Guam ist ein lebhaftes tropisches Paradies mit feinen Sandstränden, bunten Korallenriffen und einer artenreichen Unterwasser-Tierwelt. Im Inneren der Insel findet man historische Gebäude in der geschäftigen Hauptstadt Hagåtña, ein lebhaftes Nachtleben in Tumon und überall einen Schmelztiegel aus asiatischen, europäischen, pazifischen und amerikanischen Kulturen.
Wer aktiv sein möchte, kann sich die Wanderschuhe anziehen und Mount Lam Lam besteigen oder auf Wasserskiern über das kristallklare Wasser flitzen. Guam ist die größte und südlichste Insel der Marianen und seit dem Zweiten Weltkrieg eine strategisch wichtige Militärbasis der US-Streitkräfte.
Guam ist ein lebhaftes tropisches Paradies mit feinen Sandstränden, bunten Korallenriffen und einer artenreichen Unterwasser-Tierwelt.
Letzte Änderungen: Natur und Klima (Busch- und Waldbrände)
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Letzte Änderungen:
Natur und Klima (Busch- und Waldbrände)
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die USA (einschließlich Puerto Rico und anderer US-amerikanischer Außengebiete) wird derzeit gewarnt.
Die USA sind von COVID-19 besonders stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die USA als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die US-amerikanische Gesundheitsbehörde Center for Disease Control (CDC) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Die US-Regierung hat das geltende Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor der Einreise in die USA in Deutschland oder einem anderen Land des Schengenraums aufgehalten haben, bis auf weiteres erneuert. Ausgenommen vom Verbot der Einreise sind US-Staatsbürger, Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA („Greencard"-Inhaber), Personen, die in einem nahen Verwandtschaftsverhältnis zu einem US-Staatsbürger oder einer Person mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA stehen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, und Diplomaten oder Mitarbeiter internationaler Organisationen. Nähere Einzelheiten veröffentlichen die US-Vertretungen in Deutschland, die lageabhängig und im Einklang mit nationalen Interessen zu weiteren einzelfallbezogenen Ausnahmen informieren können.
Weiterhin gelten Einreisebeschränkungen bei Voraufenthalten im Vereinigten Königreich Großbritannien, Irland, Brasilien und Südafrika.
Reisende müssen der Fluggesellschaft vor Einreise in die USA einen negativen Corona-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen (elektronisch oder in Papierform), der nicht älter als drei Tage sein darf. Personen, die innerhalb von drei Monaten vor Abreise mit COVID-19 infiziert waren, müssen der Fluggesellschaft entsprechende Nachweise vorlegen.
Ein weiterer Corona-Test innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Einreise und eine Mindestquarantäne von sieben Tagen sind verpflichtend.
Reisende aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien nach New York City müssen ab sofort mit strenger Überwachung der Quarantänemaßnahmen rechnen (Überprüfung durch Sheriffs der Stadt New York in Wohnungen und Hotels).
Das Einreiseverbot schränkt auch die Möglichkeit eines Flughafentransits stark ein. Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Reise in Deutschland oder anderen Schengenraum-Ländern aufgehalten haben, ist der Flughafentransit derzeit grundsätzlich nicht möglich.
Die Landgrenzen zu Mexiko und Kanada sind für den Personenverkehr bis auf weiteres geschlossen. Hinweise über Ausnahmen veröffentlicht das Department of Homeland Security.
Es bestehen regelmäßige, direkte Reiseverbindungen nach Deutschland und in andere europäische Staaten.
Es gibt in mehreren Bundesstaaten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
In vielen Bundesstaaten gilt in der Öffentlichkeit das Gebot, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
In den vergangenen Jahren wurden wiederholt terroristische Anschläge in den USA verübt. Die U.S.-Regierung weist auf die Möglichkeit von weiteren Anschlägen hin und ruft zu besonderer Vorsicht auf.
In der Nachfolge der Auseinandersetzungen der letzten Monate um Rassismus und Polizeigewalt sowie des Übergangs zu einer neuen Administration nach den Wahlen besteht weiterhin eine erhöhte Gefahr politisch motivierter Gewalt. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Taschendiebstähle, Überfälle und Autoeinbrüche kommen in vielen Ballungszentren der USA vor, die Gefahr ist aber je nach Ortschaft und auch innerhalb einer Großstadt je nach Viertel stark unterschiedlich. In ärmeren Vierteln steigen Risiken für Reisende insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, wie auch teilweise in Touristenorten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ladenüberfälle haben in einigen Städten in den letzten Monaten spürbar zugenommen.
In den USA ist es leicht, in den Besitz von Waffen zu gelangen, so dass es häufiger zum Schusswaffengebrauch und vereinzelt auch Amokläufen kommt. Die Zahl der Waffen- und Munitionskäufe hat während der COVID-19-Krise beträchtlich zugenommen.
Die Klimazonen reichen von polar in Alaska über kühl bzw. warm gemäßigt bis zu ozeanisch im pazifischen Küstenraum und subtropisch im Süden Floridas.
In bestimmten Regionen der USA kommt es öfters zu starken Wirbelstürmen. Inzwischen stellen abgesehen von kurzfristig auftretenden orkanartigen Winden die Regenmengen und damit einhergehende Überflutungen große Gefahren dar.
In der Karibik, den südlichen Bundesstaaten der USA sowie auf Hawaii ist von Mai bis November Hurrikan-Saison.
Auch Puerto Rico und die US-amerikanischen Jungferninseln werden immer wieder von Hurrikanen heimgesucht.
Die U.S.-amerikanischen Außengebiete im Pazifik Guam und die Nördlichen Marianen sind öfters von Taifunen betroffen.
Insbesondere im Mittleren Westen der USA besteht von März bis Juli eine erhöhte Tornadogefahr.
Besonders zahlreich in Alaska, Hawaii und den Nördlichen Mariannen, aber auch z.B. dem St. Helens im Staat Washington und dem Mount Hood in Oregon gibt es in den USA in der Neuzeit noch aktiv gewesene Vulkane.
Im Zeitraum von Mai und September 2018 ist es auf Hawaii im Südosten von Big Island zu Erdbeben und Ausbrüchen des Vulkans Kilauea gekommen.
Nach bzw. während Vulkanausbrüchen werden aufgrund austretender Lava immer wieder Straßen gesperrt.
Insbesondere in den Bundesstaaten Kalifornien, Oregon und Washington kommt es vor allem von Juni bis Dezember immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Diese können oft nur schwer unter Kontrolle gebracht werden.
Auch in anderen Bundesstaaten besteht erhöhte Busch- und Waldbrandgefahr, vor allem im Süden und Südwesten der USA.
In den Wintermonaten kann es insbesondere im Mittleren Westen und Norden der USA zu extremer Kälte kommen. An der Ostküste treten häufig Schneestürme auf, die das öffentliche Leben stark beeinträchtigen.
Teile der USA liegen in seismisch sehr aktiven Zonen, in denen eine erhöhte Erbeben- und teilweise auch Tsunamigefahr besteht, wie in Alaska, Kalifornien, Nevada, Oklahoma, Oregon, Washington, Amerikanisch Samoa, Guam, Hawaii, Puerto Rico, die amerikanischen Jungferninseln und die Nördlichen Mariannen.
Zuletzt kam es in Kalifornien Anfang Juli 2019 zu Erdbeben der Stärke 6,4 und 7,1 nahe Ridgecrest rund 200 Kilometer nördlich von Los Angeles.
Im Südwesten von Puerto Rico kam es Ende Dezember 2019 und Anfang Januar 2020 zu mehreren Erdbeben bis zur Stärke 6,4. Es gab einige Todesopfer und Verletzte. Es kam zu teils erheblichen Schäden an Gebäuden und Infrastruktur. Es muss mit weiteren Nachbeben in der Region gerechnet werden.
Besonders zahlreich in Alaska, Hawaii und den Nördlichen Mariannen, aber auch z.B. dem St. Helens im Staat Washington und dem Mount Hood in Oregon gibt es in den USA in der Neuzeit noch aktiv gewesene Vulkane.
Im Zeitraum von Mai und September 2018 ist es auf Hawaii im Südosten von Big Island zu Erdbeben und Ausbrüchen des Vulkans Kilauea gekommen.
Nach bzw. während Vulkanausbrüchen werden aufgrund austretender Lava immer wieder Straßen gesperrt.
Insbesondere von August bis November kann es an den Küsten Floridas und am Golf von Mexiko zu einer Rotalgenplage („Red Tide") kommen.
Das Baden ist zwar möglich, kann aber je nach Aufkommen durch Hautreizungen, Gerüchen und Hustenreiz beeinträchtigt sein.
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es gibt zahlreiche Inlandsflugverbindungen, Eisenbahnstrecken und Busverbindungen. In den Metropolen existieren zudem U-Bahnen und andere Nahverkehrsmittel.
Die Gesetzgebungskompetenz für den Straßenverkehr liegt bei den Bundesstaaten, so dass es in den einzelnen Bundesstaaten teils abweichende Vorschriften gibt.
In vielen Bundesstaaten ist das Abbiegen an roten Ampeln nach rechts erlaubt, wenn zuvor der Wagen zum Stehen gebracht wurde und wenn keine andere Person in Gefahr gebracht wird. Es kann jedoch im Einzelfall untersagt sein und ist dann entsprechend beschildert, z.B. „No turn on red".
Wenn an Kreuzungen „All way-Stoppschilder" stehen, müssen alle Fahrzeuge an der Haltelinie anhalten und anschließend in der Reihenfolge in die Kreuzung einfahren, in der sie angehalten haben.
Anders als in Deutschland ist das Rechts-Überholen in den USA in den meisten Bundesstaaten erlaubt.
An haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht darf nicht vorbeigefahren werden. Dies gilt auch für aus der Gegenrichtung kommende Fahrzeuge.
Wichtige Autobahnen (z.B. durch Privatunternehmen betriebene turnpikes) sowie Brücken oder Tunnel sind häufig gebührenpflichtig. Die Mautgebühr (sog. toll) kann an Mautstationen in bar oder zum Teil auch mit digitalen Bezahlmöglichkeiten beglichen werden.
Strafzettel (sog. ticket) für falsches Parken, überhöhte Geschwindigkeit etc. müssen Sie unbedingt bezahlen, möglichst noch vor Ihrer Ausreise. Bei Nichtbezahlung kann es bei künftigen Einreisen und Aufenthalten zu Unannehmlichkeiten kommen. Für Auskünfte ist auch nach Verlassen der USA diejenige Stelle zuständig, die das Ticket ausgestellt hat. Die deutschen Auslandsvertretungen in den USA haben keine Möglichkeit, bei Problemen mit in den USA ausgestellten Strafzetteln Abhilfe zu verschaffen.
Autovermietungen vermieten oft nur an Personen, die mindestens 25 Jahre alt sind. Bei der Anmietung ist es von Vorteil, neben dem nationalen auch einen internationalen Führerschein vorlegen zu können.
Die Unternehmen sind verpflichtet, Touristen auf mögliche Gefahren hinzuweisen und z.B. Broschüren zu Verhaltensregeln im Straßenverkehr zur Verfügung zu stellen. Für Mietwagen besteht meist eine Haftpflichtversicherung bis zu einer bestimmten Schadenshöhe. Nicht versicherbar sind eventuelle Strafschadensersatzforderungen (sog. punitive damages). Dabei geht es um sehr hohe Geldbeträge. Verurteilungen zu Strafschadensersatz werden in Deutschland zwar nicht vollstreckt. In den USA sind jedoch Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen aus einem solchen Urteil – auch bei eventuellen zukünftigen USA-Aufenthalten – stets möglich.
In einigen U.S.-Bundesstaaten ist ein internationaler Führerschein – in Verbindung mit dem unbedingt erforderlichen nationalen Führerschein – Pflicht. Auch im Übrigen ist es empfehlenswert, einen internationalen Führerschein mitzuführen (z.B. auch im Zusammenhang mit der Anmietung eines Kfz). Informationen über die Führerscheinregelungen der einzelnen U.S.-Bundesstaaten erhalten Sie auf den Webseiten der jeweiligen Departments of Transportation.
Touristische Reisen unmittelbar zwischen den USA und Kuba sind nach U.S.-Recht verboten. Dies gilt auch für deutsche Reisende. Direkte Reisen von den USA nach Kuba sind nur erlaubt, wenn die Reise in eine der von den U.S.-Behörden festgelegten Kategorien fällt. Dazu gehören private Besuchsreisen, Reisen, die der Ausübung von wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und religiösen Aktivitäten dienen, aber auch solche, die die Unterstützung des kubanischen Volkes bezwecken. Die 2016 geschaffene Kategorie der „group people-to-people educational travel", unter die auch der z.B. kulturellen Bildung dienende Gruppenreisen fielen, hat die U.S.-Regierung mit Wirkung zum 5. Juni 2019 aufgehoben. Vor dem 5. Juni 2019 gebuchte Reisen, die in diese Kategorie fallen, dürfen Sie gleichwohl antreten.
Zur Kontrolle des von den Reisenden angegebenen Reisezwecks liegen bisher keine Erfahrungswerte vor. Änderungen können sich kurzfristig ergeben.
Seit dem 5. Juni 2019 dürfen unter anderem U.S.-Kreuzfahrtschiffe, U.S.-Privatyachten sowie U.S.- Privat- und Geschäftsflugzeuge nicht mehr in Kuba anlegen bzw. landen. Kommerzielle Fluggesellschaften dürfen weiterhin Direktflüge zwischen den USA und Kuba durchführen.
Kubareisende sind verpflichtet, über ihre Reise, Aktivitäten, Kontakte etc. genau Buch zu führen und entsprechende Belege zu sammeln, fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der U.S.-amerikanischen Behörden vorzulegen.
Zahlreiche kubanische Staatsfirmen, darunter auch des Touristiksektors, wurden von den USA mit einem Embargo belegt, sodass Geschäfte mit diesen illegal sind.
Strafverfolgungsmaßnahmen und Strafrahmen der US-amerikanischen Rechtsordnungen sind zum Teil erheblich härter als in Deutschland.
Nicht nur der Genuss von Alkohol in der Öffentlichkeit, sondern auch das sichtbare Tragen von Alkohol im öffentlichen Raum kann örtlich unter Strafe stehen.
Personen unter 21 Jahren darf Alkohol nicht zugänglich gemacht werden. Beim Einkauf von Alkoholika wird fast immer ein Altersnachweis (Ausweis) verlangt.
Schon der Besitz geringster Mengen von Rauschmitteln kann zur Verhängung langjähriger Haftstrafen und Einreisesperren führen. Auch im Transit sind strenge Kontrollen möglich.
Rauchverbote sind in den USA weiter verbreitet als in Deutschland. Bei Zuwiderhandlungen können zum Teil hohe Ordnungsstrafen drohen.
Nur an wenigen Stränden ist Nacktbaden zulässig oder geduldet. Ansonsten kann nicht nur das Nacktbaden, sondern auch schon das Umziehen am Strand als Erregung öffentlichen Ärgernisses aufgefasst werden und zu Unannehmlichkeiten führen. Dasselbe gilt für das Baden ohne Oberteil – nicht nur von Frauen, sondern auch von kleinen Mädchen.
In einigen Bundesstaaten ist es strafbar, Kinder bestimmter Altersstufen unbeaufsichtigt zu lassen.
Das Stillen in der Öffentlichkeit ist seit 2018 in allen U.S.-Bundesstaaten legal.
Kinderpornographie und Kindesmissbrauch werden in den USA mit hohen Strafen geahndet. Schon geringfügige Verdachtsmomente können zu Anzeigen führen.
Sexuelle Handlungen an Minderjährigen sind strafbar und werden mit oft langjährigen Haftstrafen geahndet. Das Mindestalter für die wirksame Einwilligung in sexuelle Handlungen variiert je nach Bundesstaat.
Das geschlechtliche Verkehren mit Prostituierten ist in vielen U.S.-Bundesstaaten strafbar. Zum Teil ist sogar das Ansprechen einer Prostituierten unter Strafe gestellt.
Das wiederholte Verfolgen oder die wiederholte Belästigung einer anderen Person ist strafbar.
Im Falle einer Überschreitung des erlaubten Aufenthaltszeitraums (sog. Overstay) können U.S.-Behörden spätere Visaanträge ablehnen oder Einreisesperren verhängen.
Landeswährung ist der U.S.-Dollar (USD). Eine Kreditkarte ist nahezu unverzichtbar. Fast alle Kreditkarten werden in den USA akzeptiert. Mit Kreditkarte und PIN können Sie an Geldautomaten Bargeld abheben.
Bankkarten mit V-Pay-Logo können in den USA nicht gelesen und daher nicht verwendet werden.
Der Umtausch von Euronoten in U.S.-Dollar ist nicht bei allen Banken möglich, sondern zumeist – gegen Gebühr – auf Wechselstuben beschränkt, die es nicht in allen Gebieten gibt.
Banküberweisungen von Deutschland in die USA können mehrere Tage in Anspruch nehmen und sind mit erheblichen Gebühren verbunden.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Das Reisedokument muss mindestens für die gesamte Aufenthaltsdauer, einschließlich Tag der Ausreise, gültig sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Als Teilnehmer am U.S.-Visa Waiver Programm können deutsche Staatsangehörige zu Zwecken des Tourismus, für Geschäftsreisen oder im Transit visumfrei in die USA einreisen, sofern sie über einen elektronischer Reisepass (e-Pass mit Chip), eine gültige elektronische Einreisegenehmigung (ESTA) sowie ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket verfügen.
Die ESTA-Beantragung ist gebührenpflichtig (14 U.S.-Dollar).
Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen U.S.-Behörden empfehlen, den Antrag mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. Umfassende Informationen zum ESTA-Verfahren erhalten Sie über die ESTA-Startseite bzw. über die ESTA-Informationen der US-Botschaft Berlin, US State Department Visa Waiver Program sowie ESTA-Häufig gestellte Fragen.
Die Einreise auf dem Landweg über Kanada und Mexiko ist ohne ESTA möglich.
Für die Einreise nach American Samoa gelten besondere Bestimmungen. Unter anderem ist eine vorherige, ESTA entsprechende Einreisegenehmigung sowie ein nach Ausreise noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich.
Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird bei der visumfreien Einreise individuell von den U.S.-Grenzbeamten festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist nicht möglich. Bei einer Einreise mit Visum kann jedes Büro der Einreisebehörde U.S. CIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen.
Der Tag, an dem die Ausreise spätestens erfolgen muss, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt (admitted until xx-xx-xx).
Das amerikanische Datumsformat ist nicht mit dem deutschen identisch. In den USA wird der Monat vor dem Tag genannt. Das Datum „03-10" bedeutet zum Beispiel „10. März" und nicht „3. Oktober".
Bei Ablehnung des ESTA-Antrags sowie bei anderen als den o.a. Besuchszwecken (etwa Arbeits- oder Au-Pair-Aufenthalte, Austauschprogramme, Sprach-/Forschungsaufenthalte, Eheschließung mit anschließender Niederlassung/Einwanderung in die USA etc.) ist grundsätzlich die Einholung eines Visums erforderlich.
Grundsätzlich ausgeschlossen vom U.S.-Visa Waiver Programm sind deutsche Staatsangehörige, die entweder zugleich über die Staatsangehörigkeit der Staaten Iran, Irak, Nordkorea, Syrien oder Sudan verfügen oder sich seit dem 1. März 2011 privat oder geschäftlich in einem dieser Länder oder in Libyen, Jemen oder Somalia aufgehalten haben.
Diese Personen müssen unabhängig vom Zweck der Reise ein Visum für die USA beantragen.
Ausnahmen gelten nur für Regierungsbedienstete und Angehörige des Militärs.
Ein Visum müssen Sie bei der zuständigen U.S.-Auslandsvertretung beantragen. Ausführliche Hinweise zu den U.S.-Einreisebestimmungen und zum Visumsverfahren erteilen die US-Botschaft und -Konsulate in Deutschland.
Weder eine gültige ESTA-Genehmigung noch ein gültiges U.S.-Visum begründen einen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der U.S.-Grenzbeamte. Gegen dessen Entscheidung gibt es keinen Rechtsbehelf. Den deutschen Auslandsvertretungen ist es nicht möglich, auf die Rückgängigmachung einer Einreiseverweigerung hinzuwirken.
Sollten bei Ihrer Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, können Sie auch nach Ihrer Rückkehr das Department of Homeland Security (DHS) kontaktieren. Bei dessen „Traveler Redress Inquiry Program" (DHS TRIP), der zentralen Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen in Zusammenhang mit der Einreise in die USA, können Sie ein Online-Formular ausfüllen und Angaben zur Person und Art der negativen Erfahrungen machen, wegen der Sie um Abhilfe oder Auskunft bitten.
Weitere die Einreise in die USA betreffende Fragen sollten Sie rechtzeitig vor Ihrer Abreise mit der zuständigen U.S.-amerikanischen Auslandsvertretung klären.
Minderjährige können nur dann visumfrei einreisen, wenn sie über einen eigenen e-Pass und eine gültige ESTA-Genehmigung verfügen.
Für alle Flüge in die USA gelten verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Seit Oktober 2017 kann es schon am Abflugort zu Befragungen kommen. Planen Sie hinreichend Zeit (mindestens drei Stunden) ein, um die Kontrollen rechtzeitig vor dem Abflug passieren zu können.
Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft, welche Gegenstände im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Weitere Informationen bietet das Department of Homeland Security und die nachgeordnete Transport Security Administration (TSA).
Elektronische Datenträger wie z.B. Laptops, Tablets, Smartphones bzw. Mobiltelefone dürfen von den U.S.-Grenzbehörden durchsucht und ggf. einbehalten werden. Die TSA weist Flugreisende darauf hin, die Koffer nicht mehr abzuschließen, da manuelle Nachkontrollen stattfinden. Die TSA hat das Recht, Gepäckstücke zu öffnen, erforderlichenfalls auch gewaltsam. In diesem Fall wird ein Hinweis auf die erfolgte Kontrolle im Gepäckstück hinterlegt. Weitere Informationen erteilt die TSA.
Europäische Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, den U.S.-Einreisebehörden Flug- und Reservierungsangaben ihrer Passagiere zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus müssen Sie bei Ihrer Einreise die Adresse angeben, an der Sie sich während Ihrer Reise in die USA aufhalten. Bei Rundreisen gilt die erste Adresse. Reisenden, die keine Adresse angeben, kann die Einreise verweigert werden.
Am Einreiseflughafen/Seehafen werden von jedem Reisenden biometrische Merkmale erfasst (digitales Porträtfoto, Fingerabdruck-Scan). Weitere Informationen zur Erhebung biometrischer Daten durch die U.S.-Grenzbehörden bietet das Department of Homeland Security.
Auch am Einreiseflughafen/-seehafen müssen Reisende mit verstärkten Kontrollen und Befragungen rechnen. In Einzelfällen können auch körperliche Durchsuchungen erfolgen.
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich. Beträge ab 10.000 U.S.-Dollar sind jedoch deklarierungspflichtig.
Die Einfuhr von Fleischprodukten und Pflanzen ist verboten. Informationen zum Import von Lebensmitteln für den persönlichen Gebrauch bietet die U.S. Customs & Border Protection.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft der USA.
Betreffend die Einfuhr von Tieren in die USA existieren neben den Regelungen auf Bundesebene zusätzlich solche der einzelnen Bundesstaaten.
Tiere, die nicht in die USA eingeführt werden dürfen, werden auf Kosten des Besitzers am Einlaufhafen verwahrt und in ihr Herkunftsland zurück versendet.
Zum Teil haben Fluglinien darüber hinaus eigene Bedingungen für die Mitnahme von Tieren festgelegt, so dass auch Mindest- und Höchsttemperaturen selbst im Transit zum Tragen kommen können.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise nach Amerikanisch-Samoa über Samoa oder Tonga muss seit November 2019 eine Masernimpfung nachgewiesen oder der Nachweis einer durchmachten Masernerkrankung erbracht werden.
Bis 2017 wurden in Texas und Florida Fälle lokal erworbener Zika-Virus-Infektionen nachgewiesen, siehe CDC. Auch in Puerto Rico, den amerikanischen Jungferninseln und Amerikanisch-Samoa wurden Zika-Viren übertragen. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-Viren können durch tagaktive Aedes-Mücken in den südlichen Bundesstaaten sowie Guam, Puerto-Rico, den amerikanischen Jungferninseln und Amerikanisch-Samoa übertragen werden. Aktuelle Fallzahlen bieten die CDC. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in den USA zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das CDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.
Diese seltene virale Erkrankung wird durch Aufnahme von kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Trakt übertragen. Aktuelle Fallzahlen bieten die CDC. Nach zwei bis vier Wochen kann es zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen kommen. In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen durch Befall der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht, siehe Merkblatt Hantavirus.
Weitere tagesaktuelle Informationen, Karten und Gesundheitshinweise finden Sie bei der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC.
In den USA sind die ärztliche und apparative Versorgung sowie Hygiene und Medikamentenversorgung i.d.R. kein Problem. Es sollten jedoch die teilweise großen Entfernungen nicht unterschätzt werden, die evtl. bis zum nächsten Krankenhaus zu überwinden sind. Behandlungen sind teuer und erfolgen gegen Vorkasse oder direkte Bezahlung.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
545 qkm.
168.775 (UNO Schätzung 2020).
296 pro qkm.
Agaña.
»Self-governing Incorporated Territory« der USA seit 1982. Einkammerparlament mit 15 Abgeordneten. Der Vertrag von Guam (1950) gewährt interne Selbstbestimmung. Die Inselbewohner sind amerikanische Staatsbürger ohne Präsidentschaftswahlrecht. Die Insel steht unter der Verwaltung des amerikanischen Innenministeriums und entsendet einen alle zwei Jahre gewählten Delegierten in das Repräsentantenhaus nach Washington.
Guam ist die größte und südlichste Insel der Marianengruppe. Die Insel ist überwiegend hügelig, das nördliche Ende bildet ein Plateau mit sanften Hügeln und Klippen, die 152 m ü. d. M. aufragen und von Höhlen durchzogen sind. Die Insel ist in der Mitte schmaler und läuft im südlichen Teil in Berge und Täler aus, von Flüssen und Wasserfällen unterbrochen. Geschützte Strände liegen an der Westküste.
Überwiegend katholisch (85 %) und andere.
Westliche Sitten und Gebräuche sind bekannt. Besucher müssen jedoch eigentlich weniger die einheimischen Gepflogenheiten verstehen als die der japanischen Touristen. Das offensichtlichste Erbe der Chamorro-Kultur sind die Chamorro-Sprache und eine Mimiksprache unterschiedlicher Gesichtsausdrücke, die »Augenbraue« genannt wird.
120 V, 60 Hz.
Gouverneur Lou Leon Guerrero, seit Januar 2019.
Joe Biden, seit Januar 2021.
Land | Reisepaß | Visum | Rückflugticket |
---|---|---|---|
Österreich | Ja | Nein | Ja |
Schweiz | Ja | Nein | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | 1 | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Nein | Ja |
Allgemein erforderlich, muss maschinenlesbar und während des gesamten Aufenthalts gültig sein.
Deutsche: Visumfrei nur mit eigenem Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Staatsangehörige aller nicht vom Visumzwang befreiten Länder benötigen ein Transitvisum.
Non-immigrant (für Urlaubs- oder Geschäftsreisen).
Persönlich oder postalisch 6-8 Wochen vor Abreise beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (Kontaktadressen s. USA).
Ist bei Antragstellung zu erfragen.
Alle Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
US-Dollar (s. USA).
Es gibt zahlreiche Bankautomaten. Banken (teils durchgehend geöffnet) und Wechselstuben sind bereits bei der Einreise am Flughafen zu finden.
Werden in der Regel akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten sind am Flughafen, in manchen Hotels und Einkaufszentren zu finden.
Reiseschecks werden in Guam in der Regel nicht akzeptiert.
Mo-Do 10.00-15.00 Uhr, Fr 10.00-18.00 Uhr, Sa 09.00-12.00 Uhr (nur Bank of Guam).
S. USA.
Früchte, Gemüse, Pflanzen, Blumen, Samen, Nutzvieh oder Fleischprodukte, sowie Narkotika und Gegenstände, die gegen das Urheberrechtgesetz der USA verstoßen.
Neujahr : 2021
01 Januar
Martin Luther King, Jr.-Tag : 2021
18 Januar
Tag des Präsidenten : 15. Februar 2021
Karfreitag : 02. April 2021
Gedenktag : 31. Mai 2021
Unabhängigkeitstag : 04. Juli 2021
Befreiungstag : 21. Juli 2021
Tag der Arbeit : 06. September 2021
Kolumbus-Tag : 11. Oktober 2021
Allerseelen : 02. November 2021
Tag der Veteranen : 11. November 2021
Thanksgiving-Tag : 25. November 2021
Unsere Liebe Frau von Camarin : 08. Dezember 2021
Weihnachten : 25. Dezember 2021
In den letzten 15 Jahren hat der Tourismus beträchtlich zugenommen, und zahlreiche Hotels sind gebaut worden. Die Mehrzahl der Hotels und touristischen Einrichtungen befindet sich in der Umgebung von Tumon. Die meisten Hotels sind stark auf japanische Urlauber ausgerichtet.
An den Stränden und in einigen Parks ist Zelten erlaubt. Nicht alle Plätze sind empfehlenswert. Einzelheiten vom Guam Visitors Bureau (s. Adressen).
In den letzten 15 Jahren hat der Tourismus beträchtlich zugenommen, und zahlreiche Hotels sind gebaut worden. Die Mehrzahl der Hotels und touristischen Einrichtungen befindet sich in der Umgebung von Tumon. Die meisten Hotels sind stark auf japanische Urlauber ausgerichtet.
Die Küche ist der spanischen verwandt. Es gibt eine große Auswahl an amerikanischen, europäischen, chinesischen, philippinischen, indonesischen, japanischen und mexikanischen Restaurants.
In diversen Nachtklubs werden Musik und Tanz geboten. In den größeren Hotels treten oft Sänger und Musiker aus den USA, oder regionale Gruppen wie die Guam Symphony & Choral Society auf. In Tamuning zeigen einige Kinos die neuesten amerikanischen Filme.
Im Agaña Shopping Center werden einheimische Artikel verkauft. Marks Shopping Center im Westen Agañas und Gibson's Shopping Center in Tamuning haben eine noch größere Auswahl. Schöne Mitbringsel sind Uhren, Parfüm, Schmuck, Spirituosen, Porzellan und Kameras (bei Kimura Camera in Agaña gibt es ausgezeichnete neue und reparierte Kameras). Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Sa 10.00-21.00 Uhr, So 12.00-18.00 Uhr.
Guam Chamber of Commerce
PO Box 283, 173 Aspinall Avenue, Ada Plaza Center, Suite 101, GU-Agaña 96910
Tel: 472 63 11.
Internet: www.guamchamber.com.gu
Ferngespräche ins Ausland von Agaña.
GSM 1900; Netzbetreiber ist Guam Wireless Co LLC und HafaTel (Internet: www.hafatel.com).
Hauptanbieter sind Guam.Net (Internet: www.guam.net) und ITE (Internet: www.ite.net).
Die Postämter in Agaña und Tamuning haben Mo-Fr 09.30-17.00 und Sa 09.30-12.00 Uhr geöffnet. Das Hauptpostamt in Guam hat Mo-Fr 09.30-17.00 Uhr und Sa 13.00-16.00 Uhr geöffnet.
Ab Frankfurt/M. und Wien fliegen Korean Air (KE) über Seoul und China Airlines (CI) über Taipeh nach Guam. Lufthansa (LH) fliegt in Kooperation mit United (UA) ab Frankfurt/M. via Tokio nach Guam.
Ab Zürich bietet Swiss (LX) in Kooperation mit United (UA) Flugverbindungen über Tokio nach Guam an.
Frankfurt/M. - Guam: 16 Std. 20 Min.; Wien - Guam: 17 Std. 50 Min.; Zürich - Guam: 17 Std. 50 Min.
Keine.
Guam Antonio B. Won Pat International (GUM) liegt 5 km östlich von Hagåtña. Flughafeneinrichtungen: Wechselstube, Duty-free-Shop, Mietwagenverleih, Restaurant und Bar. Taxistand, Busse und Hotelshuttles.
Apra Harbor, der wichtigste Hafen von Mikronesien, wird von Kreuzfahrtschiffen angelaufen.
Busse: Das von der Guam Regional Transit Authority betriebene Busnetz verbindet fast alle Orte auf der Insel miteinander. Kein Betrieb an Sonn- und Feiertagen.
Maut: Auf Guam gibt es keine mautpflichtigen Straßen.
Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein mitzuführen.
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Tropisch mit Trocken- und Regenzeit. Die heißesten und schwülsten Monate sind März bis August, die kühlsten Dezember bis Februar. Trockenzeit: Dezember bis Juni.
Die obigen Informationen stammen von Highbury Columbus Travel Publishing.