Kuwait ist eine verblüffende Mischung aus westlichem Liberalismus und strengem Islam. Die Hauptstadt Kuwait City ist eine dynamische Metropole mit Wolkenkratzern und Luxushotels. Aber das Land verfügt auch über reich verzierte und prachtvolle Moscheen und Paläste, und die islamische Religion spielt eine zentrale Rolle in allen Aspekten des privaten und öffentlichen Lebens.
Kuwait grenzt an den Irak, Saudi-Arabien und den Persischen Golf. Im Jahr 1990 besetzte der Irak Kuwait aufgrund von Gebietsansprüchen. Nur mit Hilfe der US-Armee und der Unterstützung durch die UNO konnte sich Kuwait befreien.
Nach der anfänglichen Euphorie nach Kriegsende musste sich Kuwait einer Reihe von Problemen stellen. Die Sicherheit des Landes wurde schließlich durch Abkommen mit den USA, Großbritannien und den Alliierten im Persischen Golf gewährleistet. Kuwait war danach eines der ersten Länder, das sich an der US-Militäroffensive Operation Iraqi Freedom im Irak beteiligte und seit Ende der Kampfhandlungen Hilfe beim Wiederaufbau des Irak leistet.
Kuwait ist eine verblüffende Mischung aus westlichem Liberalismus und strengem Islam. Die Hauptstadt Kuwait City ist eine dynamische Metropole mit Wolkenkratzern und Luxushotels.
Letzte Änderungen: Aktuelles (Einreise)
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Einreise)
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuwait wird derzeit gewarnt.
Kuwait ist bisher von COVID-19 mäßig stark betroffen und weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Es besteht eine grundsätzliche Einreisesperre. Die Einreise ist derzeit nur kuwaitischen Staatsangehörigen und Personen mit gültigem Aufenthaltstitel für Kuwait möglich.
Bei Ankunft ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und von einem von Kuwait anerkannten Institut stammen muss. Vor Abflug müssen Reisende die Ortungs-App „Shlonik" aus gängigen App-Stores installieren. Reisende müssen nach Einreise in einer Einverständniserklärung unterzeichnen, dass sie eine 14-tägige häusliche bzw. institutionelle Quarantäne einhalten werden. Mit der App wird der Aufenthalt während der Quarantäne vom Gesundheitsministerium nachvollzogen. Nach derzeit vorliegenden Informationen müssen alle ankommenden Passagiere einen weiteren PCR-Test nach Ankunft am Flughafen machen, und erneut nach Ablauf von sieben Tagen. Wo dieser Test erfolgen muss, wird in der SMS mitgeteilt. Diese Vorgaben können sich, auch ohne entsprechende Vorankündigung, kurzfristig ändern.
Für die Ausreise müssen Reisende sich mit der App „MOSAFER" registrieren, die per Barcode nur den Flugpassagieren den Zugang zum Flughafen gewährt. Reisende sollten drei Stunden vor Abflug am Flughafen sein und dort einen Mund-Nasen-Schutz und ggf. zusätzlich Handschuhe tragen. Je nach Fluggesellschaft muss auch Handgepäck aufgegeben werden. Es ist ein negativer PCR-Test mitzuführen, wenn dieser für die Einreise in das Zielland oder den Transit erforderlich ist.
Die Grenzübergänge nach Saudi Arabien und in den Irak sind derzeit geschlossen.
Der Flughafen Kuwait ist für kommerzielle Passagierflüge wieder geöffnet.
Es bestehen derzeit keine Ausgangssperre oder Reisebeschränkungen im Land.
Grundsätzlich sind im Alltag überall (vor allem in Geschäften etc.) Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen und ein Abstand von 1,5 m („social distancing") einzuhalten.
Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten besteht auch in Kuwait eine latente Bedrohung durch Terrorismus, insbesondere an Erdölanlagen, Militäreinrichtungen, Moscheen und Kirchen sowie stark frequentierten Orten wie Supermärkte, Restaurants und Hotels.
Die politische Lage ist stabil. Demonstrationen können vorkommen. Auch wenn diese meist friedlich verlaufen, können vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden. Die Verhältnisse in der Region sind komplex, so dass sich die Lage schnell ändern kann.
Auf freien Flächen, insbesondere außerhalb geschlossener Ortschaften, in den Wüstengebieten sowie in abgelegenen Küstenbereichen besteht eine generelle Gefährdung durch Minen und andere Sprengkörper, die aus der Zeit der irakischen Invasion stammen und durch Regenfälle im Herbst und Winter ihren Standort ändern können. Unfälle können nicht ausgeschlossen werden.
Die Kriminalitätsrate ist niedrig, variiert je nach Ortschaft und Stadtteilt zum Teil erheblich. Insbesondere Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt vor. Gewaltkriminalität ist recht selten.
Allein reisende Frauen sind bei der Benutzung von Taxis und bei Spaziergängen nach Einbruch der Dunkelheit besonders gefährdet.
Es herrscht heißes, meist trockenes Wüstenklima mit kurzen feuchten Phasen. . In der Regenzeit von Dezember bis Januar kann es insbesondere auf trockenen Böden zu Überschwemmungen kommen. Starke Sand- und Staubstürme sind ganzjährig möglich.
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Öffentliche Verkehrsmittel fahren eher unregelmäßig, die Benutzung von Taxis und Mietwagen ist empfehlenswert. Bei Taxis besteht die Gefahr überhöhter Preise.
Der Straßenverkehr ist bei guten Straßenverhältnissen geprägt von hohen Geschwindigkeiten, oft disziplinlosem Fahrverhalten und vielen Unfällen. Abseits von Hauptstrecken außerhalb von Ortschaften besteht häufig die Gefahr von Landminen.
Das Räumen der Unfallstelle kann vor Eintreffen der Polizei als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Auf die Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung -Irak wird hingewiesen.
Der Grenzübergang Abdali nach Irak kann ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden. Eine Rückkehr nach Kuwait wäre dann nur noch mit einer Sondergenehmigung der kuwaitischen Behörden möglich. Das Grenzgebiet zum Irak ist militärisches Sperrgebiet und kann ohne Sondererlaubnis nicht betreten werden, eine konsularische Unterstützung ist nur auf kuwaitischer Seite möglich.
Der Grenzübertritt außerhalb von offiziellen Übergängen ist illegal.
Kuwait ist ein islamisch geprägtes Land, Besucher sollten dies bei ihrem öffentlichen Auftreten und der Wahl ihrer Kleidung berücksichtigen. Es gibt allerdings keine Bekleidungsvorschriften für Frauen und auch keine sonstigen Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit. Personen sollten nur zurückhaltend fotografiert und vorher um ihr Einverständnis gebeten werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt, siehe auch Abschnitt „Strafrecht".
In Kuwait gelten strenge islamische Moralvorstellungen. Trotz des augenscheinlich liberalen Gesellschaftsklimas sind Homosexualität und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten und können strafrechtlich geahndet werden.
Die Einfuhr, der Erwerb, der Besitz und der Konsum von Drogen sind verboten. Drogen- und Waffendelikte werden mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet und können in schwerwiegenden Fällen sogar zur Verhängung der Todesstrafe führen.
In Kuwait gelten strenge islamische Moralvorstellungen, die auch ihren Niederschlag im Strafrecht finden. So werden u.a. Prostitution, Homosexualität, Geschlechtsverkehr zwischen Unverheirateten, „öffentliche Obszönität", öffentliches Glücksspiel und der Konsum von Alkohol strafrechtlich geahndet. Für Vergewaltigung und für sexuellen Missbrauch von Kindern unter 15 Jahren kann die Todesstrafe verhängt werden.
Im Fastenmonat Ramadan ist das öffentliche Essen, Trinken und Rauchen während der Tageszeit gesetzlich verboten.
Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen, z.B. durch Betreten des militärischen Sperrgebiets am Grenzgebiet zum Irak ohne Sondererlaubnis, das unerlaubte Betreten oder Fotografieren von militärischen Anlagen und von Anlagen der Erdöl- oder der petrochemischen Industrie werden von den Behörden strafrechtlich geahndet.
Ausreiseverbote durch die Polizei sind in vielen Fällen möglich, z.B. nach einem Unfall mit Todesfolge bis zur Verhandlung oder bei finanziellen Streitigkeiten, siehe Einreise und Zoll.
Landeswährung ist der Kuwait-Dinar (KWT). Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar oder Euro in bar. Mit gängigen Kreditkarten ist das Abheben von Bargeld an Geldautomaten möglich.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Reisenden, deren Pässe israelische Visa oder Einreisestempel enthalten, wird die Ausstellung eines kuwaitischen Visums bzw. die Einreise nach Kuwait verweigert.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Das Visum kann vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen Kuwaits, online als e-Visa oder bei Einreise („on arrival") beantragt werden.
Bei Ausreise nach Ablauf des Visums ist eine Strafe von derzeit 10,- KD (ca. 30,- Euro) pro Tag zu zahlen. Weitergehende Sanktionen wie ein Strafverfahren oder die Verhängung einer Einreisesperre sind möglich.
In den vergangenen Monaten wurde vereinzelt deutschen Staatsangehörigen (mit vorwiegend arabischem Migrationshintergrund) ohne Angabe von Gründen die Einreise nach Kuwait verweigert. Ggf. sollte vor Reiseantritt bei der zuständigen kuwaitischen Botschaft ein Einreisevisum beantragt werden.
Bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg nach Kuwait muss vorab ein Visum bei der zuständigen kuwaitischen Auslandsvertretung wie z.B. der Botschaft von Kuwait in Berlin eingeholt werden.
Alternativ auch vor der Einreise ein Visum online beantragt werden.
Bei Einreise auf dem Luftweg nach Kuwait werden Einreisevisa mit einer Gültigkeit von drei Monaten am Flughafen ausgestellt. Die Gebühr für ein Visum beträgt 3,- KD in bar (ca. 9,- Euro). Die Ausstellung der Visa am Flughafen kann zu Wartezeiten führen.
Eine Einreise aus Irak nach Kuwait ist nur mit kuwaitischem Visum und Grenzübertrittsgenehmigung möglich. Grenzübertrittsgenehmigung und Visum müssen in einem zeitaufwendigen Verfahren vorab beantragt und beschafft werden.
Auf die Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung -Irak wird hingewiesen.
Visa zur Wohnsitznahme und zur Arbeitsaufnahme sind ebenfalls vor erster Einreise bei einer kuwaitischen Auslandsvertretung zu beantragen.
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor") veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre" (engl. „travel ban") auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Landes- und Fremdwährungen, Wertgegenstände und Gold über einem Wert von 3.000 KWD müssen bei der Einreise deklariert werden.
Die Einfuhr von Alkohol, Drogen, Waffen, pornografischem Material, Schweinefleisch und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei der Einreise finden Gepäckkontrollen statt.
Für die Einfuhr von Heimtieren wird ein vom Herkunftsland ausgestelltes Gesundheitszeugnis benötigt, auf dessen Grundlage eine Importlizenz vom Veterinäramt, der Public Authority of Agriculture Affairs & Fish Resources beantragt werden muss. Den Kontakt bietet z.B. die Botschaft von Kuwait in den USA.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe Merkblatt MERS-Coronavirus.
Das Wüstenklima ist belastend und fordert ausreichende Flüssigkeitsaufnahme. Vorsicht für Herz-Kreislauf- oder Nierenerkrankte!
Die medizinische Versorgung in der Hauptstadt ist zufriedenstellend. Es existiert ein staatliches Ambulanzsystem, das nur zum Transport in öffentliche Krankenhäuser befugt ist.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.
Adresse: Brunnadernrain 19Bern3006Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr; Konsularabtlg.: 09.00-12.30 Uhr.
Adresse: Strassergasse 32Wien1190Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr.
Adresse: Griegstraße 5-7Berlin1419317.818 qkm.
4.270.571 (UNO Schätzung 2020).
154 pro qkm.
Kuwait-Stadt.
Emirat (Erbmonarchie) seit 1962. Verfassung von 1962, letzte Änderung 1997. Nationalversammlung mit 50 gewählten Abgeordneten, Amtszeit 4 Jahre. Unabhängig seit 1961 (ehemaliges britisches Protektorat). Wahlberechtigt sind nur Männer ab 21 Jahren deren Väter seit mindestens 30 Jahren in Kuwait ansässig sind.
Kuwait liegt auf der Arabischen Halbinsel und grenzt im Norden an den Irak und im Süden an Saudi-Arabien. Im Osten liegt der Persische Golf mit neun kleinen Inseln, die ebenfalls zu Kuwait gehören. Die Landschaft besteht überwiegend aus Wüstenhochland sowie aus einem flachen, fruchtbaren Küstenstreifen.
Islam ist Staatsreligion (70 % Sunniten, 30 % Schiiten); daneben Christen, Hindus, Parsi und andere.
Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Es ist möglich, dass Besucher in ein Privathaus eingeladen werden, die Bewirtung findet jedoch auch häufig im Restaurant oder Hotel statt. Ein Geschenk aus dem Heimatland wird gern angenommen. Frauen sollten sich auf jeden Fall zurückhaltend und im Rahmen der islamischen Gesetze kleiden. Männer sollten in der Öffentlichkeit keine Shorts tragen und den Oberkörper nicht entblößen.
Rauchen: Offiziell ist das Rauchen in geschlossenen, öffentlichen Räumen wie in Restaurants, Cafés (Shisha-Cafés sind hiervon ausgenommen) und Hotels verboten. Das Rauchverbot wird allerdings weder von der Bevölkerung zuverlässig umgesetzt noch von der Regierung mit Nachdruck durchgesetzt.
Trinkgeld: In Restaurants, Hotels und Clubs werden 15% für die Bedienung auf Rechnungen aufgeschlagen. Wenn das Trinkgeld nicht schon in der Rechnung enthalten ist, sind 10% Trinkgeld üblich.
240 V, 50 Hz; Adapter empfohlen. Flache 3-polige Stecker werden verwendet.
Scheich Nawaf Al Ahmad Al Jabir Al Sabah, seit September 2020.
Emir Scheich Nawaf Al Ahmad Al Jabir Al Sabah, seit September 2020.
Land | Reisepaß | Visum | Rückflugticket |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und darf keinen israelischen Einreisestempel enthalten.
Deutsche: Maschinenlesbarer eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Ansonsten visumpflichtigeTransitreisende, die innerhalb von 8 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Ein vorab besorgtes Transitvisum benötigen Reisende, die über den Shaikh Saad Terminal (KWI) mit Wataniya Airlines weiterreisen.
Touristen-, Einreise-, Geschäftsvisum und Einreisegenehmigung (NOC).
Einreisegenehmigung: 1-3 Monate ab Ausstellungsdatum.
Vorab besorgtes Visum: i. d. R. entsprechend des beantragten Zeitraums.
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen) oder als e-Visum.
Touristenvisa werden Reisenden auch über ihr Hotel in Kuwait vermittelt.
Für ein Besuchervisum wird ein Einladungsschreiben benötigt, das die einladende Person in Kuwait an das zuständige Konsulat faxen muss. Sobald eine Genehmigung des kuwaitischen Innenministeriums vorliegt, kann der Visumantrag vom Konsulat bearbeitet werden.
Ein Geschäftsvisum wird in der Regel vom einladenden kuwaitischen Unternehmen oder direkt am Flughafen bei der Ankunft in Kuwait beantragt.
Anträge an die Botschaft (s. Kontaktadressen).
Über die Botschaft: ca. 3-4 Wochen.
1 Kuwaitischer Dinar = 1000 Fils. Währungskürzel: KD, KWD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 20, 10, 5, 1, ½ und ¼ KD; Münzen in den Nennbeträgen 100, 50, 20, 10, 5 und 1 (selten) Fils.
Die israelische und irakische Währung wird nicht umgetauscht und sollte unter keinen Umständen mitgeführt werden. Geld kann auf dem Flughafen sowie in Banken und Hotels gewechselt werden, allerdings sind die Gebühren hoch (Banken) bzw. die Wechselkurse ungünstig (Hotels).
Die meisten Kreditkarten werden akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Kuwait in den größeren Städten in Wechselstuben eingelöst werden.
Sa-Do 08.00-12.30 Uhr.
Folgende Artikel können zollfrei nach Kuwait eingeführt werden:
500 Zigaretten oder 900 g Tabak.
Alkohol, Drogen, Schweinefleisch und dessen Erzeugnisse, frische Lebensmittel und solche, die nicht als Vollkonserve verpackt sind; pornografisches Material, israelische Produkte. Strafen bei Zuwiderhandlung sind hoch. Der Handel mit Drogen kann die Todesstrafe zur Folge haben.
(a) Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
(b) Fällt ein Feiertag auf einen Freitag wird ein anderer Tag stattdessen frei gegeben.
Neujahr : 2021
01 Januar
Nationaler Feiertag : 25. Februar 2021
Befreiungstag : 26. Februar 2021
Lailat al Miraj (Nacht der Himmelfahrt) : 11. März 2021
Eid al-Fitr (Ende des Ramadan) : 13. Mai 2021
Eid al-Adha (Opferfest) : 20. Juli 2021
islamisches Neujahrsfest : 10. August 2021
Milad un Nabi (Geburtstag des Propheten Muhammad) : 19. Oktober 2021
Es gibt eine gute Auswahl an Spitzenhotels, viele verfügen über Fitness- und Einkaufscenter. Appartments mit Hotelservice stehen ebenfalls zur Verfügung. Die Unterkünfte sind verhältnismäßig teuer. Es empfiehlt sich, im Voraus zu buchen. Auf alle Rechnungen kommt ein Bedienungszuschlag von 15 %.
Es gibt eine gute Auswahl an Spitzenhotels, viele verfügen über Fitness- und Einkaufscenter. Appartments mit Hotelservice stehen ebenfalls zur Verfügung. Die Unterkünfte sind verhältnismäßig teuer. Es empfiehlt sich, im Voraus zu buchen. Auf alle Rechnungen kommt ein Bedienungszuschlag von 15 %.
In den Restaurants werden arabische sowie internationale Gerichte serviert. Araber essen mit der rechten Hand, Bestecke sind jedoch ebenfalls erhältlich. Alkohol ist verboten.
In Kuwait City gibt es mehrere Kinos. Zwei Theater organisieren Laienaufführungen. Einige Nachtklubs haben inzwischen wieder geöffnet.
In Kuwait City führen Boutiquen und Geschäfte gängige Waren sowie viele Luxusartikel. Öffnungszeiten der Geschäfte: Sa-Do 08.30-12.30 und 16.30-21.00 Uhr, Fr 15.30-20.30 Uhr.
In Geschäftskreisen wird viel Englisch gesprochen. Visitenkarten sind üblich. Einige der größeren Hotels bieten Übersetzungsdienste an.
Geschäftszeiten: Sa-Mi 08.00-13.00 und 17.00-20.00 Uhr.
Failaka
Failaka, 30 km von Kuwait City gelegen, ist die schönste von
Kuwaits Inseln. Hier gibt es einige sehenswerte archäologische
Ausgrabungsstätten. Der große Resort-Komplex im Süden der Insel bietet
Strände, Swimmingpools, Sportplätze, Restaurants und
Unterkunftsmöglichkeiten.
Kuwait City
Kuwait City ist eine geschäftige Hauptstadt mit Wolkenkratzern, Luxushotels und gepflegten Gärten und Parks. Die weithin sichtbaren Kuwait Towers
sind drei große, spitz zulaufende Rundtürme mit facettenreichen,
ballrunden Verdickungen. Sie werden als Wasserspeicher genutzt. Das
älteste Gebäude der Stadt ist der Seif Palace aus dem Jahr 1896 mit den Büros des Emirs und der Minister. Das Kuwait Museum
wurde während der Belagerung geplündert, das Gebäude selbst seither
teilweise restauriert. Es ist für die Öffentlichkeit geöffnet. Das Sadu House in
der Nähe des Kuwait Museums ist aus Korallen und Gips gebaut und
beherbergt ein Museum für beduinische Kunst und Kultur. Die riesige
Grand Mosque im Stadtzentrum ist ebenfalls sehenswert. Eine
beachtenswerte private Sammlung islamischer Kunst befindet sich im Tareq Rajab Museum.
Die Landesvorwahl ist 00965. Festnetznummern beginnen immer mit einer 2. Notruf: 112. Es stehen öffentliche Kartentelefone zur Verfügung. Die Telefonkarten sind in Postämtern erhältlich. In Kuwait wird meist Internet-Telefonie genutzt.
GSM 900 und 1800. Roaming-Verträge bestehen u.a. mit Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Internet-Cafés findet man in ganz Kuwait. Zu den Hauptanbietern gehört u.a. QualityNet (Internet: www.qualitynet.net). Auch zahlreiche Hotels bieten Zuagng zum Internet, zum Teil auch in hauseigenen Geschäftszentren.
Luftpost nach Europa ist ca. 5 Tage unterwegs.
Achtung: Kuwait hat ein- und ausgehende (Linien)passagierflüge am 13.03.2020 eingestellt.
Kuwaits nationale Fluggesellschaft, Kuwait Airways (KU), bietet Nonstop-Flüge nach Kuwait-Stadt täglich ab Frankfurt/M. sowie zweimal wöchentlich ab Genf.
Lufthansa (LH) verbindet täglich Frankfurt/M. nonstop mit Kuwait-Stadt und Zürich via Frankfurt/M. (Ticket wird auch von Swiss (LX) angeboten).
Austrian Airlines (OS) fliegt in Kooperation mit Royal Jordanian (RJ) ab Wien via Amman nach Kuwait-Stadt.
Turkish Airlines (TK) und Pegasus (PC) fliegen ab Wien und Zürich via Istanbul und Emirates (EK) via Dubai nach Kuwait-Stadt.
Frankfurt/M. - Kuwait-Stadt: 5 Std. 35 Min. (nonstop); Wien - Kuwait-Stadt: 6 Std. 55 Min. (mit Zwischenstopp); Zürich - Kuwait-Stadt: 7 Std. 40 Min. (mit Zwischenstopp); Genf - Kuwait-Stadt: 5 Std. 45 Min. (nonstop).
Keine.
Der Flughafen Kuwait befindet sich 16 km südlich von Kuwait.
Tel:2431 9829.
Der Hafen von Kuwait-Stadt wird von Fähren und Kreuzfahrtschiffen angelaufen.
Aus Saudi-Arabien erreicht man Kuwait auf dem Landweg über die Grenzübergänge bei Salmi und Nuwaiseeb (Saudi-Arabien).
Eine Einreise über den Grenzübergang Abdali aus dem Irak ist nur mit kuwaitischer Sondergenehmigung möglich; das Grenzgebiet auf kuwaitischer Seite ist militärisches Sperrgebiet. Der Grenzübergang kann außerdem jederzeit geschlossen werden.
Maut: Derzeit gibt es keine mautpflichtigen Straßen.
Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.
In Kuwait gibt es keine Inlandsflüge.
Für Fahrten zu den vorgelagerten Inseln können Dhows und kleine Boote gemietet werden.
In Kuwait gibt es keinen Schienenverkehr.
Das kuwaitische Straßennetz hat eine Länge von ca. 5.750 km. Von Kuwait-Stadt aus führen Straßen zu den Grenzen nach Saudi Arabien im Westen der Stadt und zum Irak im Norden; die Grenzregion zum Irak ist militärisches Sperrgebiet und kann nur mit Sondergenehmigung durchquert werden. Weitere Straßen verlaufen entlang der Küste sowie ins Landesinnere.
Straßenschilder sind auf arabisch und auf englisch beschriftet.
rDie Straßen und Autobahnen von Kuwait befinden sich in gutem Zustand. Etwa 2.000 km des Straßennetzes sind asphaltiert.
Die Kuwait Public Transport Company (KPTC) betreibt preiswerte und zuverlässige Busverbindungen im ganzen Land.
Taxis haben gelbe Nummernschilder und sind in Kuwait-Stadt überall verfügbar; sie können auch ganztags gemietet werden. Taxameter sind vorhanden, werden aber nicht immer eingeschaltet; in dem Fall sollte man den Fahrpreis vorab vereinbaren. Es ist sicherer, Taxis telefonisch zu bestellen. Trinkgeld wird nicht erwartet.
Auch günstigere Sammeltaxis sind in Kuwait im Einsatz.
Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich. Bei Anreise mit dem eigenen PKW benötigen Reisende einen Carnet de Passage, der u.a. über den ADAC erhältlich ist.
Eine zusätzliche Haftpflichtversicherung muss in Kuwait vor Ort z.B. bei der Kuwait Insurance Company abgeschlossen werden.
Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,0 ‰; bereits der Besitz alkoholischer Getränke ist strafbar.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 60 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.
Mietwägen sind in Kuwait-Stadt am Flughafen und im Stadtgebiet erhältlich. Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
In Kuwait-Stadt gibt es verschiedene Fahrradverleiher.
Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,0 ‰; bereits der Besitz alkoholischer Getränke ist strafbar.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 60 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.
Busse der Kuwait Public Transport Company (KPTC) und von CityBus fahren auf denselben festgelegten Routen durch Kuwait-Stadt.
Eine weitere Möglichkeit Kuwait-Stadt zu erkunden, sind verschiedene Taxis. Die sogenannten Hotel- oder Ruftaxis werden telefonisch bestellt und sind sehr zuverlässig. Bei den Orange-Taxis, mit gelben Nummernschildern und einem TAXI-Schild auf dem Dach, die man in der Stadt anhält, sollte man den Fahrpreis unbedingt vorab vereinbaren.
Von | Zu | Luft | Straße | Bahn |
Im Sommer heiß (bis zu 50°C) und trocken (April bis August) bei wenig Niederschlag. Starke Sandstürme sind möglich. Im Winter (November bis März) kühl mit etwas Regen. Der Frühling ist kühl und angenehm. Das angenehmste Wetter genießt man in den Monaten Mai und Oktober.
Die obigen Informationen stammen von Highbury Columbus Travel Publishing.