betreten werden. Die wichtigsten Wallfahrtsorte sind die Kaaba, der Berg des Lichts, die Ebene von Arafat und das Haus von Abdullah Bin Abdul Muttalib, in dem Mohammed geboren wurde.

Usta, Wadi Fatima, Hanakiyah, Khaybar und Yanbu sind ebenfalls einen Besuch wert.

Asir (Süden)

In dieser Region gibt es die einzige Bergkette des Königreichs, die mit einer Vegetation aus Palmen und immergrünen Büschen bewachsen ist. Hirse, Weizen und Datteln werden hier angebaut und weiterhin mit traditionellen Methoden geerntet. Die Bewohner dieser Region können ihre Abstammung teilweise auf afrikanische Sklaven zurückführen. In den abgelegeneren Gegenden leben Paviane, Gazellen, Leoparden, Honigdachse und Mungos. Die alten phallusförmigen Gasaba-Türme findet man nur im Asir, ihr genauer Zweck ist unbekannt.
Interessant sind auch die Karawanenstadt Qaryat-al-Fau, in der gegenwärtig Ausgrabungen durchgeführt werden, der große Staudamm und Tempel von Najran und die nahegelegenen Ruinen der alten Städte Timna und Shiban, die inmitten von Bananen-, Limonen- und Granatapfelhainen liegen.

Hasa (Osten)

Diese fruchtbare Küstenebene wird von der schiitischen Minderheit bewohnt, die traditionell von Fischfang, Handel, Perlentauchen und den Erträgen der Dattelpalmenhaine lebt. Ein Großteil des saudischen Erdölvorkommens befindet sich in Hasa.
In der Provinz gibt es noch einige Orte, die sich den Charakter der Hasa-Tradition bewahrt haben. Al Hofuf ist eine geschäftige Oase mit türkischem Einfluss und einem Kamelmarkt; in Djebel-al-Qara werden die Töpfereien seit acht Generationen von der gleichen Familie betrieben; in der 500 Jahre alten Salzmine von Abqaiq wird weiterhin Salz abgebaut; das verfallene Zollhaus in Uqair, ein ehemals wichtiger portugiesischer Hafen und Endpunkt der Karawanen, zeugt von der bewegten Vergangenheit. Auf der Tarut-Insel liegt die älteste Stadt der arabischen Halbinsel, heute ein malerisches Fischer- und Weberdorf.

Hedschas (Westen)

Die Westküste ist eine wichtige Handelsregion. Die Stadt Jeddah war einmal die diplomatische Hauptstadt Saudi-Arabiens und ist weiterhin ein bedeutendes Wirtschafts- und Kulturzentrum. Die Altstadt mit ihren Kaufmannshäusern und dem typischen Souk ist sehenswert.

Nedsch (Zentrum)

Das steinige Wüstenplateau in der Mitte Saudi-Arabiens, der Nedsch, ist recht abgelegen und unzugänglich. Trotz des Ölreichtums führen einige Najdis weiterhin einen halbnomadischen Lebensstil. Die zahlreichen Wachtürme auf den höchsten Punkten des Plateaus erinnern an den alten Konflikt zwischen Nomaden und Bauern.
Die königliche Hauptstadt Riyadh (Riad) ist eine moderne Stadt, die auf den Fundamenten der ersten von Ibn Saud eroberten Stadt ruht. 1902 stürmte er das Fort Qasr al Masmuk. Außer dieser Festung und einiger traditioneller Paläste in der Nähe des Deera-Platzes ist nur wenig von der Altstadt erhalten geblieben. Die Königlichen Kamelrennen finden in der Umgebung im April/Mai statt.
Schöne Ausflugsziele im Nedsch sind auch: Diriya, Wadi Hanifa, Shaib Awsat, Shaib Laha, Al-Hair, Wadi-al-Jafi, Tumair, Towqr, Aneyzah, Qassim und Hail.

Dinge zu sehen

Dinge zu sehen

Kommunikation

Telefon

Landesvorwahl:

Die Landesvorwahl ist 00966.

Die nationale private Telefongesellschaft heißt Saudi Telecom Company (STC).

Notrufnummern sind: Polizei 999, Feuerwehr 998 und Rettungswagen 997.

Mobiltelefon

GSM 900/1800, 3G (2100) und 4G (1800/2600 Mhz). Netzbetreiber u.a. Saudi Telecom Company (STC) und Etisalat. Internationale Roaming-Verträge bestehen. Die Netzabdeckung ist in den Städten gut. Am Flughafen und an jeder Verkaufsstelle der Netzbetreiber kann man eine eigene Mobiltelefonnummer beantragen und eine Prepaid-SIM-Karte kaufen. 

Internet

Kostenloses WLAN steht in vielen Hotels, Restaurants und Cafés zur Verfügung. In den größeren Städten gibt es Internet-Cafés. Hauptinternetanbieter sind die Saudi Telecom und Etisalat. Zahlreiche Wi-Fi-Hotspots ermöglichen mobiles Surfen an verschiedenen Orten in Saudi-Arabien. Dafür bestehen mehrere Angebote mit verschiedenen Konditionen.

Hinweis: Die Nutzung des Internets unterliegt in Saudi-Arabien der staatlichen Zensur. 

Medien

Post

In jedem Ort gibt es ein Postamt. Postsendungen nach Europa sind bis zu einer Woche unterwegs.

Reiseverkehr - International

Flugzeug

Die nationale Fluggesellschaft Saudia (SV) verbindet täglich nonstop u.a. Frankfurt/M., München und Genf mit Riad und Jeddah sowie Wien mit Jeddah.

Lufthansa (LH) bietet Nonstop-Verbindungen von Frankfurt/M. nach Jeddah und Riad an sowie Flüge via Kuwait-Stadt nach Dammam; Zubringerflüge nach Frankfurt/M. mit Austrian Airlines (OS) von Wien und Swiss (LX) von Zürich. 

Die saudische Billig-Fluggesellschaft Flynas (XY) fliegt mehrmals wöchentlich nonstop von Wien nach Riad.

Swiss (LX) fliegt in Kooperation mit Saudia (SV) u.a. via Genf nach Jeddah und via Rom nach Riad.

Frankfurt/M. - Jeddah: 5 Std. 30 Min.; Frankfurt/M. - Riad: 5 Std. 50 Min.; Frankfurt/M. - Dammam: 7 Std. 25 Min. (mit Zwischenstopp); Wien - Jeddah: 4 Std. 50 Min.; Wien - Riad: 5 Std. 30 Min.; Zürich - Jeddah: 7 Std. 20 Min. (mit Zwischenstopp); Zürich - Riad: 8 Std. 5 Min. (mit Zwischenstopp).

Flugzeug Anmerkungen

Ausreisegebühr

12 € (50 SAR) (Kinder unter 2 Jahren und Haj- oder Umrah-Pilger sind ausgenommen).

 

Internationale Flughäfen

Dammam (DMM) (King Fahd International) liegt 30 km nordwestlich von Dammam (Fahrtzeit: 45 Min.). Duty-free-Shop, Restaurant, Café. Taxistand.

Riad King Khalid Internationaler Flughafenhttp://www.gaca.gov.sa Lage:

35 km nördlich von Riad.

Tel:

(01) 221 10 00.

(Dschidda) King Abdulaziz International Airporthttp://www.jed-airport.com Lage:

Der Flughafen befindet sich 19 km nördlich von Dschidda.

Tel:

(+966) 920 011 233.

Schiff

Die größten internationalen Passagierhäfen sind Dammam (am Golf) sowie Jeddah und Yanbu (Rotes Meer).

Bahn

Nach Saudi Arabien bestehen keine Bahnverbindungen.

 

Bahnpässe

Bus/Pkw

Pkw: Die Hauptverbindungsstraßen im Fernverkehr führen von Amman (Jordanien) nach Dammam, Medina und Jeddah. Darüber hinaus gibt es Straßen nach Saudi Arabien aus dem Jemen, aus Katar und aus den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie eine Dammstraße zwischen Al Khobar und Bahrain.

Fernbusse: Die Saudi Arabian Public Transport Company (SAPTCO) verbindet im Busverkehr Saudi-Arabien mit Bahrain, Jordanien und den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie mit Ägypten (inkl. Fähre). Die Anreise mit Fernbussen ist u.a. auch aus Jordanien und der Türkei möglich.

Maut: In Saudi Arabien gibt es derzeit keine mautpflichtigen Straßen.

Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein mitzuführen.

 

Reiseverkehr - National

Flugzeug

Saudia (SV), die größte Fluggesellschaft Saudi Arabiens verbindet die größeren Städte des Landes miteinander. Flynas (XY) bietet Inlandsflüge zu zahlreichen weiteren Städten an.

 

Schiff

An beiden Küsten kann man Dhaus für Ausflüge mieten.

 

Bahn

Die Hauptverbindung der Saudi Railways Organisation verläuft von Riad nach Dammam über Harad, Hofuf und Dhahran. Auf ihr verkehren täglich klimatisierte Züge mit Speisewagen.

Der Hochgeschwindigkeitszug Al Haramain verbindet Mekka und Medina (Fahrtzeit: 2 Std.).

 

Bus/Pkw

Das über 150.000 km lange Straßennetz, das ständig erweitert wird, verbindet die größeren Städte und die ländlicheren Regionen. U.a. führt eine Schnellstraße von Jeddah nach Medina und eine relativ gut ausgebaute Straße von Jeddah nach Dammam.

Maut: In Saudi Arabien gibt es derzeit keine mautpflichtigen Straßen.

Tankstellen: In den Städten und an Hauptverbindungsstraßen sind überall Tankstellen zu finden. In ländlichen Regionen und wenig befahrenen Gegenden sollten Reisende sich bietende Gelegenheiten zum Tanken nutzen.

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Die meisten Hauptstraßen sind in einem ausgezeichneten Zustand. Es gibt jedoch auch nicht asphaltierte Straßen, die nur mit Fahrzeugen mit Allradantrieb genutzt werden sollten. Für Wüstenfahrten ist es wichtig, sich vor Ort nach den nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu erkundigen.

SAPTCO bietet Buslinien im Fern- und Nahverkehr im ganzen Land an. Die Busse sind modern und komfortabel, aber oft langsam. Mit ca. 50 % Aufschlag auf den Fahrpreis sind auch schnellere Busse verfügbar, die direkt von Stadt zu Stadt fahren. 

Taxis stehen in den Städten zur Verfügung. Taxameter sind selten, und man sollte den Fahrpreis im Voraus vereinbaren. Es gibt keine Straßennamen; Reisende müssen daher ihr Ziel kennen und dem Fahrer den Weg weisen können.

Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein mitzuführen.

 

Verkehrsbestimmungen:
- Es herrscht absolutes Alkoholverbot!
- Seit 2018 dürfen auch Frauen Autos lenken.
- Kinder müssen auf dem Rücksitz befördert werden.
- Medina und Mekka müssen von Nicht-Muslimen umfahren werden.
- Bei Verkehrsunfällen ist die Klärung der Schuldfrage oft äußerst willkürlich; zahlreiche Verkehrsverstöße werden automatisch mit Gefängnisstrafen geahndet; in dem Fall unbedingt die Botschaft verständigen!

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 40 km/h;
- Landstraßen: 120 km/h;
- Autobahnen: 150 km/h.

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.

Bei Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Vermieter zu verständigen.

Mietwägen sind sowohl an Flughäfen als auch in größeren Städten im Stadtgebiet verfügbar. Fahrer müssen mindestens 25 Jahre alt sein.

Verkehrsbestimmungen:
- Es herrscht absolutes Alkoholverbot!
- Seit 2018 dürfen auch Frauen Autos lenken.
- Kinder müssen auf dem Rücksitz befördert werden.
- Medina und Mekka müssen von Nicht-Muslimen umfahren werden.
- Bei Verkehrsunfällen ist die Klärung der Schuldfrage oft äußerst willkürlich; zahlreiche Verkehrsverstöße werden automatisch mit Gefängnisstrafen geahndet; in dem Fall unbedingt die Botschaft verständigen!

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 40 km/h;
- Landstraßen: 120 km/h;
- Autobahnen: 150 km/h.

Stadtverkehr

Jeddah: Viele Hotelketten bieten "Wassertaxis" oder kleine Minivans an, die Hotelgäste zu Einkaufszentren und in die Haupteinkaufsstraßen bringen. Taxis sind sehr günstig; die weißen Taxis sind wesentlich komfortabler als die immer seltener werdenden gelben Taxis.

Riad: Auch hier sind die weißen Taxis überall verfügbar; sie sind das praktischste Fortbewegungsmittel.

 

Fahrzeiten

VonZuLuftStraßeBahn

Klima

Klima

Zum größten Teil trockenes Wüstenklima. In Jeddah und in der Küstenregion am Roten Meer ist es das ganze Jahr über sehr heiß. Im Landesinneren (Riyadh) ist es im Sommer heißer und im Winter kühler als in den Küstengebieten, die Temperaturen können in den Wintermonaten (Dezember - Februar) nachts unter den Gefrierpunkt sinken; gelegentlich starke Regenfälle im Winter.

Das Klima ist von Mai bis September am angenehmsten. 

 

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