Was Anguilla an geografischer Größe fehlt, macht das kleine karibische Land mit seinen heiß begehrten weißen Sandstränden wieder wett. Der 19 km langen Korallenküste und dem ruhigen, in vielen Blautönen schimmernden Wasser kann kein Besucher lange widerstehen.
Die größeren und kleineren Inseln, aus denen Anguilla besteht, sind als Urlaubsdestination vor allem bei Prominenten und Wohlhabenden beliebt. Ein Besuch in einer der vielen Strandbars, in der man den karibischen Sonnenuntergang bei einem einheimischen Getränk genießen kann, ist garantiert das Richtige für jeden Besucher, auch den weniger gut betuchten.
Wem sein kulinarisches Wohl wichtig ist, muss sich auf Anguilla keine Sorgen machen: die Restaurants auf den Inseln sind ausgezeichnet und bieten vor allem Meeresfrüchte. Unterhaltung zu später Stunde findet man in zahlreichen Hotel-Nachtclubs und in den Strandbars, wo Barfußtanzen angesagt ist. Viele Hotels liegen direkt am Strand und verleihen Boote sowie Schnorchel-, Angel- und Tauch-Ausrüstungen.
Anguilla hat trotz seiner geringen Größe kulturell interessierten Besuchern etwa 15 Kunstgalerien zu bieten, in denen Werke einheimischer Talente ausgestellt werden. Aber wo immer man auf Anguilla auch ist, die Traumstrände sind nur ein paar Minuten entfernt.
Was Anguilla an geografischer Größe fehlt, macht das kleine karibische Land mit seinen heiß begehrten weißen Sandstränden wieder wett.
Letzte Änderungen: Aktuelles (Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen)
Einschließlich Britische Überseegebiete
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen)
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Eine neue Variante von COVID-19 führt derzeit im gesamten Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zu neuen Restriktionen und aus Gründen des Schutzes vor weiterer Verbreitung der Pandemie zu teils erheblichen Einschränkungen im Reiseverkehr.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland wird derzeit gewarnt.
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Dort wurde zudem eine neue Variante von COVID-19 festgestellt, die offenbar eine noch größere Ansteckungsgefahr bedeutet.
Aufgrund der aufgetretenen Variante ist das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland seit dem 19. Januar 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 müssen Einreisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht zudem den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen (mit Flugzeug beim Check-in/Boarding).
Mit Wirkung vom 30. Januar 2021 besteht durch die Coronavirus-Schutzverordnung vom 29. Januar 2021 zudem ein Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland, s. auch Reiseverbindungen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben sehr hoch, mit einer Überlastung des Gesundheitssystems muss gerechnet werden (Alert Level 5). Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten ("Overseas Territories") siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Reisen aus touristischen Gründen sind in und nach Großbritannien und Nordirland untersagt.
Bei allen Einreisen nach England aus allen Ländern mit Ausnahme Schottlands, Nordirlands, Irlands, Isle of Man, Jersey und Guernsey muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als drei Tage sein darf. Anerkannt werden PCR-Tests, RT-Lamp-Tests sowie Antigentests („lateral-flow-Test"). Der negative Testnachweis, in Englisch, Französisch oder Spanisch (eine Übersetzung ist nicht ausreichend), muss bereits vor Reisebeginn (vor Einstieg Flugzeug, Fähre und Zug) vorgelegt werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 11 Jahren. Weitere Details kann man auf der Webseite der britischen Regierung nachlesen. Reisende, die ohne einen negativen COVID-19-Test nach England einreisen, müssen mit einer Geldstrafe von mindestens 500,- GBP rechnen.
Für die Einreise nach Schottland und Wales gelten ähnliche Einreisebeschränkungen für alle Reisenden.
Die nordirische Regierung hat angekündigt, ab 21. Januar 2021 ähnliche Einreisebeschränkungen für alle Reisenden nach Nordirland einzuführen.
Darüber hinaus gilt für Reisende aus Deutschland zwingend eine 10-tägige Quarantänepflicht und die Pflicht, sich elektronisch anzumelden.
Für Einreisen nach England (Schottland, Wales und Nordirland sind ausgenommen) besteht die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetzung ist ein negativer COVID-19-Test. Der Test ist kostenpflichtig und muss bei einem von der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland lizenzierten Labor durchgeführt werden. Es ist mit Kosten von 80 bis 300 GBP/Test zu rechnen. Nähere Informationen bietet die britische Regierung.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne ausgenommen sind Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Auch bei Einreise aus einem Land, dass nicht als Risikogebiet eingestuft ist („Travel Corridor") kann Quarantäne im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland notwendig werden, wenn man im Transit durch ein Risikogebiet reist und dort Kontakt zu Personen hatte.
Nähere Informationen zur Frage des Transits bietet die britische Regierung.
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, jedoch nicht für touristische Zwecke. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten und einen negativen COVID-19-Test vorlegen.
Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverkehr sind ausgedünnt. Der Eurotunnel nach Frankreich ist unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Vorlage eines negativen COVID-19-Tests) wieder geöffnet, die Niederlande, Belgien und Frankreich erlauben die Einreise bestimmter Personengruppen unter bestimmten Voraussetzungen sukzessive wieder. An Häfen, am Eurotunnel und an Flughäfen ist mit zum Teil langen Wartezeiten zu rechnen.
Das am 29. Januar 2021 erlassene Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen. (Beförderer müssen Passagierflüge dem Bundespolizeipräsidium drei Tage vor Einreise anzeigen.)
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 und die Einstufung des Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Es werden sowohl PCR-/LAMP- und TMA-Tests als auch Antigentests anerkannt. Antigentests müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Der Test kann nicht bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen.
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland. Bis mindestens 22. Februar 2021 gilt für ganz Großbritannien ein erneuter Lockdown.
Für England gelten folgende Regeln:
Das Haus darf grundsätzlich nicht verlassen werden. Treffen mit Personen, die nicht zum eigenen Haushalt oder zu einer bestehenden Unterstützungsgemeinschaft („support bubble") gehören, sind bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich verboten. Diese Regelung gilt drinnen wie draußen. Alle Schulen, Universitäten und nicht essentiellen Geschäfte sind geschlossen. Reisen im In- und Ausland sind untersagt, es sei denn, es liegen rechtliche Gründe vor. Das Haus ohne rechtlichen Grund zu verlassen ist strafbewehrt (200 GBP, im Wiederholungsfall Verdopplung bis 6.400 GBP)
Legitime Gründe das Haus zu verlassen, die eine Reise begründen könnten sind u.a. Arbeit, Pflege oder auch geteiltes Sorgerecht. Grundsätzlich besteht die Pflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
In Schottland gilt ein Lockdown mit erheblichen Bewegungseinschränkungen, die über das Niveau von Empfehlungen hinausgehen und Gesetzeskraft haben. Einreisen nach Schottland sind nur noch in dringenden Fällen erlaubt. Details können auf der Webseite der schottische Regierung nachgelesen werden.
Das gesamte Gebiet von Wales unterliegt den strengen Regeln der Stufe 4: "Stay at home".
In Nordirland gelten seit 26. Dezember für mindestens 6 Wochen weitreichende Beschränkungen. Es ist verboten, sich in der eigenen Wohnung mit anderen Haushalten, Familien, Freunden zu treffen, es sei denn, man gründet mit einem anderen Haushalt eine Gemeinschaft. Es ist dagegen erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu sechs Angehörigen aus bis zu zwei Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Private Übernachtungen sind mit wenigen Ausnahmen verboten. Restaurants und Pubs bleiben bis auf Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf geschlossen. Nicht essentielle Geschäfte müssen geschlossen bleiben. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die nordirische Regierung.
Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten.
Auf Guernsey und Alderney gilt nach Einreise eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne, für alle, außer Einreisende von der Isle of Man. Alternativ können Einreisende am siebten Tag der Quarantäne einen PCR-Test machen, müssen aber bis Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne bleiben. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Auf Jersey besteht die Wahl zwischen einer 14-tägigen Quarantäne oder einem PCR-Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, bei Einreise einen PCR-Test mit negativem Ergebnis vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Einreise sein darf. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents" beschränkt; anderen wird die Einreise nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Grundsätzlich müssen sich alle Einreisenden in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Auf Gibraltar gilt ein vorläufig zweiwöchiger Lockdown. Das eigene Haus darf bis auf wenige Ausnahmen nicht verlassen werden. Nur bestimmte Personen dürfen noch nach Gibraltar einreisen. Diese müssen bei Einreise einen PCR-Test, dessen Testung nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Einreisende, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland) aufgehalten haben, in Quarantäne begeben und sich am ersten und fünften Tag nach Einreise einer Testung unterziehen. Sind die Tests negativ, wird die Quarantäne aufgehoben. Einreisende per Flugzeug müssen sich zudem vor Einreise online registrieren. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Supermärkten. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Touristen werden für eine Aufenthaltsdauer von weniger als sechs Monaten auch nach dem 1. Januar 2021 keine Visa zur Einreise benötigen. Andere Reisende benötigen für Aufenthalte seit dem 1. Januar 2021 in der Regel ein Visum.
In Großbritannien wurden einzelne terroristische Anschläge mit Todesopfern und Verletzten verübt, zuletzt am 22. Mai 2017 in Manchester, am 3. Juni 2017 auf der London Bridge und in Borough Market sowie am 15. September 2017 in der U-Bahn-Station Parsons Green und am 29. November 2019 erneut auf der London Bridge in London, sowie am 2. Februar 2020 in London.
Für Bedrohungslagen wegen Terrorismus gilt für das ganze Vereinigte Königreich (England, Wales, Schottland und Nordirland) die Stufe 4 (von 5) „Substancial" und in Nordirland die Warnstufe 4, „Severe". Informationen zu den Warnstufen bietet das Joint Terrorism Analysis Centre/Security Service (MI5).
Die britischen Behörden rufen dazu auf, gegenüber der Terrorgefahr wachsam zu sein, insbesondere auf verdächtige Taschen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf andere mögliche Anzeichen terroristischer Handlungen zu achten..
In Großstädten und dort insbesondere an bei Touristen beliebten Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen, vereinzelt auch zu Gewaltdelikten. In einzelnen Vierteln von Großstädten, aber insbesondere auch in den Britischen Überseegebieten kann die Kriminalität und Gewaltbereitschaft erheblich variieren.
Das Klima auf dem Festland ist gemäßigt, in den Überseegebieten tropisch bzw. subtropisch.
Auf dem Festland können extreme Wetterlagen mit Stürmen und Starkregen nicht ausgeschlossen werden.
Im Nordatlantik und insbesondere in der Karibik ist von Juni bis Ende November Hurrikan-Saison. Auf Bermuda, den Britischen Jungferninseln, den Turks & Caicos Inseln, auf Montserrat und Anguilla kann es dann zu schweren Wirbelstürmen und in der Folge zu erheblichen Überschwemmungen, Erdrutschen und Ausfall von Strom- und Kommunikationsnetzen kommen.
Einige Britische Überseegebiete wie insbesondere St. Helena und Montserrat liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.
Die Botschaft London ist zwar die zuständige diplomatische Vertretung auch für die Überseegebiete des Vereinigten Königreichs, nimmt dafür aber keine konsularischen Aufgaben wahr.
Für Anguilla, British Virgin Islands und Montserrat ist die Deutsche Botschaft in Port-of-Spain/Trinidad und Tobago konsularisch zuständig. In Tortola, British Virgin Islands, gibt es einen deutschen Honorarkonsul, an den sich Reisende vor Ort in Notfällen wenden können.
Für Bermuda ist das Generalkonsulat in New York/USA konsularisch zuständig. In Hamilton, Bermuda, gibt es einen deutschen Honorarkonsul, an den sich Reisende vor Ort in Notfällen wenden können.
Für Cayman Islands und Turks & Caicos Islands ist die Deutsche Botschaft in Kingston/Jamaika konsularisch zuständig.
Für St. Helena & Dependencies ist das Deutsche Generalkonsulat in Kapstadt/Südafrika konsularisch zuständig.
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es gibt ein enges Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie in London U-Bahnen. Das Verkehrsnetz von Britischen Überseegebieten besteht in der Regel aus Busverbindungen und Taxis.
Informationen zum Autofahren in Großbritannien bietet Find-Your-Great-Britain.
Es herrscht Linksverkehr. Stellen Sie bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug sicher, dass Scheinwerfer hierfür eingestellt sind bzw. entsprechend abgeklebt werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,8, in Schottland 0,5.
Vorfahrtsregelungen sind üblicherweise beschildert mit STOP oder GIVE WAY oder entsprechend markiert, wobei eine doppelte, weiße Querlinie STOP bedeutet, eine doppelte, unterbrochene Linke verlangt langsames Heranfahren.
An wenigen Kreuzungen ohne Regelung mit Zeichen haben die Hauptstraßen Vorrang, ggf. gilt die Verständigung unter Verkehrsteilnehmern zur Reihenfolge des Weiterfahrens.
Im Kreisverkehr hat der von rechts kommende Verkehr Vorfahrt, sofern nichts anderes markiert ist, es sollte so frühzeitig wie möglich in die richtige Spur eingefädelt werden. Blinkzeichen werden schon beim Einfahren entsprechend der gewünschten Fahrtrichtung gesetzt.
Gelbe Markierungen am Fahrbandrand bedeuten Parkverbot, rote Halteverbot, eine durchgezogene rote Doppellinie absolutes Halte- und Parkverbot.
Bei Fahrten in den Großraum London müssen größere Fahrzeuge (wie z.B. Wohnmobile, Minibusse oder Pickups) die erforderlichen Emissionsstandards für die Niedrigemissionszone (Low Emission Zone, LEZ) erfüllen. Um dies festzustellen, ist eine vorherige Registrierung des Fahrzeugs bei der für die LEZ zuständigen Verkehrsbehörde Transport for London (TfL) notwendig. Dies sollte 10 Tage vor Einreise erfolgen. Bei Verstößen drohen erhebliche Geldbußen. Ausführliche Informationen erteilt die TfL.
Die LEZ (Niedrigemissionszone) in London wurde in die ULEZ (Ultra Low Emission Zone) umbenannt und betrifft noch mehr Fahrzeuggruppen als die LEZ. Ab 25. Oktober 2021 wird die Zone auf den Großraum London ausgeweitet.
Autoreisende müssen frühestens ab Januar 2021 für Fahrten in das Vereinigte Königreich eine Grüne Versicherungskarte als Nachweis ihrer Versicherungsdeckung mitführen. Reisende sollten vor Abreise prüfen, ob ihre Kfz-Versicherung das Gebiet des Vereinigten Königreichs abdeckt..
Der deutsche Führerschein ist im Vereinigten Königreich gültig. Ein internationaler Führerschein ist aktuell nicht erforderlich.
Darüber hinaus können Inhaber eines deutschen Führerscheins mit ständigem Wohnsitz im Vereinigten Königreich ihren Führerschein umtauschen, ohne dass eine erneute Fahrprüfung erforderlich ist. Der deutsche Führerschein kann genutzt werden, so lange er gültig ist. Die britischen Regelungen sehen eine Erneuerung/Verlängerung des Führerscheins im Alter von 70 Jahren oder drei Jahre nach Wohnsitznahme des Inhabers in Großbritannien - je nachdem welcher Zeitpunkt der spätere ist - vor. Weitere Informationen können auf der Webseite der „Driver and Vehicle Licensing Agency" (DVLA) nachgelesen werden.
Eine zukünftige Änderung der Regelungen zum Führerschein kann nicht ausgeschlossen werden.
Homosexualität ist im Vereinigten Königreich nicht strafbar und wird von der Gesellschaft weitgehend akzeptiert.
Auch in den britischen Überseegebieten sind homosexuelle Handlungen nicht mehr strafbar. Allerdings sind die LGBTIQ-Rechte, der Schutz gegen Diskriminierung und die Akzeptanz in der Bevölkerung noch nicht vergleichbar mit dem auf das Festland des Vereinigten Königreichs.
Im Vereinigten Königreich ist das Mitführen folgender Waffen, die in Deutschland legal erworben werden können, verboten:
CS-Gas- oder Pfefferspray-Sprühdosen, Schreckschusspistolen, Messer mit feststehender Klinge oder Schnappmesser mit Klingen länger als 7cm. Die Einfuhr von Messern, die offensichtlich Angriffswaffen sind, ist grundsätzlich nicht erlaubt. Näheres unter Bestimmungen zum Mitführen von Messern und unter Bestimmungen und Beschränkungen zur Einfuhr von Schusswaffen, Messern, Schwertern und anderen Angriffswaffen.
Wird bei einer Überprüfung, auch bei der Sicherheitskontrolle vor der Ausreise auf einem britischen Flughafen, der Besitzverbotener Waffen festgestellt, ist mit der sofortigen Festnahme zu rechnen. Eine Gerichtsverhandlung und die Verurteilung zu einer empfindlichen Geld- oder sogar zu einer Haftstrafe sind in der Regel die Folge.
Von den Verboten sind bestimmte Waffen und kleinere Personenkreise ausgenommen.
Beihilfe zu illegaler Einreise ist im Vereinigten Königreich mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren sowie einem Bußgeld („civil penalty") von 2.000,- GBP pro illegal Einreisendem belegt.
Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind strafbar.
Landeswährung ist das britische Pfund Sterling (GBP). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. FAQs für Verbraucher zum Brexit bietet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen BaFin.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise auf das Festland des Vereinigten Königreichs ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bis zum Ende der Reise gültig sein.
Benutzen Sie keine Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren. Selbst wenn sie inzwischen wieder als "aufgefunden" gemeldet wurden, führt dies nicht automatisch zu einer Löschung des Verlusteintrags in der Interpol-Datenbank. Es kommt daher immer wieder vor, dass die britische Grenzpolizei solche Ausweisdokumente einzieht.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
Die britische Regierung hat angekündigt, dass ab 1. Oktober 2021 Personalausweise nicht mehr als Reisedokumente für EU-Bürger anerkannt werden.
Deutsche Staatsangehörige benötigen nach dem 1. Januar 2021 für Besuchs- und Geschäftsreisen von länstens 180 Tagen kein Visum. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der britischen Regierung.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage eines Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bis zum Ende der Reise gültig sein.
Für Touristen oder Geschäftsreisende ist ein Einreisevisum für deutsche Staatsangehörige nicht erforderlich. Aufenthaltsdauer: maximal 21 Tage, Verlängerung ist beim Department of Immigration zu beantragen.
Eine Arbeitsaufnahme für Touristen bzw. Geschäftsbesucher ohne Arbeitserlaubnis ist strikt untersagt.
Bei Einreise müssen ein Round-Trip Ticket, eine Hotel- oder Host-Adresse sowie Immigrations- und Zollformulare vorgelegt werden, die im Flugzeug nach Bermuda ausgehändigt werden.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage eines Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich.
Die Beamten der Einwanderungsbehörde überprüfen bei Bedarf bei Einreise den Nachweis von ausreichenden finanziellen Mitteln und Vorliegen eines Rück- oder Weiterflugtickets.
Eine Verlängerung des Aufenthaltstitels nach Einreise vor Ort ist grundsätzlich möglich und kann direkt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage von Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise gültig sein.
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich. Bei Einreise wird "Visitor's pass", gültig für 3 Monate, ausgestellt.
Der Nachweis einer gültigen Krankenversicherung bei einem Aufenthalt länger als 48 Stunden ist erforderlich.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Ein Weiter- oder Rückflugticket muss vorgelegt werden.
Der Aufenthalt kann bei der Einwanderungsbehörde (Immigration) auf max. 60 Tage verlängert werden.
Alleinreisende Minderjährige benötigen grundsätzlich eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
Erwachsene, die zusammen mit Minderjährigen reisen, deren Zugehörigkeit nicht aus den Reisepässen hervorgeht (z.B. Pflegekinder mit abweichendem Familiennamen), sollten mit Dokumenten ihre Berechtigung belegen können.
Bei Ein- und Ausreise in die britischen Überseegebiete über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten. Der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass sind nicht für das US-amerikanische Visa-Waiver-Programm zugelassen. Bei einer Reise über die USA wird in diesen Fällen ein Visum benötigt.
Seit dem 1. Januar 2021 gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr der EU-Zollunion an. Ab diesem Zeitpunkt gelten die im Unionsrecht vorgesehen Zollförmlichkeiten für alle Waren, die
- aus dem Vereinigten Königreich in das Zollgebiet der Union oder
- aus dem Zollgebiet der Union in das Vereinigte Königreich verbracht werden.
Zollrechtliche Informationen bietet der deutsche Zoll zum Brexit.
Zur Einfuhr von größeren Mengen von Pflanzen und Saaten muss ein Zertifikat vorgelegt werden. Weitere Informationen bietet diese Webseite.
Die Mitnahme von Medikamenten auf Urlaubsreisen in das Vereinigte Königreich ist grundsätzlich möglich. Es wird geraten, einen Begleitbrief des verschreibenden Arztes mit sich zu führen. Dieser sollte insbesondere enthalten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise, Liste der mitgeführten Medikamente (einschließlich Dosierung und Gesamtmenge). Weitere Informationen bietet diese Webseite.
Es muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.
Es ist wichtig die Reihenfolge zu beachten:
Alle Schritte müssen in einem EU Heimtierausweis eingetragen sein.
Die genauen Bestimmungen und ggf. noch weitere Neuregelungen können auf dieser Webseite nachgelesen werden.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt. Seit Dezember 2020 ist eine neue Virusvariante in Großbritannien bekannt. Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass durch diese neue Variante schwerere Krankheitsverläufe hervorgerufen werden oder Impfstoffe weniger wirksam sind. Analysen deuten jedoch darauf hin, dass die neue Virusvariante eine höhere Übertragbarkeit aufweisen könnte.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Im Vereinigten Königreich gehört die Impfung gegen Menigokokken C wie in Deutschland zum Standardimpfprogramm für Kinder. Sie wird darüber hinaus auch bis zum 24. Lebensjahr für Schüler und Studenten empfohlen. Dieser Personenkreis sollte deshalb für einen Langzeitaufenthalt eine Schutzimpfung entsprechend der Empfehlung des Vereinigten Königreichs erhalten, siehe GOV.UK/department-of-health-and-social-care.
Für die Britischen Jungferninseln gibt es keine internationalen Impfvorschriften.
Reisende nach Montserrat und Anguilla müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen, wenn sie älter als 1 Jahr sind und aus Infektionsgebieten kommen.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Seit Juni 2014 gibt es wie in anderen Gebieten der Karibik auch (ausgehend von St. Martin u.a.) erste bestätigte Erkrankungsfälle von Chikungunya auf den Britischen Jungferninseln, und Anguilla. Für Montserrat sind diese auf Grund der epidemiologischen Lage ebenfalls nicht auszuschließen.
Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.
Für Malaria besteht kein Risiko.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.
Die Inseln gelten als tollwutfrei. Da dies aber nicht für alle karibischen Nachbarinseln gilt, sollte bei allen Bissverletzungen durch Tiere (auch Fledermäuse) ein Arzt aufgesucht werden.
Bis zum 31. Dezember 2020 stehen die kostenlosen medizinischen Leistungen des staatlichen Gesundheitswesens (National Health Service) Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich, im Notfall aber auch Touristen zur Verfügung.Sofern Sie Staatsangehörige eines EU- bzw. EWR-Staates oder der Schweiz sind, reicht im Regelfall allein die Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Passes als Anspruchsnachweis aus. Dennoch wird empfohlen, als Nachweis die europäische Versicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung mitzuführen (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse).
Dagegen benötigen Drittstaatsangehörige, auch wenn sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, in jedem Fall die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung.
Nach dem 31. Dezember 2020 können sich Änderungen ergeben.. Es muss dann damit gerechnet werden, dass die Inanspruchnahme auf Basis der Europäischen Krankenversicherung (EHIC) nicht mehr möglich ist. Daher wird der Abschluss einer privaten Reisekranken- und Rückholversicherung empfohlen, die auch eine Behandlung in privaten Krankenhäusern ermöglicht. Weitere Einzelheiten bietet die Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland und zu möglichen Szenarien beim Brexit. Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Anguilla: 91 qkm. Sombrero: 5 qkm.
15.003 (UNO Schätzung 2020).
176 pro qkm.
The Valley.
Britisches Überseegebiet; innere Autonomie seit 1980. Verfassung von 1982, letzte Änderung 1990. Parlament (House of Assembly) mit 11 Abgeordneten.
Zu Anguilla, Teil der Leeward-Inseln, gehören auch die 48 km nördlich gelegene unbewohnte Insel Sombrero und einige kleine Koralleninseln. St. Maarten (8 km südlich) sowie St. Kitts und Nevis (112 km südöstlich) sind die nächstgelegenen Inseln. Die Inseln sind überwiegend flach, die langen, feinsandigen weißen Strände zählen zu den schönsten der Welt. Der Crocus Hill ist mit 60 m die höchste Erhebung.
Christentum (Anglikaner (40 %), Katholiken (3 %), Baptisten (5 %), Methodisten (33 %) und Adventisten vom siebten Tag (7 %)), Hindus sowie jüdische und islamische Minderheiten.
Die Regierung ist bemüht, den ursprünglichen Charakter der Insel nicht durch übermäßigen Tourismus zu zerstören. Das gesellschaftliche Leben konzentriert sich vor allem auf die Urlaubsorte. Die Atmosphäre ist freundlich-entspannt. Freizeitkleidung ist überall angemessen, nur in teuren Restaurants sind Shorts tabu. Badebekleidung sollte man nur am Strand tragen. Britische und afrikanische Einflüsse ergeben eine reizvolle Mischung. Trinkgeld: Ein Bedienungsgeld von 15% ist in allen Restaurantrechnungen enthalten. Hotels erheben eine Regierungssteuer von 8% und weitere 10% für Serviceleistungen.
110, 60 Hz. Adapter notwendig, da vielfach amerikanische Stecker.
Ellis Webster, seit Juni 2020.
Königin Elizabeth II., seit 1952, vertreten durch die Gouverneurin Tim Foy, seit August 2017.
Land | Reisepaß | Visum | Rückflugticket |
---|---|---|---|
Deutschland | Ja | Nein | Ja |
Österreich | Ja | Nein | Ja |
Schweiz | Ja | Nein | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Nein | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
U.a. EU-Bürger (außer Staatsangehörige von Kroatien) sowie Schweizer benötigen kein Transitvisum, wenn sie innerhalb von 24 Stunden weiterreisen und den Transitraum nicht verlassen. Staatsangehörige der Türkei benötigen ein Transitvisum.
Zunächst muss ein Account bei GOV.UK eingerichtet werden. Über den GOV.UK-Account lässt man sich für die Beantragung eines Visums registrieren, füllt online das Beantragungsformular für das Visum aus, bezahlt die Visum-Gebühr und vereinbart einen persönlichen Interview-Termin. Danach wird die Beantragung des Visums beim zuständigen TSL-Contact-Visa Application Centre in Düsseldorf, Berlin, München, Genf, Zürich oder in Wien eingereicht. Postalische Antragstellung ist nicht möglich.
Alle Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
1 Ostkaribischer Dollar = 100 Cents. Währungskürzel: EC$, XCD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10 und 5 EC$; Münzen im Umlauf: 1 EC$ sowie 25, 10, 5, 2 und 1 Cent. US-Dollar werden fast überall angenommen. Der Ostkaribische Dollar ist an den US-Dollar gebunden.
Geld kann in der Hauptstadt gewechselt werden. Auch Geldautomaten befinden sich dort.
American Express und Visa sind weit verbreitet. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Mo-Do 08.00-15.00 Uhr, Fr 08.00-17.00 Uhr.
Folgende Artikel können zollfrei nach Anguilla eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Wein oder Spirituosen;
Eau de Toilette und Parfüm für den persönlichen Gebrauch.
Waffen (auch Luftgewehre und Harpunen).
Neujahr : 2021
01 Januar
Karfreitag : 02. April 2021
Ostermontag : 05. April 2021
Tag der Arbeit : 01. Mai 2021
Pfingstmontag : 24. Mai 2021
Anguilla-Fest : 30. Mai 2021
Geburtstag der Königin : 14. Juni 2021
Tag der Abspaltung : 19. Dezember 2021
Weihnachten : 25. Dezember 2021
Weihnachten : 26. Dezember 2021
Die Restaurants bieten eine Mischung europäischer, amerikanischer und einheimischer Küche. Die einheimische Küche ist überwiegend kreolisch, frischer Fisch und andere Meerestiere wie Hummer und Wellhornschnecken stehen häufig auf der Speisekarte. Dazu werden Bohnen, Tapioka, Süßkartoffeln und anderes Gemüse angeboten.
Auf Anguilla geht es im Allgemeinen eher ruhig zu. Das Nachtleben beschränkt sich überwiegend auf die Hotels.
Das Ministerium für Tourismus fördert einheimisches Kunsthandwerk — weltberühmt sind z. B. die auf der Insel gebauten Rennboote, von denen zahlreiche Modelle zum Verkauf stehen. Im Arts and Crafts Centre in der Nähe des Museums ist die Auswahl vielleicht am größten. Es gibt einige kleine Galerien, in denen Kunstgewerbeartikel, Zeichnungen und Gemälde einheimischer Künstler verkauft werden. In den kleinen Boutiquen kann man Badekleidung kaufen, und Geschenkartikelgeschäfte bieten Porzellan, Kristallwaren und Schmuck. Öffnungszeiten der Geschäfte: i. Allg. Mo-Sa 08.00-17.00. Einige Geschäfte haben auch sonntags geöffnet.
Leichter Anzug oder Hemd mit Krawatte bzw. ein leichtes Kostüm dürften für geschäftliche Termine ausreichen.
Geschäftszeiten: Mo-Fr 08.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr.
Internationale Direktdurchwahl.
TDMA und GSM 800 Mobilfunknetz; Netzbetreiber ist Cable & Wireless Caribbean Cellular (Internet: www.cwwionline.com/buhome.asp?bu=Anguilla ).
Hauptanbieter ist Cable & Wireless (Internet: www.anguillanet.com oder www.cwwionline.com/buhome.asp?bu=Anguilla).
Das Hauptpostamt in The Valley öffnet Mo-Fr 08.00-15.30 Uhr. Außerhalb der Stadt gibt es einen »Postdienst auf Rädern«. Internationale Kuriere unterstützen das nationale Postsystem. Briefmarken sind in den Läden erhältlich, in denen Postkarten gekauft werden können. Hotelrezeptionen nehmen Briefsendungen für ein Trinkgeld von ca. 1 US$ entgegen. Luftpostsendungen brauchen bis zu 4 Wochen nach Europa.
Die Fluggesellschaft Anguilla Air Services verbindet Anguilla mit der karibischen Insel St. Martin. Nach St. Martin gelangen Reisende ab Frankfurt/M., Wien und Zürich u.a. mit KLM (KL) über Amsterdam und Air France (AF) über Paris.
Air Sunshine (YI) fliegt nach Anguilla u.a. von San Juan (Puerto Rico) und St. Thomas (Amerikanische Jungferninseln) aus.
Nonstop-Flüge nach San Juan (Puerto Rico) bietet Condor (DF) 1-mal wöchentlich ab Frankfurt/M., und Iberia (IB) fliegt regelmäßig ab Frankfurt/M., Wien und Zürich über Madrid nach San Juan; Zubringer-Flüge nach Frankfurt/M. sind ab Wien mit Austrian Airlines (OS) und ab Zürich mit Swiss (LX) möglich.
Frankfurt/M. - Anguilla: 12 Std. 30 Min.; Wien - Anguilla: ca. 15 Std.; Zürich - Anguilla: 13 Std. 05 Min. (Reisedauer variiert, abhängig von der Anzahl der Zwischenstopps und der jeweiligen Aufenthaltsdauer).
Ca. 18 € (20 US$). Kinder von 5 bis 11 Jahren: ca. 9 € (10 US$). Kinder unter 5 Jahren sind ausgenommen.
Clayton J. Lloyd Airport (AXA) liegt 3 km südlich der Hauptstadt The Valley. Der kleine, moderne Flughafen bietet Tourist-Information, Duty-free-Shop, Geschäfte und Taxistand.
Der wichtigste Hafen ist Road Bay.
Maut: Auf Anguilla gibt es keine mautpflichtigen Straßen.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.
Verschiedene Rund- und Ausflugsfahrten, u.a. zu den Prickly Pear Cays (gute Tauch- und Schnorchelgründe), werden angeboten.
Das Straßennetz ist gut ausgebaut. Eine Hauptverbindungsstraße, die Route 1, verläuft über die gesamte 25 km lange Insel.
lDie wichtigste Straße (Route 1), die den Osten der Insel mit dem Westen verbindet, ist asphaltiert; die Abzweigungen zur Küste sind unbefestigt. Straßenschilder oder Fahrbahnmarkierungen sind nicht vorhanden.
Taxis sind am Flughafen, in der Stadt und an Häfen zu finden. Die Fahrpreise sind staatlich festgelegt.
Reisende erhalten gegen Vorlage des nationalen Führerscheins und Entrichten einer Gebühr beim Autovermieter oder in The Valley beim Verkehrsministerium eine befristete Fahrerlaubnis von 3 Monaten.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: ca. 30 km/h (20 mph);
- außerorts: ca. 50 km/h (30 mph).
Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist die Verleihfirma zu benachrichtigen.
Mietwägen sind am Flughafen erhältlich, können aber auch in Hotels, im Stadtzentrum von The Valley, abgeholt werden. Fahrer müssen mindestens 25 Jahre alt sein; das Höchstalter liegt bei 70 Jahren.
Fahrräder und Roller können gemietet werden.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: ca. 30 km/h (20 mph);
- außerorts: ca. 50 km/h (30 mph).
Von | Zu | Luft | Straße | Bahn |
Ganzjährig heiß, durch Passatwinde gemildert. Regen ist selten, die meisten Niederschläge fallen zwischen Oktober und Dezember. In der heißesten Jahreszeit von Juli bis Oktober gibt es gelegentlich Wirbelstürme.
Die obigen Informationen stammen von Highbury Columbus Travel Publishing.