Operationen schränken die Flugreisetauglichkeit in vielen Fällen und für unterschiedliche Zeiträume ein. Nach unkomplizierten Heilungsveräufen sollten folgende Zeiträume bis zum Flug zumindest eingehalten werden.
5 - 10 Tage
10 Tage
10 Tage
3 Wochen
6 Wochen
6 Wochen
6 Wochen
6 Wochen
10 Tage
3 Wochen
6 Wochen
4 - 8 Wochen
3 - 9 Monate
10 Tage
14 Tage und länger
vorerst kein Flug
6 - 12 Monate
10 Tage und länger
4 Wochen
4 Wochen
in den ersten 6 Wochen nur mit Kompressionsstrümpfen
Zirkulärer Gipsverband, Gipsschienen:
bis zum Abklingen der Schwellung in der Regel 3 – 7 Tage
Für beruflich Reisende gelten in der Regel andere und zum Teil erheblich längere Zeiträume. Im Einzelfall muß der Arbeitsmediziner unter Berücksichtigung seiner Befunde, der vorgesehenen Reisedauer, der am Reiseziel gegebenen medizinisch möglichen Versorgung sowie der am Reiseziel herrschenden hygienischen Verhältnisse entscheiden.