Mumpsvirus (Paramyxoviridae)
Das Virus ist weltweit endemisch und befällt meist Kinder. Allerdings können sich auch Erwachsene infizieren.
Die Übertragung erfolgt als Tröpfcheninfektion oder Kontaktinfektion durch mit Speichel kontaminierte Gegenstände. Infizierte sind bereits sieben Tage vor Krankheitsausbruch bis neun Tage nach Ende der Krankheit ansteckend.
Die Inkubationszeit beträgt 12 bis 25 Tage, im Mittel 16 bis 18 Tage.
Mumps bewirkt im Körper eine Entzündung fast aller Drüsen-Organe (Speicheldrüsen, Bauchspeicheldrüsen, auch Hodengewebe, Eierstöcke) und auch eine Entzündung im Bereich des Nervensystems fast immer in Form einer Hirnhautentzündung.
Die Hirnhautentzündung (Mumps-Meningitis), die in der Regel gut ausheilt, kann in eine Entzündung des ganzen Gehirns (Enzephalitis) übergehen und bleibende Schäden hinterlassen. Eine häufige Komplikation ist die Entzündung der Hörnerven mit der Folge bleibender Schwerhörigkeit oder sogar völliger Ertaubung. Die häufigste Ursache einer kindlichen bleibenden Hörschädigung ist heute die durchgemachte Mumpserkrankung. Nach der Pubertät bewirkt die Mumpserkrankung bei Männern nicht selten eine sehr schmerzhafte Entzündung des Hodengewebes und analog bei Frauen eine Entzündung der Eierstöcke.
Symptomatische Behandlung mit Analgetika und Antipyretika.
Die wirksamste Vorbeugung ist die Mumps-Impfung. Sie ist sehr gut verträglich und sollte in Form des Kombinationsimpfstoffs gegen Masern, Mumps und Röteln gegeben werden. Im aktuellen Kinder-Impfplan wird in Deutschland die zweimalige Impfung empfohlen.
Bei Krankheitsverdacht oder Erkrankung besteht Tätigkeits- und Aufenthaltsverbot in Gemeinschaftseinrichtungen bis nach ärztlichem Urteil und/oder mit Zustimmung des Gesundheitsamtes eine mögliche Weiterverbreitung der Erkrankung nicht mehr zu befürchten ist.
Meldepflichtig sind Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod.