Vorbeugen ist besser als Heilen!
Dieser Spruch scheint sich jedoch noch nicht überall durchgesetzt zu haben. Jährlich erkranken eine Vielzahl von Menschen an Hepatitis A, Hepatitis B und Malaria. Viele dieser Erkrankungen wurden bei Auslandsaufenthalten erworben, nicht nur von Touristen sondern auch besonders von beruflich Reisenden. In vielen tropischen Ländern wird seit Jahren die Industrialisierung vorangetrieben, sodass neben einheimischen Arbeitskräften auch Fachleute aus den westlichen Industrieländern dort arbeiten.
Häufige Erkrankungen bei Auslandsaufenthalten sind Durchfallerkrankungen, fieberhafte Infekte, Hepatitiden, Geschlechtskrankheiten, Typhus, Malaria und Unfälle.
Tropisches Klima belastet Menschen aus gemäßigten Klimazonen besonders und erfordert eine erhebliche Anpassung des Körpers. Krankheiten, die ihr heutiges Verbreitungsgebiet hauptsächlich in den warmen Ländern haben, weil sich dort Erreger und Überträger gut halten und vermehren können oder weil Mangel an Hygiene oder schlechten Lebensbedingungen Erkrankungen des Menschen und ihre Vermehrung zulassen werden als Tropenkrankheiten bezeichnet. Viele von ihnen (z.B. Malaria, Typhus, Cholera) kamen früher auch häufiger in gemäßigtem Klima vor. In vielen Gebieten der Erde können typische mit der Zeit wechselnde Krankheitsspektren beobachtet werden.
Die Notwendigkeit von arbeitsmedizinischer Vorsorge vor beruflichen Auslandsaufenthalten wird durch die jeweiligen klimatischen und gesundheitlichen Verhältnisse bestimmt.
Für den Fall beruflich bedingter Auslandsaufenthalte sind Arbeitgeber im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht gehalten, etwaige Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten möglichst zu vermeiden. Es ist deshalb (je nach Gefährdungsbeurteilung) eine Vorstellung beim Betriebsarzt / -ärztin für die Beschäftigten zu veranlassen (rechtliche Grundlage: "ArbMedVV" – Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge).
Diese Vorsorge „bei Tätigkeiten in den Tropen, Subtropen oder unter klimatischen / gesundheitlichen Belastungen“ ist bei vielen noch als sogenannte „G35“ bekannt. Wesentliches Kernelement ist dabei die ärztliche Beratung einschließlich der hierzu erforderlichen Anamnese. Klinische und körperliche Untersuchungen (z. B. Blutentnahmen, EKG, ...) können selbstverständlich ebenso Bestandteil sein, sofern sie für die individuelle Aufklärung und Beratung des / der Beschäftigten erforderlich sind. Zudem erhält der / die Beschäftigte eine umfassende tropenmedizinische Beratung sowie alle notwendigen Impfungen.
Hierbei ist die Erstuntersuchung und Beratung vor Aufnahme dieser Tätigkeit zu veranlassen.
Nach der Rückkehr erfolgt das Angebot für eine weitere Vorsorge, um mögliche Erkrankungen frühzeitig erkennen und behandeln zu können.
Im Rahmen der Berufsausübung können in den Tropen erworbene Krankheiten durchaus zu Berufskrankheiten werden und so eine Entschädigungspflicht nach sich ziehen. Für Erkrankungen im Ausland steht ein sogenannter Medical-Report zur Verfügung, der vom behandelnden Arzt vor Ort auszufüllen ist, damit eine eventuell notwendige Weiterbehandlung am Heimatort unverzüglich erfolgen kann und worauf auch eine eventuelle Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird. Eine derartige Dokumentation ist ebenfalls wichtig, um den Ursprung einer möglichen Berufskrankheit nachweisen zu können
"Tropenuntauglich" sind in der Regel Personen, die der ständigen ärztlichen Kontrolle bedürfen, bei denen unter der Belastung des Arbeitsaufenthaltes eine Verschlimmerung der Erkrankung zu rechnen ist. Hierzu zählen insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Neigung zu Dekompensation, Erkrankungen der Lunge mit erheblicher Einschränkung der Atemfunktion, Erkrankungen des Verdauungstraktes, z.B. rezidivierende Magen-Darm-Geschwüre mit Blutungsneigung, Erkrankungen der Leber und der Gallenwege, z.B. chron. Hepatitis, Erkrankungen der Bauchspeicheldrüse, Erkrankungen der Nieren, Erkrankungen der Sinnesorgane, Stoffwechselerkrankungen, Gicht, Erkrankungen des Immunsystems und Erkrankungen des endokrinen Systems, Erkrankungen des blutbildenden Systems, Erkrankungen der Haut, Erkrankungen des Nervensystems, der Psyche und Suchtkrankheiten.
Im Einzelfall entscheidet bzw. berät der fachkundige Arzt, je nach medizinischem Eindruck sowie auf der Grundlage der medizinischen Versorgung im Zielgebiet.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: über Erst- und Nachuntersuchungen, qualifizierte Beratungen und Vornahme notwendiger Impfungen lassen sich Erkrankungen und damit Kosten reduzieren.
Den betreuenden Betriebsärzten stehen seit geraumer Zeit umfangreiche Informationsmöglichkeiten zur Verfügung. Gerade die B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH mit ihrem bundesweiten und flächendeckenden Netz an arbeitsmedizinischen Zentren bietet eine überall erreichbare Möglichkeit, entsprechende Untersuchungen, Impfungen und Beratungen durchführen zu lassen.