Von seiten der IATA (International Air Transport Association) sind Empfehlungen herausgegeben worden, die unter bestimmten Bedingungen den Transport von Passagieren in Linienflugzeugen ausschließen. Diese Empfehlungen betreffen Fluggäste, welche auch unter speziellen Vorsichtsmaßnahmen, durch den Flug sich selbst oder andere Passagiere gefährden, aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen Verfassung ohne besondere Begleitung nicht in der Lage sind, während der Reise für sich zu sorgen, aber ohne adäquate Begleitung zu reisen wünschen, eine Infektionsquelle darstellen, die normalen Flugzeugsitze in sitzender oder liegender Position nicht benutzen können.
In diesem Zusammenhang hat insbesondere der Hausarzt als Berater vor Urlaubsreisen die Aufgabe festzustellen, ob die Gesundheit seines Patienten durch Reise, Art und den geplanten Aufenthaltsort gefährdet werden kann, ob bereits bestehende Erkrankungen durch Reisen und Klima verschlechtert werden können, Hinweise zu geben auf den bei Fernflügen aus Gründen der Zeitverschiebung veränderten Einnahmerhythmus bei Dauermedikation und die Beratung über mögliche Infektionskrankheiten und Unfälle durchzuführen und Hinweise auf evtl. nötige Reisekrankenversicherungen zu geben.
Dabei ist es sinnvoll und für die Durchführung erforderlicher Impfungen sowie die Verordnung entsprechender medikamentöser Prophylaxen notwendig, zusätzlich den Rat eines auf dem Gebiet der Reisemedizin erfahrenen Arztes/Arbeitsmediziners zu erfragen.