Landschaftlich ist Neukaledonien äußerst vielgestaltig: Es verfügt über einige der besten weißen Sandstrände im Pazifik, aber auch über atemberaubende Berge. Ein 1.600 km langes Barriereriff umgibt Neukaledonien, das 2008 zum UNESCO Weltnaturerbe ernannt wurde. In Neukaledonien soll es außerdem die größte Lagune der Welt geben.
Neukaledonien ist nicht vulkanischen Ursprungs wie seine Nachbarn, sondern Teil eines prähistorischen Kontinents, der sich vor etwa 250 Millionen Jahren abspaltete. Seine Pflanzen- und Tierwelt hat sich deshalb vom Rest der Welt isoliert entwickelt und ist heute einzigartig.
Neukaledonien ist die drittgrößte Insel der Pazifikregion nach Papua-Neuguinea und Neuseeland. Es wurde 1853 französische Kolonie und 1946 französisches Überseeterritorium. Die Ureinwohner haben schon mehrmals – einschließlich während der Kanak-Revolte von 1878 – versucht, die Unabhängigkeit von Frankreich zu erlangen. Noch heute kommt es zu Konflikten zwischen beiden Ländern, was verdeutlicht, wie unterschiedlich sie über Fragen der neukaledonischen Selbstverwaltung oder der französischen Nukleartests in der Region denken.
Landschaftlich ist Neukaledonien äußerst vielgestaltig: Es verfügt über einige der besten weißen Sandstrände im Pazifik, aber auch über atemberaubende Berge.
Letzte Änderungen: Aktuelles (Einreise, Durch-und Weiterreise)
Einschließlich Französische Überseedépartements
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Einreise, Durch-und Weiterreise)
Die Ausbreitung von COVID-19 führt auch in Frankreich weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Auch vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Französisch-Guayana, St. Martin, sowie die Überseegebiete Französisch-Polynesien, Mayotte und Saint-Barthélemy wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von Reisen in die übrigen französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen bestehen, wird dringend abgeraten.
Frankreich überschreitet in allen Regionen die Zahl von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Frankreich, mit Ausnahme der Überseegebiete Guadeloupe, La Réunion und Martinique als Risikogebiet eingestuft ist. Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.
Die Einreise aus Deutschland und aus allen EU-Staaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat ist möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende April 2021 weiter kontrolliert. Wer auf dem Luft- oder Seeweg aus diesen Ländern einreist, muss einen höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommenen, negativen COVID-19-Test (PCR- oder Antigen-Test mit Nachweis des Proteins Sars-CoV-2) nachweisen sowie eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben. Für die Einreise aus allen übrigen Ländern (einschließlich dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland) gelten neben dieser Test-und Nachweispflicht folgende zusätzliche Einschränkungen: Bei Einreise ist die Erklärung über das Vorliegen eines anerkannten Einreisegrundes mitzuführen. Schließlich sind Einreisende verpflichtet, sich direkt nach der Einreise in eine siebentägige Quarantäne zu begeben, danach ist ein erneuter Test erforderlich.
Das französische Außenministerium aktualisiert laufend Informationen zu den Einreisebedingungen.
Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich. Es gilt jedoch eine nächtliche Ausgangssperre von grundsätzlich 18 bis 6 Uhr. Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen. Es gelten jedoch die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer COVID-19-Test, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit, Beachten der nächtlichen Ausgangssperre). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen und können über Reisebüros oder im Internet recherchiert und gebucht werden, sind wegen der innerfranzösischen Ausgangsbeschränkungen allerdings stark eingeschränkt verfügbar.
Es gilt landesweit eine bußgeldbewehrte Ausgangssperre von 18 bis 6 Uhr. Die geltenden Regelungen sind auf der Webseite der französischen Regierung einsehbar. Bestimmte Ausnahmetatbestände können in dringenden Fällen und unter Mitführung einer Ausgangsbescheinigung geltend gemacht werden. Die Bescheinigungen können als Leerformular zum Ausdruck, online oder in der französischen Corona-App „Tous Anti Covid" ausgefüllt werden. Da die französische und die deutsche Corona-App derzeit nicht miteinander kompatibel sind, sollten regelmäßige Pendler oder Grenzgänger bis auf weiteres beide Apps gleichzeitig installieren und nutzen.
Gastronomiebetriebe, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit geschlossen.
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Flugzeug, Zug, Metro, Bus, Taxis und Sammeltaxis). Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.
In den meisten französischen Städten gehen die örtlichen Behörden dazu über, die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit auch auf sonstige öffentliche Plätze, Straßen oder Anlagen mit dichtem Publikumsverkehr zu erweitern. Unter anderem in Paris und den umliegenden Départements Seine-Saint-Denis, Hauts-de-Seine und Val-de-Marne sowie in Marseille, Toulouse und Straßburg gilt Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet.
Für die Einreise nach Korsika ist, bußgeldbewehrt, bis voraussichtlich 8. Februar 2021 ein negativer COVID-19-Test (PCR- oder Antigentest) sowie eine diesbezügliche schriftliche Erklärung erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Präfektur von Korsika.
Reisende nach Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélemy und La Réunion müssen bei Abflug ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen, ebenso eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit sowie eine Verpflichtung zur Einhaltung einer siebentägigen Quarantäne nach Einreise mit anschließendem PCR-Test unterzeichnen. Anderenfalls kann die Reise nicht angetreten werden.
Im Hinblick auf die Verbreitung regionaler Corona-Virusvarianten müssen Reisende aus Französisch-Guyana mit dem Ziel Französische Antillen oder Festlandsfrankreich vor Abflug ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen und sich zu einer siebentägigen Quarantäne nach Einreise mit anschließendem erneutem Test verpflichten, gleiches gilt für Reisende aus Mayotte und La Réunion.
Reisende nach Französisch-Polynesien benötigen ebenfalls vor Abflug ein höchstens 72 Stunden altes negatives PCR-Testergebnis, und die Selbsterklärung zu Symptomfreiheit. Darüber hinaus ist eine u.a. COVID-19 abdeckende Krankenversicherung oder eine Kostenübernahmezusage erforderlich, sowie eine Online-Registrierung mit den eigenen Reise- und Aufenthaltsdaten (ETIS – Electronic Travel Information System). Bei Einreise erhalten Reisende einen Testkit für einen COVID-19-Selbsttest, der vier Tage nach Einreise vorzunehmen ist. Nähere Informationen finden sich beim Hochkommissariat (Präfektur) und der Regierung von Französisch-Polynesien.
Über Bedingungen, zu denen die grundsätzlich nicht gestattete Einreise nach Neu-Kaledonien ausnahmsweise möglich ist, informiert die Regierung von Neu-Kaledonien.
Beachten Sie die örtlichen Hinweise (Aushänge o.ä.) zur Maskenpflicht.
Nach dem Ende der Übergangsfrist für den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union („Brexit") am 31. Dezember 2020 muss in den Häfen der französischen Kanalküste mit längeren Wartezeiten bei der Grenzabfertigung des Güterverkehrs in Richtung Vereinigtes Königreich gerechnet werden.
Nähere Informationen bietet die Brexit-Webseite der französischen Regierung, auch mit Informationen für LKW-Fahrer in deutscher Sprache.
Frankreich ist seit Anfang 2015 Ziel mehrerer schwerer Terroranschläge gewesen, u.a. in Paris, Nizza, Straßburg und Lyon. Im Oktober 2020 erfolgten verschiedene z.T. tödliche islamistische Anschläge auf einzelne Personen, u.a. im Großraum Paris und in Südfrankreich. Frankreich hat in Folge die höchste Terrorwarnstufe ausgerufen.
Die Sicherheitslage in Frankreich, insbesondere in Paris und anderen Großstädten, bleibt angespannt. Zur Begegnung von terroristischen Bedrohungen gilt in Frankreich der Plan "Vigipirate", der je nach Bedrohungslage verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorsieht.
Auf Bahnhöfen, Flughäfen, in Zügen und U-Bahnen gibt es auch sonst verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen. Auch an Eingängen (zu Museen oder Einkaufszentren) kann es zu Handtaschenkontrollen kommen. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr.
In der Vergangenheit kam es zu Sprengstoffanschlägen auf öffentliche Einrichtungen, die sich gegen Symbole der Staatsgewalt (Gendarmerie- und Polizeistationen, Gebäude der Finanzverwaltung) richteten. Vor diesem Hintergrund kann weiterhin eine Gefährdung auch von ausländischen Reisenden, die sich in der Nähe solcher Gebäude aufhalten, nicht ausgeschlossen werden.
Insbesondere auf Mayotte und La Réunion sowie in Französisch-Guayana kommt es gelegentlich zu Demonstrationen und Streiks, die auch zu Straßenblockaden und bei längerer Dauer zu Versorgungsengpässen führen können.
Paris und die großen Städte, dort insbesondere touristisch hoch frequentierte Ziele und touristischen Attraktionen, sind von Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen, aber auch von Übergriffen auf ausländische Besucher betroffen, wie insbesondere im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Auch in Nachtzügen mit Schlaf- und Liegewagen in Südfrankreich besteht eine erhöhte Gefahr.
Überfälle auf Fahrzeuge im Straßenverkehr z.B. von Mopeds aus werden insbesondere aus den Regionen Auvergne-Rhône-Alpes, Provence-Alpes-Côte d'Azur und dem östlichen Teil der Region Occitanie, gemeldet. Auch auf Rastplätzen werden Aktivitäten organisierter Banden verzeichnet.
Daneben kann es auf der Strecke zum Fähranleger von Calais zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen durch Personen kommen, die illegal ins Vereinigte Königreich zu gelangen versuchen.
Von einigen französischen Überseedépartements wie insbesondere Mayotte wird von steigender Armutskriminalität berichtet. Auch der Besitz und Einsatz von Waffen ist in den Überseedépartements teilweise verbreitet.
Das Klima reicht von atlantischem Meeresklima über kontinental im Zentrum und Osten und mediterran an der Mittelmeerküste bis zu alpin in der Bergen.
in den Überseegebieten herrscht tropisches bzw. subtropisches Klima.
Vermehrt kommt es insbesondere im Sommer und Frühherbst zu Sturzfluten, die in der Vergangenheit Todesopfer forderten.
Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen kommen.
In den Wintermonaten kann in den französischen Alpen Lawinengefahr bestehen.
Insbesondere in Südfrankreich und auf Korsika kommt es vor allem in den Sommermonaten aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen mit Dürreperioden regelmäßig zu Busch- und Waldbränden. In von Waldbränden betroffenen Gebieten sind Verkehrswege häufig gesperrt, es kann zu Ausfällen der Energieversorgung und der Kommunikationsinfrastruktur kommen.
In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison (Martinique, Guadeloupe, Saint-Martin und Saint-Barthélemy), im Indischen Ozean von Januar bis April (La Réunion und Mayotte), im Südpazifik von November bis April (Französisch Polynesien und Neu-Kaledonien). In dieser Zeit muss mit Tropenstürmen gerechnet werden muss.
Neu-Kaledonien, Wallis-et-Futuna, La Réunion und Mayotte sowie die karibischen Überseegebiete liegen in zum Teil seismisch sehr aktiven Zonen, weshalb es zu auch schwereren Erdbeben und erheblicher vulkanischer Aktivität kommen kann.
Die deutsche Botschaft in Paris ist die zuständige konsularische Vertretung auch für die Überseedépartements Frankreichs. In Papeete (Tahiti, Französisch-Polynesien), Fort-de-France (Martinique), Nouméa (Neukaledonien) und Sainte-Clotilde (La Réunion) gibt es deutsche Honorarkonsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können. Matoury (Französisch-Guayana) und Baie-Mahault (Guadeloupe) werden ggf. von Fort-de-France mit bedient.
Bis mindestens April 2021 finden Kontrollen an den Landesgrenzen Frankreichs zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an den Luft- und Seegrenzen statt. Es kann daher im Reiseverkehr zu Einschränkungen kommen. Insbesondere bei der Einreise aus Großbritannien muss mit längeren Wartzeiten gerechnet werden.
Die Weiterreise von den französischen Antillen auf andere Karibikinseln oder z.B. die Ausreise über den niederländischen Teil der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) ist nur mit Reisepass möglich.
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Neben einem Inlandsflugnetz gibt es ein gut ausgebautes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen und Busverbindungen sowie gut funktionierenden öffentlichen Nahverkehr in den Städten. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden. Aktuelle Informationen auch zu Behinderungen bietet teilweise auch in deutscher Sprache z.B. RATP.
Fast alle Autobahnen in Frankreich sind mautpflichtig.
Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs signalisiert, dass dieser Rot hat und bei eigener grüner Ampel ein zügiges Linksabbiegen möglich ist, sofern keine bevorrechtigte Fußgänger in der Kreuzung sind. Ein gelb blinkender Pfeil bei auf Rot geschalteten Ampeln signalisiert möglichen bevorrechtigten Querverkehr.
Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, gilt im Kreisverkehr rechts vor links, d.h. dass der einfahrende Verkehr in der Regel Vorfahrt hat. Bei mehrspurigen Kreisverkehren ist dem auf der Außenspur fahrenden Fahrzeug Vorrang zu gewähren.
Durchgezogene gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot, unterbrochene Parkverbot.
Blaue Markierungen am Fahrbahnrand weisen auf ein begrenztes und ggfs. kostenpflichtiges Parken mit Parkscheiben („Zones Bleues") hin.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren 0,2.
Die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen wurde zum 1. Juli 2018 von 90 auf 80 km/h gesenkt.
In der vom Stadtautobahnring Boulevard Périphérique umschlossenen Innenstadt von Paris und zahlreichen anderen französischen Großstädten sind mittlerweile Umweltzonen eingeführt worden. Diese dürfen unabhängig von der Art des Antriebs nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, die mit einer je nach Schadstoffausstoß abgestuften französischen Umweltplakette „Certificat Qualité de l'Air" (auch „Crit'Air") gekennzeichnet sind. Vor dem 1. Januar 1997 erstmals zugelassenen Kraftfahrzeugen und vor dem 1. Juni 1999 erstmals zugelassenen Krafträdern wird keine Umweltplakette erteilt. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Innerhalb der Umweltzonen können Bereiche für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen gesperrt oder Parkverbote errichtet werden. Deutsche Umweltplaketten werden nicht anerkannt. Die französische Umweltplakette Certificat Qualité de l'Air kann auch für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge anhand von Angaben aus den gültigen deutschen Zulassungspapieren bestellt werden.
Im Vorgriff auf landesweite Regelungen hat die Stadt Paris für elektrisch betriebene Kleinstfahrzeuge (E-Roller) ein bußgeldbewehrtes Fahrverbot (135,- EUR) auf Gehwegen erlassen.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
An allen öffentlichen Orten gilt ein generelles Rauchverbot.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen mit Haftstrafen geahndet, mindestens droht ein pauschales Bußgeld i.H.v. 200,- EUR.
Es ist in Frankreich nicht erlaubt, an öffentlichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Vergehen können zu Strafen von bis zu 150,- Euro führen.
Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Die Einreise in die Überseedépartements Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion sowie die Überseeterritorien Französisch-Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis und Futuna, Saint-Martin, Saint-Barthélemy und Neukaledonien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen gültig sein.
Sollte die Flugroute eine Zwischenlandung auf nicht zu den französischen Überseeterritorien gehörenden Inseln vorsehen wie derzeit z.B. via Mauritius nach La Réunion oder via Tobago nach Martinique, kann es zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall ist für die Einreise ein mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass erforderlich, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Das gilt auch für Rückflüge von St. Martin vom niederländischen Teil der Insel, Sint Maarten, Flughafen Juliana.
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Reisende müssen mitgeführte Barmittel (Bargeld, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine/Kupons) ab 10.000,- € (bei anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte) bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel bei den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden.
Nähere Informationen erteilen die französischen Zollbehörden Douane.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Für die Einreise nach Frankreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Im Süden des Landes im Département Var wurden Einzelfälle von lokal erworbenen Zika-Virus-Infektionen nachgewiesen. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-Viren werden vereinzelt in Südfrankreich durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Frankreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.
Seit 2015 wurden auf Korsika einzelne Fälle von Bilharziose durch Schistosomiasis haematobium berichtet. Sämtliche Infektionen stehen im Zusammenhang mit Aufenthalten und Süßwasserkontakten am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden der Insel. Eine grundsätzliche Gefährdung kann dort nicht ausgeschlossen werden, siehe Merkblatt Bilharziose.
In Frankreich besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen. Bis auf La Reúnion und Mayotte sind alle französischen Überseedépartements Übertragungsgebiete für Zika-Viren.
Dengue-Viren werden in allen französischen Überseedépartements durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden in allen französischen Überseedépartements von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht in allen französischen Überseedépartments ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.
Die medizinische Versorgung in den französischen Überseedépartements ist nicht mit dem europäischen Standard vergleichbar, im regionalen Vergleich jedoch gut. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in die französischen Überseedépartments bewusst sein.
Für Französisch-Guayana ist eine Gelbfieberimpfung für alle Personen, die älter als ein Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben, siehe WHO. Es muss landesweit mit einer Übertragung von Gelbfieber gerechnet werden.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria.
In Französisch-Guayana liegt ganzjährig ein hohes Risiko in den Regionen des Grenzflusses Oiapoque im Osten des Landes, des Flusses Approuague und des Petit-Saut-Staudammes sowie in der zentralen und südlichen Landeshälfte, inklusive der Regionen um Saint Élie und Saül, vor. Ein geringes Risiko besteht im Rest des Landes mit Ausnahme der Küstenregion im Westen von Kourou, Cayenne und Île du Diable, in denen ein minimales Risiko besteht, siehe Empfehlungen des Ständigen Ausschusses Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
In Französisch-Guayana kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen an Herz und Verdauungstrakt auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende jedoch sehr gering.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Martinique gilt als malariafrei.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Guadeloupe gilt als malariafrei.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
St. Barthélemy gilt als malariafrei.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
St. Martin gilt als malariafrei.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Französisch-Polynesien und Neukaledonien gelten als malariafrei.
Für die Einreise nach La Reúnion sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
La Réunion gilt als malariafrei.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria.
In Überseedépartement Mayotte besteht ganzjährig ein minimales Risiko im ganzen Land inklusive der Städte, siehe Empfehlungen des Ständigen Ausschusses Reisemedizin (StAR) der DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
18.575 qkm.
285.498 (UNO Schätzung 2020).
14,4 pro qkm.
Nouméa.
Französisches Übersee-Territorium (Territoire d'outre-mer/T.O.M.) mit begrenzter Selbstverwaltung seit 1956. Übergangsstatut, das der Insel weitgehende Autonomie gewährt, seit 1998. Parlament (Congrès territorial) mit 54 Mitgliedern. Zwei Vertreter werden in die Pariser Nationalversammlung und ein weiterer in den Senat entsandt.
Neukaledonien ist eine Inselgruppe vor der australischen Nordostküste. Die gesamte Hauptinsel wird von einer kristallinen serpentinenartigen Bergkette durchzogen. Die Westhälfte ist verhältnismäßig flach und mit Gummibäumen bewachsen, die Ostküste ist gebirgig und bietet palmengesäumte Strände. Rund 48 km südöstlich von Neukaledonien liegt die Ile des Pins (Kunie), die für ihre Tropfsteinhöhlen mit Stalagmiten und Stalaktiten bekannt ist. Die Loyauté-Inseln Ouvéa, Lifou und Maré liegen östlich der Hauptinsel. Die übrigen Inseln sind die Chesterfield-Gruppe, die Huon-Gruppe, Hinter, Matthew und Walpole.
60 % Katholiken, 30 % Protestanten und andere.
Die Atmosphäre ist zwanglos. Legere Kleidung ist angebracht, in manchen Restaurants wird jedoch elegantere Kleidung erwartet. Am Abend sollten Männer in Restaurants und Klubs lange Hosen tragen. Im Spielkasino müssen Sakko und Krawatte getragen werden. Trinkgeld wird nicht erwartet.
220 V, 50 Hz.
Philippe Germain, seit April 2015.
Emmanuel Macron, seit Mai 2017, vertreten durch Hochkommissar Laurent Prévost, seit Juli 2019.
Land | Reisepaß | Visum | Rückflugticket |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | 2 | Ja |
Deutschland | 1 | Nein | Ja |
EU-Länder | Ja | Nein | Ja |
Schweiz | Ja | Nein | Ja |
Österreich | Ja | Nein | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Visabestimmungen ändern sich kurzfristig, man sollte sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei den französischen konsularischen Vertretungen erkundigen.
U.a. EU-Bürger und Schweizer benötigen auch für Aufenthalte von über 90 Tagen kein Visum.
Für die französischen Überseegebiete (Départements d'Outre-Mer) Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique und Réunion sowie für die Gebietskörperschaften (Collectivités Territoriales) Mayotte und St. Pierre und Miquelon ist seit 1. Januar 1999 der Euro die offizielle Währung. Nähere Informationen zur Verwendung des Euro im Kapitel Frankreich. In dem französischen Überseeland (Pays d'outre mer/P.O.M.) Französisch-Polynesien und in dem französischen Überseeterritorium (Territoires d'Outre-Mer/T.O.M) Neukaledonien ist die offizielle Währung der CFP Franc, der an den Euro gebunden ist.
1 CFP Franc = 100 Centimes. Währungskürzel: CFP Fr, XPF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5000, 1000 und 500 CFP Fr im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen von 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 CFP Fr.
Geld kann man am Flughafen und in Banken umtauschen. In Banken sollte man vorab die Gebühren erfragen, da sie unter Umständen sehr hoch sein können.
Gängige Kreditkarten wie Mastercard, Visa, American Express und Diners Club werden in Geschäften sowie von großen Hotels und Autovermietern akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks werden in Neukaledonien nicht akzeptiert.
Mo-Fr 07.30-15.30 Uhr.
Folgende Artikel können zollfrei nach Neukaledonien eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen ab 17 J.);
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22% (jedoch nicht Anisette oder Absinth) und 2 l Wein oder Sekt (Personen ab 17 J.) oder
2 l alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von weniger als 22%;
50 g Parfüm und 250 ml Eau de Toilette (Personen ab 15 J.);
500 g Kaffee und 100 g Tee;
Geschenke im Wert von bis zu 30.000 CFP-Francs (die Hälfte bei Reisenden unter 15 Jahren).
Einfuhrverbot für Lebensmittel, Pflanzen (auch Holz und Stroh) und Tiere.
Neujahr : 2021
01 Januar
Ostermontag : 05. April 2021
Tag der Arbeit : 01. Mai 2021
Tag des Sieges : 08. Mai 2021
Christi Himmelfahrt : 13. Mai 2021
Pfingstmontag : 24. Mai 2021
Jahrestag des Sturms auf die Bastille : 14. Juli 2021
Mariä Himmelfahrt : 15. August 2021
Tag des französischen Staatsvertrages : 24. September 2021
Allerheiligen : 01. November 2021
Tag des Waffenstillstandes : 11. November 2021
Weihnachten : 25. Dezember 2021
Silvester : 31. Dezember 2021
Die meisten Hotels sind klein und gemütlich, die Preise reichen von gemäßigt bis teuer. In Anse Vata und an der Baie des Citrons gibt es moderne Hotels, in den abgelegeneren Teilen der Hauptinsel sowie auf den entfernt liegenden Inseln auch Bungalows. Weitere Informationen von Union de l'Hôtellerie Touristique de Nouvelle Caledonie (UHTNC), c/o Kuendu Beach Motel, BP 404, NC-Nouméa (Tel: 23 40 00) (kleine und mittelgroße Hotels), oder Association of International Hotel Chains (ACHI), c/o Le Meridien Hotel, PO Box 1915, NC-Nouméa (Tel: 26 50 00).
Zum Zelten sollte man den Grundstückeigentümer um Erlaubnis bitten.
Die meisten Hotels sind klein und gemütlich, die Preise reichen von gemäßigt bis teuer. In Anse Vata und an der Baie des Citrons gibt es moderne Hotels, in den abgelegeneren Teilen der Hauptinsel sowie auf den entfernt liegenden Inseln auch Bungalows. Weitere Informationen von Union de l'Hôtellerie Touristique de Nouvelle Caledonie (UHTNC), c/o Kuendu Beach Motel, BP 404, NC-Nouméa (Tel: 23 40 00) (kleine und mittelgroße Hotels), oder Association of International Hotel Chains (ACHI), c/o Le Meridien Hotel, PO Box 1915, NC-Nouméa (Tel: 26 50 00).
Außerhalb der Hauptstadt befindet sich eine preiswerte Herberge mit Schlafsälen und Gemeinschaftseinrichtungen. Jugendherbergsausweis nicht unbedingt erforderlich. Informationen von der Association des Auberges de Jeunesse de Nouvelle Calédonie, 51 bis rue Pasteur Marcel Ariege, PO Box 767, NC-98845 Nouméa. Tel: 27 58 79 (Internet: http://www.hihostels.com/dba/country-NC.fr.htm).
Informationen von Chambre d'Agriculture de Nouvelle Calédonie (Landwirtschaftskammer), Antenne de Bourail, BP 847, NC-98870 Bourail. Tel: 44 23 48 (Internet: http://www.gouv.nc/).
Die Auswahl an Restaurants und die Qualität der angebotenen Speisen sind ausgezeichnet. Spezialitäten wie Pazifischer Stachelhummer, Krabben, Krebse oder Mangrovenaustern, Salate aus rohem Fisch (in Zitronensaft mariniert) und Rousette (essbarer fliegender Fisch in Rotweinsoße) sind sehr zu empfehlen. Das Nationalgericht ist Bougna — gebratenes Schwein, Fisch oder Huhn in Bananenblätter gewickelt und auf heißen Steinen und unter Sand gegart.
Es gibt zahlreiche Diskotheken und am Anse-Vata-Strand das einzige Spielkasino des Südpazifiks. Die Nachtklubs in Nouméa bieten europäische und einheimische Unterhaltung. Kinos zeigen französischsprachige Filme.
Kuriositäten aus Muscheln, Holzschnitzereien, Keramiken, handbemalte Stoffe, Aloha-Hemden, Tapa-Stoffe und Schallplatten mit polynesischer Musik. In manchen Duty-free-Shops erhält man Rabatt, wenn der Einkauf 2000 CFP übersteigt. Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 07.30-11.00 und 14.00-18.00 Uhr, Sa 07.30-11.00 Uhr.
Geschäftsbesuche sollten im Voraus vereinbart werden. Geschäftsessen als Form der Verhandlung sind selten. Preisangaben sollten in Euro oder CFP Francs gemacht werden. Die beste Zeit für Geschäftsreisen ist von Mai bis Oktober. Geschäftszeiten: Mo-Fr 07.30-11.30 und 13.30-17.30 Uhr, Sa 07.30-11.30 Uhr.
Die Ostküste: Die neue Straße führt nach Hienghene, wo 120 m hohe schwarze Klippen eine bildschöne Lagune umgeben. Weiter südlich liegt Poindimié, die größte Stadt der Ostküste. Das nahegelegene Touho wird von einem 500 m hohen Berg überragt. Zahlreiche Kirchen, Wälder und Strände machen die abwechslungsreiche Landschaft aus. Am südlichsten Punkt der Küste liegt Yaté, umgeben von Wasserfällen, Seen und Wäldern.
Lifou ist mit 1150 qkm die größte der drei Inseln, die Hauptstadt ist Chépénétié.
Das 130 qkm große Ouvéa ist nur an wenigen Stellen mehr als 3 oder 4 km breit. Die Lagune ist besonders fischreich. Die Bevölkerung lebt fast ausschließlich in Fayaové.
Die Küste (Grande Terre)
Die Westküste: 170 km von Nouméa entfernt liegt Bourail mit zahlreichen Höhlen und Felsen, die die Brandung des Pazifiks geformt hat. In der weiter nördlich gelegenen Siedlung Koné hat man 2000 Jahre altes Tongeschirr gefunden. Von Koumac windet sich eine neue Straße um die Inselspitze. Die Landschaft besteht aus kleinen Atollen und weißen Sandstränden, die von dichtem Regenwald gesäumt werden. Der Riesenfarn-Nationalpark Parc des Grandes Fougères erstreckt sich über die drei Gemeinden Farino, Sarraméa und Moindou und bietet auf 4.535 Hektar Fläche unzählige sehenswerte Pflanzenarten wie Riesenfarne, Palmen, Koniferen und Orchideen.
Ile des Pins (Isle of Pines)
Weiße Sandstrände, türkisfarbene Lagunen und Regenwald zeichnen diese schöne Insel (70 km südöstlich von Grande Terre) aus. Überreste von 4000 Jahre alten Siedlungen wurden hier gefunden. Im 19. Jahrhundert diente sie als Sträflingskolonie - vom Gefängnis sind heute nur noch Ruinen übrig. Zahlreiche Beach Lodges bieten einfache Unterkünfte. Tagesausflüge von Nouméa nach Vao, der größten Stadt Ile des Pins, sind beliebt.
Loyauté-Inseln (Loyalty Islands)
Diese Inselgruppe liegt 100 km östlich von Neukaledonien und bietet ausgezeichnete Fisch- und Tauchgründe.
Das 650 qkm große Maré ist die südlichste dieser Inseln, der Großteil der Bevölkerung lebt in der Stadt Tadine.
Nouméa (Grande Terre)
Die Hauptstadt Nouméa überblickt einen der größten geschützten Naturhäfen der Welt. Minibusse sind wahrscheinlich die beste Art, die Stadt und die Vororte kennen zu lernen. Der Busbahnhof in der Baie de la Moselle ist der Knotenpunkt aller Buslinien.
Auf einem Stadtbummel sollte man sich die St.-Josephs-Kathedrale, die Berheim-Bibliothek und die alten Kolonialgebäude ansehen. Das Aquarium ist eines der führenden Meeresforschungszentren der Welt. Das Südpazifische Kommissionsgebäude stellt Kunstgewerbe des gesamten Südseeraums aus. Im Neukaledonien-Museum wird einheimisches Kunsthandwerk ausgestellt. 4 km von der Hauptstadt entfernt liegt der Botanische Park, der über 700 Tierarten beheimatet.
18 km von Nouméa entfernt auf einem Korallenriff steht der Amedée-Leuchtturm. In der Lagune kann man wunderbar schwimmen und tauchen.
Östlich der Hauptstadt, in schöner Küstenlandschaft, liegt der Mont-Doré. Auf dem Weg zum Berg kommt man am melanesischen Dorf St. Louis vorbei.
Zu 80% automatisiertes Telefonnetz mit Selbstwählferndienst. Es gibt öffentliche Kartentelefone. Telefonkarten sind in Postämtern erhältlich.
GSM 900. Netzbetreiber ist Mobilis (Internet: www.opt.nc). Roaming-Abkommen bestehen u.a. mit Frankreich, Australien und Neuseeland.
Internetanbieter ist Offratel (Internet: www.offratel.nc). Öffentlicher Internetzugang in Internetcafés, Postämtern und an allgemein zugänglichen Computern in Geschäften und Unternehmen.
Luftpost nach Europa ist ca. 1-2 Wochen unterwegs. Das Postamt von Neukaledonien (OPTNC) hat in ganz Neukaledonien Zweigstellen. Sie bieten Bankdienstleistungen und Telekommunikation. Das Hauptpostamt in der Rue Eugène Porchéron hat von 07.45-11.15 Uhr und von 12.15-15.30 Uhr geöffnet.
Neukaledoniens nationale Fluggesellschaft, Aircalin (SB), verbindet Nouméa u.a. mit Tokio und Osaka (Japan), Brisbane, Sydney, Melbourne (Australien), Auckland (Neuseeland) und Tahiti.
Lufthansa (LH) bietet Flüge nach Nouméa ab München in Kooperation mit Aircalin (SB) via Osaka (Japan) an.
All Nippon Airways (NH) fliegt in Kooperation mit Aircalin (SB) ab Wien via Tokio nach Nouméa (Flughafenwechsel in Tokio); der Flug nach Tokio wird auch von Austrian Airlines (OS) angeboten und der Flug von Tokio nach Nouméa auch von Japan Airlines (JL).
Air France (AF) verbindet Wien und Zürich in Kooperation mit Aircalin (SB) via Paris und Tokio-Narita mit Nouméa. Flüge nach Paris bzw. Tokio werden auch von Austrian Airlines (OS) ab Wien und Swiss (LX) ab Zürich angeboten; anschließend Weiterflug nach Nouméa mit Aircalin (SB).
München - Nouméa: 24 Std. 55 Min.; Wien - Noumea: 25 Std. 20 Min.; Zürich - Nouméa: 26 Std. 5 Min. (Je nach Dauer der Aufenthalte bei Zwischenlandungen und/oder Flugzeugwechsel kann die Reisedauer erheblich variieren.)
Keine.
Nouméa (NOU) (La Tontouta) liegt 50 km nordwestlich der Stadt (Fahrtzeit: ca. 45 Min.). Bank, Post, Duty-free-Shops, Läden, Mietwagenschalter, Bars, Restaurants. Taxis, Shuttles und Mini-Busse bringen Reisende in die Stadt oder zu ihren Urlaubszielen.
Der internationale Hafen Nouméa wird von einigen Kreuzschifffahrtslinien angelaufen.
Maut: Es gibt keine mautpflichtigen Straßen.
Air Calédonie (TY) verbindet auf regelmäßigen Inlandsflügen Nouméa-Magenta mit Touho, Koné, dem Flughafen auf der Île des Pins sowie Maré, Ouvéa und Lifou auf den Loyauté-Inseln.
Air Loyauté bedient die Flughäfen Nouméa-Magenta und Koumac, sowie Bélep auf der Île Art und Maré, Ouvéa und Lifou auf den Loyauté-Inseln.
Leichtflugzeuge und Helikopter können bei Air Alizé gechartert werden.
Von Grande Terre gibt es regelmäßige Verbindungen zu den kleineren Inseln. Der Hochgeschwindigkeitskatamaran "Betico" fährt regelmäßig von Nouméa zur Île des Pins und den Loyauté-Inseln. Boote für Ausflüge zu den kleineren Inseln können gemietet werden.
Neukaledonien hat keinen Bahnverkehr.
Das Straßennetz hat eine Gesamtlänge von ca. 5.000 km. An der Südwestküste verläuft eine Verbindungsstraße zwischen Koumac und Nouméa, mit einer anschließenden Ringstraße über Yaté. Mehrere Querverbindungen zweigen zur Küstenstraße an der Nordostküste ab, die Pouébo mit Thio verbindet.
Maut: Es gibt keine mautpflichtigen Straßen.
Tankstellen sind sowohl in den Inselorten als auch an den Verbindungsstraßen zu finden.
rDie Straßen der Hauptinsel sind weitestgehend gut ausgebaut und teilweise asphaltiert. Bei starken Regenfällen sind die unbefestigten Straßen allerdings oft schwierig befahrbar. Die anderen Inseln haben nur zum Teil gute Straßen.
Busse von Raï fahren Orte auf der ganzen Insel an.
In und um Nouméa gibt es zahlreiche Taxis; Taxistände befinden sich im Stadtzentrum und in Anse-Vata. Die Fahrpreise richten sich nach Zeit und Entfernung. Man sollte darauf bestehen, dass der Taxameter eingeschaltet wird.
Der nationale Führerschein ist ausreichend; zusätzlich wird jedoch der Internationale Führerschein empfohlen.
Verkehrsbestimmungen:
- durch die Zugehörigkeit zu Frankreich sind in Neukaledonien die französischen Verkehrsregeln gültig (s. Frankreich).
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- außerorts: 110 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.
Mietwägen sind in der Hauptstadt und am Flughafen bei internationalen und einheimischen Firmen erhältlich. Die Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie und Vermieter variieren) und seit mindestens 2 Jahren den Führerschein besitzen.
Motorräder, Mopeds und Fahrräder können gemietet werden. Auf den Loyauté-Inseln und der Île des Pins sind Fahrräder und Mofas zur Erkundung der Inseln oft über die Hotels erhältlich.
Verkehrsbestimmungen:
- durch die Zugehörigkeit zu Frankreich sind in Neukaledonien die französischen Verkehrsregeln gültig (s. Frankreich).
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- außerorts: 110 km/h.
Von | Zu | Luft | Straße | Bahn |
Warmes, subtropisches Klima, durch Passatwinde gemildert. Hauptregenzeit zwischen Januar und März. Kühlere Temperaturen April bis August, warm September bis März.
Die obigen Informationen stammen von Highbury Columbus Travel Publishing.