Tourismusinformationen Libanon

Überblick

Überblick

Der Libanon ist ein Kaleidoskop aus Mittelmeerküste, schroffen Berggipfeln und fruchtbaren Tälern auf einer Fläche von nicht mehr als 225 km Länge und 46 km Breite.
Beirut, das einst das Paris des Nahen Ostens genannt wurde, ragt weit ins Mittelmeer hinein. Hinter der Stadt türmen sich hohe Berge auf, die bei nachlassendem Smog sichtbar werden. An der Corniche laden Strände, Theater und eine Vielzahl von Geschäften und Restaurants zum Verweilen ein.
Beirut wurde im 16-jährigen libanesischen Bürgerkrieg stark zerstört, war aber Dank des beeindruckenden Wiederaufbaus auf dem besten Wege, ein lohnenswertes Reiseziel für Touristen und Geschäftsreisende im Nahen Osten zu werden – bis zum militärischen Angriff 2006 durch Israel während des Libanonkrieges.
Außerhalb von Beirut, in den Städten und Ruinen von Baalbek, Byblos und Tyros, erwarten den Besucher mehrere UNESCO-Weltkulturerbestätten, darunter Grabstätten der Phönizier, römische Tempel, Festungen der Kreuzritter und Moscheen der Mamluken. Im bergigen Hinterland des Kadischa-Tals gibt es uralte Klöster und Kirchen sowie eine in den Felsen gehauene Kapelle zu sehen.

Der Libanon ist ein Kaleidoskop aus Mittelmeerküste, schroffen Berggipfeln und fruchtbaren Tälern auf einer Fläche von nicht mehr als 225 km Länge und 46 km Breite.

Reise- und Sicherheitsinformationen

Handgepäckregeln

Stand - Wed, 27 Jan 2021 16:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Wed, 27 Jan 2021 16:14:45 +0100)

Letzte Änderungen: Aktuelles (-Protestaktionen landesweit-, Beschränkungen im Land)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen"
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (-Protestaktionen landesweit-, Beschränkungen im Land)

Aktuelles

Protestaktionen landesweit

In mehreren Städten wird derzeit vor allem gegen den aktuellen Lockdown und die dadurch verschärfte und wirtschaftlich-soziale Notlage protestiert. Dabei sind Auseinandersetzungen und ein robustes Einschreiten libanesischer Sicherheitskräfte jederzeit möglich. Hauptverbindungsstraßen, auch in der Umgebung des Flughafens, können jederzeit kurzfristig blockiert werden.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und der Sicherheitskräfte.

COVID-19

Die Ausbreitung von COVID-19 führt zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Libanon wird weiterhin gewarnt.

Epidemiologische Lage

Landesweit beträgt die Inzidenz im Libanon weit mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb der Libanon als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das libanesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Bei Einreise aus Deutschland muss ein negatives PCR-Testergebnis eines deutschen Labors vorgelegt werden, das bei Ankunft im Libanon nicht älter als 96 Stunden sein darf. Vor dem Einchecken muss ein Formular des Gesundheitsministeriums ausgefüllt werden, welches auch über die App „Ma3an" verfügbar ist. Es muss außerdem eine im Voraus bezahlte Hotelbuchung für die ersten 72 Stunden nach Einreise vorgelegt werden. Hierzu wurden Hotels von den libanesischen Behörden bestimmt. Eine Liste dieser Hotels bietet die libanesische Botschaft. Nach Einreise ist der Ablauf folgendermaßen:

  1. Am Flughafen wird direkt nach Ankunft ein PCR-Test gemacht. Die Kosten hierfür sind mit dem Erwerb des Flugtickets abgegolten.
  2. Einreisende müssen für 48 Stunden in ein Hotel in Isolation, für den Transport zu den Hotels werden Busse bereitgestellt.
  3. Innerhalb dieser 48 Stunden trifft das Ergebnis des am Flughafen gemachten PCR-Tests per SMS ein. Ist es positiv, folgen Sie den Anweisungen des libanesischen Gesundheitsministeriums.
  4. Ist das Ergebnis negativ, können Sie die Isolation an Ihrem geplanten Aufenthaltsort fortsetzen (weitere fünf Tage).
  5. Eine Woche nach Ihrer Einreise müssen Sie auf eigene Kosten einen dritten PCR-Test machen. Eine Übersicht der Testzentren veröffentlicht das libanesische Gesundheitsministerium.
  6. Sollte der dritte PCR-Test positiv sein, kann dies unter der folgenden Telefonnummer dem libanesischen Gesundheitsministerium gemeldet werden: 01/594459.

Kinder unter 12 Jahren sind vom Erfordernis eines PCR-Tests ausgenommen.

Personen, die ein ärztliches Attest darüber haben, dass Sie gegen COVID-19 geimpft wurden, müssen nicht in die Hotelquarantäne, die PCR-Tests sind dennoch vorgeschrieben.

Durch- und Weiterreise

Weder für den Transit am Flughafen noch für die Durchreise gelten besonderen Regeln.

Reiseverbindungen

Der Flughafen Beirut ist geöffnet.

Beschränkungen im Land

Ein landesweiter Lockdown wurde bis 8. Februar 2021 verlängert. Es gilt eine allgemeine Ausgangssperre, sowohl für die Fortbewegung außerhalb der Unterkunft mit dem Auto, als auch zu Fuß. Restaurants, Bars, Fitness-Clubs u. ä. sind geschlossen. Supermärkte sind ebenfalls geschlossen, dürfen aber einen Lieferdienst anbieten. Behörden und Banken arbeiten in Notbesetzung. Apotheken bleiben geöffnet. Taxis dürfen ausschließlich Passagiere befördern, die sich zum Rafik-Hariri-Flughafen in Beirut begeben müssen und ein Flugticket vorzeigen können. Sicherheitskräfte kontrollieren die Einhaltung der Beschränkungen und verhängen bei Verstößen Strafen.

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die Isolationsbestimmungen. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der libanesischen Regierung.
  • Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen libanesischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
  • Da sich die Einreiseregelungen und deren Handhabung in Bezug auf COVID-19 laufend ändern und sich je nach Abflugort bzw. Transit (vor Einreise) unterscheiden können, informieren Sie sich dringend auch bei Ihrer Fluggesellschaft über die Einreisebedingungen.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichenden Krankenversicherungsschutz haben, der auch die Behandlung bei einer Infektion mit COVID19 abdeckt. Tragen Sie einen Nachweis darüber bei Einreise mit sich.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das libanesische Gesundheitsamt unter +961 (0) 1 594459.
  • Informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft Beirut auch zu Corona-bedingten Einschränkungen des Betriebs der Botschaft.
  • Beachten Sie die Testpflicht vor und die Quarantänepflicht nach Einreise aus Hochinzidenzgebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
  • Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen
- in die Bezirke Akkar, Hermel, Baalbek nördlich der Stadt Baalbek,
sowie
- in die Ortschaften Britel, Hortalaa, El Nabi Chit und deren unmittelbare Umgebung sowie
- in grenznahe Gebiete zu Syrien und Israel,
- in palästinensische Flüchtlingslager
oder in die südlichen Vororte Beiruts, insbesondere in die „Dahiye" wird gewarnt.

Die „Dahiye" und die südlichen Vororte Beiruts umfassen die Gebiete südlich des Camille Chamoun Stadions und der Adnan Al Hakim Straße bis auf Höhe des Flughafens sowie von der Küste bis zur Camile Chamoun Straße / Old Saida Straße, einschließlich der Gebiete Bir Hassan, Chiyah, Ghobeiry, Haret Hreik, Borj El Brajneh, Mar Elias, Er Rouais und Laylaki, ausschließlich der Flughafenstraße [51] und der Gebiete zwischen dem Golfclub und dem Flughafen.

Von Reisen
- in die Bezirke Rachaya, Hasbaya und Marjaayoun,
- die übrigen Gebiete im Bezirk Baalbek,
- die Stadt Tripoli sowie
- in Gebiete südlich des Litani
mit Ausnahme der Stadt Tyros
wird dringend abgeraten.

Von einer Einreise in den Libanon per See über den Hafen Tripoli oder auf dem Landweg über Syrien wird dringend abgeraten, siehe auch Reisewarnung für Syrien. Individualreisende sollten ausschließlich den Flughafen Beirut für Ein- und Ausreisen nutzen. 

Terrorismus

Es besteht ein erhöhtes Risiko von Terroranschlägen. Angriffe, die sich neben inländischen Zielen auch gegen westliche Ausländer und Ziele wie internationale Hotels, Restaurants, Einkaufszentren etc. richten, können nicht ausgeschlossen werden. Entführungen von Ausländern sind in der Vergangenheit vorgekommen, insbesondere auf den Verbindungsstraßen zwischen der syrischen Grenze und dem Mount Libanon.

In palästinensischen Flüchtlingslagern sind keine libanesischen Sicherheitskräfte präsent und so kann dort keine Sicherheit gewährleisten werden. Innerhalb der Lager kann es außerdem kurzfristig zu Auseinandersetzungen kommen, die auch Auswirkungen auf die umliegenden Gebiete haben können.

Kontrollen können in allen Städten und auf allen Landstraßen stattfinden.

  • Führen Sie stets Reisedokumente im Original mit sich.
  • Seien Sie bei Aufenthalten in der Nähe von palästinensischen Flüchtlingslagern besonders wachsam.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und von Sicherheitskräften.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Proteste und Straßenblockaden auf den wichtigen Verkehrsverbindungen des Landes sind jederzeit möglich.
Im Grenzgebiet zu Israel sind jederzeit erhöhte Spannungen möglich.

  • Lassen Sie sich möglichst am Flughafen Beirut von einer orts- und sprachkundigen Begleitung abholen, wenn Sie über keine Ortskenntnisse verfügen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und der Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Als Folge der andauernden Finanz- und Wirtschaftskrise eingesetzte Verschlechterung hat sich die allgemeine Sicherheitslage verschlechtert, besonders in ärmeren Stadtteilen in Beirut und Tripoli sowie in einigen ländlichen Regionen. Gewaltsame Überfälle und sexuelle Übergriffe sind selten, können aber nicht ausgeschlossen werden. Die Gefahr ist in Sammeltaxis und Taxen mit unbekannten Fahrern ebenso erhöht wie bei Überlandfahrten in die Bekaa-Ebene oder in abgelegene Landesteile.

  • Bereiten Sie Reisen, auch Familienbesuche, Dienst- und Geschäftsreisen, sorgfältig vor, u.a. durch Einholen aktueller Informationen.
  • Beauftragen Sie für Ihre Abholung, Ihren Transport und Ihre Unterkunft Ortskundige, die über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung ihrer Sicherheit verfügen.
  • Unternehmen Sie Fahrten möglichst in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer.
  • Vermeiden Sie insbesondere in ländlichen Gebieten Überlandfahrten bei Nacht.
  • Benutzen Sie möglichst nur Hotel- oder vorbestellte Taxis und verzichten Sie insbesondere als allein reisende Frau auf die Benutzung von Sammeltaxen oder Taxen mit unbekannten Fahrern.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen und in eng bebauten Bereichen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Der Libanon liegt in einer seismisch aktiven Zone. Auch wenn es in den letzten Jahren nicht zu schweren Erschütterungen gekommen ist, können auch stärkere Erdbeben nicht ausgeschlossen werden. 

Das Klima ist überwiegend mediterran, in den Bergen gibt es im Winter Schnee.

Besonders in den niederschlagsstärkeren Wintermonaten (Oktober bis April) kann es landesweit zu Überschwemmungen und Erdrutschen kommen. Vor allem Berg- und Küstenstraßen sowie Unterführungen können dann innerhalb kürzester Zeit unbefahrbar sein. 

  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Beachten Sie stets die Warnungen und  Anweisungen lokaler Behörden.
  • Verfolgen Sie lokale Nachrichten und Wetterberichte

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen, die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel genutzt werden können (Sammeltaxen sog. „service taxis"). Nutzbar sind auch Online-Taxidienste. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb von ca. 1.000 Metern mit Schnee zu rechnen, so dass eine gute Winterbereifung und zum Teil auch Schneeketten erforderlich sind. Passstraßen sind häufiger wegen fehlender oder unzureichender Schneeräumung oder liegengebliebener Fahrzeuge blockiert.

Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern. Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet und die Fahrweise wirkt häufig aggressiv.

Die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) ist in den abgelegeneren Gebieten weniger entwickelt, sie konzentriert sich vor allem auf den Großraum Beirut, die Küsten und das angrenzende Bergland. Strände sind häufig felsig, oft in Privatbesitz und daher in der Saison nur gegen Entgelt zugänglich. Die Wasserqualität entspricht vor allem im verstädterten Gebiet zwischen Sidon und Byblos nicht europäischen Standards. Gleiches gilt für die Ausbildung des Rettungspersonals.

Besondere Verhaltenshinweise

Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land.

Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein.

Im gesamten Libanon gilt ein Verbot des Fotografierens von sicherheitsrelevanten Einrichtungen (u.a. Kasernen, Flughäfen, Polizeistationen, Grenzposten, Checkpoints, Regierungsgebäude). Auch an anderen Orten, wie Friedhöfen, religiösen Stätten oder privaten Anwesen kann das Fotografieren zu negativen Reaktionen bei Bevölkerung und Sicherheitskräften führen.

  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens im Libanon und bereiten Sie sich entsprechend vor.
  • Achten Sie insbesondere beim Besuch religiöser Stätten auf angemessene Kleidung.
  • Seien Sie mit dem Fotografieren zurückhaltend und vergewissern Sie sich ggf. oder fragen Sie um Erlaubnis.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen im Libanon strafbar sind. Einige Gebiete und Stadtviertel mögen toleranter erscheinen, jedoch kann jedes homosexuelle Verhalten (bzw. als solches wahrgenommenes Verhalten) zwischen Personen zu einer Verhaftung führen.

Rechtliche Besonderheiten

Neben homosexuellen Handlungen sind auch Prostitution sowie die Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials verboten.
Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.

Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert und lokale Verbote beachtet werden.

Nach libanesischem Recht ist es bei rechtlichen Streitigkeiten aller Art möglich, eine Ausreisesperre im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu verhängen. In der Praxis tritt dies häufig bei unterhalts- und/ oder scheidungsrechtlichen Fragestellungen - gelegentlich aber auch bei rein zivilrechtlichen Fragestellungen (Autokauf/ Mietvertrag) - auf. Hierbei kann z. B. der Ehepartner bis zur Zahlung entsprechender Abschläge auf den Unterhalt (häufig: Streit der Eheleute um die sog. „Abendgabe") eine Ausreise aus dem Libanon wirksam verhindern.

Geld/Kreditkarten

Neben der Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) wird der US-Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein fixer gerundeter Kurs von 1,-US-Dollar = 1.500,- LL zu Grunde gelegt wird. Die Zahlung mit Kreditkarten ist zwar verbreitet, die Mitnahme von US-Dollar wird dennoch empfohlen.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in den Libanon ein Visum. Dieses kann vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen oder – für Aufenthalte bis zu einem Monat bei Einreise („on arrival") beantragt werden.

Visum vor der Einreise

Das Visum vor der Einreise ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen zu beantragen.

Bei der Einreise zur Aufnahme einer Beschäftigung im Libanon muss das Visum von der zuständigen libanesischen Auslandsvertretung vor der Reise ausgestellt werden. Diese Regelung gilt auch für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen.

Informationen zu den Kosten für Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige bietet die libanesische „General Security".

Visum bei Einreise („on arrival")

In der Regel bekommen deutsche Touristen bei Einreise am Flughafen Beirut ein Visum mit Gültigkeit für einen Monat.

Überschreitung des Visums

Bei einer mehr als einmonatigen Überschreitung der Gültigkeit des Visums wird die Ausreise verweigert. In diesem Fall  muss bei der „General Security" entweder eine Verlängerung des Visums oder ein eine Woche gültiges „Ausreisevisum" (Exit Visa) beantragt werden.

Ohne gültigen Aufenthaltstitel droht die Verhaftung bis zur Zahlung einer Strafgebühr, die von der Dauer der Überschreitung abhängt.

Voraufenthalte in Israel

Reisende mit erkennbaren Voraufenthalten in Israel, z. B. durch im Pass zurückgebliebene Einlegeblätter sowie Ein- oder Ausreisestempel Israels oder Ausreisestempel von jordanischen oder ägyptischen Grenzübergängen zu Israel, werden regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.

  • Sollte Ihr Pass Rückschlüsse auf Voraufenthalte in Israel zulassen, sollten Sie unbedingt rechtzeitig bei ihrer passausstellenden Behörde einen neuen Pass für eine Reise in den Libanon beantragen.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Kinder und Ehegatten libanesischer Staatsangehöriger

In deutsch-libanesischen Ehen erwerben gemeinsame Kinder durch Geburt die libanesische Staatsangehörigkeit über den Vater.
Insbesondere wenn die Eheschließung vor einem Religionsgericht im Libanon erfolgte, findet in der Regel – auch bei einem nur kurzfristigen Aufenthalt – das jeweilige örtliche konfessionell geprägte Sorge- und Familienrecht Anwendung auf die rechtlichen Beziehungen der Eheleute und das Sorgerechtsverhältnis zu den gemeinsamen Kindern. Bei den islamischen Religionsgemeinschaften weisen die zuständigen Gerichte in aller Regel das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder dem Vater zu. Das libanesische Familienrecht sieht die Möglichkeit vor, bei aufkommenden Familienstreitigkeiten auch sehr kurzfristig einstweilige Maßnahmen, insbesondere Ausreisesperren gegen Ehegatten und minderjährige Kinder, zu verhängen – dies kann auch in Widerspruch zur deutschen Rechtslage oder deutschen Sorgerechtsentscheidungen erfolgen.
Die deutsche Botschaft in Beirut hat aufgrund der bestehenden Rechtslage im Libanon keine Möglichkeit, diese Ausreisesperre wegen der deutschen Staatsangehörigkeit von Kindern oder Eheleuten aufheben zu lassen. Dies ist in aller Regel nur mit Einverständnis des die Ausreisesperre erwirkenden Familienmitglieds oder nach z. T. langwierigen Gerichtsverfahren vor dem zuständigen libanesischen Familiengericht möglich. Die Rechtslage ist ähnlich, wenn der aus dem Libanon stammende Ehepartner staatenlos (z. B. palästinensischer Flüchtling) ist.

Einreisekontrolle/ Doppelstaater/Syrer und Palästinenser mit Aufenthalt in Deutschland

Die Grenze zwischen Libanon und Syrien können grundsätzlich nur Personen mit libanesischem Aufenthaltstitel passieren. Allerdings gestatten die libanesischen Grenzstellen für 48 Stunden den Einlass von Syrern, die ein Flugticket für den Abflug vom Flughafen Beirut vorlegen oder eine Bestätigung der ärztlichen Behandlung oder eine Terminbestätigung der Botschaft Beirut, sofern diese außerdem ein gültiges Reisedokument sowie einen negativen PCR-Test (nicht älter als 96 Stunden) an der Grenzstelle vorlegen.

Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist allerdings jederzeit und ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft in Beirut hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.

Personen mit mehrfacher Staats- oder Volkszugehörigkeit (z. B. Deutsch-Libanesisch/ Deutsch-Syrisch/ Deutsch-Palästinensisch) müssen bei Einreise in den Libanon arabische oder ins Arabische übersetzte Geburtsurkunden mit sich führen, um den Vornamen des Vaters nachzuweisen, der im arabischen Personenstandsrecht eine wichtige Angabe ist. Dies beugt Personenverwechslungen vor, die in der Vergangenheit zu Vernehmungen, Zurückweisungen und teilweise auch Festnahmen durch die libanesischen Grenzbehörden geführt haben.

Ausländische Staatsangehörige, vor allem Syrer und Palästinenser, bei denen der Verdacht einer irregulären Einreise nach Deutschland besteht, müssen damit rechnen, dass ihnen die Einreise in den Libanon verweigert wird. Dies kann trotz einer aktuell gültigen Aufenthaltserlaubnis für Deutschland der Fall sein.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zurzeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.

Bei Geschäftsreisen fallen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster an, ansonsten bestehen keine ungewöhnlichen Beschränkungen

Einreise mit einem Fahrzeug

Bei der Einfuhr eines nicht auf den Reisenden in Deutschland zugelassenen Kfz wird in letzter Zeit zunehmend verlangt, dass die Echtheit der dafür erforderlichen notariell beglaubigten Vollmacht zusätzlich vorab von der deutschen Botschaft in Beirut bestätigt wird. Es empfiehlt sich, die genauen Einreisebestimmungen für ein in Deutschland zugelassenes Kfz bei einem Automobilclub und der libanesischen Botschaft in Berlin abzuklären. Die auch vorübergehende Einfuhr von Pkw mit Dieselmotor ist untersagt.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Haustieren bestehen keine besonderen, über das international übliche hinausgehende veterinärpolizeilichen Vorschriften. Außer dem EU-Heimtierausweis mit den aktuellen Impfungen vor allem gegen Tollwut wird ein Gesundheitszeugnis eines Amtstierarztes mit englischer Übersetzung benötigt, das möglichst nicht älter als zwei Tage ist. Weitere Informationen erhalten Sie von den libanesischen Auslandsvertretungen.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus oder Ausreise in ein Polio- bzw. Meningokokkengebiet ist eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Meningokokken ACWY nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Die Prävalenz von HIV-Infizierten im Libanon ist gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten,
siehe Merkblatt Cholera.

Weitere Infektionskrankheiten

Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniasis, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).

Schlangenbisse

Sehr selten kommen außerhalb der Städte Schlangenbisse der Libanesischen Bergotter vor. Ein Antivenum ist in diesem Fall notwendig und in den großen Krankenhäusern in Beirut vorhanden.

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau ist in Beirut sehr gut. Besonders die beiden großen Krankenhäuser der Maximalversorgung, das American University Hospital und das Hospital Hôtel Dieu de France, sind überregionale Anlaufstellen. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert. Dies gilt umso mehr, da libanesische Krankenhäuser – selbst bei Notfallversorgung – in der Regel von Ausländern eine Anzahlung, Vorkasse oder eine Kostenzusage durch eine in Libanon bekannte Versicherung verlangen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. 

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Kontaktadressen

Botschaft der Libanesischen Republik

Tel:+41(0)31 950 65 65. Website:http://berne.mfa.gov.lb/swiss/english/home Tel:+41(0)31 950 65 65. Öffnungszeiten:

Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr.

Adresse: Thunstrasse 20Muri/Bern3074

Tel:+43 (0)1 533 88 21/22. Website: Tel:+43 (0)1 533 88 21/22. Öffnungszeiten:

Mo-Fr 08.30-15.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-12.30 Uhr.

Adresse: Oppolzergasse 6/3Wien1010

Tel:+49 (0)30 474 98 60. Website:http://www.libanesische-botschaft.info Tel:+49 (0)30 474 98 60. Öffnungszeiten:

Mo-Do 08.00-15.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr. Publikumsverkehr: Mo-Fr 08.00-12.00 Uhr.

Adresse: Berliner Straße 127Berlin13187

Allgemeines

Lage

Lat:33.854721 Long:35.862285

Fläche

10.452 qkm.

Bevölkerungszahl

6.825.445 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte

563 pro qkm.

Hauptstadt

Beirut.

Staatsform

Republik seit 1926. Verfassung von 1926, letzte Änderung 1999. Einkammerparlament: Nationalversammlung mit 128 Abgeordneten. Das Staatsoberhaupt muss maronitischer Christ, der Regierungschef sunnitischer und der Parlamentspräsident schiitischer Muslim sein. Unabhängigkeit seit 1943 von Frankreich.

Geographie

Libanon liegt am östlichen Ende des Mittelmeers und grenzt im Norden und Osten an Syrien und im Süden an Israel. Eingerahmt von dem Libanon- (Jebel Lubnan), dem Anti-Libanon Gebirge und dem Berg Hermon liegt die fruchtbare Hochebene der Beka'a. Fast die Hälfte des Landes liegt 900 m ü. d. M. Die landschaftliche Vielfalt in diesem flächenmäßig kleinen Staat ist kaum zu überbieten. Die berühmten Zedern wachsen hoch in den Bergen, an den niedrigeren Hängen gedeihen Weintrauben, Aprikosen, Pflaumen, Pfirsiche, Feigen, Oliven und Gerste. In der fruchtbaren Küstenebene wachsen Zitrusfrüchte, Bananen und Gemüse.

Sprache

Religion

18 anerkannte Religionsgemeinschaften, 60 % Muslime, 39 % Christen, größte Gruppen: Schiiten, Maroniten, Sunniten, Griechisch-Orthodoxe, Griechisch-Katholiken, Drusen, Armenier (orthodoxe und katholische).

Ortszeit

Soziale Konventionen

Von Besuchern wird Offenheit und Respekt gegenüber den Sitten und Gebräuchen der Einheimischen erwartet. Bei einer Einladung zum Essen sollte ein kleines Geschenk mitgebracht werden. Freizeitkleidung ist tagsüber angebracht. In den größeren Städten ist die Kleidung meistens etwas formeller. In guten Hotels und Restaurants wird Abendgarderobe erwartet.

Rauchen: Das Rauchen ist in öffentlichen, geschlossenen Räumen wie in Hotels, Restaurants und Cafés verboten.

Trinkgeld: Bedienungsgeld ist normalerweise in den Hotel- und Restaurantrechnungen enthalten, jedoch ist es üblich, ein zusätzliches Trinkgeld von 5-10% zu geben. Auch Taxifahrer erwarten Trinkgeld.

Netzspannung

230 V, 50 Hz. Adapter wird empfohlen.

Regierungschef

Saad Hariri seit Oktober 2020.

Staatsoberhaupt

Michel Aoun, seit Oktober 2016.

Jüngste Geschichte

Reisepass/Visum

Übersicht

LandReisepaßVisumRückflugticket
Schweiz Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Eintritt mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer:
Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Alleinreisende Minderjährige benötigen eine beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht mitreisenden Eltern / Erziehungsberechtigten.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Visum

Hinweis

Transitvisum

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum (Aufenthalt über Nacht nicht erlaubt).

Schengen-Visum

Visagebühren

Touristenvisum (Individual- und Gruppenvisa), Geschäftsvisum, Transitvisum.

Gültigkeitsdauer

Maximal 6 Monate (je nach Nationalität unterschiedlich). Transitvisum: bis 48 Std. bzw. 48 Std. bis 15 Tage.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Aufenthaltsgenehmigung

Die nötigen Formalitäten werden im Libanon abgewickelt.

Working Days Required

Je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich, EU-Länder und Schweiz: ca. 11 Tage in Berlin.

Ausreichende Geldmittel

Verlängerung des Aufenthalts

Einreise mit Haustieren

Geld

Währung


1 Libanesisches Pfund = 100 Piaster. Währungskürzel: L£, LBP (ISO-Code). 

Banknoten im Wert von 100.000, 50.000, 20.000, 10.000, 5000 und 1000  L£ sind im Umlauf. 

Münzen sind im Wert von 500, 250, 100 und 50 L£ im Umlauf. Das libanesische Pfund ist an den US-Dollar gebunden.


 

Geldwechsel

In Beirut gibt es zahlreiche große Banken, in denen internationale Währungen gewechselt werden können. Geldwechsel ist auch in vielen Hotels möglich. US-Dollar-Banknoten werden beinahe überall in Beirut in Hotels, Restaurants, Taxen und auch in kleineren Geschäften akzeptiert. Möglichkeiten zum Umtausch finden sich bereits am Flughafen, sowie in Banken und Wechselstuben.

Kreditkarten

Internationale Kreditkarten wie American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden im ganzen Land in Hotels, einigen Restaurants, Geschäften, Mietwagenfirmen sowie von Fluggesellschaften angenommen. Geldautomaten gibt es in den größeren Städten. 

Bankkarten

 

Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann in Beirut und in anderen großen Städten an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld (US-Dollar) verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

 

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks werden im Libanon nicht akzeptiert.

Devisenbestimmungen

Öffnungszeiten der Banken

Mo-Sa 08.30-14.00 Uhr (z. T. bis 17.00 Uhr).

Wechselkurse

Zollfrei einkaufen

Zollfrei einkaufen

Folgende Artikel können zollfrei in den Libanon eingeführt werden (Personen ab 18 J., die ihren Wohnsitz nicht im Libanon haben):

800 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 1 kg Tabak;
4 l Wein oder Bier oder 2 Liter Champagner, Whisky oder Kognak;
100 g Parfüm und 1 l Eau de Toilette;.
Medikamente für den persönlichen Gebrauch;
Persönliche, nicht für kommerziellen Gebrauch bestimmte Gegenstände im Wert von bis zu 2.000.000 L£ (ca. 1170 €).

Einfuhrverbot

Pornografisches Material.

Verbotene Ausfuhren

Einfuhrbestimmungen

Ausfuhrbestimmungen

Einfuhrbeschränkungen

Exportbeschränkungen

Eine Genehmigung ist für die Ausfuhr von Antiquitäten notwendig.

Duty-free-Verkauf in der EU

Warenverkehr innerhalb der EU

Gesetzliche Feiertage

Feiertage

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

Neujahr : 2021
01 Januar

armenisch-orthodoxes Weihnachtsfest : 2021
06 Januar

Tag des Heiligen Maron : 09. Februar 2021

Karfreitag : 02. April 2021

Ostersonntag : 04. April 2021

Tag der Arbeit : 01. Mai 2021

Orthodoxer Ostersonntag : 02. Mai 2021

Orthodoxer Ostersonntag : 02. Mai 2021

Tag der Märtyrer : 06. Mai 2021

Eid al-Fitr (Ende des Ramadan) : 13. Mai 2021

Tag des Widerstandes und der Befreiung : 25. Mai 2021

Eid al-Adha (Opferfest) : 20. Juli 2021

islamisches Neujahrsfest : 10. August 2021

Mariä Himmelfahrt : 15. August 2021

Aschura : 19. August 2021

Milad un Nabi (Geburtstag des Propheten Muhammad) : 19. Oktober 2021

Allerheiligen : 01. November 2021

Unabhängigkeitstag : 22. November 2021

Weihnachten : 25. Dezember 2021

Unterkunft

Hotels

Es gibt Hotels aller Preisklassen in Beirut und anderen größeren Städten. Buchungen sollten durch ein auf den Libanon spezialisiertes Reisebüro vorgenommen und vor Abreise bestätigt werden. Durch die weiterhin unbeständige Situation sind die Zimmerpreise starken Schwankungen ausgesetzt. Hotelpreise sind meist in US-Dollar angegeben und Kreditkarten werden in der Regel nur in Hotels mit Zimmerpreisen über 50 US$ angenommen.

Kategorien:
1-4 Sterne mit Staffelung in A- und B-Qualität in jeder Klasse und Luxury Class. Weitere Informationen von Hotel Owners Syndicate and Association, Sodeco Street, PO Box 166011, LB-Beirut (Tel: (01) 20 20 59, 32 90 95/96) oder vom Ministry of Tourism (s. Adressen).

Camping

Das Youth Centre (eine Abteilung des nationalen Fremdenverkehrsamtes, s. Adressen) erteilt Informationen über Campingplätze, preiswerte Unterkünfte, Jugendherbergen und Camps, in denen man mitarbeiten kann.

Accommodation Information

Es gibt Hotels aller Preisklassen in Beirut und anderen größeren Städten. Buchungen sollten durch ein auf den Libanon spezialisiertes Reisebüro vorgenommen und vor Abreise bestätigt werden. Durch die weiterhin unbeständige Situation sind die Zimmerpreise starken Schwankungen ausgesetzt. Hotelpreise sind meist in US-Dollar angegeben und Kreditkarten werden in der Regel nur in Hotels mit Zimmerpreisen über 50 US$ angenommen.

Kategorien:
1-4 Sterne mit Staffelung in A- und B-Qualität in jeder Klasse und Luxury Class. Weitere Informationen von Hotel Owners Syndicate and Association, Sodeco Street, PO Box 166011, LB-Beirut (Tel: (01) 20 20 59, 32 90 95/96) oder vom Ministry of Tourism (s. Adressen).

Andere Unterkünfte

Land & Leute

Essen & Trinken

Eine libanesische Spezialität ist Kibbe, Lamm- oder Rindfleischpaste mit Weizen, roh oder auf Blechen gebacken bzw. als gebratene Bällchen. Empfehlenswert ist auch die traditionelle libanesische Mezze, bis zu 40 kleine Vorspeisen, die mit Arrak (Anisschnaps) serviert werden. Lahme mishwi (Hammelragout mit Zwiebeln, Paprika und Tomaten) ist sehr beliebt. Andere typische Gerichte sind Tabbouleh (Salat mit Weizen und viel Petersilie), Hommos (Kichererbsenpüree mit Sesampaste) und Mtabbal (gegrilltes Auberginenmus). Jede Mahlzeit wird mit Obst abgeschlossen. Getränke: Alkohol ist gestattet. Libanesischer Wein hat sich auch international einen Namen gemacht.

Nachtleben

Es gibt einige Nacht- und Musikklubs in den Urlaubsorten in den Bergen und in Beirut. Viele Kinos zeigen die neusten internationalen Filme. Das international bekannte Casino du Liban befindet sich in Maameltein an der Bucht von Jounieh (22 km nördlich von Beirut). Neben prunkvollen Spielhallen bietet es exklusive Restaurants und ein Varieté.

Einkaufstipps

Töpfer- und Glaswaren, Bestecke aus gehärtetem Stahl, Messing- und Kupferartikel, Holzartikel mit Perlmutt-Einlegearbeit, Leinen-, Seiden- und Wollkaftans, Abbayas (bestickte, langärmelige Übergewänder), handgearbeitete Gold- und Silberwaren und Tischdecken. Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Sa 08.00-19.00 Uhr.

Wirtschaftsprofil

Wirtschaft

Umgangsformen

Viele Geschäftsleute sprechen Englisch und/oder Französisch.


Geschäftszeiten: In der Regel Mo-Fr 08.00-13.30 und 15.00-18.00 Uhr. Regierungsbehörden: Mo-Do 08.00-14.00 Uhr, Fr 08.00-11.00 Uhr, Sa 08.00-13.00 Uhr.

Kontaktadressen

Vorgeschlagene Reiserouten

Vorgeschlagene Reiserouten

Beirut

Beirut befand sich nach umfangreichen Zerstörungen während der Kriegsjahre lange Zeit in einer Wiederaufbauphase. Die heute ultramoderne Stadt hat viele architektonische Zeugen aus der Zeit von 1875-1975 behalten. Der eindrucksvolle Zusammenklang von Meer und Gebirge verleiht der Stadt eine unvergleichliche Schönheit. Beirut ist ein idealer Ausgangspunkt für Ausflüge - keine landschaftliche oder archäologische Sehenswürdigkeit ist weiter als drei Fahrstunden entfernt.

Byblos, Beiteddine und Baalbek

Byblos soll die älteste Stadt der Welt sein. Die phönizischen, ägyptischen und byzantinischen Einflüsse sind deutlich erkennbar.
In Beiteddine,südöstlich von Beirut, in den Chouf-Bergen, ließ Emir Bashir in derersten Hälfte des 19. Jahrhunderts einen Palast erbauen. Der Hof unddie Prunksäle sind besonders sehenswert.
In Baalbek befindet sich eine der best erhaltenen Tempelanlagen der Römerzeit. Inmitten des Tempelkomplexes ragen die Säulen des Jupiter-Tempels in den Himmel. Der imposante Bacchus-Tempel ist fast vollständig erhalten.

Dinge zu sehen

Dinge zu sehen

Kommunikation

Telefon

Landesvorwahl:

Die Landesvorwahl ist 00961. Öffentliche Kartentelefone können für lokale und internationale Gespräche genutzt werden, Telefonkarten erhält man in Postämtern und im Kiosk. Auch in vielen Hotels stehen Telefone zur Verfügung. Insgesamt gibt es jedoch nur wenige öffentliche Fernsprecher und internationale Telefongespräche sind teuer. Der Mobilfunk ist im Libanon hingegen weit verbreitet.

Faxe können auch von Centrales (staatlichen Telefonbüros) in größeren Städten gesendet werden. Notfallnummern sind: Feuerwehr 175, Zivile Verteidigung 125, Touristenpolizei (beim Tourismusministerium Beirut) (01) 75 24 28. Die internationale Telefonauskunft lautet: 100.

Mobiltelefon

GSM 900 und 3G 2100. Netzbetreiber ist u.a. Libancell (Internet: www.libancell.com.lb). Roaming-Verträge bestehen u.a. mit Deutschland, Österreich und der Schweiz. Mobiltelefone können in Libanon auch gemietet werden. SIM-Karten für Prepaid werden an Kiosken verkauft. Das Mobilfunknetz deckt das ganze Land ab.

Internet

Die Hauptanbieter sind Cyberia (Internet: www.thisiscyberia.com) und IDM (Internet: www.idm.net.lb). Es gibt Internet-Cafés in Beirut, Tripoli und den meisten Städten.

Medien

Post

Mit dem kürzlich privatisierten Postdienst LibanPost sind Briefe und Postkarten nach Mitteleuropa etwa 2-4 Tage unterwegs. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Do 08.00-14.00 Uhr, Fr 08.00-11.00 Uhr. Da es keine Briefkästen gibt, sollte Post direkt im Postamt oder Hotel aufgegeben werden.

Reiseverkehr - International

Flugzeug

Middle East Airlines (MEA), Libanons nationale Fluggesellschaft, bietet ab Frankfurt/M. und Genf Nonstop-Flüge nach Beirut an.

Lufthansa (LH) fliegt ab Frankfurt/M. nonstop nach Beirut, mit Zubringerflügen aus Wien und Zürich.

Austrian Airlines (OS) verbindet in Kooperation mit Egypt Air (MS) Wien via Kairo mit Beirut.

Chair Airlines (GM) fliegt nonstop ab Zürich nach Beirut.

Frankfurt/M. - Beirut: 3 Std. 50 Min. (nonstop); Wien - Beirut: 5 Std. 15 Min. (mit Zwischenstopp); Zürich - Beirut: 3 Std. 50 Min. (nonstop).

Flugzeug Anmerkungen

Ausreisegebühr

Eine Abflugsteuer in Höhe von ca. 93 € (150.000) L£ für First-Class-Passagiere, ca. 68 € (110.000 L£) für Business-Class-Passagiere und ca. 37 € (60.000 L£) für Economy-Class-Passagiere wird erhoben.

 

Internationale Flughäfen

Beirut Rafiq-Hariri internationaler Flughafenhttp://www.beirutairport.gov.lb Lage:

Der Rafiq-Hariri-Flughafen liegt 9 km südlich vom Stadtzentrum Beiruts. 

Tel:

+961 (01) 628 000.

Schiff

Die größten internationalen Häfen sind Beirut, Tripoli, Jounieh, Tyre und Sidon. Vor allem Beirut wird auch von Kreuzfahrtschiffen angelaufen.

Bahn

Derzeit gibt es im Libanon keinen Bahnverkehr.

 

Bahnpässe

Bus/Pkw

Auf dem Landweg erreicht man den Libanon von der Türkei aus entweder in Nord-Süd-Richtung entlang der syrischen Küste oder über Damaskus (Syrien). Von der Einreise auf dem Landweg wird jedoch derzeit dringend abgeraten.

Maut: Im Libanon gibt es keine mautpflichtigen Straßen.

Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.

 

Reiseverkehr - National

Flugzeug

Es gibt keine Inlandsflüge.

 

Schiff

An der Küste verkehren zwischen den Hafenstädten Fährschiffe; nähere Auskünfte vor Ort.

 

Bahn

Derzeit gibt es im Libanon keinen Bahnverkehr.

 

Bus/Pkw

Die Hauptverbindungsstraßen des Landes sind die Küstenstraße zwischen den Grenzen nach Syrien und Israel, eine von der syrischen Grenze über Baalbek durch das Landesinnere nach Beirut führende Straße und die von Beirut Richtung Osten verlaufende Verbindung zur syrischen Grenze nach Damaskus.

Verkehrsschilder und Wegweiser sind - falls vorhanden - in arabischer Sprache. Ampeln und Geschwindigkeitsbegrenzungen werden von Einheimischen nicht immer beachtet. Von Nachtfahrten ist generell abzuraten.

Maut: Im Libanon gibt es keine gebührenpflichtigen Straßen.

Tankstellen: Derzeit herrscht Benzinknappheit; Tankstellen rationieren die Abgabe von Benzin.

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Die Hauptverbindungsstraßen sind asphaltiert, die meisten übrigen Straßen sind schlecht ausgebaut und gewartet. Viele Pass- und Gebirgsstraßen sind im Winter praktisch unpassierbar.

Intercity-Busse privater Unternehmen sind preiswert und effizient. Hotels bieten ihren Gästen oft Minibusservice o.ä. an.

Taxis und Sammeltaxis sind in den Städten verfügbar und werden auch für Überlandfahrten genutzt und können ganztags gemietet werden. Offizielle Taxis haben rote Nummernschilder und feste Fahrpreise. Nach 22.00 Uhr gibt es Preisaufschläge.

Bei Sammeltaxis kommt es immer wieder zu Raubüberfällen; Touristen sollten diese daher meiden.

Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.

 

Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: Es gibt keinen festgelegten Wert. Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss wird jedoch der Führerschein entzogen.
- Es herrscht Gurtpflicht.
- Telefonieren am Steuer ist während der Fahrt nur mit Freisprechanlage erlaubt.

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 40 km/h;
- Landstraßen: 60 km/h;
- Schnellstraßen: 80 km/h.

Die meisten Autovermieter bieten Pannenhilfe an.

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.

Der ADAC-Partnerclub im Libanon ist der Automobile and Touring Club of Lebanon (ATCL) in Jounieh, Tel. +961 9 640 220.

Mietwägen sind in Beirut am Flughafen und in größeren Städten erhältlich. Fahrer müssen mindestens 23 Jahre alt sein und den Führerschein seit mindestens 2 Jahren besitzen. Es ist jedoch empfehlenswert, einen Wagen mit Chauffeur zu mieten.

In Beirut können Fahrräder bei verschiedenen Fahrradverleihern gemietet werden, und es werden Radtouren in der Stadt angeboten. Radwege gibt es allerdings nur in den Naturschutzgebieten des Landes; nicht in der Stadt.

Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: Es gibt keinen festgelegten Wert. Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss wird jedoch der Führerschein entzogen.
- Es herrscht Gurtpflicht.
- Telefonieren am Steuer ist während der Fahrt nur mit Freisprechanlage erlaubt.

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 40 km/h;
- Landstraßen: 60 km/h;
- Schnellstraßen: 80 km/h.

Stadtverkehr

In Beirut verkehren Linienbusse; jedoch sind für Reisende die Fahrpläne und die Routen nur schwierig zu entschlüsseln. Taxis sind die am meisten benutzten Verkehrsmittel.

 

Fahrzeiten

VonZuLuftStraßeBahn

Klima

Klima

Mittelmeerklima. Die Sommer sind heiß, an der Küste eher feucht und in Höhenlagen allgemein trocken. Die Winter sind kühl und regnerisch. Frühling und Herbst sind die angenehmsten Jahreszeiten.

 

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