Reiseversicherung

Nichts ist so gefährlich wie die Ferien. So möchte man manchmal angesichts des blendenden Geschäftes mit Reiseurlaubspolicen meinen. Dabei gibt es gar nicht so viel, was wirklich gebraucht wird.

Zwar ergeben "Rundum-Sorglos-Policen", bestehend aus einem ganzen Bündel verschiedener Versicherungen das Gefühl, das nun nichts mehr passieren kann, oft stellt sich dies jedoch als fataler Irrtum heraus.

Nach Stiftung Warentest (www.test.de) weisen diese Pakete allzu oft Mängel und Tücken auf, die dem Einzelnen gefährlich werden können.

Zum einen wimmelt es von Ausschlussklauseln, Versicherungssummen sind zu niedrig oder es fehlen gravierende Risiken, die abgedeckt werden sollten. So sind z.B. beim Mietwagen im Ausland meist lediglich die dort üblichen Deckungssummen versichert, die bei schweren Unfällen unzureichend sein können. Mit einer Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge beugt man einem möglichen finanziellen Ruin vor.

Auf der anderen Seite sollten statt im Paket unnütze Doppelversicherungen mitzubezahlen, (etwa eine Urlaubshaftpflicht, obwohl man ohnehin einen Privathaftpflichtvertrag hat,) Risiken abgedeckt werden, die tatsächlich gefährlich werden können.

Hierzu gehört neben der sogenannten Mallorca-Police unbedingt die Urlaubsreisekrankenversicherung ins Urlaubsgepäck, egal, ob als Kassenpatient oder privatversichert. Operationen oder ein Krankenrücktransport nach Deutschland können fünfstellige Summen kosten. Da hilft auch der Auslandsreisekrankenschein nicht weiter, den Kassenversicherte innerhalb der EU, in Tunesien, Rumänien, der Schweiz und in der Türkei vorlegen können. Es kommt immer wieder vor, dass Ärzte trotzdem Bares sehen wollen. Gerade in Touristenzentren kassiert der Doktor gerne privat, wobei die Rechnung dann deutlich höher ausfällt als das, was die deutsche Kasse nach der Reise erstattet.

In anderen Reiseländern bringt der Krankenschein gar nichts. In den USA, in Thailand, Ägypten oder der Dominikanischen Republik zahlt der Tourist die komplette Rechnung selbst. Dabei sind die medizinischen Standards nicht überall so, dass eine ausreichende Behandlung gewährleistet ist. Für eine dann notwendige Verlegung in eine deutsche Klinik steht keine gesetzliche Krankenkasse gerade.

Selbst bei Privatversicherten gibt es Tarife, die nur innerhalb Europas unbeschränkten Schutz gewähren. Andere sehen bei Fernreisen ein zeitliches Limit von beispielsweise vier Wochen vor oder schließen einen Krankenrücktransport aus.

Dagegen übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung die medizinisch notwendigen Kosten bis zu 100%. Sie übernimmt jedoch nicht solche Behandlungen, bei denen schon vor der Reise feststand, dass sie notwendig sein würden. Auch wer im Urlaub an organisierten Sportveranstaltungen teilnimmt, kann seinen Versicherungsschutz gefährden.

Wichtig ist bei Auslandsreisekrankenversicherungen darauf zu achten, dass der Vertrag eine ausreichende Nachleistungsfrist enthält, sodass es nicht passieren kann, dass die versicherte Reisedauer abläuft, sie aber aus medizinischen Gründen weiterhin im Krankenhaus bleiben müssen und dies ohne Leistungsschutz. Man sollte auch Verträge mit Selbstbehalt meiden. Eine Auslandsreisekrankenversicherung als Jahresvertrag gibt es bereits ab 6,00 € pro Jahr oder für die ganze Familie ab 15,00 € pro Jahr. Wer im Süden überwintert, sollte unbedingt bei Auslandskrankenversicherungen Preisvergleiche vornehmen. Preisunterschiede können bei gleicher Leistung immens sein.

Auch eine Reiserücktrittskostenversicherung ist sinnvoll. Sie zahlt, wenn der Kunde, seine Eltern, seine Kinder, Geschwister, sein Ehegatte oder Reisepartner schwer erkrankt oder stirbt. Dasselbe gilt bei Schwangerschaft oder wenn man eine Impfung nicht verträgt und deshalb nicht fahren kann. Auch ein Einbruch oder Brand zu Hause wird als Rücktrittsgrund akzeptiert, wenn die Anwesenheit des Versicherten erforderlich ist.