Tourismusinformationen Bosnien-Herzegowina

Überblick

Überblick

Bosnien-Herzegowina zeichnet sich geografisch vor allem durch seine grüne, bergige Landschaft aus, die man am besten von einem der Nationalparks aus erkundet. Das Land, das in den 1990er Jahren den furchtbaren Balkankrieg erlitt, ist von den damaligen Ereignissen noch immer gezeichnet. Die Infrastruktur funktioniert nur teilweise und Landminen machen manche Gebiete auch jetzt noch unpassierbar.
Es gibt aber auch viele andere, interessante seiten an Bosnien-Herzegowina, allen voran die kosmopolitische Hauptstadt Sarajewo mit ihrer türkischen Tradition und lebendigen Kaffeehausszene. Anderswo findet man historische Festungen, wunderbare alte Moscheen, Kloster und katholische Schreine.
Das vielleicht markanteste Symbol für die schwere Vergangenheit und positive Zukunft dieses Landes ist die rekonstruierte Alte Brücke über die Neretva in Mostar.

 

Bosnien-Herzegowina zeichnet sich geografisch vor allem durch seine grüne, bergige Landschaft aus, die man am besten von einem der Nationalparks aus erkundet.

Reise- und Sicherheitsinformationen

Handgepäckregeln

Stand - Fri, 22 Jan 2021 18:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Sat, 23 Jan 2021 13:40:57 +0100)

Letzte Änderungen: Aktuelles (Einstufung als Hochinzidenzgebiet)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Einstufung als Hochinzidenzgebiet)

Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bosnien und Herzegowina wird derzeit gewarnt.

Epidemiologische Lage

Bosnien und Herzegowina ist von COVID-19 stark betroffen. Bosnien und Herzegowina ist als mit Wirkung vom 24. Januar 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.

Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das bosnische Ministerium für Zivilangelegenheiten und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Die Einreise nach Bosnien und Herzegowina ist für alle ausländischen Staatsangehörigen unter der Voraussetzung gestattet, dass bei Einreise ein negativer COVID-19-PCR-Test vorgelegt werden kann, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Für Reisende, die (auch) bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige sind, können abweichende Regelungen gelten. Informationen erteilt die bosnische Grenzpolizei.

Durch- und Weiterreise

Für Transitreisende ist keine Vorlage eines negativen COVID-19-PCR Tests erforderlich. Unter Umständen ist dies nicht an allen Grenzübergängen bekannt. Es ist empfehlenswert, einen Ausdruck der FAQ der Grenzpolizei mitzuführen.

Reiseverbindungen

Alle Grenzübergänge sind geöffnet.

Beschränkungen im Land

Cafés, Kinos, Restaurants, Bars, Museen und vergleichbare Einrichtungen sind unter Einhaltung der Abstandsregeln geöffnet. Das öffentliche Leben ist im Allgemeinen nicht eingeschränkt.

Hygieneregeln

In der Öffentlichkeit und in geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gilt ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen, mit denen man nicht in einem Haushalt lebt. Verstöße können mit einem Bußgeld von umgerechnet ca. 250 € geahndet werden.

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des Föderalen Gesundheitsministeriums und des Ministeriums für Gesundheit und sozialen Schutz der Republika Srpska (nur in der lokalen Sprachversion vorhanden).
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie in der Föderation von Bosnien und Herzegowina telefonisch die örtlich zuständige Ambulanz und in der Republika Srpska die Anstalt für öffentliche Gesundheit.
  • Beachten Sie die Testpflicht vor und die Quarantänepflicht nach Einreise nach Deutschland (kein Transit) aus einem Hochinzidenzgebiet und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
  • Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage ist grundsätzlich stabil. Bosnien und Herzegowina besteht aus den beiden als Entitäten bezeichneten Landesteilen „Föderation von Bosnien und Herzegowina" und „Republika Srpska" sowie drei großen Volksgruppen. Vereinzelt können politische, religiöse oder ethnisch motivierte Spannungen nicht ausgeschlossen werden. Proteste verlaufen in der Regel friedlich.

  • Informieren Sie sich über die lokalen oder internationalen Medien.
  • Meiden Sie Kundgebungen und seien Sie im Umfeld z.B. von Fußballspielen vorsichtig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Landminen

Minen und Blindgänger stellen in einigen Landesteilen und vor allem abseits von Hauptstrecken und touristisch frequentierten Gegenden Gefahren dar. Erdrutsche nach Unwettern haben Minenfelder wandern lassen, Markierungen sind oft nicht mehr sichtbar.

  • Informieren Sie sich vor Wanderungen in abgelegenen Gebieten, z.B. beim Bosnia and Herzegovina Mine Action Centre.
  • Verlassen Sie befestigte Straßen auch nahe der Hauptstadt Sarajewo nicht und betreten Sie keine brachliegenden Felder oder Hausruinen.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist niedrig, Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt insbesondere an touristisch frequentierten Orten wie in Sarajewo und anderen Städten vor.
Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen oder Mietwagen sind bevorzugtes Ziel von Autodiebstahl und Einbrüchen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf und lassen Sie die übliche Sorgfalt walten.
  • Stellen Sie Ihr Fahrzeug möglichst nur in verschlossenen Garagen oder auf bewachten Parkplätzen ab.
  • Lassen Sie - auch bei nur kurzfristigen Abwesenheiten - keine Wertsachen, Reisedokumente oder anderes Gepäck im geparkten Fahrzeug zurück, auch nicht im Kofferraum.

Natur und Klima

Bosnien und Herzegowina liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Es herrscht Kontinentalklima, zur Küste hin Mittelmeerklima.
In den Sommermonaten kommt es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen in den südlicheren Landesteilen zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden.

  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Grenzkontrollen

Beim Überschreiten der Schengener Außengrenzen werden nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten überprüft, sondern auch alle Reisedokumente systematisch mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen. Dies gilt auch für EU-Bürger und andere freizügigkeitsberechtigte Personen.
Verlängerte Wartezeiten an den kroatisch-bosnischen Grenzübergängen, insbesondere zu den Hauptreisezeiten, an Feiertagen und im Sommer, können nicht ausgeschlossen werden. 
Insbesondere an den Grenzen zu Serbien und Kroatien kommt es zu Behinderungen und längeren Wartezeiten. Reisenden wird empfohlen, die Medienberichterstattung hierzu zu verfolgen.

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es existieren verlässliche Zug- und Busverbindungen.

Straßenmarkierungen sind häufig ungenügend, der Straßenzustand schlecht. Nicht alle von gängigen Navigationssystemen vorgeschlagenen Routen sind auch tatsächlich befahrbar oder beispielsweise für den Grenzübertritt zugelassen.

Im Fall von Verkehrsunfällen mit Personenschaden können Ausländer ohne Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina bis zum Abschluss des Untersuchungsverfahrens in Untersuchungshaft genommen werden, die Kautionshinterlegung ist nicht immer möglich.

Bei Verkehrskontrollen sind immer zwei Polizisten anwesend, bei Verstößen ist eine sofortige Zahlung gegen Zahlungsbestätigung und Strafverfügung „prekeršajni nalog" möglich. Bei Nichtzahlung wird der Führerschein vorübergehend eingezogen.

Die Mitnahme von Anhaltern kann, insbesondere beim Grenzübertritt, den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.

Die Promillegrenze beträgt 0,3, bei Fahranfängern und Personen unter 21 Jahren 0,0.
Die Grüne Versicherungskarte ist mitzuführen und muss „BIH" als Gültigkeitsbereich enthalten.
Vom 15. November bis 15. April gilt Winterreifenpflicht.

  • Seien Sie im Straßenverkehr besonders vorsichtig und fahren Sie defensiv.
  • Vermeiden Sie Autofahrten bei Nacht.
  • Nehmen Sie keine unbekannten Anhalter im Fahrzeug mit

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Bosnien und Herzegowina nicht strafbar; gleichwohl stehen große Teile der Gesellschaft diesem Thema ablehnend gegenüber. Es hat vereinzelt auch Angriffe auf Angehörige der LGBTIQ-Community gegeben.

Rechtliche Besonderheiten

Schuldigen eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden droht - anders als in Deutschland  - meist eine Haftstrafe.

Für bestimmte Gebäude und Einrichtungen besteht ein Fotografierverbot, auf welches durch entsprechende Zeichen hingewiesen wird (u .a. US-Botschaft in Sarajewo). Bei Missachtung droht ein Bußgeld.

Die Mitnahme von Anhaltern, insbesondere von Migranten, kann beim Grenzübertritt den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.
Nach in Bosnien und Herzegowina geltendem Recht wird mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bestraft, wer bei unerlaubtem Grenzübertritt behilflich ist oder den Transport bis zur Grenze durchführt.

Geld/Kreditkarten

Die Landeswährung "Konvertible Mark" wird zum festen Kurs von 1,- Euro = 1,95583 KM getauscht. Mit Kreditkarte kann Bargeld am Automaten gezogen werden. Kreditkarten werden zunehmend in Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert. Barzahlung wird jedoch empfohlen. Für reibungslosen Zahlungsverkehr ist es ratsam, Banknoten kleinerer Stückelung mitzuführen.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen. 

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige ab 15.03.2020 mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Ausreise noch mindestens drei Monate gültig sein, bei der Einreise entsprechend länger.

Von der Einreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Reisedokument wird dringend abgeraten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht auch nach mehreren Monaten oder Jahren keine Garantie, dass diese Information auch an den bosnisch-herzegowinischen Grenzkontrollstellen vorliegt. Dies führt zur Verweigerung der Einreise und Verpflichtung zur sofortigen Rückreise; eine Einflussnahme durch die deutsche Botschaft in Sarajewo ist nicht möglich.

Während des Aufenthalts in Bosnien und Herzegowina sollte das Reisedokument ständig mitgeführt werden. Beim Versuch, mit nicht gültigen oder akzeptierten Dokumenten zu reisen, drohen hohe Bußgelder.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum. Sie dürfen sich innerhalb von sechs Monaten maximal 90 Tage visumfrei in Bosnien und Herzegowina aufhalten. Über diesen Zeitraum hinaus müssen Sie über einen Aufenthaltstitel verfügen.

Ausländer müssen bei der Einreise über Mittel von mindestens 150,- KM (entspricht ca. 75,-EUR) pro Aufenthaltstag verfügen. Der Nachweis dieser finanziellen Mittel für die Dauer des Aufenthalts kann in bar (in der Landeswährung oder in EUR) oder unbar (Kreditkarten und andere vom bosnisch-herzegowinischen Bankensystem anerkannte Zahlungsmittel) geführt werden.

Eine Einreise, nachdem die gesetzlich erlaubte Aufenthaltsdauer bereits erreicht wurde, stellt einen illegalen Aufenthalt dar und kann von den bosnisch-herzegowinischen Behörden strafrechtlich geahndet werden.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige benötigen für die Ein- und Ausreise eine schriftliche (Reise-) Genehmigung der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils. Auch bei Reisen mit nur einem Elternteil wird empfohlen, eine Reisegenehmigung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Die Erlaubnis sollte auch in die bosnische, kroatische oder serbische Sprache übersetzt und die Unterschrift der/des Sorgeberechtigten amtlich beglaubigt sein.

Registrierung

Es besteht eine Registrierungspflicht für ausländische Staatsangehörige. Bei Hotelunterkunft erfolgt die polizeiliche Anmeldung üblicherweise durch das Hotel bzw. die Pension. Wenn Sie keine Hotelunterkunft gebucht haben, wenden Sie sich– sofern ein Aufenthalt von mehr als 3 Tagen vorgesehen ist – sofort (innerhalb von 48 Stunden) an die nächstgelegene Polizeidienststelle. Für diese eigenständige Registrierung wird eine Gebühr von ca. 10 KM (ca. 5 EUR) erhoben.

Bei Versäumnis drohen Geldbußen, schlimmstenfalls Abschiebung. Dies gilt nicht für Aufenthalte im Rahmen der Implementierung des Daytoner Friedensabkommen (Diplomaten, EU, UNO, EUFOR, UNHCR etc.).

Einfuhrbestimmungen

Devisen können deklariert werden, dies ist aber nicht ausdrücklich vorgeschrieben.

Personen im Besitz einer Waffe werden an der Grenze zurückgewiesen; Ausnahmeregelungen für die Angehörigen von EUFOR sind vorhanden.

Für die Einfuhr von Zigaretten und Alkohol gelten dieselben Bestimmungen wie in den Ländern der EU.

Heimtiere

Die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren ist in aller Regel problemlos möglich, wenn die Tiere einen Transponder tragen. Es ist außerdem ein gültiger Tierausweis vorzulegen, der insbesondere den Halter des Tieres und Informationen zur Tollwutimpfungen enthält. Weitere Informationen erteilt die bosnisch-herzegowinische Grenzpolizei.
Allgemeine Informationen zum Reisen mit Tieren bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen erforderlich.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut sowie ggf. FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Frühsommer-Meningoenzephalitis

Das Risiko für die durch Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist in Bosnien-Herzegowina aufgrund der schlechten Datenlage unklar, es ist jedoch mindestens von vereinzeltem Auftreten in den Monaten April bis Oktober auszugehen. Zecken können zudem auch weitere Krankheiten wie z.B. die Borreliose übertragen.

  • Suchen Sie Ihren Körper nach Aufenthalten im Freien sorgfältig nach Zecken ab und entfernen diese so rasch wie möglich. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung bei besonderer Exposition beraten und ggf. impfen.

Prophylaxe

Durch hygienisches Essen und Trinken sowie adäquaten Mückenschutz können Durchfälle und andere Infektionserkrankungen vermieden werden, siehe Merkblatt Krankheitsprävention und Hygiene und Merkblatt Expositionsprophylaxe.

Luftverschmutzung

In Städten mit hohem Industrieaufkommen wie z.B. Zenica, aber auch in der Hauptstadt Sarajewo kann es zu einer ganzjährigen Smogbelastung kommen. Besonders in den Herbst- und Wintermonaten ist in vielen Städten durch Holz- und Kohlebefeuerung, Emissionen alter Fahrzeuge und unkontrollierter Müllverbrennung die Smogbelastung erhöht. Dies kann zur Beeinträchtigung der Atmung, Reizung der Schleimhäute sowie Erkrankungen der Atemwege führen. Insbesondere für Asthmatiker ist die Luftverschmutzung problematisch.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Land ist mit EU-Standards noch nicht zu vergleichen und ist oft bezüglich technischer Ausstattung, hygienischen Verhältnissen und fachlicher Ausbildung problematisch. Vor allem außerhalb der großen Städte gibt es wenige  Deutsch / Englisch / Französisch sprechende Ärzte oder Therapeuten.

  • Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserücktransportversicherung mit Gültigkeit auch für dieses Land werden dringend empfohlen. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden, siehe Merkblatt Reiseapotheke.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Kontaktadressen

Botschaft der Republik Bosnien und Herzegowina

Tel:+41 (0)31 351 10 51/52. Website: Tel:+41 (0)31 351 10 51/52. Öffnungszeiten:

Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.

Adresse: Thorackerstrasse 3Muri b. Bern3074

Tel:+43 (0)1 811 85 55. Konsularabt.: +43 (0)1 811 85 34. Website:http://www.bhbotschaft.at Tel:+43 (0)1 811 85 55. Konsularabt.: +43 (0)1 811 85 34. Öffnungszeiten:

Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabtlg.: Mo-Fr 09.00-14.00 Uhr; telefonisch Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.

Adresse: Tivoligasse 54Wien1120

Tel:+49 (0)30 81 47 12 10. Konsularabt.: +49 (0)30 81 47 12 31/33. Website:http://www.botschaftbh.de Tel:+49 (0)30 81 47 12 10. Konsularabt.: +49 (0)30 81 47 12 31/33. Öffnungszeiten:

Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr. Telefonische Auskünfte: 13.00-16.00 Uhr.

Adresse: Ibsenstraße 14Berlin 10439

Allgemeines

Lage

Lat:43.915886 Long:17.679076

Fläche

51.197 qkm.

Bevölkerungszahl

3.280.819 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte

76 pro qkm.

Hauptstadt

Sarajewo.

Staatsform

Demokratischer Staat. Verfassung von 1995. Seit dem Abkommen von Daytona 1995 besteht Bosnien-Herzegowina aus zwei Gebietseinheiten, der Federacija Bosne i Hercegovine (Bosniakisch-Kroatische Föderation) und der Republika Srpska (Serbische Republik). Beide ernennen ihren eigenen Präsidenten, es gibt jedoch ein direkt gewähltes 3-köpfiges Präsidium (bestehend aus jeweils einem Bosniaken, Kroaten und Serben mit einem alle 8 Monate rotierenden Vorsitz.

Geographie

Bosnien-Herzegowina grenzt im Osten an Serbien und im Südosten an Montenegro und im Norden und Westen an Kroatien. Die 28 km lange Adriaküste im Südwesten bietet den einzigen Zugang des Landes zum Meer.
Bosnien-Herzegowina besteht aus zwei Gebietseinheiten, der Bosniakisch-Kroatischen Föderation (BKF) und der Serbischen Republik (RS) mit der Gebietshauptstadt Banja Luka. Sarajewo dient als gemeinsame Hauptstadt beider Teilgebiete.

Sprache

Religion

Überwiegend muslimisch (40 %), außerdem serbisch-orthodoxe (31 %) und römisch-katholische (15 %) Religionsangehörige.

Ortszeit

Soziale Konventionen

Bosnien und Herzegowina wird durch seine ethnische und religiöse Vielfalt charakterisiert und Besucher sollten die Bräuche und Gewohnheiten der verschiedenen Gruppen respektieren, Trinken in der Öffentlichkeit ist verpönt. Die Einwohner von Bosnien-Herzegowina werden allgemein als Bosnier bezeichnet, die in religiöser Hinsicht muslimischer, katholischer oder russisch-orthodoxer Herkunft sein können (vor ethnischem Hintergrund gibt es auch die Bezeichnungen bosnische Muslime, bosnische Kroaten und bosnische Serben). Als Zeichen der gegenseitigen Anerkennung dieser drei religiösen Gruppen erlaubt die Regierung den Bürgern zwei religiöse Feiertage pro Jahr.

Bosnier sind sehr gastfreundlich, bei der Begrüßung wird die Hand gereicht. Ist man bereits miteinander bekannt, begrüßt man sich mit 4 Küsschen abwechselnd auf die Wangen. Vor dem Betreten der Wohnung werden die Schuhe ausgezogen.

Rauchen: Das landesweite Rauchverbot gilt besonders für Behörden, öffentliche Gebäude und die Gastronomie. Es gibt Raucherräume. 

Trinkgeld: In Restaurants wird ein Trinkgeld von 5-10% erwartet. Generell ist es üblich auch Portiers, Taxifahrern und Zimmermädchen ein kleines Trinkgeld zu überreichen.

Netzspannung

220 V, 50 Hz , Adapter nicht notwendig.

Regierungschef

Zoran Tegeltija, seit November 2019.

Staatsoberhaupt

Vorsitzender des Staatspräsidiums: Milorad Dodik (seit November 2020).

Jüngste Geschichte

Reisepass/Visum

Übersicht

LandReisepaßVisumRückflugticket
Deutschland Ja Nein Ja
Österreich Ja Nein Ja
Schweiz Ja Nein Ja
Andere EU-Länder Ja Nein Ja
Türkei Ja Nein Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Eintritt mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder Personalausweis oder eigener Reisepass.

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige benötigen zur Ein- und Ausreise der Zustimmung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten. Die Erlaubnis sollte in bosnischer, kroatischer oder serbischer Sprache verfasst und muss amtlich beglaubigt sein.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Visum

Hinweis

Transitvisum

Schengen-Visum

Visagebühren

Privatbesuch, Touristenvisum und Geschäftsvisum.

Gültigkeitsdauer

Visum für eine Einreise: Maximal 90 Tage.
Visum für mehrmalige Einreisen: Maximal 1 Jahr. (Jeder einzelne Aufenthalt in Bosnien-Herzegowina darf 90 Tage nicht überschreiten).

Antragstellung

Persönlich beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Aufenthaltsgenehmigung

Working Days Required

Ca. 2 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel in bar verfügen:Mindestens 150 KM (ca. 75 €)  pro Person und pro Tag.

Verlängerung des Aufenthalts

Einreise mit Haustieren

Geld

Währung

1 Konvertibilna Marka = 100 Fening (Kf). Währungskürzel: KM, BAM (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Nennwerten 200, 100, 50, 20 und 10 KM. Münzen sind im Wert von 5, 2 und 1 KM sowie 50, 20, 10 und 5 Fening im Umlauf. Seit 2002 ist die Marka an den Euro gekoppelt (1 €=2 Marka).

Geldwechsel

Euro und US-Dollar können am einfachsten getauscht werden. Teilweise werden Euro auch als Zahlungsmittel akzeptiert.

Kreditkarten

Gängige Kreditkarten werden vor allem in Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte. 
 

Bankkarten
 

Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an einigen Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol in den großen Städten genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.

Geldautomaten stehen in allen größeren Städten flächendeckend zur Verfügung, in entlegenen Gegenden sollte man genügend Bargeld mit sich führen.

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Bosnien und Herzegowina in den größeren Städten bei Banken eingelöst werden.

Devisenbestimmungen

Öffnungszeiten der Banken

Mo-Fr 08.00-16.00 Uhr.

Wechselkurse

Zollfrei einkaufen

Zollfrei einkaufen

Folgende Artikel können zollfrei nach Bosnien-Herzegowina eingeführt werden (Personen ab 17 J.):
- 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak (Personen ab 17 J.);
- 1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22%;
- 2 l Tafelwein;
- 60 ml Parfüm, 250 ml Eau de Toilette;
- Geschenke im Wert von bis zu 100 €.

Einfuhrverbot

Verbotene Ausfuhren

Kunstwerke.

Einfuhrbestimmungen

Ausfuhrbestimmungen

Einfuhrbeschränkungen

Exportbeschränkungen

Duty-free-Verkauf in der EU

Warenverkehr innerhalb der EU

Gesetzliche Feiertage

Feiertage

Zusätzlich zu den angegebenen Feiertagen hat jeder Bürger von Bosnien-Herzegowina das Recht auf zwei freie Tage im Jahr zur Ausübung seiner Religion. Diese Regelung wurde zur Anerkennung der religiösen und ethnischen Vielfalt im Land geschaffen.

Neujahr : 2021
01 Januar

Orthodoxer Weihnachtsferiertag : 2021
07 Januar

Orthodoxer Weihnachtsferiertag : 2021
07 Januar

Orthodoxes Neujahrsfest : 2021
14 Januar

Orthodoxes Neujahrsfest : 2021
14 Januar

St. Sava-Tag : 2021
27 Januar

Unabhängigkeitstag : 01. März 2021

Ostersonntag : 04. April 2021

Tag der Arbeit : 01. Mai 2021

Mariä Himmelfahrt : 15. August 2021

Allerheiligen : 01. November 2021

Tag des Staates : 25. November 2021

Weihnachten : 25. Dezember 2021

Unterkunft

Hotels

Es gibt eine Reihe von nationalen und internationalen Hotels, insbesondere in Sarajevo und den größeren Städten. Andere Unterkunftsmöglichkeiten wie Pensionen stehen ebenfalls zur Verfügung. In kleineren Städten haben sich Angebot und Einrichtungen in den letzten Jahren stark verbessert, Hotels und andere Unterkunftsmöglichkeiten finden sich nun fast in allen Teilen des Landes.

Camping

Accommodation Information

Es gibt eine Reihe von nationalen und internationalen Hotels, insbesondere in Sarajevo und den größeren Städten. Andere Unterkunftsmöglichkeiten wie Pensionen stehen ebenfalls zur Verfügung. In kleineren Städten haben sich Angebot und Einrichtungen in den letzten Jahren stark verbessert, Hotels und andere Unterkunftsmöglichkeiten finden sich nun fast in allen Teilen des Landes.

Andere Unterkünfte

Land & Leute

Essen & Trinken

Bosnische Gerichte sind stark von der türkischen Küche beeinflusst. Zu den Spezialitäten zählen Bosanski Lonac (bosnischer Fleisch- und Gemüseeintopf) und die Süßigkeiten Lokum (türkischer Honig) und Halva (gemahlene Nüsse in Honig).

Nachtleben

Einkaufstipps

Wirtschaftsprofil

Wirtschaft

Umgangsformen

Delegation der deutschen Wirtschaft
Strossmayerova 1, BA-71000 Sarajevo
Tel: (033) 26 04 30.
Internet: www.ahk.hr

Wirtschaftskammer von Bosnien-Herzegowina
Branislava Djurdjeva 10, BA-Sarajevo
Tel: (033) 66 36 36.

Central Bank of Bosnia and Herzegovina
Marsala Tita 25, BA-71000 Sarajevo
Tel: (033) 27 81 00.
Internet: http://cbbh.ba

Geschäftszeiten: In der Regel: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-17.00 Uhr.

Kontaktadressen

Vorgeschlagene Reiserouten

Vorgeschlagene Reiserouten

Dinge zu sehen

Dinge zu sehen

Kommunikation

Telefon

Landesvorwahl:

Die Landesvorwahl ist die 00387. Die Nummer der internationalen Telefonzentrale ist die 1201. Die Nummer der Auskunft ist für nationale Telefonnummern 1182 und für internationale Telefonnummern 1183.

Mobiltelefon

GSM 900/1800. Netzbetreiber: U.a. HT Eronet (Internet: www.hteronet.ba). Roaming-Verträge bestehen.

Internet

Örtlicher Internetanbieter ist Inecco (Internet: www.inecco.net). Internetanschlüsse stehen in einigen größeren Hotels in Sarajevo zur Verfügung.

Medien

Post

Nationale und internationale Zustellungsdienste übernimmt die staatliche Post BH Post (Internet: www.bhp.ba). HPT Mostar ist die regionale Post in Kroatien, in Banja Luka wird von der serbischen Regierung die Srpske Poste geführt. Öffnungszeiten der Postämter: 10.00-17.00 Uhr. Postsendungen brauchen etwa 1 Woche nach Europa und schwere Pakete sind bis zu 10 Tage unterwegs.

Reiseverkehr - International

Flugzeug

Lufthansa (LH) bietet Nonstop-Verbindungen zwischen München und Sarajevo an. Eurowings (EW) verbindet Köln nonstop mit Sarajevo.

Austrian Airlines (OS) fliegt nonstop von Wien nach Sarajevo.

Wizz Air (W6) verbindet u.a. Berlin, Memmingen, Dortmund, Frankfurt (Hahn) und Basel-Mülhausen mit Tuzla.

Ryanair (FR) bietet u.a. Flugverbindungen von Berlin und Memmingen nach Banja-Luka an.

München - Sarajevo: 1 Std. 25 Min.; Dortmund - Tuzla: 2 Std.; Wien - Sarajevo: 1 Std. 5 Min.; Zürich - Sarajevo: 2 Std. 50 Min.

Flugzeug Anmerkungen

Ausreisegebühr

Ca. 11 € (12 US$). Transitpassagiere, die den Transitraum nicht verlassen, sind davon ausgenommen.

 

Internationale Flughäfen

International angeflogen werden neben Sarajevo (SJJ) auch Mostar (OMO), Tuzla (TZL) und Banja Luka (BNX).

Sarajevo Flughafenhttp://www.sarajevo-airport.ba Lage:

Der Flughafen Sarajevo liegt etwa 6 km südwestlich vom Stadtzentrum von Sarajevo. 

Tel:

33 289 100.

Schiff

Bahn

Von Zagreb und Ploce (Kroatien), Belgrad (Serbien) und Ljubljana (Slowenien) bestehen Verbindungen nach Sarajevo, Mostar, Doboj und Banja Luka.

Bahnpässe

Der Interrail Global Pass ist auch in Bosnien-Herzegowina gültig.

 

Bus/Pkw

Die Anreise von Deutschland und Österreich führt über Slowenien und Kroatien; von der Schweiz über Italien, Slowenien und Kroatien. Die Einreise aus den östlichen Nachbarstaaten Serbien und Montenegro ist auf dem Landweg ebenfalls möglich.

Fernbus: Flixbus und Eurolines/Eurolines Schweiz verbinden Deutschland, Österreich und die Schweiz mit verschiedenen Städten in Bosnien Herzegowina.

Maut: Auf der A1 ist der Autobahnabschnitt Lučani-Jošanica mautpflichtig. Der zu zahlende Betrag ist streckenabhängig. Die Bezahlung ist in bar oder mit Kreditkarte möglich bzw. elektronisch über ein spezielles Sendegerät (ACC), das an der Mautstation von Jošanica erhältlich ist.

Unterlagen: Der nationale Führerschein wird anerkannt.

 

Reiseverkehr - National

Flugzeug

In Bosnien-Herzegowina werden keine Inlandsflüge durchgeführt.

 

Schiff

Bahn

Das Schienennetz des Landes hat eine Länge von ca. 1.000 Kilometern. Der Bahnverkehr wird von den Eisenbahngesellschaften der Föderation Bosnien und Herzegowina (ŽFBH) sowie der Republik Srpske (ŽRS) betrieben.

Die Hauptachsen sind in Süd-Nord-Richtung: Čapljina-Mostar-Konjic-Sarajevo-Zenica–Doboj–Šamac und in West-Ost-Richtung: Dobrljin-Banja Luka-Doboj-Tuzla-Zvornik.

Kurze Abschnitte der Bahnstrecke Belgrad-Bar mit Haltestelle in Štrpci und der Museumsbahn Šarganska osmica führen ebenfalls durch Bosnien-Herzegovina.

Das gesamte Schienennetz ist in einem relativ schlechten Zustand; es gibt zahlreiche Stellen mit gedrosselten Geschwindigkeiten.

Der Interrail Global Pass ist auch in Bosnien-Herzegowina gültig.

Der Balkan Flexi Pass ist für unbegrenzte Bahnfahrten in Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei für wahlweise 3, 5, 7, 10 oder 15 Tage erhältlich.

 

Bus/Pkw

Das Straßennetz von Bosnien-Herzegovina hat eine Länge von rund 22.000 km. Sarajevo ist Verkehrsknotenpunkt; die Hauptverbindungsstraßen führen über Banja Luka im Nordwesten und Doboj im Norden zur kroatischen Grenze, über Zvornik in östlicher Richtung zur serbischen Grenze, über Mostar im Süden an die Adriaküste sowie über Foca im Südosten zur Grenze nach Montenegro.

Maut: Auf der A1 ist der Autobahnabschnitt Lučani-Jošanica mautpflichtig. Der zu zahlende Betrag ist streckenabhängig. Die Bezahlung ist in bar oder mit Kreditkarte möglich bzw. elektronisch über ein spezielles Sendegerät (ACC), das an der Mautstation von Jošanica erhältlich ist.

Tankstellen: Das Tankstellennetz ist ausreichend. Die Bezahlung ist an den meisten Tankstellen sowohl in bar als auch mit Kreditkarte möglich.

r

Die Straßen sind oft ungenügend gewartet und markiert. Aufgrund der noch immer bestehenden Minengefahr sollten Reisende befestigte Straßen nicht verlassen und Nachtfahrten generell vermeiden.

Das Busnetz ist gut ausgebaut und bedient sämtliche Städte; die Fahrpreise sind günstig.

Taxis sind überall verfügbar.

Der nationale Führerschein wird anerkannt.

 

Verkehrsbestimmungen:
- Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt.
- Das Licht muss bei der Fahrt immer angeschaltet sein.
- Kinder sind bis zum Alter von 12 Jahren in entsprechenden Kindersitzen zu befördern.
- Promillegrenze: 0,3 ‰ bzw. 0,0 ‰ für Fahrer unter 21 Jahren und Fahrer, die den Führerschein weniger als 3 Jahre besitzen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- Landstraßen: 80 km/h;
- Schnellstraßen: 100 km/h;
- Autobahnen: 130 km/h.

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.

Der ADAC-Partnerclub ist der Bosnische Automobilclub BIHAMK in Sarajevo, Tel.: +387 33 21 27 72.

Bei Pannen und Unfällen mit dem Mietwagen ist immer zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.

Mietwägen sind an den Flughäfen und in den Städten erhältlich. Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (je nach Fahrzeugkategorie) und seit mindestens 1 Jahr den Führerschein besitzen. Bei Fahrern unter 25 Jahren wird oft eine Jungfahrergebühr fällig. Manche Vermieter geben ein Maximalalter von 75 Jahren an.

Verkehrsbestimmungen:
- Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt.
- Das Licht muss bei der Fahrt immer angeschaltet sein.
- Kinder sind bis zum Alter von 12 Jahren in entsprechenden Kindersitzen zu befördern.
- Promillegrenze: 0,3 ‰ bzw. 0,0 ‰ für Fahrer unter 21 Jahren und Fahrer, die den Führerschein weniger als 3 Jahre besitzen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- Landstraßen: 80 km/h;
- Schnellstraßen: 100 km/h;
- Autobahnen: 130 km/h.

Stadtverkehr

Sarajevo kann mit Straßenbahnen, Bussen und Elektrobussen erkundet werden; die Innenstadt auch zu Fuß. Einzeltickets gelten nur für eine Fahrt; bei jedem Mal Umsteigen muss neu gelöst werden.

 

Fahrzeiten

VonZuLuftStraßeBahn

Klima

Klima

Kontinentalklima mit heißen Sommern (Juli/August) und kalten Wintern mit Schneefall (Dezember bis März) im Landesinneren. An den Küsten sind die Winter milder und feuchter als im Landesinneren.

 

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