Plasmodium ssp.
Die Verbreitungsgebiete der Malaria liegen hauptsächlich zwischen 40° nördlicher und 30° südlicher Breite (tropische und subtropische Regionen). Teilweise kommen Überträgermücken auch bis zu 10° weiter südlich und 5° weiter nördlich vor.
Übertragung durch den Stich von infizierten Mücken. Erhöhtes Infektionsrisiko während Dämmerungszeiten.
6 - 40 Tage.
Die Inkubationszeiten und die Intensität der Erkrankung können bei allen Formen der Malaria durch eine unzureichende Chemoprophylaxe, inadäquate Behandlungsmaßnahmen oder eine Teilimmunität und genetische Resistenzfaktoren variieren.
Es wird zwischen Malaria tertiana, Malaria quartana und Malaria tropica unterschieden. Der Malariaanfall beginnt meist mit Schüttelfrost, hohem Fieber und Schweißausbrüche mit anschließender Entfieberung. Je nach Art der Malaria können Erbrechen, Durchfälle, Kopfschmerzen und Kreislaufkollaps hinzukommen. Bedrohliche Komplikationen sind die Verlegung der Gefäße des Gehirns, der Nieren und der Lunge.
Die Therapie der akuten Malaria erfolgt in der Regel stationär. Die Möglichkeit einer intensivmedizinischen Behandlung sollte gegeben sein.
Der effektivste Schutz vor Malaria ist das Vermeiden des Moskitostiches. Neben dem Schutz vor Überträgermücken (Repellentien, Moskitonetz, Bekleidung mit langen Hosen, langen Ärmeln), der auch anderen Erkrankungen vorbeugt, ist oft eine medikamentöse Prophylaxe angezeigt. Das Prinzip der meisten Malariamittel beruht auf der Wirkung gegen eine späte Entwicklungsform der Parasiten im Blut.
Prophylaktika müssen rechtzeitig, regelmäßig und in der richtigen Dosierung eingenommen werden.
Im Zweifel muss man sich bei reisemedizinisch erfahrenen Ärzten oder Institutionen erkundigen. Reisen von Schwangeren und Kindern erfordern in jedem Fall erfahrene Beratung.
Beruflich Reisende sind vor Ausreise und nach der Rückkehr durch einen nach G35 ermächtigten Arbeitsmediziner zu beraten und ggf. zu untersuchen.
Eine Malaria kann trotz aller Vorsichtsmaßnahmen und medikamentöser Prophylaxe auch noch Monate nach Rückkehr ausbrechen.
Der Nachweis von Krankheitserregern ist meldepflichtig.