Besonderheiten bei Reisen von Schwangeren und mit Kindern

Eine Schwangerschaft ist im allgemeinen zwar kein Hinderungsgrund für eine Reise, doch gibt es eine Reihe von Risikofaktoren: Im letzten Schwangerschaftsmonat und bis zum 7. Tag nach der Entbindung ist von einer Flugreise dringend abzuraten. Schutzimpfungen mit Totimpfstoff oder inaktivierten Vakzinen, Toxoiden und Polysacchariden sind während der Schwangerschaft im allgemeinen vertretbar. Lebendimpfstoffe sind generell kontraindiziert. In jedem einzelnen Fall sollten aber einerseits die Risiken, andererseits der Nutzen abgewogen werden. Bei gerechtfertigter Indikation darf eine Gelbfieberimpfung nach dem 6. Schwangerschaftsmonat durchgeführt werden. Eine Malariaerkrankung in der Schwangerschaft kann das Leben der Mutter und des ungeborenen Kindes ernsthaft gefährden. Deshalb sollten sich Schwangere nur bei zwingender Notwendigkeit in einem Malariagebiet aufhalten. Dem Schutz gegen Moskitostiche muss dann besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Wird Mefloquin zur Prophylaxe angewendet, so sollte bis zum Ablauf von 3 Monaten nach Absetzen des Medikamentes eine Schwangerschaft verhütet werden.

Das Hepatitis-E-Virus wird wie das Hepatitis-A-Virus über verunreinigte Nahrungsmittel übertragen. Es kommt in den Ländern Südostasiens, Indiens, Mittelamerikas und Zentralafrikas vor. Da bei Schwangeren schwerwiegende Verläufe (bis 25%) bekannt wurden, sollten diese andere Reiseziele vorziehen. Ein Impfstoff steht nicht zur Verfügung, Immunglobuline schützen nur unzuverlässig. Eine Kontraindikation zu Flugreisen von Schwangeren sind Anämie mit einem Blutfarbstoffgehalt des Blutes < 8,5 mg/dl, Thromboembolien in der Vorgeschichte und eine Risikoschwangerschaft. Bei häufigen Flugreisen in der Schwangerschaft sollte auch bedacht werden, dass bei Flügen in größere Höhe eine erhöhte Strahlenbelastung gegenüber dem Boden besteht. Kritisch ist hier besonders die 8. - 15. Schwangerschaftswoche zu sehen. Bei Reisedurchfall während der Schwangerschaft sollten folgende Präparate nicht angewandt werden: wismuthaltige Präparate, salizylsäurehaltige Präparate, Trimetroprim-Sulfamethoxazol sowie Ciprofloxazin. Bei Notwendigkeit sind zur Behandlung erlaubt: orale Rehydratationslösungen, Ampicillin, Cephalosporine, Loperamid, Kaolin und Pektine. Schwangeren auf Reisen sind von bestimmten körperliche Aktivitäten abzuraten. Hierzu zählt insbesondere Tauchen mit Gerät, aber auch Jogging, wenn dadurch die Körperkerntemperatur über 38°C und der Pulsschlag der Schwangeren 140/min. übersteigt. In diesem Zusammenhang ist auch auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Allgemein sollten Kinder aber nicht vor Vollendung des 1. Lebensjahres gegen Gelbfieber geimpft werden. Es sollte aber besonders auf den Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Masern, Mumps, Röteln und Hepatitis A und Hepatitis B geachtet werden.

Die Malaria-Prophylaxe für Kinder ist wichtig. Prophylaktika können bei entsprechender Notwendigkeit auch an Kleinkinder verabreicht werden. Größte Bedeutung hat aber hier die Vorbeugung gegen Moskitostiche. Zur Dosierung der Medikamente muss der Rat eines Arztes eingeholt werden, da diese sich nach dem jeweiligen Körpergewicht richtet.

Tropische Regionen stellen aber kein geeignetes Reiseziel für Schwangere und Kinder in den ersten Lebensjahren dar.

 

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